Ein Motorradunfall ohne Schutzkleidung kann böse ausgehen. Anschnallgurte, Airbags oder eine Knautschzone bieten Fahrern von einem Auto bei einem Unfall zumindest etwas Schutz und sorgen dafür, dass die Verletzungen möglicherweise nicht allzu gravierend ausfallen. Dies gilt jedoch auch für die Auswirkungen eines Sturzes bei einem Unfall.
Die einzige Möglichkeit, sich als Biker für einen Motorradunfall zu wappnen, besteht darin, entsprechende Schutzkleidung wie Helm, Spezialstiefel, Jacke oder Handschuhe anzulegen.
Gesetzliche Bestimmungen und Empfehlungen
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 21 Absatz 2 StVO lediglich das Tragen eines Helms beim Fahren von einem Motorrad vor. Diese Helmpflicht besteht in Deutschland bereits seit 1976. Eine spezielle Schutzbekleidung ist darüber hinaus aber nicht verpflichtend.
Eine entsprechende Lederkombi, Handschuhe oder spezielle Stiefel sind für Motorradfahrer laut Verkehrsrecht jedoch nicht vorgeschrieben. Daraus ergibt sich: Die StVO schreibt zwar nur vor, dass Fahrer von einem Motorrad einen Helm tragen müssen, allerdings kann sich aus einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung eine Mitschuld ergeben, was wiederum für ein geringeres Schmerzensgeld sprechen kann. Daher sollten Sie grundsätzlich nicht darauf verzichten, sondern sich zu Ihrem eigenen Schutz für spezielle Motorradkleidung entscheiden.
Ist das Tragen von Schutzkleidung beim Motorradfahren sinnvoll? Ja, denn Handschuhen, eine enganliegende Jacke mit Rückenprotektor, eine Hose sowie Stiefel mit ausreichendem Knöchelschutz können bei einem Motorradunfall die Verletzungen reduziert werden.
Auswirkungen fehlender Schutzkleidung auf Versicherungsansprüche
In Bezug auf die Abwicklung durch die Versicherung macht es durchaus einen Unterschied, ob es sich um einen Motorradunfall mit oder ohne Schutzkleidung handelte. Dies gilt auch, wenn Sie als Fahrer von einem Motorrad an dem Unfall keine Schuld trifft. Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu schmälern, wird sie es normalerweise ausnutzen, wenn ein Motorradunfall ohne Schutzkleidung vorliegt. Dann besteht die Möglichkeit, Ihnen eine Mitschuld gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorzuwerfen.
Bei einem gebrochenen Bein ist es normalerweise unerheblich, ob es sich um einen Motorradunfall mit oder ohne Schutzkleidung handelte. Erlitten Sie jedoch unzählige Schürf- oder Schnittwunden, sieht das Ganze anders aus.
Motorradunfall ohne Schutzkleidung: Die Versicherung des Verursachers kann Ihnen ein Mitverschulden vorwerfen.
Unter Umständen kann Motorradfahrern ohne Schutzkleidung eine Mitschuld am Unfall gegebene werden, was unter anderem Auswirkungen aufs Schmerzensgeld hat.
Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge ist das Unfallrisiko bei einem Motorrad dreimal so hoch wie bei einem Pkw. Schwere oder sogar tödliche Verletzungen kommen vor allem bei einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung häufig vor. Eine Pflicht zum Tragen spezieller Motorradkleidung zum Schutz wäre also durchaus nachvollziehbar.
Die richtige Motorrad-Schutzkleidung
Sicherheit ist käuflich - mit der richtigen Motorradkleidung. Doch die ist nicht leicht zu finden. Textil oder Leder? Worauf sollte man bei Protektoren und Anprobe achten? Und was bedeutet ein falscher Helm oder fehlende Schutzkleidung bei einem Unfall - wie wirkt sich das auf Schadensersatzansprüche, Mithaftung und Beweislast aus?
Textil oder Leder?
Der Siegeszug der Textilkombis scheint unaufhaltsam: Sie sind leicht, bequem, relativ wetterfest und haben ein hohes Sicherheitsniveau erreicht. Doch selbst hochwertigstes Kunstfaser-Gewebe erreichte bei ADAC Prüfungen nicht die Abriebfestigkeit eines guten Leders.
Ein weiteres Argument spricht für Leder: Bei gut anliegenden Lederkombis sitzen die eingearbeiteten Protektoren zuverlässiger an ihrem Einsatzort als in den meist weiter geschnittenen Textilanzügen.
Und was ist mit dem Hitzestau im Sommer? Perforierungen und "Cool Leather", das dank Spezialbehandlung die Sonnenstrahlung abweist, sollen hier helfen. Weiterer Trend: Hydrophobiertes (wasserabweisendes) Leder in Verbindung mit innen aufgebrachter Funktionsmembran (z.B. GoreTex). Das hält auch längeren Regengüssen stand. Übrigens: Bei strammem Dauerregen ist eine gute Regen-Überziehkombi immer noch die dichteste aller Lösungen.
Schutzpolster und Protektoren
Den Namen "Protektor" dürfen streng genommen nur Schutzpolster tragen, die nach der europäischen Norm 1621-1, -2 und -3 geprüft sind. Beworben werden diese Protektoren als "CE-geprüfte Protektoren". Ihre Aufgabe: Beim Sturz die Aufprallenergie aufnehmen, auf eine größere Fläche verteilen und das Durchschlagen spitzer Gegenstände vermeiden. Ganz einfach: Je dicker ein Protektor ist und je größer die Fläche, die er abdeckt, desto höher die Sicherheit bei einem Unfall.
Gut ausgerüstete Kombis müssen dabei keineswegs unbequem sein. Immer häufiger kommen Hightech-(PU-)Schaumstoffe zum Einsatz, die beim Tragen flexibel sind und sich erst beim Aufprall verhärten.
Vorsicht vor dünnen Rückenprotektoren in zweiteiligen Low-Cost-Kombis: Sie sind nicht selten aus billigem Schaumstoff gefertigt und decken wichtige Bereiche der unteren Wirbelsäule gar nicht ab. Hier hilft nur eines: Diese Pseudo-Schützer entfernen und einen separaten, hochwertigen Rückenprotektor unter der Kombi-Jacke tragen!
Und wo sollte ein sicherer Motorradanzug Protektoren haben? Am besten an Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel.
Tipps zur Anprobe
Absolutes Muss: kompetente Beratung und kein Zeitdruck! Ein guter Verkäufer muss erkennen, was der Kunde wirklich benötigt, welcher Fahrertyp er ist, welche Schutzkleidung für ihn sinnvoll ist. Unbedingt mehrere Anzüge - und das stets auch auf dem Motorrad - anprobieren.
Dabei kontrollieren: Drücken Falten in den Kniekehlen oder im Beckenbereich? Dann ein prüfender Blick auf Reißverschlüsse und Nähte: Sind sie stabil? Grundsätzlich gilt: Viele Nähte, viele Schwachstellen!
Bei Textilanzügen lohnt ein Blick auf herausnehmbare Protektoren: Tragen sie das CE-Zeichen? Weiter wichtig: Sitzt die Textilkombi noch gut, wenn das Innenfutter entfernt ist? Und passt unter das Leder-Outfit noch wärmende Funktionskleidung?
Bußgeld bei nicht geeignetem Helm
Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro droht, wenn während der Fahrt kein oder kein geeigneter Schutzhelm getragen wird. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit 2022 geprüft wird. Mittlerweile dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden.
Außerdem ist in vielen europäischen Reiseländern diese Norm ohnehin zwingend und wer ohne einen so gekennzeichneten Helm fährt, dem drohen hohe Bußgelder oder sogar Einziehung seines Motorrades!
Man sollte also darauf achten, dass der Helm in jedem Fall einen entsprechenden Aufnäher im Helmfutter oder auf dem Kinnband hat.
Gerichtsurteile zum Thema Motorradunfall ohne Schutzkleidung
Obwohl gesetzlich - anders als bei der Helmpflicht - das Tragen von Motorradschutzkleidung nicht vorgeschrieben ist, ist in der Rechtsprechung eine Tendenz zu beobachten, schuldlos geschädigten Motorradfahrern wegen des Nichttragens von Schutzkleidung Ansprüche zu kürzen.
LG Heidelberg - Leichtkraftroller und Schutzkombi: So hat sich das LG Heidelberg (Az.: 2 O 203/13) mit dem Mitverschulden eines verletzten Fahrers eines Leichtkraftrollers befasst und geurteilt: Eine Verpflichtung gegenüber sich selbst, bei Innerortsfahrten auf einem Leichtkraftrad vollständige Schutzkleidung zu tragen, könnte man nur annehmen, wenn sich ein derartiges Verkehrsbewusstsein durchgesetzt hätte. Das sei aber nicht der Fall und deshalb halte es das Gericht für "unzumutbar" einem Leichtkraftradfahrer gegenwärtig die Obliegenheit aufzuerlegen, bei Innerortsfahrten einen Schutzkombi zu tragen.
OLG Brandenburg - Schmerzensgeld wurde gekürzt: So hat das OLG Brandenburg (Az.: 12 U 29/09) einem Motorradfahrer das beantragte Schmerzensgeld nicht in vollem Umfang zugestanden, weil es meinte, der Motorradfahrer habe zur Schwere seiner Verletzungen selbst mit beigetragen. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Mitverschulden des Verletzten auch dann anzunehmen, wenn "er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt". Daher ist es nur konsequent, dem Verletzten kein so hohes Schmerzensgeld zu bezahlen wie er erhalten würde, wenn er mit Schutzkleidung unterwegs gewesen wäre.
Beschädigung von Motorradbekleidung nach einem Unfall
Nach einem Motorradunfall ergeben sich für den Geschädigten immer wieder Probleme bei der Frage, in welchem Umfang ein beschädigter Sturzhelm oder beschädigte Kleidung zu ersetzen ist.
Fest steht, dass der Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Zustand hergestellt werden muss, der vor dem Unfall bestand. Da eine Reparatur des Helmes oder der Kleidung praktisch nicht möglich ist, ist der Motorradfahrer darauf beschränkt, einen Ersatz zu beschaffen.
Aus diesem Grund geht es sehr oft um die Frage, ob der Motorradfahrer sich bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs einen so genannten Abzug "neu für alt" entgegenhalten lassen muss.
Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 293/01) entschied, dass ein Abzug vorzunehmen ist. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die übliche Nutzungsdauer der Schutzbekleidung und des Helmes 8 Jahre betrage und je nach Alter ein prozentualer Abschlag vorzunehmen sei.
Mit einem Urteil entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 2581/13), dass ein solcher Abzug nicht zulässig ist, "da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung andererseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient".
Motorradunfälle und Verletzungsmuster
Es ist sicherlich so, dass die Motorradfahrer großen Geschwindigkeiten und Kräften ausgesetzt sind und gleichzeitig weniger Schutz um sich haben als beispielsweise ein Autofahrer. Typische Verletzungen sind Polytraumata, also Kombinationsverletzungen schwerwiegender Art an mehreren Körperregionen. Betroffen sein können vom Kopf über die Wirbelsäule, Bauchraum und Extremitäten eigentlich sämtliche lebenswichtigen Organe. Mit dem Motorrad Verunfallte werden bei Einlieferung in den Schockraum deswegen genauestens auf alle Verletzungen gescannt.
Schutzkleidung und ihre Grenzen
In manchen Fällen kann die richtige Schutzkleidung dafür sorgen, dass ein Unfall ohne größere Verletzungen abgeht. Nichtsdestotrotz muss man sagen, dass bei höheren Geschwindigkeiten auch mit adäquater Schutzkleidung schwere Verletzungsfolgen durchaus auftreten können. Aber es schadet sicher nicht zu versuchen, Unfallfolgen durch umfangreiche Schutzkleidung zu minimieren.
Wie eine neue Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigt, liegt dies auch daran, dass übliche Schutzkleidung mit Protektoren bei einem Aufprall auf ein Hindernis schon bei Geschwindigkeiten über 25 km/h lebensbedrohliche Verletzungen nicht mehr verhindern kann. Die auf einer detaillierten Auswertung der Unfallverletzungen und umfangreichen Simulationen beruhende Studie zeigt auch, dass verfügbare Airbagjacken diesen Bereich auf etwa 50 km/h erweitern könnten. Bei größerem Airbagvolumen könnten sie sogar bis zu Aufprallgeschwindigkeiten von 70 km/h wirksam sein.
Der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann, fordert entsprechend auch weitere Produktentwicklungen in dieser Richtung. Vor allem gehe es aber um die Kommunikation mit den Fahrerinnen und Fahrern: „Wir müssen klar sagen, dass keine praktikable Schutzkleidung in der Lage ist, bei einem Aufprall mit üblicher Landstraßengeschwindigkeit eine tödliche Verletzung zu verhindern“, sagt Brockmann.
Unfallzahlen und Risiken
30.434 Kraftradfahrer verunglückten im Jahr 2015 im Straßenverkehr. Je 1.000 Fahrzeuge verunglückten sieben Motorradfahrer, während nur fünf Pkw-Insassen betroffen waren. Diese Zahlen sollten Motorradbesitzern und -nutzern als deutliche Warnsignale dahingehend dienen, ihre eigene Gesundheit - und im Zweifel gar ihr Leben - nicht unnötig aufs Spiel zu setzen.
Fallbeispiele
Uwe Wenzel verunfallte schwer. „Ich kann mich an den Unfallhergang nicht erinnern“, gibt er zu Protokoll. „Mein Sohn, der hinter mir fuhr, musste den Unfall mitansehen. Er hat mir berichtet, dass ich fast 150 Meter über die Fahrbahn gerutscht bin. Ich hatte nur eine Lederjacke an und natürlich einen Helm auf.“
Unfallchirurg Dr. Johannes Glasbrenner, behandelnder Oberarzt der Klinik, glaubt, dass der Patient trotz fehlender Schutzkleidung Glück gehabt hat: „Der Asphalt hat die Haut an den Händen und das Gewebe darunter regelrecht verbrannt“, berichtet er. Motorradhandschuhe hätten das natürlich verhindert. Die Verletzung des Knies ist davon allerdings unabhängig zu sehen.“
Der Patient selbst nimmt sich jedenfalls etwas für die Zukunft vor. „Ich habe mir geschworen, noch nicht einmal mehr ein Päckchen Zigaretten ohne Schutzkleidung zu holen. Ab jetzt immer nur in kompletter Motorradmontur: Dadurch kann man das Verletzungsrisiko doch enorm reduzieren. Ich denke sogar, vielleicht sollte es eine gewisse Pflicht zum Tragen von Schutzmontur geben. Wenn man solche Verletzungen hat wie ich jetzt, dann denkt man darüber doch anders.“
Zusammenfassung
Das Tragen von Motorradschutzkleidung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben (abgesehen vom Helm), aber dringend empfohlen. Sie kann im Falle eines Unfalls schwere Verletzungen verhindern oder zumindest reduzieren. Zudem kann der Verzicht auf Schutzkleidung zu einer Mitschuld bei einem Unfall führen und somit die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mindern.
| Aspekt | Bedeutung |
|---|---|
| Gesetzliche Pflicht | Nur der Helm ist Pflicht |
| Sicherheitsaspekt | Reduziert Verletzungsrisiko bei Unfällen |
| Versicherungsansprüche | Verzicht kann zu Mitschuld und geringerem Schmerzensgeld führen |
| Schutzkleidung | Leder oder Textil mit CE-geprüften Protektoren an wichtigen Körperstellen |
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