Motorradreifen Eintragen: Kosten, Vorschriften und Tipps

Der Reifen verbindet Motorradfahrer mit der Straße. Biker haben ein inniges Verhältnis zu ihren Reifen und starten gerne mit frischen Gummis in die neue Saison. Doch pünktlich zur neuen Saison hat das Verkehrsministerium die Regeln geändert. Abweichungen vom Standard benötigen jetzt den Segen von TÜV und Co.

Seit Anfang 2025 gelten neue Regeln für den Reifentausch. Wer andere Reifen aufziehen will, muss tiefer in die Tasche greifen.

Neue Reifenvorschriften für Motorradfahrer

Seit Januar 2025 gelten strengere Vorschriften für den Reifenwechsel am Motorrad: Herstellerfreigaben reichen nicht mehr aus, stattdessen drohen teure Einzelabnahmen. Wer nicht aufpasst, zahlt drauf.

Bisher genügte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers, um ein alternatives Modell zu montieren. Diese Regelung gilt nicht mehr. Stattdessen gilt: Ein neuer Reifen muss exakt den Angaben in der Unbedenklichkeitsbescheinigung entsprechen. Andernfalls ist eine Einzelabnahme bei Prüforganisationen wie TÜV oder der Dekra nötig - inklusive teurem Eintrag in die Fahrzeugpapiere.

Betroffen sind vor allem Fahrer älterer Maschinen. Werden die ursprünglich eingetragenen Reifen nicht mehr produziert, bleibt nur der Gang zur Prüfstelle - oder die aufwendige Suche nach einem passenden Ersatzmodell. Auch wer eine andere Reifengröße oder -spezifikation testen möchte, muss sich auf zusätzlichen bürokratischen Aufwand einstellen.

Die neue Regelung wurde seit 2020 schrittweise eingeführt. Sie soll die Verkehrssicherheit erhöhen, bedeutet für Motorradfahrer aber vor allem eines: mehr Aufwand und höhere Kosten. Wer sich nicht an die neuen Vorschriften hält, riskiert Probleme bei der nächsten Hauptuntersuchung.

Vor dem nächsten Reifenwechsel lohnt sich ein genauer Blick in die Zulassungsbescheinigung.

Die neue EU-Verordnung und ihre Auswirkungen

Mit der Einführung einer neuen EU-Verordnung aus dem Jahre 2019 hat sich dabei so einiges in Hinblick auf die Zulassung von Motorradreifen getan. Mit der neuen EU-Verordnung vom August 2019 soll die Zulassung von Motorradreifen in der gesamten EU vereinfacht werden. Dabei profitieren vor allem Fahrzeuge nach Zulassung über EU-Typengenehmigung / CoC.

Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch die EU-Verordnung vom August 2019. Dies bedeutet, dass alle Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung / COC Papier jeden Reifenhersteller und jedes Profil fahren dürfen, sofern die Reifengröße der eingetragenen entspricht.

Seit 2019 ist es nicht mehr notwendig eine Reifenfreigabe mitzuführen. Alle nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeuge dürfen jeden Reifen in der selben Größe fahren, die im Fahrzeugschein steht. Eine gegebenenfalls eingetragene Fabrikatsbindung verliert ihre Gültigkeit.

Allerdings gilt dies nicht für alle Fahrzeuge. Hier eine Übersicht:

  • Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000): Hier entfällt die Reifenfabrikatsbindung.
  • Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21): Hier bleibt die Reifenfabrikatsbindung bestehen, es sei denn, sie wird ausgetragen.

Reifenbindung austragen: So geht's

Die Austragung einer Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren ist vor allem bei älteren Motorrädern relevant. Seit dem 01.01.2025 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die sogenannte Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gemäß § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO austragen zu lassen.

Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die alternativen Reifengrößen oder -bauarten innerhalb des maximal zulässigen Bauraums des Fahrzeugs liegen und somit keine Gefährdung im Betrieb darstellen. Zunächst muss geprüft werden, ob die geplanten Reifen hinsichtlich Größe, Bauart und Traglast in das Fahrzeug passen und keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit besteht.

Liegen die technischen Voraussetzungen vor, erfolgt eine Einzelabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Nach positiver Begutachtung wird ein Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage die Reifenbindung aus der Fahrzeugdokumentation (Fahrzeugschein und -brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) entfernt wird.

Auch beim Austragen von Motorradreifen müssen Sie das von der Prüfstelle ausgestellte Gutachten der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) vorlegen, um damit die Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.

Motorradreifen eintragen: Wann ist das nötig?

Wer auf alten Fahrzeugen vor BJ 2000 oder mit Zulassungstyp ABE / Einzelabnahme andere Reifen fahren möchte, muss diese in die Papiere eintragen. Im Falle einer nationalen Genehmigung, beispielsweise einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO wird der Reifenfreiraum des zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugs i.d.R. ausschließlich mit der vorgestellten Bereifung geprüft und diese Bereifung in der Genehmigung vermerkt.

Wird diese freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines anderen Reifenfabrikats, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher ist bei einer Abweichung von der freigegebenen Bereifung stets ein Nachweis nach § 19 Absatz 3 StVZO bzw. erforderlich.

Gut zu wissen: Die neuen Reifen bzw. abweichende Reifengrößen müssen zur Begutachtung durch die Prüfstelle am Fahrzeug montiert sein. Der Weg zur Prüfstelle findet also theoretisch „ohne Betriebserlaubnis“ statt.

Für eine Umbereifung reicht aber eine UBB durch den Reifenhersteller wie bisher nicht mehr aus. Bei abweichender Bauart und/oder Dimension ist nach neuestem Beschluss des Verkehrsministeriums eine kostenpflichtige Begutachtung durch einen der technischen Dienste wie TÜV, Dekra und Co. erforderlich.

Kosten für die Eintragung

Die Kosten für eine Einzelabnahme können variieren. Die Kosten: je nach Region im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich.

Das Eintragen eines Reifens mit Freigabe Kostet laut meinem Tüv'ler 65€, da durch die Freigabe ja schon bestätigt wird, dass der Hersteller die Fahrversuche gemacht hat. Wollt ihr eine Größe eintragen lassen, welche KEINE Freigabe hat, dann muss ein Fahrversuch gemacht werden...Die kosten blaufen sich dann auf ca. 190€

Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei verschiedenen Prüforganisationen über die genauen Kosten zu informieren.

Tipps und Tricks

  • Rechtzeitig planen: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Einzelabnahme.
  • Informationen sammeln: Weitere Informationsdokumente zum Fahrzeug oder Reifen können hilfreich sein, sind aber nicht zwingend erforderlich. Entsprechende Prüfstellen können die benötigten Daten bei Bedarf auch über ihre Systeme abrufen.
  • Prüfer suchen: Wir raten deshalb immer einen Prüfer aufzusuchen, welcher seinen Schwerpunkt auf Motorräder legt oder viel Erfahrung in diesem Bereich hat.
  • Herstellerbescheinigung: Gegebenenfalls heißt es hier: die Serviceinformation des Reifenherstellers für das Motorrad von dessen Internetseite herunterladen und abstempeln lassen.

Die Rolle der Reifenhersteller

Die Reifenhersteller werden künftig zwei Arten von Bescheinigungen ausstellen. Zum einen die “Serviceinformation”, die, so erklärt Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk), dem die Reifenhersteller angehören: “Die Serviceinformation dient als Nachweis, dass eine Bereifungskombination zur Ausrüstung eines Kraftrades geeignet ist, wenn die eingesetzten Rad-/Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.”

Im Gegenteil: Die Tests und die daraus resultierenden Freigaben der Reifenmarken bieten Motorradfahrern weiterhin wertvolle Orientierung. Die von uns als Reifenhersteller herausgegebenen Dokumente sind nach wie vor eine wichtige Grundlage, um beurteilen zu können, ob ein Reifen auf einem bestimmten Motorradtyp die gewünschte Performance und beste Sicherheit bietet.

Fazit

Die Änderungen bei der Reifenfabrikatsbindung erfordern von Motorradfahrern mehr Aufmerksamkeit. Unzulässige Reifenmodelle können sowohl bei der Hauptuntersuchung als auch bei Polizeikontrollen zu Problemen führen. Handeln Sie frühzeitig, um in der Motorradsaison nicht auf unangenehme Überraschungen zu stoßen.

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