Spiegel am Motorrad sind nicht nur ein stilistisches Element, sondern auch ein Muss für die Sicherheit und gesetzlich vorgeschrieben. Sie ermöglichen es, den Verkehr hinter Ihnen im Blick zu behalten, ohne sich gefährlich verrenken zu müssen. Auch wenn der Gesetzgeber strikte Vorgaben macht, gibt es bei Größe und Anbringung einiges zu beachten.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
Entsprechend den Vorschriften des § 56 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind Kraftfahrzeuge verpflichtet, über „Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht“ zu verfügen.
Anzahl: einer oder zwei?
Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Die Anzahl der benötigten Spiegel richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum des Motorrads:
- Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990: Ein Spiegel an der linken Seite reicht aus.
- Motorräder ab Baujahr 1990: Zwei Rückspiegel sind vorgeschrieben.
Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Rückspiegel so installiert sein müssen, dass der Fahrer den Verkehr hinter dem Fahrzeug klar und deutlich beobachten kann. Es ist nicht gestattet, diese Anbauteile in einer Weise zu verwenden, die keinen funktionalen Zweck erfüllt.
Wie groß müssen Spiegel sein?
Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten.
- Spiegel mit E-Prüfzeichen: Sie haben die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm².
- Spiegel ohne Prüfzeichen (Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990): Die Spiegelfläche muss laut StVZO mindestens 60 cm² betragen.
Bei einem runden Spiegel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm.
Die Größe der reflektierenden Fläche bei runden Spiegeln muss einen Mindestdurchmesser von 94 mm aufweisen, die Fläche nicht kleiner als 69 Quadratzentimeter sein. Bei nicht runden Spiegeln muss es möglich sein, einen Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm auf der reflektierenden Fläche aufzuzeichnen. Der Durchmesser eines runden Spiegels darf 150 mm nicht überschreiten. Die spiegelnde Fläche eines nicht runden Spiegels muss in ein 120 x 200 mm großes Rechteck passen.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Die Regelung Nr. 81 schreibt vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können." Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Bei der Montage von Rückspiegeln für Motorräder ist darauf zu achten, dass sie sich durch die Vibrationen und Erschütterungen während der Fahrt nicht lösen oder verstellen. Die Motorrad Spiegel müssen auf den Fahrer individuell einstellbar sein und der maximale Winkel zwischen dem Auge des Piloten und dem Rückspiegel darf 55° nicht überschreiten.
E-geprüft oder DOT-Zertifizierung
Rückspiegel, ebenso wie andere relevante Anbauteile, müssen E-geprüft sein oder eine DOT-Zertifizierung aufweisen. Nur dann ist es erlaubt, sie im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden. Im Falle einer Kontrolle kann eine Geldstrafe gemäß der aktuellen Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO fällig werden, ist keine Prüfziffer vorhanden.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Vorschriften zusammenfasst:
| Merkmal | Vorschrift |
|---|---|
| Anzahl der Spiegel (Erstzulassung vor 1990) | Mindestens 1 (links) |
| Anzahl der Spiegel (Erstzulassung ab 1990) | 2 |
| Mindestfläche | 69 cm² (mit E-Prüfzeichen), 60 cm² (ohne E-Prüfzeichen) |
| Mindestdurchmesser (runde Spiegel) | 94 mm |
| E-Prüfzeichen | Erforderlich für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr |
Praktische Tipps für einen optimalen Durchblick
- Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt den Zustand und die korrekte Einstellung der Spiegel.
- Verwenden Sie bei einem Austausch oder Umbau nur Anbauteile, die E-geprüft sind.
- Achten Sie bei der Montage der neuen Motorrad Spiegel auf die korrekte Position, um eine optimale Sicht nach hinten zu gewährleisten.
Rückspiegel unterhalb des Lenkers
"Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München. Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind. Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.
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