Viele Mountainbiker wollen ihr geländegängiges Mountainbike (MTB) auch im Straßenverkehr nutzen. Doch ein Mountainbike ist in seiner Grundausstattung meist nicht verkehrssicher nach StVZO, da es sich eher um ein Sportgerät handelt. Klar ist: So ganz ohne Beleuchtung und ohne Klingel dürfen Sie damit nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Sie müssen daher nachrüsten.
Warum sind Mountainbikes häufig nicht verkehrssicher?
Hierbei handelt es sich in erster Linie um Sportgeräte. Diese Fahrräder sind also eigentlich gar nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen.
Was muss nachgerüstet werden, um ein Mountainbike verkehrssicher zu machen?
Damit ein Mountainbike den gesetzlichen Vorschriften entspricht, müssen Sie diverse Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren anbringen. Darüber hinaus ist eine Klingel vorgeschrieben.
Die wichtigsten Ausrüstungsmerkmale für ein verkehrssicheres Mountainbike:
- Beleuchtung: Vorne ein weißer Scheinwerfer und hinten ein rotes Rücklicht.
- Reflektoren: Vorne ein weißer und hinten mindestens ein roter Rückstrahler mit "Z"-Kennzeichnung. In die Speichen gehören mindestens zwei gelbe Rückstrahler (Katzenaugen) pro Rad. Gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind ebenfalls erforderlich.
- Klingel: Eine "helltönende Glocke" als Schallzeichen.
- Bremsen: Mindestens zwei voneinander unabhängig bedienbare Bremsen, die leicht zu bedienen sind und das Gefährt wirksam abbremsen.
Wollen Sie Ihr Mountainbike gemäß der StVZO nachrüsten, müssen Sie vor allem eine geeignete Fahrradbeleuchtung besorgen. Dies dürfte bei der ganzen Umrüstungsaktion der teuerste und aufwändigste Punkt sein. Vorne braucht Ihr Mountainbike einen weißen Scheinwerfer, dessen Lichtkegel 5 Meter vor dem Rad maximal halb so hoch über dem Boden steht wie der Scheinwerfer selbst. Er muss also ein kleines Bisschen nach unten geneigt sein. Beide Scheinwerfer können von einer Lichtmaschine (auch „Dynamo“ genannt) mit Strom versorgt werden.
Damit Ihr Mountainbike verkehrssicher wird, reicht Licht allein nicht aus. Es braucht zusätzlich vorne einen weißen und hinten mindestens einen roten Rückstrahler. Bei dem Reflektor muss es sich um einen Großflächen-Rückstrahler mit „Z“-Kennzeichnung handeln. In die Speichen von jedem straßentauglichen MTB gehören mindestens zwei gelbe Rückstrahler (auch „Katzenauge“ genannt), die im Abstand von 180 Grad zueinander angebracht werden und sich damit direkt gegenüberstehen.
Auch die Pedale brauchen eigene Beleuchtungselemente, damit Ihr Mountainbike vollständig verkehrssicher wird. Konkret sind dies gelbe Rückstrahler, welche jeweils an der Vorder- und an der Hinterseite der Pedale angebracht werden. Diese ganzen Beleuchtungseinrichtungen müssen stets betriebsbereit sein, auch wenn Sie nur bei Tageslicht fahren.
Beleuchtung, die Sie an Lenkrad Ihres Mountainbikes anbringen können, finden Sie u. a. § 64a der StVZO schreibt für Fahrräder eine „helltönende Glocke“ als Schallzeichen vor, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Andere Geräuschgeber sind nicht zugelassen, beispielsweise Hupen oder Sturmklingeln.
Ein Fahrrad benötigt im Straßenverkehr mindestens zwei Bremsen, die unabhängig voneinander bedient werden können. § 65 der StVZO schreibt ferner vor, dass die Bremsen leicht zu bedienen sein müssen und das Gefährt wirksam abbremsen, ohne dass dabei die Fahrbahn beschädigt wird.
Neben sicheren Bauteilen am Fahrrad, ist es jedoch auch empfehlenswert, beim Fahren einen speziellen Mountainbike-Helm zu tragen. Wenn Sie die obenstehenden Regeln alle umgesetzt haben, ist Ihr Mountainbike gesetzlich gesehen verkehrssicher.
Viele MTBs haben keine Schutzbleche. Wenn Sie auf Off-Road-Pisten sowieso am ganzen Körper schmutzig werden, macht das auch nichts aus. Wollen Sie kleinere Lasten transportieren, ist ein Gepäckträger vor Vorteil.
Was droht bei einem nicht verkehrssicheren Mountainbike?
Fallen im Zuge einer Verkehrskontrolle Mängel auf, sieht der Bußgeldkatalog dafür Verwarngelder zwischen 20 und 35 Euro vor. Bei einer Verkehrskontrolle kann ein nicht verkehrssicheres MTB Bußgelder bis zu 35 Euro bei Gefährdung oder einem Unfall verursachen.
Verfügt Ihr Mountainbike über keine entsprechende Beleuchtung, sind dafür in der Regel 20,00 Euro fällig. Allerdings kann das Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder wenn ein Unfall die Folge war, auch auf 25,00 bzw. Ist Ihr Mountainbike nicht verkehrssicher, kann dies aber auch einen Punkt nach sich ziehen.
Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund der nicht vorschriftsmäßigen Ausstattung die Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt wurde.
Wegen einer fehlenden oder defekten Klingel sind Radfahrer sicher nur in seltensten Fällen von der Polizei angehalten worden. Sollte das aber der Fall sein, wird eine Strafe von 15 Euro fällig.
Verfügt das Mountainbike über keine passende Beleuchtung kostet das laut Bußgeldkatalog schon 20 Euro. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann sich die Strafe sogar auf 25 oder 35 Euro erhöhen.
Ist durch die fehlende Verkehrssicherheit des Bikes die "Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt" kann das sogar einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg bedeuten.
Auch wenn sich Kontrollen erfahrungsgemäß eher auf vorhandenes oder funktionierendes Licht beschränken, birgt es unnötige Gefahren, wenn man auf der Straße "unsichtbar" unterwegs ist. Hier sind Licht und Reflektoren ein Muss.
Street Mountainbikes (All-Terrain-Bikes)
Ein anderer gebräuchlicher Name für das Street Mountainbike ist der Ausdruck All-Terrain-Bike oder kurz ATB. Dieser Fahrradtyp ist die Mischung aus einem Trekkingbike und Mountainbike. Der Trekkingrad-Einfluss macht das ATB StVZO-konform.
Mit kompletter Straßenausstattung, wie Lichtanlage, Reflektoren, zwei unabhängig voneinander wirkenden Bremsen und Klingel, ist das Fahrrad verkehrssicher unterwegs. Mit dem sportlichen Mountainbike Komponenten, wie Federgabel und (mittel-)breite Reifen, ist Spaß und Komfort garantiert. Hierbei ist es egal, ob du im Stadtverkehr oder auf dem Land, im Grünen, unterwegs bist.
Ausstattung eines Street Mountainbikes:
- (Mittel-)breite Reifen für Stabilität und Laufruhe
- Gefederte Frontgabel für angenehme Touren über Feldwege und gemäßigtes Gelände
- Hohe Bandbreite an Übersetzungen für bequemes Radeln in flachen und bergigen Teilstücken
- Zuverlässig zupackende Bremsen
Einsatzmöglichkeiten eines Street MTBs:
- Alltag
- Touren in der Freizeit
- Städtischer Alltag
- Gelände
- Schulweg oder Fahrt zum Sport
Welche StVZO-Regeln gelten für Fahrräder?
Der Fahrradtyp spielt keine Rolle: Unabhängig davon, ob du mit dem Mountainbike, dem Rennrad oder einem City-Bike unterwegs bist, muss dein Rad entsprechende technische Anforderungen erfüllen, damit du dich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen kannst.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind (Klein-) Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) regelt in Deutschland die Voraussetzungen für die Teilnahme von Fahrzeugen am Straßenverkehr. Für Fahrräder sind vor allem die Paragraphen 63 bis 67 relevant.
Die wichtigsten Regelungen für Fahrräder nach der StVZO sind:
- Klingel: Fahrräder müssen eine helltönende Glocke haben (§ 64a StVZO).
- Bremsen: Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme haben (§ 65 StVZO).
- Beleuchtung: Fahrräder müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit Beleuchtung ausgestattet sein (§ 67 StVZO). Seit dem 1. Juni 2017 sind batteriebetriebene Lampen erlaubt.
- Reflektoren: Fahrräder sollten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad haben. Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten sind vorgeschrieben. Gelbe Reflektoren sind auch an den Pedalen erforderlich.
Diese Regelungen gelten unabhängig vom Fahrradtyp, sei es ein Mountainbike, Rennrad oder City-Bike.
So ist dein Fahrrad verkehrssicher
Neben den gesetzlich vorgeschrieben Richtlinien zur Beleuchtung, Bremsen und einer Signalfunktion gibt es noch weitere Kriterien, die dein Fahrrad verkehrssicher machen.
- Gepäckträger, Schutzbleche und Kettenschutz: Wenn du dein Fahrrad überwiegend im Straßenverkehr nutzt, sind ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder sehr sinnvoll. Ein Kettenschutz verhindert nicht nur, dass deine Kleidung mit Öl und Schmutz in Berührung kommt, sondern erhöht auch die Sicherheit.
- Körbe und Fahrradtaschen: Für die Aufbewahrung von Gepäck oder Einkäufen haben sich Körbe und Fahrradtaschen als sehr nützlich erwiesen. Hier kannst du nicht nur deine Utensilien vor Wasser und Schmutz sicher verstauen, sondern erhöhst deine Sicherheit, indem du die Hände und den Rücken während der Fahrt frei hast.
- Radanhänger: Kinder sind am besten in Radanhängern aufgehoben. Bei Radanhängern musst du in jedem Fall ebenso auf die entsprechende Beleuchtung und Reflektoren achten.
Welche Regeln gelten bei E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?
Bei Elektrobikes, auch E-Bikes genannt, handelt es sich nicht wie immer gedacht um typische Fahrräder. Auch wenn sich der Begriff E-Bike durchgesetzt hat, sind elektrobetriebene Zweiräder eigentlich Pedelecs bzw. S-Pedelecs, wenn sie schneller als 25 km/h fahren können. Daher gelten für diese Zweiräder auch andere Bestimmungen im Straßenverkehr, als für einfache Fahrräder, die nur durch Muskelkraft betrieben werden.
Pedelecs im Straßenverkehr: Ein Pedelec unterstützt laut § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes seinen Fahrer mit einem Elektromotor nur dann, wenn er auch in die Pedale tritt. Dies funktioniert bis zu einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h. Das Pedelec ist dem einfachen Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Du benötigst also weder einen Führerschein, noch ein Versicherungskennzeichen. Ebenso besteht beim Fahren mit dem Pedelec keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.
Die StVZO bei S-Pedelecs: Anders verhält es sich mit S-Pedelecs. Sie gehören bereits zur Klasse der Kleinkrafträder. Auch wenn sie wie ein Pedelec funktionieren, unterstützt der Motor hier Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h.Bei diesen viel schnelleren S-Pedelecs benötigst du eine Fahrerlaubnis, die der eines Mofa-Führerscheins entspricht. Auch ein Versicherungskennzeichen ist verpflichtend. Der Fahrer eines S-Pedelecs muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ebenso gilt eine Helmpflicht. Auf Radwegen ist das Fahren mit einem S-Pedelec nicht erlaubt.
Größentabelle für ATB-Bikes
| Körpergröße (ca.) | Empfohlene Rahmengröße |
|---|---|
| 150 - 155 cm | 32 - 36 cm |
| 155 - 160 cm | 36 - 38 cm |
| 160 - 165 cm | 38 - 40 cm |
| 165 - 170 cm | 40 - 43 cm |
| 170 - 175 cm | 42 - 45 cm |
| 175 - 180 cm | 44 - 47 cm |
| 180 - 185 cm | 46 - 49 cm |
| 185 - 190 cm | 49 - 52 cm |
| > 190 cm | ab 51 cm |
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