Motorrad 125 ccm: Führerschein Voraussetzungen

Schon seit einiger Zeit lässt sich ein regelrechter Boom für 125er Motorräder erkennen. Also ein motorisiertes Zweirad, das über maximal 125 ccm Hubraum verfügt. Biker, die bislang nur einen AM-Führerschein besaßen, können nun mit dem „A1“ endlich ein Motorrad mit ordentlich Power fahren können. Das alleine erklärt aber noch nicht die hohen Verkaufszahlen der 125ccm Motorräder.

Denn im Jahr 2020 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft. Seitdem können sich Autofahrer eine lang ersehnten (Jugend-)Traum erfüllen - mit dem Autoführerschein Motorrad fahren! Ja, das geht! Ausschlaggebend ist ein Gesetz vom Januar 2020, das vom Deutschen Bundesrat auf den Weg gebracht wurde. Die Regierung war der Ansicht, dass Autofahrer, die bereits über eine Fahrpraxis verfügen, keinen extra 125er Führerschein benötigen bzw. keine extra Motorrad-Führerscheinprüfung ablegen müssen.

Welchen Führerschein benötigt man für ein 125ccm-Motorrad?

Wenn du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegen willst, musst du in der Regel einen Führerschein der Klasse A1 (= alte Klasse 1b) erwerben. Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.

Hier müssen wir zunächst unterscheiden. Geht es tatsächlich um einen 125er Motorradführerschein (A1) oder um die eben ausführlich angesprochene Führerscheinerweiterung (B196)? Willst du einen Motorradführerschein wie den A1 oder A2 erwerben, dann wirf einen Blick ins Magazin. Hier bei der Führerscheinerweiterung B196 kannst du jedoch einiges an Geld sparen. Fahrschulprüfungen (theoretisch und praktisch) sind nicht notwendig.

Die B196-Führerscheinerweiterung

Da die Schlüsselziffer bzw. Schlüsselzahl 196 in Verbindung mit der Führerscheinklasse B explizit auf das Motorrad fahren mit Autoführerschein hinweist, bieten viele Fahrschulen die Leistung: „Fahrschulung B196“ an. Es werden mindestens vier Einheiten (je 90 Minuten) klassenspezifischer Unterricht für Motorradfahrer absolviert. Hier sind mindestens 5 Einheiten je 90 Minuten für die fahrpraktische Schulung zu absolvieren. Die fahrpraktische Schulung findet zum Teil im sogenannten „Schonraum“ statt (Parkplatz, Industriegebiet etc.), ansonsten im Realverkehr.

Durch diese Schulung werden typische Anfängerfehler vermieden. Als Schulungsmotorräder müssen Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen. Hinweis: Du kannst die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchführen. Nach der Teilnahme an der Fahrerschulung stellt dir die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich.

Mit der Bescheinigung kannst du einen neuen Führerschein beantragen, in welchem die Schlüsselziffer 196 eintragen wird: Der behördliche Vermerk, dass du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren darfst. Wichtig: Die B196-Führerscheinerweiterung gilt nur für Deutschland.

Voraussetzungen für die B196 Erweiterung

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Kosten der B196 Führerscheinerweiterung

Je nach Fahrschule und Region musst du für die B196 Führerscheinerweiterung mit Kosten zwischen 500 und 900 Euro rechnen. Auch hast du hier deutlich weniger Unterrichtsstunden und den Erste-Hilfe-Kurs bereits für den Pkw-Führerschein absolviert. Von der Fahrschule erhältst du dann den Ausbildungsnachweis, mit dem ein neuer Führerschein beantragt werden kann (Passbild nicht vergessen). Für diesen bürokratischen Posten werden dann zusätzlich ca. fällig.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Mindestalter für Motorradführerscheine

In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten.

Führerscheinklasse Mindestalter
AM¹ 16 Jahre

Eigentlich sollte dieser Modellversuch bis April 2020 laufen und danach entschieden werden, ob die Regelung bundesweit eingeführt wird. Das Bundeskabinett hat jedoch im Mai 2019 eine Gesetzesänderung beschlossen. Diese sorgt dafür, dass die Bundesländer nun selbst entscheiden können, ob sie den AM-Führerschein ab 15 oder 16 Jahren erteilen wollen. In Nordrhein-Westfalen ist die neue Regelung bereits in Kraft.

Wichtige Hinweise

  • Die B196-Führerscheinerweiterung gilt nur für Deutschland.
  • Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren.
  • Beim 125ccm-Motorrad ist eine ordentliche Kfz-Zulassung bei der Zulassungsbehörde notwendig.
  • Pflicht ist dabei das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Schutzausrüstung

Ein besonderes Augenmerk solltest du auf die Schutzausrüstung richten. Denn es hat einen guten Grund, weshalb die Helmpflicht eingeführt wurde. Für das gemütliche Cruisen mit dem Leichtkraft-Roller ist gerade im Sommer der Jethelm eine gute Option. Hast du dir mit dem 125er Führerschein den Traum vom Leichtkraftrad erfüllt und näherst dich gerne mit ordentlich Speed dem Ziel - dann bietet ein Integralhelm den besten Schutz.

Als besonders ausgeklügelt erweisen sich Modularhelme bzw. Klapphelme, denn hier erhältst du quasi zwei Helme in einem.

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen:

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden!
  • Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.

Versicherung und Kfz-Steuer

Bei einem Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimeter Hubraum kostet die Haftpflichtversicherung nicht einmal 50 Euro/Jahr. Wobei es hier auf weitere Parameter ankommt.

Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstieg zum Motorradführerschein?

Für viele bedeutet das Moped oder der 125er Roller der Einstieg in eine höhere Klasse. Dabei stellt sich die Frage: „Kann ich vereinfacht vom Pkw-Führerschein (mit B196 Eintrag) auf einen A2- oder sogar A-Motorradführerschein aufsteigen?“ Nein, das geht leider nicht.

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