In Deutschland existieren insgesamt 16 Führerscheinklassen, welche die verschiedenen Fahrzeugarten in Kategorien unterteilen. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse sie erwerben möchten, müssen Anwärter gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem ein bestimmtes Mindestalter.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
§ 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hält die Vorschriften dazu fest, welches Mindestalter bei welchem Führerschein maßgeblich ist. Außerdem definiert der genannte Paragraph spezielle Auflagen, die teilweise ebenfalls Beachtung finden müssen.
Grundsätzlich ist das Erlernen des Motorradfahrens in jungen Jahren einfacher, da sich der Gleichgewichtssinn und die Feinmotorik noch besser trainieren lassen.
Hier gibt es ganz verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die alle ein unterschiedliches Mindestalter vorgeben.
Mindestalter für die einzelnen Führerscheinklassen:
- AM: deutschlandweit schon mit 15 fahren
- A1: Mindestalter 16 Jahre
- A2: Mindestalter 18 Jahre
- A: Mindestalter für Direkteinstieg 24 Jahre
Die einzelnen Klassen im Detail
Klasse AM
Ja, der AM-Schein für einen Motorroller kann bereits mit 15 Jahren erworben werden.
Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren. Die Prüfung kann man maximal 3 Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen.
Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren.
Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW.
Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso.
Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16.
Klasse A1
Das Mindestalter von 16 Jahren gilt für den A1, auf den Sie die anderen A-Klassen aufbauen können.
Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW.
Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren.
Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.
Klasse A2
Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und mobil sein möchte, kann zwischen der Auto-Führerscheinklasse B oder der Klasse A2 für Motorräder wählen.
Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW).
Das Mindestalter für A2 beträgt 18 Jahre.
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt.
Die Kosten für den Führerschein liegen zwischen 1.600 € und 3.000 €.
Klasse A
Für den großen A-Motorradführerschein müssen Sie 24 Jahre alt sein.
Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit.
Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein.
Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.
Stufenführerschein
Aufgrund der Neuregelung der EU-Richtlinie vom Januar 2013 ist der Stufenführerschein für Motorradfahrer abgeschafft worden.
Dieses System ermöglichte es, dass Besitzer vom Führerschein A1 auf A2 aufsteigen konnten, ohne eine zusätzliche Prüfung zu belegen. ist (Aufstieg).
Der Stufenführerschein berechtigt nach zwei Jahren zunächst den Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2, nach weiteren zwei Jahren ist der Erwerb der Klasse A möglich.
Sollten die Klasse A2 bereits vorhanden sein, entfällt der Theorieunterricht und das Mindestalter beträgt 20 Jahre, sowie zwei Jahre Vorbesitz Klasse A2.
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen.
Weitere Informationen
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
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