Vor allem die Optimierung vom Sound des Fahrzeuges ist Ziel beim Auspuff-Tuning, doch nicht alles ist erlaubt. Änderungen am Auspuff fürs Sound-Tuning können schnell zu folgenschweren Sanktionen führen. Doch welche Umbauten am Auspuff sind zulässig, welche verboten?
Ein Tuning ist grundsätzlich an den Schalldämpfern, am Endrohr und am Katalysator möglich.
Darf ich den dB-Killer ausbauen?
Nein. Ohne dB-Killer ist der Auspuff in der Regel zu laut, weswegen er vorgeschrieben ist.
Die Auspuffanlage umfasst nicht nur das sichtbare Endrohr, sondern noch zahlreiche weitere Bestandteile. Über dieses komplexe System werden die Abgase, die bei der Kraftstoffverbrennung entstehen, gefiltert und an die Umwelt abgegeben. Der Abgaskrümmer ist dabei das eigentliche Verbindungsstück zwischen Verbrennungsmotor und Auspuff.
Er ist direkt am Motor angebracht und leitet die durch die Kraftstoffverbrennung entstehenden Abgase in das Auspuffsystem. Er hat meist die Form eines einfachen, leicht gekrümmten Rohres, kann aber auch kompliziertere Strukturen aufweisen.
Im Rennsport oder bei sportlichen und hochpreisigen Fahrzeugen finden sich etwa sogenannte Fächerkrümmer.
Der Katalysator - kurz Kat - ist wichtiger Bestandteil der Abgasanlage. Die Verbrennungsgase werden in diesem Kfz-Bauteil gefiltert und so weit wie möglich von schädlichen Bestandteilen befreit.
Dies geschieht über chemische Umwandlungsprozesse innerhalb des Katalysatorgehäuses. Der sogenannte Drei-Wege-Katalysator (G-Kat) z. B. findet bei Fahrzeugen mit Ottomotor Anwendung.
Bei der Verbrennung in Dieselmotoren entsteht häufig ein großer Luftüberschuss. Der Restsauerstoff wird in sogenannten Dieseloxidationskatalysatoren sodann für die Oxidation von Kohlenstoffmonoxid und Kohlenwasserstoffen genutzt.
Die Reduktion von Stickoxiden ist hingegen bei Dieselkats nicht möglich. Hierzu bedarf es zusätzlicher Einrichtungen wie beispielsweise Stickoxid-Speicherkatalysatoren.
Aus diesem Grunde sind die steuerlichen Abgaben bei Dieselfahrzeugen in der Regel höher.
Bei Auspuffsystemen finden sich unterschiedliche Schalldämpfer, die die Mündungsgeräusche minimieren und so die Lärmemission senken sollen. Die einzelnen Elemente, sind dabei über das gesamte Rohrsystem der Abgasanlage verteilt.
Es gibt Vorschall-, Mittelschall- und Endschalldämpfer. Reflexionsschalldämpfer bestehen in der Regel aus mehreren Kammern, durch die der Schall hindurchgeht.
Beim Absorptionsschalldämpfer wird der Abgasschall durch eine Kammer geleitet, die mit Materialien wie Glaswolle oder -fasern gefüllt ist. Diese porösen Strukturen absorbieren den Schalldruck - nehmen ihn auf - und die Lautstärke wird gemindert. Bei Fahrzeugen finden sich in der Regel parallel beide Systeme.
Sportschalldämpfer und dB-Killer
Sportschalldämpfer erfreuen sich vor allem im Tuningbereich großer Beliebtheit. Sie lassen besonders die tieferen Tonfrequenzen durch und erzeugen so einen sportlicheren Fahrzeugsound. Dieser wiederum erzeugt die subjektive Empfindung, dass die Leistung des Autos gesteigert sei.
Insbesondere bei Motorrädern ist zudem ein sogenannter Dezibel- bzw. dB-Killer - auch dB-Eater oder -Absorber - im Sportschalldämpfer verbaut. Sie sind austauschbar, dürfen jedoch nicht komplett ausgebaut werden.
Dezibel (dB): Ein Dezibel ist der zehnte Teil von einem sogenannten Bel - einer nach Alexander Graham Bell benannten physikalischen Größe. In der Akustik bezeichnet diese Einheit die Intensität der Schallwellenausbreitung.
Das Vorhandensein von funktionsfähigen Abgasschalldämpfern ist im deutschen Straßenverkehr verpflichtend. Grund hierfür ist vor allem der Lärmschutz.
Besonders für Tuner (oder auch Autoposer) ist jedoch der Umbau oder die Manipulation an den Schalldämpfern von Interesse. Viele möchten über derlei Anpassungen einen besseren Sound und tieferes Röhren der Fahrzeuge gestalten. Allerdings sollten Sie bei diesen Maßnahmen stets darauf achten, dass Sie die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einhalten. Andernfalls können Sie die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verlieren.
Modifikationen am Fahrzeug sind im Bereich des Tunings zahlreich vertreten. Es gibt dabei unterschiedliche Ansätze - abhängig von der jeweiligen Zielführung.
Neben leistungsorientierten und akustischen Veränderungen sind vielen Tunern auch optische Aspekte wichtig. In diesen Bereich fällt auch das Tuning des sogenannten Endrohrs - den eigentlich Auspuff. Dieser Teil ist bei der Abgasanlage der einzig eindeutig sichtbare.
Normalerweise ist die serienmäßige Einrichtung der Anlagen eher unscheinbar. Aus diesem Grunde finden sich für Tuner auf dem Markt zahlreiche Möglichkeiten, die Optik ihres Fahrzeughecks zu verschönern.
Der einfachste Weg bei optischen Anpassung von Ihrem Kfz-Auspuff ist die Anbringung einer sogenannten Auspuffblende. Diese fungiert gewissermaßen als Maskierung für das eigentliche Endrohr und wird lediglich über dieses montiert. Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass die Blende nicht über das eigentliche Endrohrende am Auspuff übersteht. Dadurch wäre ein Verstoß gegen die festgelegten Fahrzeugmaße wahrscheinlich.
Bei einem Verstoß gegen die zulässigen Abmessungen von Fahrzeugen - ohne entsprechende Erlaubnis - können ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg drohen.
Die Anbringung von einem Austauschendrohr ist eine weitere Möglichkeit der Änderung vom Auspuff. Hierbei wird das werkseigene Endrohr abgenommen und ein anderes Endrohr angeschweißt.
In jedem Falle bedarf es bei der Änderung jedoch gewisser Voraussetzungen, um nicht die Betriebserlaubnis aufs Spiel zu setzen. Neben der Betriebszulassung für Fahrzeugteile benötigen Ersatzrohr und Blende ein beim Kauf beigefügtes Teilegutachten.
Der Prüfer erstellt ein Prüfzeugnis, das darüber Auskunft gibt, dass alle Vorschriften eingehalten und der Anbau des Zubehörs entsprechend vorgenommen wurde. Das Gutachten sollte stets von einer namhaften und seriösen Prüforganisation stammen.
Das Prüfzeugnis sollten Sie stets bei sich führen, wenn Sie mit Ihrem modifizierten Fahrzeug unterwegs sind. Das Fehlen einer entsprechenden Bescheinigung kann Sie nicht nur 10 Euro Verwarnungsgeld kosten, sondern auch den Verlust der Fahrzeugzulassung nach sich ziehen.
Die Änderung bei der Anbringung eines neuen Endrohrs muss jedoch durch TÜV, DEKRA o.a. abgenommen werden. Besonders auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz muss mittels eines Prüfzeugnisses nachgewiesen sein.
Wenn im Tuning von einem Sportauspuff die Rede ist, dann ist zumeist nur der Endtopf gemeint. Der Sportauspuff ist beim Tuning besonders beliebt. Er garantiert einen satteren Sound und soll gar die Leistung des Fahrzeuges steigern.
Um dieses Ziel jedoch wirklich zu erreichen, bedarf es in der Regel des Wechsels des gesamten Systems gegen Sportauspuffanlagen. Das macht sie widerstandsfähiger und auch die Ableitung der entstehenden Wärme ist optimiert.
Zudem sind die Endrohre oftmals angebohrt wodurch der Luftdruck in dem Rohrsystem insgesamt gemindert ist. Der Austausch einzelner Komponenten der Auspuffanlage von Fahrzeugen ist dabei in den seltensten Fällen sinnvoll.
Die Fahrzeughersteller haben diese nämliche zumeist auf die jeweiligen Motoren angepasst und dahingehend optimiert. Der Sportauspuff sollte daher im Ganzen neu montiert werden.
Der Umstieg auf den Sportauspuff (i. S. v. Endtopf) ist in der Regel unkompliziert. Solange die notwendigen Belege - vor allem ABE und Teilegutachten - beigefügt sind, dürfen Sie die Vorrichtung montieren. Die Abnahme des Anbaus kann möglich sein.
Doch ist die leistungssteigernde Wirkung dadurch verringert, dass das restliche Auspuffsystem und neuer Endtpf nicht ideal aufeinander abgestimmt sind. So ist eine tatsächlich Steigerung der Motorenleistung kaum spürbar.
Manipulationen am Katalysator
Doch seien Sie gewarnt: Derartige Veränderung sind illegal. Sowohl Manipulationen an zulässigen Bauteilen als auch selbstgebaute Ersatzteile sind laut StVZO nicht zulässig.
Immer häufiger stellen die zuständigen Prüforganisationen fest, dass viele Fahrzeughalter den eigentlichen Katalysator ausbauen und zum Teil sogar gegen Attrappen austauschen. Die Grenzwerte in Deutschland liegen jedoch so hoch, dass die Feststellung von Manipulationen am Katalysator im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) - mittlerweile Teil der Hauptuntersuchung (HU) - nur schwer feststellbar sind. Dennoch können Verstöße und die besondere Luftverschmutzung zu Sanktionen führen. Selbst durch den erhöhten Schadstoffausstoß halten derart getunte Fahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen zumeist noch ein.
Über den Ausbau des Katalysators soll der Luftwiderstand im Abgaskreislauf verringert werden. Die Kolben des Motors müssen dann nicht mehr so viel Arbeit leisten, um die Verbrennungsgase zum Auspuff abzuleiten.
Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken. Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz.
Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben: Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres getunten Autos anzusetzen gewesen wäre. Dieses Auspuff-Tuning ist besonders häufig bei Mopedfahrern anzutreffen.
Doch auch Autofahrer greifen auf diesen Trick zurück. Im Vordergrund des Schalldämpfer-Tunings steht insbesondere die akustische Anpassung des Fahrzeuges. Der Sound soll sportlicher, voller und satter werden. Durch die Verminderung des Luftwiderstands durch schalldurchlässigere Dämpfermodelle verringert sich auch die aufzubringende Kraft der Kolben beim Einpressen der Abgase in das Auspuffleitsystem.
Im Jahre 2013 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf verständigt, die Geräusch-Grenzwerte innerhalb der Europäischen Union schrittweise zu drosseln. Bis zum Jahre 2028 sollen dann nur noch Neufahrzeuge mit einem Lärmausstoß von maximal 68 Dezibel zugelassen werden können. Diese gesetzlichen Bestimmungen betreffen jedoch nur die Neuwagenproduktion.
Heutzutage liegt der deutschlandweite Grenzwert des Lärmausstoßes durch Kraftfahrzeuge bei 74 Dezibel.
Lärmschutz und Gesundheit
Doch warum ist der Lärmschutz von so großem Interesse für die Gesellschaft? In den letzten Jahrzehnten haben zahlreiche Studien aufgezeigt, dass dauerhafter und enormer Lärm die Menschen auf Dauer krank machen kann. Mittlerweile finden sich jedoch auch umfangreiche Untersuchungen, die den Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit wesentlich weniger Bedeutung zumessen.
Doch besonders Menschen, die im Einzugsgebiet von Flugzeugen bzw. an Bahnstrecken leben oder an Hauptverkehrsstraßen wohnen, können subjektiv nachempfinden, dass durch Lärm Stress entstehen kann. Besonders wenn rund um die Uhr zahlreiche Lärmquellen auf sie einprasseln.
Die Schmerzgrenze liegt in der Regel bei 130 Dezibel.
Motorrad Auspuff und dB-Killer
Motorräder sind aufgrund der geringeren Maße in vielerlei Hinsicht anders gebaut als mehrspurige Fahrzeuge. Auch der Auspuff beim Motorrad ist dabei oft anders aufgebaut. Der Endschalldämpfer ist in der Regel im Endrohr integriert.
Diese sind - ähnlich wie bei Autos - oftmals durch Löcher in der Außenhülle gekennzeichnet. Die Akustik beim Abgasausstoß wird so verstärkt. Doch auch hier gilt es zahlreiche Aspekte zu beachten - besonders in Bezug auf den sogenannten dB-Killer.
Diese Vorrichtung ist im Sportschalldämpfer verbaut und passt die Lautstärke der Vorrichtungen an die Vorschriften der StVZO an. Sie dürfen den Sportschalldämpfer in der Regel an Ihrem Motorrad anbringen, jedoch nicht weiter manipulieren. Das bedeutet, dass auch der Ausbau vom dB-Killer nicht zulässig ist. Die so erzeugte Lautstärke würde gegen die erlaubten Grenzwerte verstoßen.
Fahren ohne dB-Eater? Die Strafe kann hoch sein
Neben Fahren ohne Betriebserlaubnis - mit einem Bußgeld von 50 Euro veranschlagt - kommt auch ein Verstoß gegen den Lärmschutz hinzu, für den in der Regel meist weitere 10 Euro fällig sind.
Achten Sie beim Kauf eines Sportschalldämpfers für Ihr Motorrad daher stets darauf, dass die entsprechenden Bescheinigungen beigelegt sind. Hierzu gehören insbesondere die ABE und ein Gutachten für Fahrzeugteile.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile sollten Sie stets bei sich führen, um bei einer möglichen Kontrolle die notwendigen Belege stets zur Hand zu haben. Haben Sie an Ihrem Motorrad einen Auspuff ohne entsprechende ABE montiert drohen ebenfalls Strafen.
Das Teilegutachten müssen Sie bei TÜV, DEKRA und Co. vorzeigen um die Änderung an Ihrem Fahrzeug abnehmen zu lassen. Der Prüfer untersucht das Bauteil hinsichtlich der korrekten Anbringung am Fahrzeug und der korrekten Funktionsweise.
Fahren Sie ein Motorrad ohne dB-Killer? Tuning-Fans, die den dB-Killer ausbauen, wollen vor allem eines dadurch erreichen: einen satteren Auspuff-Sound. Das Tuning soll jedoch auch noch eine Leistungssteigerung mit sich bringen.
Doch wie schon in diesem Bereich ist die tatsächliche Steigerung der Motorenleistung, wenn Sie ohne dB-Killer fahren, nur gering. Die drohende Nutzungsuntersagung ist so kaum gerechtfertigt. Wenn der sattere und sportlichere Sound dem Fahrer suggeriert, dass sein Gefährt wesentlich kräftiger ist, so macht eben dieser auch die Polizeibeamten schnell hellhörig.
Ein Verstoß gegen den Lärmschutz ist leicht auch schon mit bloßen Ohren wahrzunehmen. Widerstehen Sie daher dem Drang, an Ihrem Motorrad den Auspuff unbegrenzt lauter machen zu wollen.
Sind ABE und Gutachten mit entsprechendem Prüfzeugnis vorliegend, so ist auch das Tuning der Auspuffanlagen zulässig. Weitere Manipulationen an den einzelnen Bestandteilen führen jedoch dazu, das die Belege nichtig sind.
Lassen Sie sich sicherheitshalber in einer professionellen und seriösen Tuning-Werkstatt beraten.
Bußgelder im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Bußgelder und Strafen im Zusammenhang mit Auspuffmanipulationen und dem Fahren ohne DB-Killer:
| Verstoß | Bußgeld | Weitere Konsequenzen |
|---|---|---|
| Fahren ohne Betriebserlaubnis (durch Ausbau des dB-Killers) | 50 Euro | Mögliche Nutzungsuntersagung |
| Verstoß gegen den Lärmschutz | 10 Euro (zusätzlich) | - |
| Überschreitung der zulässigen Fahrzeugabmessungen | 60 Euro | 1 Punkt in Flensburg |
| Umweltverschmutzung durch Emissionen | Bis zu 180 Euro | - |
| Manipulationen an zulässigen Bauteilen oder selbstgebaute Ersatzteile | - | Nicht zulässig laut StVZO |
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Angaben allgemeiner Natur sind und im Einzelfall abweichen können. Es empfiehlt sich, bei konkreten Fragen einen Rechtsexperten oder eine Tuning-Werkstatt zu konsultieren.
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