Mountainbike für die Straße umrüsten: Was ist erlaubt?

Viele Mountainbike-Besitzer stellen sich die Frage, ob und wie sie ihr geländegängiges Fahrrad auch im Straßenverkehr nutzen können. Grundsätzlich sind Mountainbikes (MTB) in erster Linie Sportgeräte und nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen. Dennoch ist es möglich, ein Mountainbike so umzurüsten, dass es den gesetzlichen Vorschriften entspricht und verkehrssicher ist.

Warum sind Mountainbikes häufig nicht verkehrssicher?

Mountainbikes sind primär für den sportlichen Einsatz konzipiert. Diese Fahrräder sind also eigentlich gar nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen.

Was muss nachgerüstet werden?

Damit ein Mountainbike den gesetzlichen Vorschriften entspricht, müssen Sie diverse Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren anbringen. Darüber hinaus ist eine Klingel vorgeschrieben.

Die wichtigsten Regelungen für Fahrräder nach der StVZO:

  • Klingel: Fahrräder müssen eine helltönende Glocke haben. Andere Warnsignale wie Hupen sind nicht erlaubt (§ 64a StVZO).
  • Bremsen: Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme haben, die während der Fahrt leicht zu bedienen sind und den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. Eine Vorder- und Hinterradbremse sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 65 StVZO).
  • Beleuchtung: Fahrräder müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit Beleuchtung ausgestattet sein. Seit dem 1. Juni 2017 sind batteriebetriebene Lampen erlaubt. Die Stromquelle muss mindestens 3 Watt Leistung und eine Nennspannung von 6 Volt haben. Frontstrahler müssen mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke erzeugen, und das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Weiße und rote Reflektoren sind verpflichtend und dürfen auch in den Lampen integriert sein (§ 67 StVZO).
  • Reflektoren: Fahrräder sollten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad haben. Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten sind vorgeschrieben. Gelbe Reflektoren sind auch an den Pedalen erforderlich.

Diese Regelungen gelten unabhängig vom Fahrradtyp, sei es ein Mountainbike, Rennrad oder City-Bike. Ausgenommen sind Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Beleuchtung am Mountainbike nachrüsten

Wollen Sie Ihr Mountainbike gemäß der StVZO nachrüsten, müssen Sie vor allem eine geeignete Fahrradbeleuchtung besorgen. Dies dürfte bei der ganzen Umrüstungsaktion der teuerste und aufwändigste Punkt sein.

Vorne braucht Ihr Mountainbike einen weißen Scheinwerfer, dessen Lichtkegel 5 Meter vor dem Rad maximal halb so hoch über dem Boden steht wie der Scheinwerfer selbst. Er muss also ein kleines Bisschen nach unten geneigt sein. Beide Scheinwerfer können von einer Lichtmaschine (auch „Dynamo“ genannt) mit Strom versorgt werden.

Damit Ihr Mountainbike verkehrssicher wird, reicht Licht allein nicht aus. Es braucht zusätzlich vorne einen weißen und hinten mindestens einen roten Rückstrahler.

Bei dem Reflektor muss es sich um einen Großflächen-Rückstrahler mit „Z“-Kennzeichnung handeln.

In die Speichen von jedem straßentauglichen MTB gehören mindestens zwei gelbe Rückstrahler (auch „Katzenauge“ genannt), die im Abstand von 180 Grad zueinander angebracht werden und sich damit direkt gegenüberstehen.

Auch die Pedale brauchen eigene Beleuchtungselemente, damit Ihr Mountainbike vollständig verkehrssicher wird. Konkret sind dies gelbe Rückstrahler, welche jeweils an der Vorder- und an der Hinterseite der Pedale angebracht werden.

Diese ganzen Beleuchtungseinrichtungen müssen stets betriebsbereit sein, auch wenn Sie nur bei Tageslicht fahren.

Weitere sicherheitsrelevante Aspekte:

  • Zwei unabhängige Bremsen: Ein Fahrrad benötigt im Straßenverkehr mindestens zwei Bremsen, die unabhängig voneinander bedient werden können.
  • Helltönende Glocke: § 64a der StVZO schreibt für Fahrräder eine „helltönende Glocke“ als Schallzeichen vor, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
  • Fahrradhelm: Neben sicheren Bauteilen am Fahrrad, ist es jedoch auch empfehlenswert, beim Fahren einen speziellen Mountainbike-Helm zu tragen.

Empfehlenswerte Ergänzungen für mehr Komfort und Sicherheit

Viele MTBs haben keine Schutzbleche. Wenn Sie auf Off-Road-Pisten sowieso am ganzen Körper schmutzig werden, macht das auch nichts aus. Wollen Sie kleinere Lasten transportieren, ist ein Gepäckträger vor Vorteil.

Weitere Tipps für ein stadttaugliches Mountainbike:

  • Schutzbleche: Bei schlechtem Wetter Pflicht, um nicht verschmutzt bei der Arbeit anzukommen.
  • Gutes Schloss: Ein stabiles Schloss schützt vor Diebstahl.
  • Reifen mit Reflexstreifen: Erhöhen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

Was droht bei einem nicht verkehrssicheren Mountainbike?

Fallen im Zuge einer Verkehrskontrolle Mängel auf, sieht der Bußgeldkatalog dafür Verwarngelder zwischen 20 und 35 Euro vor.

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