Mountainbike für Wald geeignet

Die Frage, ob Mountainbikes für den Wald geeignet sind, ist vielschichtig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Art des Mountainbikes und die spezifischen Gegebenheiten des Waldes.

Aktuelle Gesetzeslage und geplante Änderungen

Bisher gibt es zum Radfahren im Wald auf Bundesebene keine einheitlichen Vorgaben. Stattdessen existiert ein Flickenteppich an Ländergesetzen. In vielen Fällen sind pauschale Wegegebote festgelegt, die das Radfahren auf „geeignete“ oder „befestigte“ Wege beschränken. Baden-Württemberg schreibt sogar eine Mindestbreite von 2 Metern vor.

Der Entwurf zum neuen Bundeswaldgesetz (BWaldG) vom 1.12.2023 sieht vor, dass das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig ist. Dieser Entwurf hat bei vielen Interessensgruppen Besorgnis ausgelöst, insbesondere bei Mountainbike-Verbänden.

Bereits 2017 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Bundesplattform Wald - Sport, Erholung, Gesundheit (WaSEG) ins Leben gerufen. Diese Plattform sprach sich 2019 dafür aus, dass Bund und Länder sinngemäß vorschreiben, dass Radfahren in der freien Landschaft einschließlich Wald auf Straßen und geeigneten Wegen gestattet ist. Grundsätzlich geeignet sind Wege in festem Zustand.

Argumente der Waldbesitzer

Waldbesitzer äußern oft Kritik am BWaldG-Entwurf, sehen aber die geplanten Änderungen in Bezug auf das Radfahren positiv. Viele fühlen sich durch die zunehmende Anzahl an Radfahrern und deren Trails in ihrer Bewirtschaftung eingeschränkt. Ein häufig genanntes Argument sind Haftungsrisiken, falls sich Freizeitsportler im Wald verletzen sollten. Der Gesetzentwurf betont jedoch die „waldtypischen Gefahren“ und stellt den Grundeigentümer weitgehend von der Haftung frei.

Ein Hauptanliegen der Waldbesitzer ist der eigenmächtige Streckenbau in bisher unerschlossenen Waldgebieten. Das Aufschütten von Sprunghügeln und der Bau von Holzrampen, teilweise mit direkter Zerstörung von Bäumen, sind dabei extreme Beispiele. Zudem sehen sie einen neuen Trend der Digitalisierung kritisch: Die Möglichkeit, neue Pfade im Wald über Outdoor-Apps aufzuzeichnen und öffentlich zu teilen, führt zu einem Wildwuchs an Strecken.

Der geplante §33 im Gesetzentwurf, im Volksmund „Komoot-Paragraf“ genannt, soll diesem Wildwuchs entgegenwirken. Er sieht vor, dass das erstmalige digitale Anzeigen oder Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden als virtuelle Routen der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf. Da Mountainbiker oft keine Möglichkeit haben, den Waldbesitzer ausfindig zu machen, könnte diese Formulierung einem Verbot gleichkommen.

Interessen der Mountainbiker

Mountainbiker argumentieren, dass Sport und Erholung ebenso wie sauberes Wasser oder die CO2-Speicherung zu den Ökosystemleistungen des Waldes gehören. Nach Angaben der Initiative Bike Nature Movement (BNM) begeistern sich über 16 Millionen Menschen in Deutschland für das Mountainbiken. Die Zahl der häufig Aktiven liegt mit 3,82 Millionen sogar über der Anzahl der aktiven Fußballer (3,2 Millionen). Studien belegen, dass Radfahrer eine wichtige Rolle für die Wertschöpfung in Tourismusregionen spielen.

Es ist daher wichtig, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Waldbesitzer und denen der Radfahrer zu finden. Bei messbaren Bewirtschaftungshemmnissen oder Aufwendungen durch den Waldbesitzer könnte auch über einen finanziellen Ausgleich nachgedacht werden.

Abgrenzung geeigneter Wege

Die Abgrenzung, welche Wege für Radfahrer geeignet sind und welche nicht, bleibt ein strittiges Thema. Die Radfahrer ausnahmslos auf die breiten Forststraßen zu zwingen, ist realitätsfern. Umgekehrt ignorieren manche Hardcore-Mountainbiker die möglichen Schäden durch Erosion oder fehlendes Wissen über Setz- und Brutzeiten.

Mountainbike vs. Trekkingrad

Bei der Wahl des richtigen Fahrrads für den Wald stellt sich oft die Frage: Mountainbike oder Trekkingrad? Beide Typen haben spezifische Vor- und Nachteile:

  • Mountainbikes: Sind in erster Linie Sportgeräte für den Offroad-Einsatz. Sie eignen sich besonders gut für Wald- und Schotterwege, lose und matschige Untergründe sowie anspruchsvolle Trails. Grob profilierte Reifen bieten hervorragenden Grip im Gelände.
  • Trekkingräder: Sind vielseitig und eignen sich für verschiedene Einsatzzwecke, von sportlichen Fahrten bis zum Einkaufen. Sie sind stabil und eignen sich für Stadt und Land, Straße, Schotter oder feste Waldwege. Ruppige Trails sollten jedoch vermieden werden.

Gegenüberstellung beider Bikes

Die Entscheidung hängt vom bevorzugten Einsatzgebiet ab. Das Trekkingrad ist für einfaches Gelände wie Feldwege, Straßen und den Stadtverkehr konzipiert, während das Mountainbike der Spezialist für actionreiche Fahrten in schwierigem Gelände ist.

Merkmal Mountainbike Trekkingrad
Gewicht ca. 11-14 kg ca. 16-19 kg
Sitzposition Sportlich-dynamisch Bequem und entspannt
Gepäckaufnahme Schlecht bis keine Vorhanden
Pflegeaufwand Höher Niedriger
Straßenverkehrszulassung Nur mit Zusatzausrüstung In der Regel vorhanden

Mountainbike-Typen

Es gibt verschiedene Mountainbike-Typen, die sich für unterschiedliche Disziplinen eignen:

  • Cross-Country-Bike: Für Cross-Country-Rennen
  • All Mountain Bike: Für ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten in den Bergen
  • Enduro Bike: Zwischen All Mountain Bike und Freeride Mountainbike
  • Freeride Mountainbike: Für extreme Sprünge
  • Fat Bike: Für schwierige Untergründe wie Schnee oder Sand

Regelungen in den Bundesländern

Die Regelungen für das Radfahren im Wald sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Einige Beispiele:

  • Bayern: Radfahren nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.
  • Baden-Württemberg: Radfahren nur auf Straßen und geeigneten Wegen ab 2 m Breite gestattet.
  • Berlin: Radfahrer dürfen alle Waldwege benutzen.
  • Brandenburg: Radfahren auf Wegen gestattet, Zelten in der freien Landschaft erlaubt.
  • Bremen: Befahren von Waldwegen mit Fahrrädern ohne Motorkraft erlaubt.
  • Hamburg: Radfahren im Wald auf Straßen und Wegen gestattet.
  • Hessen: Radfahren auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet.

Charakterisierung von Mountainbike-Wegen

Die Singletrail-Skala (STS) dient zur Klassifizierung von Mountainbike-Wegen im deutschsprachigen Raum:

  • Leicht (blau): S0 - S1, kaum Tragestrecken, keine exponierten Passagen.
  • Mittel (rot): S2, Tragepassagen möglich, exponierte Passagen, Fahrtechnik für mittelschweres Gelände erforderlich.
  • Schwer (schwarz): S3 - S5, lange Tragepassagen, ausgesetzte Stellen, Fahrtechnik für schweres Gelände erforderlich.

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