Dürfen Motorradfahrer die Rettungsgasse befahren?

Viele Motorradfahrer sind im Stau versucht, an den stehenden Autos vorbeizufahren, um schneller voranzukommen. Doch ist das erlaubt? Was hier erlaubt ist - und was nicht.

Die Rettungsgasse: Tabu für Motorradfahrer

Immer wieder schlängeln sich Motorradfahrer auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Doch ist das erlaubt?

Nein, auch für Motorradfahrer ist es streng verboten, die Rettungsgasse zu durchfahren.

Durchschlängeln im Stau ist verboten

Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.

Alternativen zur Rettungsgasse

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Standspur für Biker erlaubt?

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Wer als Pkw-Fahrer eine Rettungsgasse zu seinem Vorteil nutzt, um im Stau schneller voranzukommen, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro sowie mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder kommt es dabei zu einem Sachschaden, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.

Biker sind beim Thema „Rettungsgasse“ nicht außen vor, denn die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben „gilt selbstverständlich auch für Motorradfahrer“, sagt Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart im Gespräch mit Autobild. Außerdem verstoße das Durchfahren einer Rettungsgasse gegen das Rechtsüberholverbot, was außerorts mit 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert werden kann. In der Theorie könnten Motorradfahrer ganz links den Stau passieren, doch der schmale Streifen zwischen Leitplanke und anderen Verkehrsteilnehmern ist dafür nicht gemacht.

Die Ordnungshüter betrachten eine solche Zuwiderhandlung deswegen keinesfalls als Lappalie und verhängen scharfe Sanktionen.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Die folgende Tabelle zeigt die Bußgelder für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit dem Motorradfahren im Stau:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1
... mit Gefährdung 120 Euro 1
... mit Unfallfolge 145 Euro 1
Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1
... mit Gefährdung 90 Euro 1
... mit Unfallfolge 110 Euro 1
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro
Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro
Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat

Mögliche Gründe für das Durchschlängeln und Alternativen

Ein häufiger Grund der Motorradfahrer für ihr Durchmogeln durch stehenden Verkehr ist der Tatsache geschuldet, dass die Kombination von Helm, schwerer Montur und der heißen Maschine zu einem Hitzekollaps führen kann. Der Ruf der Biker-Lobby nach einer Ausnahmeregelung fand aber bislang kein Gehör.

Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

Die Situation in anderen Ländern

Obwohl es viele tun, dürfen auch Motorräder in Deutschland und in vielen anderen Ländern die Rettungsgasse nicht befahren. In Belgien wird sich das bald ändern. Ab dem 1. September 2026 soll die Stau-Durchfahrt und damit die Durchfahrt der gebildeten Rettungsgasse für Motorräder erlaubt sein.

Bei einem Pilotprojekt in Frankreich führte diese Regelung bereits zu mehr Unfällen. Seit August 2021 wird das Projekt für einen Zeitraum von drei Jahren wiederholt. Auf den freigegebenen Strecken werden die Autofahrer mit Verkehrszeichen auf die geänderte Regelung hingewiesen.

Fazit

Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

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