Mofa und Moped fahren in Deutschland: Was Sie über Führerschein, Alter und Regeln wissen müssen

Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Aber was ist eigentlich ein Mofa? Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.

Mofa: Braucht man einen Führerschein?

Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Eine spezielle Prüfbescheinigung ist für Fahrräder mit Motor bzw. Kleinkrafträder notwendig. Sie dürfen auch nur betrieben werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten können.

Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.

Mofa fahren ab 15 Jahren

Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Laut dem §10 Abs. 3 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeuges, für welches keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, 15 Jahre. In der Fahrschule anmelden kann man sich jedoch schon ab 14,5 Jahren, sodass man rechtzeitig zu Beginn des 15. Lebensjahres die Prüfbescheinigung besitzt.

Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung

Die Ausbildung beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. In der ersten Doppelstunde werden die Voraussetzungen geklärt. In der Zweiten wirst Du dann über die technischen Gegeben- und Angelegenheiten aufgeklärt. Wer an welcher Kreuzung, Straßenmündung, etc. Vorfahrt hat, bekommst Du in der dritten Doppelstunde erläutert. Themen der 4. Stunde sind Fahrmanöver, der 5. anderer Verkehrsteilnehmer, sprich: Wie verhalte ich mich Bussen gegenüber? Bei Kindern, gehandikapten Personen und Radfahrern ist äußerste Vorsicht und Gefahrenbereitschaft geboten.

Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen. Das bedeutet, dass Du entweder bei einer Doppelstunde von 90 Minuten Einzelunterricht oder bei zwei Doppelstunden Gruppenunterricht teilnehmen musst. Die Gruppenteilnehmerzahl darf vier nicht überschreiten.

Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden. Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an.

Kosten für den Mofa-Führerschein

Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede. Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an. Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.

Moped: Führerschein erforderlich

Wer ein Moped fahren möchte, benötigt den Führerschein der Klasse AM. Normalerweise dürfen erst junge Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr diesen Moped-Führerschein erwerben. Doch in manchen Bundesländern ist das bereits mit 15 Jahren möglich. Grundlage dieser Neuerung ist das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, das der Bundesrat am 19.11.2020 gebilligt hat.

Moped fahren ab 15 Jahren ist derzeit in folgenden Bundesländern möglich:Achtung! In allen anderen Bundesländern dürfen 15-Jährige nicht mit dem Moped fahren, weil sie ohne Fahrerlaubnis fahren und sich dadurch strafbar machen würden. Jugendlichen droht aber keine Erwachsenenstrafe, sondern Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, z. B. Jede Fahrschule beginnt mit dem Theorieunterricht - 14 Stunden zu jeweils 90 Minuten.

Wer die Theorieprüfung bestanden hat, kann im Praxisunterricht zum ersten Mal mit dem Moped fahren. Anders als beim PKW-Führerschein gibt es hier keine Vorgaben, wie die praktische Ausbildung zu erfolgen hat. Autofahrer dürfen übrigens mit ihrem B-Führerschein mit dem Moped fahren.

Verkehrsregeln und Versicherung

Mopedfahrer müssen sich im Wesentlichen an dieselben Regeln halten wie Autofahrer. Mopedfahrer benötigen unbedingt eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Letztere wird über ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen, das am Moped angebracht werden muss. Sie müssen jedes Jahr ein neues Kennzeichnen beantragen und auswechseln. Denn jedes Versicherungsjahr beginnt am 1. Wenn Sie dies vergessen und Moped ohne entsprechendes Kennzeichen fahren, machen Sie sich strafbar. Sie fahren dann ohne Versicherungsschutz und haften dann selbst, wenn Sie bei einem Unfall anderen einen Schaden zufügen.

Helmpflicht

Zu den wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrer von Kleinkrafträdern gehört auch die Helmpflicht. Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht! Auch wenn die Geldbuße sehr gering scheint, riskieren Sie keine Fahrt ohne Helm - Ihrer Gesundheit zuliebe. Am besten geeignet sind Integral- oder Klapphelme, auch wenn sie auf dem Moped vielleicht etwas klobiger wirken.

Weitere wichtige Punkte

  • Versicherungskennzeichen: Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
  • Fahren zu zweit: Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe.
  • Parken: Ansonsten gilt für Mopeds auf Gehwegen ein absolutes Parkverbot. Zwar drücken Polizisten und Ordnungsbeamte schon mal ein Auge zu, wenn das Fahrzeug niemanden behindert.

Bußgelder bei Verstößen auf dem Moped

Je nach Verstoß gegen die Verkehrsregeln fallen auch auf dem Moped unterschiedliche Sanktionen an.

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monate
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
Mit dem Moped fah­ren ohne Ver­siche­rungs­schutz Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr
Moped fahren ohne Füh­rer­schein / Fahr­er­laub­nis (Straf­tat) Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr

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