Motorrad parken auf dem Gehweg: Was ist erlaubt?

Wenn du dein Motorrad parken möchtest, musst du im öffentlichen Straßenraum einige Vorschriften beachten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Kraftrad nämlich grundsätzlich wie ein Pkw zu behandeln. Das bedeutet, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern differenziert. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge.

Grundregeln für das Parken von Motorrädern

Grundsätzlich ist nach StVO das Parken auf dem Gehweg untersagt. Allerdings unterscheidet die Straßenverkehrsordnung zwischen Halten und Parken. Für das Parken auf dem Gehweg macht das wenig Unterschied, denn aus § 12 Abs. 4 lässt sich folgern, dass sowohl das Halten als auch das Parken auf dem Bürgersteig verboten sind. Beides gilt als Ordnungswidrigkeit.

Das Motorrad muss grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden, das heißt: auf Parkplätzen innerhalb einer markierten Fläche oder auf einem markierten Parkstreifen am Straßenrand. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. (§ 12 Abs.

Übrigens: Auch das Motorrad- oder Rollerparken am Fahrradständer ist verboten.

Ausnahmen und Toleranzen

Allerdings darf man auf dem Gehweg parken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auf dem Gehweg darf nur geparkt werden, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild dies erlaubt. Dabei handelt es sich um ein blaues Schild, auf dem in Weiß, ein halb auf dem Gehweg parkendes Fahrzeug abgebildet ist. Zusatzzeichen, wie beispielsweise Pfeile, können den Bereich, in dem das Parken dann erlaubt ist, näher definieren. Das Verkehrszeichen erlaubt das Parken auf dem Gehweg aber nur bestimmten Fahrzeugen. Ist das Zeichen 315 sichtbar, darf nur auf dem Gehweg parken, wer das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreitet.

Gelegentlich machen Polizei und Ordnungsamt dabei eine Ausnahme. Wenn das auf dem Gehweg geparkte Bike großzügig Platz lässt, sodass beispielsweise auch Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen gut vorbeikommen, und wenn nur wenige Fußgänger unterwegs sind, kann es sein, dass das Parken auf dem Gehweg geduldet wird. Wendige Motorräder lassen sich raumsparend auf dem Gehsteig parken, allerdings gibt es für Krafträder keine generelle Erlaubnis.

Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.

Manche Kommunen gestatten Handwerkern, Versorgungsdiensten und Zustellern das Parken auf dem Bürgersteig. Ihnen ist das Parken auf dem Bürgersteig normalerweise erlaubt, weil sie dann der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO unterliegen. In der Regel liegt in den Fahrzeugen die Genehmigung aber gut sichtbar aus, beispielsweise auf dem Armaturenbrett.

Wann wird von Behinderung gesprochen?

Von einer Behinderung wird ausgegangen, wenn der Fußverkehr durch das Fahrzeug den Gehweg nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann. Trotzdem geben sich manche Gemeinden hier tolerant, sofern zu allen Seiten des Fahrzeugs ausreichend Platz für den Fußverkehr ist. Der Platz ist dann ausreichend, wenn Fußgänger noch großzügig aneinander vorbeigehen können. Auch Rollstühle und Kinderwägen sollten Platz haben.

Das Fahrzeug muss nicht immer vollständig auf dem Bürgersteig parken. Der Bordstein ist eine wichtige Schnittstelle. Wenn Fahrzeuge beim Parken halb auf den Gehweg ragen, oder über den Bordstein hinaus parken, wird von Überparken gesprochen. Dies gilt auch für das Überhängen von Fahrzeugnasen auf den Fußgängerweg.

Spezielle Motorradstellplätze

Ob in der Innenstadt, auf Supermarktparkplätzen oder vor dem Kino - vielerorts finden sich spezielle Parkflächen nur für Motorräder oder ihre kleinen Geschwister, also Motorroller, Mopeds und Mofas. Sie sind kleiner als die üblichen Autoparkplätze und entsprechend markiert: Du erkennst sie üblicherweise an einem weißen Zusatzschild unter dem blauen Parkplatzschild, das ein Piktogramm eines Motorrads samt Fahrer zeigt.

Parken in Parkhäusern

Auch das Parken von Motorrädern in einem Parkhaus ist grundsätzlich erlaubt. Der Parkhausbetreiber hat jedoch das Recht, bestimmte Fahrzeugarten von der Benutzung auszuschließen und somit beispielsweise Motorradfahrern das Parken zu verbieten. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.

Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet.

Parkschein und Parkscheibe

Wo ein Parkschein oder eine Parkscheibe erforderlich ist, gilt auch für Motorradfahrer keine Ausnahme. Wer ohne Parkschein oder Parkscheibe parkt, riskiert eine Geldbuße. Es empfiehlt sich, den Parkschein in einer wetterbeständigen Schutzhülle am Motorrad zu befestigen oder eine gelochte Parkscheibe aus Kunststoff zu verwenden, die du beispielsweise mit einem Kabelbinder fixieren kannst.

Tatsächlich dürfen zwar mehrere Krafträder einen einzigen Pkw-Parkplatz belegen - und tatsächlich fällt das sogar nach § 12 Abs.

Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit akzeptiert das Ordnungsamt in aller Regel nicht. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.

Bußgelder bei Falschparken

Wirst du dabei erwischt, wird es unter Umständen teuer: Für das ordnungswidrige Parken des Motorrads auf dem Gehweg kann nämlich eine Geldbuße von 55 Euro oder mehr anfallen, je nach Situation. Parken auf dem Gehweg kann Geld kosten. Dabei kommt es bei der Höhe des Bußgeldes für das Parken auf Gehwegen auch darauf an, ob es sich um ein „Parken auf dem Gehweg mit Behinderung“ handelt. Die Dauer spielt dabei auch eine Rolle. Wer länger als eine Stunde auf dem Bürgersteig parkt, muss mit 70 Euro und einem Punkt rechnen.

Dabei kommt es bei der Höhe des Bußgeldes für das Parken auf Gehwegen auch darauf an, ob es sich um ein „Parken auf dem Gehweg mit Behinderung“ handelt. Das höhere Bußgeld bei Behinderung geht auf einen in der StVO festgelegten Grundsatz zurück. In § 1 Abs.

Im Übrigen gilt das Verbot für das Parken auf dem Gehweg nicht nur für den Fußweg, sondern auch für den Radweg. Auf allen Flächen, die nach § 2 Abs.

Tabelle: Bußgelder für Parkverstöße mit dem Motorrad

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monate
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg 55 0 -
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Behinderung 70 1 -
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Gefährdung 80 1 -
Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Unfall 100 1 -

Nach § 25 StVO gilt „Halterhaftung“, das heißt, auch wenn der Halter, also der Besitzer des Fahrzeugs, es selbst nicht auf dem Gehweg geparkt hat, trägt er die Konsequenzen dafür.

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