Motorrad Kennzeichenhalter Klappbar: Was ist legal?

Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein.

Wie ein Nummernschild am Motorrad anzubringen ist und welche Regelungen diesbezüglich gelten, lesen Sie hier.

Hier sind die wichtigsten Aspekte und Vorschriften rund um Motorradkennzeichen und klappbare Kennzeichenhalter zusammengefasst.

Grundlagen und Vorschriften für Motorradkennzeichen

Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind. Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.

Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen.

Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Größe und Aussehen von Motorradkennzeichen

Nicht nur bezüglich der Anbringung gibt es Regelungen, sondern auch zum Aussehen von Motorradkennzeichen. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein.

Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.

Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Anbringung und Montage

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht.

Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt. Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann.

Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.

Bitte beachten Sie, dass das Motorrad-Nummernschild so am Motorrad angebracht sein muss, dass sich die obere Motorradkennzeichen-Kante maximal 120 cm und die untere Motorradkennzeichen-Kante mindestens 30 cm über dem Boden befindet. Der Neigungswinkel zur Senkrechten darf dabei 30 Grad nicht überschreiten.

Klappbare Kennzeichenhalter: Legalität und Vorschriften

Die meisten Kennzeichenhalter aus dem Zubehör sind klappbar. Der Winkel des Kennzeichens kann selbst eingestellt werden.

Es ist wichtig, dass dein Kennzeichenhalter den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dein Kennzeichen muss jederzeit gut sichtbar und fest angebracht sein.

Das ist definitiv zulassungsfähig, man dürfte nur nicht mit eingeklapptem Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum unterweg sein.

Einfache Kennzeichenhalter ohne zusätzliche Funktionen sind in der Regel nicht eintragungspflichtig, solange sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hat der Kennzeichenhalter zusätzliche Features wie integrierte Beleuchtung oder spezielle Blinker Halterungen, müssen diese Teile möglicherweise eine Bauartgenehmigung haben oder von einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der DEKRA abgenommen werden.

Kosten für Motorradkennzeichen

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional.

Auch beim Motorrad verursacht ein Kennzeichen Kosten. Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden.

Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro.

Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro.

Strafen bei Nichtbeachtung

Ein nicht zugelassener oder falsch montierter Kennzeichenhalter kann zu Strafen führen. Wenn du so fährst, hast du eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauch an der Backe.

Erwischen Sie Dich mit einer Klappvorrichtung, dann wird zu 99% die zweite Variante zutreffen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Größe: Breite zwischen 180 und 280 mm, Höhe 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern)
  • Anbringung: Hinten am Motorrad, beleuchtet und gut sichtbar
  • Klappbare Kennzeichenhalter: Im Prinzip legal, solange die Vorschriften eingehalten werden
  • Prüfung und Abnahme: Bei Veränderungen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen, erforderlich
  • Strafen: Bei Missachtung der Vorschriften drohen Bußgelder und Strafanzeigen

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