Regeln und Bestimmungen für 24-Stunden-Mountainbike-Rennen

Rad am Ring ist ein multidisziplinäres Radsport-Festival, das sportliche Angebote in unterschiedlichsten Disziplinen anbietet. Diese Bedingungen/AGB beschreiben alle juristischen und sportlichen Grundlagen für alle Teilnehmer. Für einzelne Disziplinen gibt es übergeordnete Regelwerke.

Grundlagen des Reglements

Grundlage des Reglements sind für Rennen die Sportordnung sowie die Wettkampfbestimmungen „WB-Straße“ des BDR. Abweichungen dazu sind ggf. Mit Meldung und Teilnahme an Rad am Ring erkennt der Teilnehmer diese Reglement / AGB/ Veranstaltungsbedingungen an.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer der in den speziellen Reglements festgelegten Jahrgänge. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind ggf. Für Rennrad-Disziplinen: Der Fahrer muss mit dem eingesetzten Fahrrad bereits über Erfahrungen bei hohen Geschwindigkeiten verfügen (über 80 km/h). Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnehmergebühr ein Konto des Erziehungsberechtigten anzugeben.

Bei den 24h-Rennen und dem Gravel Race ist eine Teilnahme unter 18 Jahren nicht möglich. Für alle anderen Disziplinen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Teilnehmer, die gerade 18 geworden sind, werden in der Altersklasse (AK) Männer/Frauen gewertet. Bei Sammelanmeldungen (z. B. Trainer meldet minderjährige Gruppe an) ist der Anmelder (z. B. Die Teilnahme eines Teammitgliedes an der Teamleiter-Besprechung (siehe Zeitplan) ist erforderlich.

An den Jedermann-Rennen bei Rad am Ring können Männer, Frauen und Jugendliche (mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten) unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder einer bei der UCI gemeldeten Sportgruppe. Diese Fahrer können aber aus Marketing Gründen teilnehmen.

Hinsichtlich der Teilnahme an den Rennen gibt es keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Zugelassen sind somit auch Fahrer mit Elite-Amateur-, Ameteur- oder Master-Lizenzen. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden.

ACHTUNG: Beim 110 km-Rennen berechtigt der Besitz einer Elite-Sportlerlizenz (keine Master- & Tageslizenzen) für den Start aus Startblock 1. Die entsprechenden Daten (UCI-ID / Lizent-Nr.) sind bei der Anmeldung anzugeben, sodass entsprechende Startnummern vergeben werden können.

Gemäß Strafenkatelog der UCI ist die sogenannte Super Tuck Sitzposition bei Lizenzrennen verboten und somit gemäß § 2 auch bei Rad am Ring. Das gleiche gilt für das Auflegen der Arme auf den Lenker (Zeitfahr-Position ist nur bei Zeitfahren erlaubt). Wir halten dieses Verbot aus Sicherheitsgründen im Speziellen auch bei Rad am Ring für sinnvoll. Aufgrund potenzieller Windböen in schnelle Passagen wie der Fuchsröhre gefährden sich Teilnehmer selbst und andere. Eingedrehte Bremshebel (Enge Bremshebel-Position) sind verboten. Wird ein Verstoß vor dem Rennen festgestellt, darf nicht gestartet bzw. müssen die Hebel zurückgedreht werden. Ein Verstoß während oder nach dem Rennen wird mit einer Disqualifikation geahndet.

Risiko und Haftung

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer weiß und ist sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten, insbesondere beim Graveln und Befahren des Nürburgrings, verbunden sind. Der Teilnehmer erkennt an, dass mit dem Anstreben besonderer sportlicher Leistungen ein Risiko verbunden ist. Der Teilnehmer akzeptiert für sich, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können.

Der Teilnehmer muss gesund, in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage sein, an Rad am Ring teilzunehmen. Dafür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten vom Veranstalter und/oder dessen Dienstleistern maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u. a. Der Teilnehmer erlaubt ausdrücklich, dass im Rahmen seiner Teilnahme bei Rad am Ring Fotos und Filmaufnahmen (Bildnisse) von ihm erstellt werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen/der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos o. Ä. sowie Interviews im Rundfunk und Fernsehen, dürfen vom Veranstalter in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten (CD, DVD, Festplatten) auch zu Werbezwecken ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.

Um die optimale Versorgung im Falle von Verletzungen oder Krankheit zu gewährleisten, müssen die Ärzte und das Personal im Medical Center untereinander von ihrer Schweigepflicht entbinden.

Weitere Bestimmungen

Das Einschlagen von Erdnägeln ist in allen befestigten (Asphalt o. Ä.) Bereichen strengstens untersagt. Das Mitbringen von Tieren in den Veranstaltungsbereich ist verboten. Die Trinkwasserversorgung muss den Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. Insbesondere müssen Schlauchleitungen und Kupplungen die Hygienestandards erfüllen. Während der gesamten Veranstaltung sind Lärmbelastungen durch lautsprecherverstärkte Musik etc. und das Laufenlassen von Motoren etc. zu unterlassen.

Es sind in der Ortschaft Nürburg folgende Lärmgrenzwerte einzuhalten: Beurteilungspegel tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) bis 60 dB(A) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) bis 45 dB(A). Sollten die Lärmbestimmungen vom Teilnehmer nicht eingehalten werden oder gar nach Hinweis durch den Veranstalter wiederholt überschritten werden, ist der Teilnehmer ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Im konkreten Fall betrifft dies alle Zelte über 75 m² Fläche. Gemäß dem Beschluss aus der 88. Sitzung des Arbeitskreises für Fliegende Bauten bilden zeltartige Vorbauten an Fahrzeugen zusammen mit dem Fahrzeug eine Einheit und die jeweiligen Flächen sind zu addieren und ergeben zusammen eine bauliche Anlage.

Die NÜRBURGRING 1927 GmbH und der Veranstalter betreiben aktiven Umweltschutz in allen Unternehmensbereichen. Sie erwarten auch von den Teilnehmern und allen Beteiligten, dass der Umweltschutz beachtet wird. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Umweltbereich ist Geschäftsgrundlage. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Abfallentsorgung, zum Boden- und Gewässerschutz sowie zum Emmissionsschutz.

Materialbestimmungen

Es gelten die Materialbestimmungen des BDR (Bund Deutscher Radfahrer). Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nachts erforderlich und muss ab Dämmerung bis Sonnenaufgang eingeschaltet sein, siehe Art. 5.1.2. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen oder nachträglich disqualifiziert werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht.

Eine Beleuchtungsanlage ist für das 24h-Rennen in den Nachtstunden zwingend erforderlich. Von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang muss die Beleuchtungsanlage vorne und hinten einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein.

Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht renntüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen oder nachträglich disqualifiziert werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht.

Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus der Veranstaltung genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht.

Die Materialbestimmungen für das Tourenfahren am Samstag orientieren sich an der StVZO.

Verhaltensregeln während des Rennens

Trotz Absperrmaßnahmen müssen die Teilnehmer jederzeit damit rechnen, dass Zuschauer und Begleitpersonen oder Teilnehmer mit „Fahrpause“ die Strecke betreten oder befahren. Durch den Wechselbetrieb bei den 24h-Rennen entsteht zusätzliches Gefahrenpotenzial, auf das sich alle Radrennfahrer einstellen müssen. Wechselbetrieb besteht während der 24h-Rennen auf dem gesamten Gebiet der Grand Prix-Rennstrecke (inkl.

Das Entfernen von Absperrgittern, die vom Veranstalter aufgestellt wurden, ist untersagt!

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Streckenführung seines Rennens/seiner Disziplin exakt zu kennen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Grand-Prix-Strecke.

Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Teilnahmegebühren. Persönliche Arrangements, die der Teilnehmer einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts des Teilnehmerpreises hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19 einschließlich Mutationen), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. In Kurvenbereichen möglichst nicht anhalten. Wenn dies unumgänglich ist, muss in der Kurven-Innenseite angehalten werden. Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet. Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen.

Kein Teilnehmer darf einen anderen behindern oder gefährden. Abdrängen, Abziehen, Abschieben oder andere Aktionen zum Zweck des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sind verboten. Es ist außerdem verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich von ihnen ziehen oder aus ihnen schieben zu lassen. Zum Warmfahren stehen nur der öffentliche Verkehrsraum oder die Versorgungswege rund um den Nürburgring zur Verfügung. Auf dem Gelände kann man sich lediglich „auf der Rolle“ warmfahren. Ergänzungen werden ggf.

Fahrerwechsel sind grundsätzlich nur im Bereich der Grand Prix-Strecke (Ausnahmen sind Orga-Team) und einmal pro Runde erlaubt. Mehrmaliges Wechseln pro Runde ist ausdrücklich verboten. Pro Team darf immer nur ein Fahrer auf der Strecke sein.

Der Fahrer, der einen anderen überholt, muss einen Seitenabstand von mindestens 2 Metern einhalten.

Die Startzeiten der einzelnen Fahrer werden nach Ende des Online-Anmeldevorgangs erstmals veröffentlicht. Der Start erfolgt gemäß Startnummer in aufsteigender Reihenfolge. Der Fahrer muss aus dem Stand starten. Er wird von einem „Halter“ festgehalten und losgelassen, ohne angestoßen zu werden. Es kommen ggf. zwei „Halter“ parallel zum Einsatz, da wir bei einer kürzeren Taktzeit wie oben angekündigt ggf. Der Starter gibt dem Fahrer die Startanweisung durch rückwärts zählen der Zeit. Jeder Fahrer ist allein dafür verantwortlich, sich über Änderungen im Zeitplan/Reglement zu informieren.

Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog oder übergeordneten Reglements z. B. Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Eine Disqualifikation bedeutet auch den Verlust aller Auszeichnungen und Ehrengaben.

Für eine Wertung ist es nicht zwingend, dass ein Rennen über die ursprünglich geplante Distanz abgehalten wird.

2er-Teams Männer (inkl. 4er-Teams Männer (inkl. 8er-Teams Männer (inkl. 24h-Teams werden über das Durchschnittsalter der Teammitglieder klassifiziert. Es ergibt sich durch die Addition der Alterszahlen aller Teammitglieder und anschließender Division durch die Anzahl der Teammitglieder. Das Alter eines Teilnehmers definiert sich über die Subtraktion des Geburtsjahres von der aktuellen Jahreszahl. Also unabhängig vom Geburtstag ändert sich jede AK zum 1.

Die Wertung des Gravel Race erfolgt aus...

Das Stöffel-Race

Das Stöffel-Race ist ein MTB-Sportwettkampf für ambitionierte und trainierte MTBler aller Altersklassen mit ausreichend Erfahrung und Vorbereitungstraining. Das Stöffel-Race orientiert sich an der "Wettkampfbestimmung Mountainbike" des BDR. Eine Wertungsdifferenzierung zwischen so genannten Hobby- und Lizenzfahrern erfolgt nicht. Starter benötigen keine Vereinszugehörigkeit. Minderjährige Starter benötigen eine formlose schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und dürfen nur in Teams starten.

Das Stöffel-Race beginnt mit dem Startzeichen um 12.00 Uhr. Single und 2er-Teams sowie die 4er, 6er- und 8er-Teams gehen gemeinsam ins Rennen. Das Rennen ist in der Einführungsrunde für alle Fahrer neutralisiert. Die erste Runde wird nicht als gefahrene Runde gewertet. Windschattenfahren und Nebeneinanderfahren sind verboten. Überholvorgänge sind zügig abzuschließen. Grundsätzlich besteht ein Rechtsfahrgebot. Fahren im Pulk ist untersagt. Der Aus- und Einstieg in die Radstrecke ist nur auf den dazu vorgesehenen Zonen (Wechselzone) gestattet.

Die Zeitmessung erfolgt durch Transponder, die in Startnummer integriert sind. Sieger (Team) ist, wer in den 24 Stunden die meisten Runden absolviert hat. Bei Rundengleichheit entscheidet die Zeit. Während des Stöffel-Race darf sich höchstens ein Fahrer pro Team auf der Strecke befinden. Es wird in der von der Rennstrecke abgetrennten Wechselzone ein Staffelstab übergeben. Ein Fahrerwechsel ist ausschließlich im Bereich der Wechselzone zugelassen. Zugelassen werden Einzelfahrer, 2er-, 4er-, 6er- und 8er Teams. Gewertet werden Einzelstarter (Männer/Frauen), reine Frauenteams, reine Männerteams und Mixed-Teams (Männer/Frauen).

ACHTUNG: Damit eine Team-Wertung innerhalb eines Teamwettkampfes eröffnet werden kann, müssen mindestens zwei Teams pro Teamkategorie ins Ziel / in die Wertung gekommen sein. Teams gehen darüber hinaus nur in die Wertung ein, wenn die aktive Rennzeit des Teams mindestens 20 Stunden betragen hat. Für die Mixed-Wertung gelten Mindestrundenanteile an der Gesamtrundenleistung des Mixed-Teams wie folgt:

  • 2er-Mixed-Team (1 Frau), Mindestrundenzahl größer 35 Prozent
  • 4er-Mixed-Team (1-3 Frauen), Mindestrundenzahl aller Frauen größer 20 Prozent
  • 6er-Mixed-Team (2-5 Frauen), Mindestrundenzahl aller Frauen größer als 25 Prozent
  • 8er-Mixed-Team (3-7 Frauen), Mindestrundenzahl aller Frauen größer als 30 Prozent der Gesamtrundenzahl

Die Startnummern sind vor dem Rennen nach entsprechender Anleitung am Rad zu befestigen (Kabelbinder!).

Jeder Fahrer muss bei einsetzender Dämmerung und/oder Dunkelheit mit ausreichender Beleuchtung (weißes Licht vorne, rotes Licht hinten) ausgerüstet sein. "Lichtschattenfahren" ist untersagt. Jeder Fahrer hat selbst für ausreichende Batterien und Akkus für die Beleuchtung zu sorgen. Einzelfahrer erhalten im Startpackage einen Leuchtstab, welcher leuchtend (einfach knicken) zu Beginn der Nacht hinten am Rad (Ausfallende oder Sattelstütze) gut sichtbar anzubringen ist. Die Beleuchtung muss von 21:00 Uhr am Samstagabend bis 05:30 Uhr am Sonntagmorgen benutzt werden. Blinkende Rückleuchten sind untersagt, das Rücklicht muss permanent leuchten und die rückwärtigen Fahrer ohne Blendungsgefahr nach unten gerichtet sein. Verstöße werden mit Disqualifikation geahndet. Einzelfahrer erhalten zur besseren Kennzeichnung ein Knicklicht, dass am Rad hinten sichtbar zu befestigen ist und in der Zeit vom 21.00 Uhr bis 5.30 Uhr.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich Rennunterbrechungen bei Gewitter, Starkregen, Unfällen und anderen Notlagen sowie höherer Gewalt vor. Alle Fahrer begeben sich bei Rennunterbrechungen sofort in die Wechselzone. Eine Rennunterbrechung dauert ohne Außnahme mindestens 60 Minuten. Alle Ränge und temporäre Platzierungen werden durch die Zeitnahme und das Wettkampfgericht synchronisiert. Die Rennzeit läuft während der Unterbrechung weiter.

Ohne Ausnahme führen bekanntgewordene Regelverstöße, Verstöße gegen das Reglement zu Rundenabzug oder zur Disqualifikation des Fahrers bzw. des gesamten Teams. Bei Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.

Fahrerwechsel dürfen nur in der Wechselzone vorgenommen werden. Ein komplettes Rad darf auch nur in der Wechselzone ausgetauscht werden. Es ist ausdrücklich erlaubt, auf der Strecke Hilfe von anderen Fahrern bei Defekten anzunehmen, die Inanspruchnahme von Hilfe durch Dritte ist allerdings auf der Strecke untersagt. Bei Defekten ist die Runde zu Fuß zur Wechselzone zu beenden, damit sie gewertet wird. Beim Rennausstieg oder Verlassen der Strecke begeben sich die Fahrer direkt über die Wechselzone zum Race Office bzw. zum Zeitnehmer.

Das Rennen wird am 6. Juli 2025 um Punkt 12.00 Uhr "beendet". Befindet sich ein Fahrer um 12.00 Uhr noch auf einer Runde, wird diese letzte Runde gewertet. Das heißt, es kann um 11:59:59 noch eine weitere Runde begonnen und zu Ende gefahren werden! Der ultimative Cut-Off (Wertungsende) ist dann um 12:15 Uhr.

Generell gelten die Materialbestimmungen des BDR. Es sind ausschließlich Mountainbikes (keine E-Bikes!) zugelassen. Crosser und Gravelbikes mit MTB-Bereifung sind nicht zugelassen. Auf dem Rad und auf der Strecke besteht Helmpflicht.

Gegenseitige Rücksicht und sportliche Fairness sind ebenso selbstverständlich, wie das Einhalten aller zusätzlicher (coronobezogener) Ordnungswerke, die Teil dieses Reglements sind. Langsamere Fahrer sollen zügigere Fahrer überholen lassen. Schimpfwörter oder Beleidigungen werden von dem Veranstalter auf und neben der Strecke nicht hingenommen. Der Veranstalter behält sich vor, grobe Unsportlichkeiten mit Rundenverlust bis hin zum Rennausschluss zu bestrafen. Eine genereller Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Stöffel-Race ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich im Sinne des "Veranstaltungsfriedens" ausdrücklich vor, bereits angemeldete Starter ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der erfolgten Anmeldung von der Teilnahme auszuschließen.

Ein Rennschiedsgericht wird vom Veranstalter gestellt.

Jeder Teilnehmer ist sich bewusst, dass das Mountainbiking und damit auch das Stöffel-Race mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden sein kann. Ermüdung, Erreichen und Überschreiten der physischen und psychischen Leistungsgrenzen, Unkonzentriertheiten, Materialbruch, Witterungseinflüsse (Hitze, Regen, Gewitter) während des Wettkampfs können zu Unfällen mit zum Teil erheblichen Verletzungen führen. Dies gilt insbesondere auch in Zusammenhang mit wettkampforientiertem Fahrverhalten. Das Risiko, sich mit Viren oder Bakterien zu infizieren, ist trotz ensprechender Schutzvorkehrungen nicht ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer ist sich dessen bewusst und akzeptiert sämtliche Risiken sowie die Gefahr, dass das eigene Fehlverhalten auch andere Teilnehmer gefährden und dass das Fehlverhalten anderer Fahrer die eigene Sicherheit gefährden kann. Jeder Teilnehmer akzeptiert, dass das Stöffel-Race mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist und dass der Veranstalter bei der Sicherung der Strecken die individuellen Risiken nicht berücksichtigen kann. Manche Entwicklungen und Einflüsse können von dem Veranstalter nicht vorausgesehen oder kontrolliert werden. Die Teilnehmer akzeptieren daher, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Eintrittswahrscheinlichkeit oder zum Ausmaß eines möglichen Schadens stehen.

Alle Fahrer erkennen vor dem Start die Eignung, den Zustand der Wettkampfstrecke ausdrücklich an. Alle Fahrer übernehmen in vollem Bewusstsein und Absicht etwaige Risiken und Gefahren für sich selbst und auch die, die sich aus einer individuellen Unterschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke oder der eigenen Fähigkeiten für sich selbst und andere ergeben. Alle Fahrer sind für ihre Ausrüstung und die Wahl sowie die individuelle Bewältigung der Fahrlinie selbst verantwortlich.

Alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung sein. Dies bestätigt jeder Fahrer mit seiner Anmeldung. Teammanager, die eine Teamanmeldung abgeben bestätigen, dies für jeden der gemeldeten Fahrer sowie ferner, dass alle Fahrer das Reglement und die Ausschreibung gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. DIE TEILNAHME AM STÖFFEL-RACE ERFOGLT AUSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO! Alle teilnehmenden Fahrer sind damit ausdrücklich einverstanden, auf alle Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber Dritten sowie deren Helfern oder Beauftragten zu verzichten. Alle teilnehmenden Fahrer erklären außerdem, dass ihre Gesundheits- und Trainingszustände die Teilnahme am Stöffel-Race den Anforderungen des Wettkampfes entsprechen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden von oder an Wertgegenständen.

Bei einem Unfall oder Notfall verpflichten sich alle Teilnehmer gegenseitig sofort Hilfe zu leisten: Unfälle sind von jedem Fahrer umgehend dem nächsten Streckenposten oder der Zeitnahme, oder dem Rennleiter zu melden, damit Rettungsmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können.

Der Stöffel Park ist ein naturgeschütztes Areal, dass auch die teilnehmenden Fahrer sauber zurücklassen! Es ist strengstens verboten, Abfall liegen zu lassen oder wegzuwerfen. Abfall ist zwingend in den Müllsäcken zu sammeln, die bei der Startunterlagenausgabe ausgegeben werden. Die Müllsäcke sind dann in den dafür vorgesehenen Container zu bringen.

WICHTIGER HINWEIS: Das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung auf die mit dem Veranstalter United Teams e.V. geschlossenen Verträge (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Anmeldung zum Stöffel-Race ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend. Der Teilnehmer versichert, dass die Daten seiner Meldung richtig sind und er die Ausschreibung, den Haftungsausschluss, die Teilnahmebedingungen und das Reglement gelesen hat und anerkennt.

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