Mit Ihrer Motorradleidenschaft haben Sie auch Ihren Partner angesteckt? Dann muss ein zweites Motorrad her. Oder haben Sie vielleicht einen PS-starken Tourer, der auf Landstraßen zwar großes Fahrvergnügen verspricht, im Stadtverkehr aber zu unhandlich ist? In diesem Fall kann sich die Anschaffung eines leichteren Stadtmotorrades anbieten. Die Gründe für ein weiteres Bike sind so individuell wie die Maschinen selbst.
Eindeutig ist: Sie müssen Ihr Zweitmotorrad versichern, um damit am Straßenverkehr teilzunehmen. Um ein Zweitmotorrad handelt es sich versicherungstechnisch in der Regel dann, wenn auf den Halter oder dessen im selben Haushalt lebenden Partner bereits ein Motorrad zugelassen ist. Eigentlich also alles genauso wie beim Zweitwagen - auch die Probleme sind dieselben.
Die passende Versicherung für das Zweitmotorrad
Die Kriterien für die Versicherung eines Zweitmotorrads entsprechen denen des ersten Motorrades. Vor allem die Schadenfreiheitsklasse (SFK) spielt dabei eine wichtige Rolle. Grundlage für die Einstufung sind die schadenfreien Jahre als Verkehrsteilnehmer. Die Berechnung und die dadurch erzielten Rabatte unterscheiden sich für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, da es sich um unterschiedliche Versicherungen handelt. Grundsätzlich gilt: Je höher die SFK, desto niedriger die Versicherungsprämie.
Hier gibt es für Besitzer mehrerer Maschinen, die Möglichkeit bei der Versicherung zu sparen. Denn viele Anbieter übertragen die SFK des Erstfahrzeugs anteilig auf das Zweitfahrzeug. Sie starten also nicht in der niedrigsten und damit teuren SFK, sondern bekommen für Ihr Zweitmotorrad direkt Prozente. Voraussetzung hierfür ist die langjährige Unfallfreiheit des Versicherungsnehmers, meist wird mindestens SFK 3 vorausgesetzt.
SF-Klasse beim Motorrad als Zweitfahrzeug
Bei einer Zweitfahrzeugversicherung profitiert man in der Regel davon, gleich in eine bessere Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, einsteigen zu können. Im besten Fall können Sie die gleiche SF-Klasse erhalten, die Sie bereits bei Ihrem Pkw besitzen - aus eins mach zwei sozusagen. Gibt es im Fahrerkreis jedoch einen Nutzer mit geringerer Fahrerfahrung gemäß Führerscheinbesitz, wird die SF-Klasse entsprechend gekürzt. Für diese ist zudem auch der jüngste Fahrer ausschlaggebend, vor allem bei unter 25-Jährigen sind die Beiträge meist höher.
Sofern Sie sich nicht für eine gute SF-Klasse gemäß eines Zweitfahrzeugtarifs qualifizieren, können Sie mit dem Motorrad bei einigen Gesellschaften generell mit der SF-Klasse ½ starten lassen - und umgehen so geschickt die niedrigste Schadensfreiheitsklasse 0.
Voraussetzungen beim Zweitfahrzeugtarif
Je nach Versicherung können die Anforderungen leicht variieren. Viele Versicherungen setzen jedoch voraus, dass man innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren sein muss. Außerdem sollten weder das Erst- noch das Zweitfahrzeug in der SF-Klasse 0 eingestuft sein.
Auch Biker, die nur ein Motorrad besitzen, können möglicherweise von den günstigeren Konditionen für ein Zweitfahrzeug profitieren. Nämlich dann, wenn Sie neben Ihrem Motorrad noch ein Auto besitzen. Letztlich fällt beides unter die Kfz-Versicherung - die Versicherungen machen hier keinen Unterschied, ob das Fahrzeug zwei oder vier Räder hat. So können zum Beispiel Eltern auf diese Weise das Motorrad ihres Kindes als Zweitfahrzeug anmelden und versichern - auch wenn sie selbst nur einen Autoführerschein besitzen. So ersparen Sie Ihrem Kind, in der schlechtesten Schadenfreiheitsklasse, der SFK 0, mit dem höchsten Beitragssatz zu starten. Wichtig ist nur, dass das Kind als Fahrer bei der Versicherung eingetragen ist, wie im Abschnitt „Die passende Versicherung für das Zweitmotorrad“ beschrieben. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich dadurch zwar etwas. Er bleibt jedoch in den meisten Fällen geringer als bei der Versicherung eines Erstfahrzeuges in einer niedrigen SFK.
Versicherungsnehmer und Fahrer
Grundsätzlich gilt: Motorradfahrer und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein. Wenn zum Beispiel Ihr Nachwuchs in Ihre Fußstapfen tritt und gerade das erste Leichtkraftrad angemeldet hat, können Sie es also als Ihr Zweitmotorrad versichern. Wichtig dabei ist allerdings, dass alle potenziellen Fahrer des Zweitmotorrades angegeben werden. Je mehr Personen ein Fahrzeug nutzen, desto unkalkulierbarer ist allerdings auch das Risiko von Unfällen. Daher steigt mit einem größeren Fahrerkreis in der Regel auch der Versicherungsbeitrag.
Saisonkennzeichen nutzen
Sie fahren Ihr Motorrad nur von Frühjahr bis Herbst? Dann empfehlen wir Ihnen eine Zulassung mit Saisonkennzeichen. Das Motorrad wird einmalig bei der Zulassungsbehörde auf den gewünschten Saisonzeitraum angemeldet. Das spart Zeit und Geld, denn jährlich wiederkehrende An- und Abmeldegebühren entfallen. Holen Sie ein neues Saisonkennzeichen, wenn Sie die Saison verlängern oder verkürzen möchten. Sie benötigen dazu eine neue eVB-Nummer. Im Ruhezeitraum dürfen Sie das Motorrad auf öffentlichen Wegen nicht fahren oder abstellen. Sonst entfällt der Versicherungsschutz.
- Außerhalb des Saisonzeitraums bleibt Ihr Motorrad ungenutzt.
- Ihre Kfz-Versicherung bleibt bestehen.
Im Ruhezeitraum dürfen Sie jedoch nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder Ihr Motorrad auf öffentlichen Straßen abstellen. Wird die Hauptuntersuchung während des Ruhezeitraums fällig? Ihre Fahrt zum TÜV und zurück ist versichert. Allerdings können Sie die Hauptuntersuchung wahlweise auch im ersten Monat des nächsten Saisonzeitraums nachholen.
Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. eingezäunt ist.
Kaskoversicherung für Ihr Motorrad
Wer zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht noch eine Teilkaskoversicherung für sein Motorrad abschließen möchte, kann dies in der Zweitfahrzeugversicherung direkt tun. Somit schützt man das Bike im Falle möglicher Schäden. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie frei wählen. In der Teilkasko können Sie bis zu 500 € Selbstbeteiligung auswählen. Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung in der Kasko bestimmen Sie. Diesen Betrag bezahlen Sie im Schadenfall.
Darüber hinaus springt die Kaskoversicherung für Sie ein. In der Vollkasko lohnt es sich oft, kleine Schäden selbst zu bezahlen. Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugen auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
- Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl.
- Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl.
- Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine.
- Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Erweiterungen und Zusatzleistungen
Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Motorradversicherung nach Bedarf. Ein Vergleich lohnt sich. Denn guter Schutz kann so günstig sein!
- Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr.
- Für nur 7,00 €* im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen.
Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns.
Motorradversicherung wechseln
Wer schon einmal einen Zweitwagen versichert hat, kennt das: Die Vielzahl der verschiedenen Tarife und Angebote ist schier überwältigend. Auch wenn es bequem erscheint, das Zweitmotorrad beim selben an Anbieter zu versichern wie die erste Maschine: Vergleichen Sie im Vorfeld Leistungen und Konditionen. Denn die Unterschiede können enorm sein.
Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.
- Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
- Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. Regulierungsbestätigung) möglich.
Wie kann ich meine Motorrad-Versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen? Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.
Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen.
eVB-Nummer für die Zulassung
Um Ihr Motorrad bei der Zulassungsbehörde zuzulassen, brauchen Sie eine Bestätigung Ihres Versicherers: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Es handelt sich bei der eVB um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination. Diese eVB-Nummer ersetzt die ehemalige Deckungs- bzw. Doppelkarte. Erhalten Sie die eVB für Ihre Motorrad-Versicherung einfach, indem Sie einen Versicherungsantrag über unseren Tarifrechner stellen.
Weitere Spartipps für Ihre Motorradversicherung
- Schließen Sie die Soziusnutzung aus
- Stellen Sie Ihr Motorrad sicher in einer Garage ab
- Investieren Sie in ein Bike mit ABS oder einer Wegfahrsperre.
- Je weniger Kilometer im Jahr gefahren werden, desto mehr können Sie sparen.
- Zudem sind die Beiträge niedriger, wenn die eingetragenen Fahrer über 25 Jahre alt sind.
- Auch mit einem kleinen Fahrerkreis lassen sich die Beitragskosten etwas senken.
- Nicht zuletzt ist man auch mit einem Saisonkennzeichen kostensparend unterwegs.
Natürlich kann man auch einen Pkw als Zweitfahrzeug neben dem Motorrad versichern - hier gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen für die Einstufung in SF-Klasse und Kaskoversicherung.
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