Moped schneller machen – Legalität und technische Aspekte

Viele Jugendliche frisieren Mofas mit einem maximalen Hubraum von 50 m³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, weil ihnen die zulässige Geschwindigkeit zu gering ist. Spätestens seit Ende Januar 2020 reift bei vielen Jugendlichen ab 15 der Wunsch nach einem motorisierten fahrbaren Untersatz auf zwei Rädern. Natürlich möchten sich in diesem Zuge viele von ihren Freunden abheben und das Moped nach den eigenen Vorstellungen gestalten. Für das Moped-Tuning hat der Gesetzgeber jedoch einige rechtliche Vorgaben angesetzt, die beachtet werden sollten.

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Moped-Tuning

Damit die Betriebserlaubnis für das Mofa trotz der Umbauten unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleibt, ist die Ummeldung des Mofas beim TÜV zwingend erforderlich. Auch ein Fahrzeugführerschein ist für das frisierte Mofa möglicherweise erforderlich, wenn eine Mofa-Prüfung für die neue Höchstgeschwindigkeit nicht mehr ausreicht. Wird das frisierte Mofa ausschließlich außerhalb öffentlicher Straßen im Rennbetrieb gefahren, ist ein zeit- und kostenaufwändiges Ummelden beim TÜV nicht erforderlich.

Allerdings müssen für das Frisieren des Mofas bestimmte Anforderungen an das Fahrzeug genau beachtet werden, um die Betriebserlaubnis zu bekommen. Denn bereits kleine Abweichungen können eine erfolgreiche Ummeldung des Mofas verhindern. So sind in vielen Fällen die Bremsanlage und das Fahrgestell nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt. Bei der Höchstgeschwindigkeit orientiert sich die Fertigungstoleranz der Hersteller von 10 Prozent an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges. Bei Mofas liegt die Toleranz bei ca. 3 km/h, was einer maximalen Endgeschwindigkeit von 28 km/h entspricht.

Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) sieht vor, dass bauliche Anpassungen und Umbauten bei dem Tuning eines Mopeds eintragungspflichtig sind. Zuständig ist hier - wie bei Motorrädern oder Autos auch - der Technische Überwachungsdienst (TÜV). Zu den Veränderungen am Moped, die nicht angemeldet werden müssen, gibt es praktisch keine Ausnahmen. Hiervon ist auch das Chiptuning betroffen, das zur Leistungssteigerung des Mopeds beitragen soll. Bestenfalls beauftragt man hiermit die Werkstatt seines Vertrauens. Denn nur so kann man davon ausgehen, dass das Chiptuning im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben vorgenommen wurde.

Illegales Tuning und seine Folgen

Durch das Entdrosseln des Mofas sind zwar höhere Geschwindigkeiten möglich, wird jedoch die Leistungssteigerung aufgrund technischer Eingriffe vorgenommen, die vom Originalzustand abweichen, erlischt auch die Betriebserlaubnis des Mofas. Die Polizei verfügt über mobile Prüfstände und kann bei einer Verkehrskontrolle so schnell herausfinden, ob ein Mofa frisiert wurde. Der Mofa-Führerschein gilt nur für Höchstgeschwindigkeiten bis maximal 25 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich, da der Mofafahrer ansonsten ohne selbige illegal am Straßenverkehr teilnimmt. Wer mehr als 45 km/h fahren möchte, benötigt zudem eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A (Motorräder).

Ist nachweislich ein Tuning bzw. Frisieren des Mofas für den Unfall verantwortlich, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt, einen Regressanspruch von bis 5.000 Euro vom Fahrzeughalter zurückzufordern.

Sanktionen bei illegalem Tuning

Wer sein Moped illegal tunt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Diese bewegen sich in einem Rahmen zwischen 10 und 90 Euro. So sieht die aktuelle Ausgabe des Bußgeldkatalogs vor, dass eine verstärkte Abgas- oder Lärmbelästigung mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt werden kann. Bei der Zustellung eines Bußgeldbescheids sollte man aber nicht gleich in Aufruhr verfallen. Viele Bußgeldbescheide sind falsch. Überdies muss die ausstellende Behörde darauf achten, dass die erhobenen Vorwürfe nicht verjährt sind. Deshalb gilt es, vor dem Bezahlen der Schuld den Bußgeldbescheid genau zu prüfen.

Wird der Mofafahrer erstmals von der Polizei mit dem frisierten Fahrzeug erwischt, wird das Strafverfahren im Divisionsverfahren meist gegen Auflagen (z. B. Verkehrserziehung, Sozialstunden) eingestellt, wenn der Mofafahrer Einsicht und Reue zeigt. In der Regel schickt die Polizei auch eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Dies hat zur Folge, dass man bis zum Verfahrensabschluss und der Auflagenerfüllung für weitere Führerscheinprüfungen zunächst gesperrt ist. Beim zweiten Mal wird ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, das allerdings nicht mehr nach dem Divisionsverfahren eingestellt wird. Zwar sind bei einer Verurteilung ebenfalls Sozialstunden möglich, zusätzlich werden aber auch 6 Punkte im Flensburger Verkehrsregister eingetragen. Ist man bei der Führerscheinbehörde zweimal wegen Fahren ohne zulässige Fahrerlaubnis aufgefallen, muss man vor einer Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Tabelle: Sanktionen bei illegalem Roller-Tuning

VergehenSanktionen
Verstärkte Abgas- oder LärmbelästigungBußgeld von 10 Euro
Fahren ohne gültige FahrerlaubnisStrafverfahren, Punkte in Flensburg, MPU
Verursachen eines Unfalls durch TuningHohe Geldstrafen, Schmerzensgeld, ggf. Gefängnisstrafe

Technische Aspekte des Moped-Tunings

Eine andere Möglichkeit des Tunings ist die Entdrosselung der Leistung. Die Drosselung der Motorleistung führt dazu, dass die Höchstgeschwindigkeit des Mopeds begrenzt ist, obwohl das Fahrzeug ab Werk schneller fahren könnte. Mit der Entdrosselung des Motors wird dieser Vorgang rückgängig gemacht und das Moped entsprechend schneller. Doch auch hier geben gesetzliche Bestimmungen vor, dass die Entdrosselung nur dann legal ist, wenn die baulichen Maßnahmen von einer zuständigen Stelle abgenommen wurden und die jeweilige Führerscheinklasse eine Leistungserhöhung erlaubt. Solche zuständigen Stellen sind die DEKRA oder der TÜV.

Damit die Motorleistung des Mopeds mit der Entdrosselung wirklich neue Höhen erreicht, lassen sich mehrere zusätzliche Maßnahmen legal durchführen. Hierzu zählt der Ausbau des Gasschieberanschlags oder das Tunen des Luftfilters. Wer den Gasschieberanschlag ausbaut, kann den Gasgriff komplett durchdrehen. Dies führt dazu, dass der Fahrer uneingeschränkt Gas geben kann. Beim Luftfilter-Tuning ist es aus rechtlicher Sicht möglich, den Schnorchel zu entfernen. Dieser sorgt dafür, dass weniger Luft angesaugt wird. Der Schnorchel wird entfernt, indem der Luftfilter abmontiert wird.

Motorroller sind in aller Regel gedrosselt, gerade die kleineren Varianten wie Mofa und Mokick, für die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 bzw. 45 km/h vorgegeben ist. Aber auch größere Roller sind hinsichtlich ihrer Leistung gedrosselt. Über den Ausbau der Drosselung oder Veränderungen kann die Leistung hier erhöht werden. Auch beim Roller kann grundsätzlich die Auspuffanlage verändert werden. Sportauspuff, der Austausch der gesamten Abgasanlage oder die Veränderung der Luftströmung in dem System: Die Varianten sind zahlreich, nicht alle sind legal. Über Veränderungen an dem Einspritzsystem des Fahrzeugsmotors soll ebenfalls eine Leistungssteigerung möglich sein. Auch das Tuning der Getriebe ist möglich. Ebenso wie bei mehrspurigen Fahrzeugen können auch bei den kleinmotorigen Zweirädern Veränderungen an der Systemsoftware vorgenommen werden.

Weitere Tipps zur Leistungssteigerung

  1. Der Reifendruck sollte regelmäßig geprüft werden. Denn bei zu geringem Reifendruck wird das Mofa ausgebremst, weil der Reibungswiderstand mit der Straße zu hoch ist. Bei einem höheren Reifendruck lässt sich das Mofa leichtgängiger auf der Straße bewegen.
  2. Ist die Kette nicht richtig gespannt und läuft zu locker über Kettenrad und Ritzel, wird unnötig Kraft verschenkt. Die Kettenspannung sollte regelmäßig geprüft und ggf. nachgespannt werden, bis das Kettenspiel (s.
  3. Vor allem bei älteren Mofas setzt sich der Auspuff aufgrund der vielen Betriebsstunden schnell zu. Dadurch kann der Auspuff nicht mehr problemlos 'atmen' und die Leistung wird verringert. Der Auspuffdurchlass sollte regelmäßig gesäubert werden oder ein neuer Auspuff verbaut werden.
  4. Wichtig für eine optimale Funktion des Zweitakters ist die korrekte Düsen-/Nadeleinstellung. Denn das richtige Benzin-Luftgemisch wird u. a. durch die Hauptdüse bestimmt.
  5. Auch die richtige Einstellung bzw.

Nicht alles, was gefällt, ist nun aber auch tatsächlich erlaubt. Beim Tuning muss daher vor allem auf die Zulässigkeit von Umbauten geachtet werden. Für manche Veränderungen genügt das Vorliegen einer Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABE). Bei anderen Teilen hingegen ist ein zusätzliches Teilegutachten vonnöten. Auch das sollte dem entsprechenden Teil beigefügt sein. Nach dem Umbau müssen Tuner mit dem Teilegutachten beim TÜV vorstellig werden. Beim Chiptuning ist in jedem Fall die Einzelabnahme notwendig. Dabei checken die Prüfer das Gefährt auf Herz und Nieren.

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