Musik hören beim Fahrradfahren: Was ist erlaubt?

Die Verbindung von Musik und Mobilität ist für viele Menschen ein selbstverständlicher Teil ihres Alltags geworden. Ob beim Spaziergang, Joggen oder auf dem Rad - Musik, Hörbücher oder Podcasts können eine angenehme Begleitung sein. Aber die Straßen sind voll von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern, jeder mit seinen eigenen Regeln und Ansprüchen. Was ist erlaubt und was nicht, wenn es um das Hören von Musik während des Fahrradfahrens geht?

Auch mit Kopfhörern erlaubt?

Oft wird behauptet, Radfahrer würden rücksichtslos fahren, die Verkehrsregeln nicht beachten und seien unaufmerksam. Dieses intolerante Verhalten seitens Radfahrer, Autofahrer und Fußgänger nimmt noch mehr Fahrt auf, wenn sich herausstellt, dass der Radfahrer oder die Radfahrerin mit Kopfhörern unterwegs ist und mental weit weg vom Straßenverkehr zu sein scheint.

Wir haben uns umgehört und sind zu interessanten Ergebnissen, was das Musikhören auf dem Fahrrad angeht, gekommen. Während der Recherche haben wir es uns selbst nicht nehmen lassen, die Kopfhörer oder die In-Ear Pods aufzusetzen bzw. in die Ohren zu stöpseln. Neben den allgemeinen rechtlichen Aussagen seitens der Polizei kam so eine interessante Lektion heraus, die unserer Meinung nach durchaus lesenswert ist.

Wenn wir es geschafft haben, dein Interesse zu wecken und etwas zu deinem und dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer beigetragen zu haben, dann haben wir unser Ziel mit diesem kleinen Artikel erreicht. Viel Spaß beim Lesen!

Musik hören beim Fahrradfahren

Tatsächlich gibt es kein Gesetz oder keine Verordnung, die das Musikhören durch Tragen von Kopfhörern oder EarPods verbietet oder unter Strafe stellt. Die Straßenverkehrsordnung gibt diesbezüglich nichts her und keinem Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeld beim Hören von Musik angedroht.

Eines gilt es hier jedoch zu beachten: Worauf es ganz entscheidend ankommt, ist die Lautstärke, mit der du die Musik hörst. Und ein Blick in die Straßenverkehrsordnung sagt allen Verkehrsteilnehmern sehr deutlich, so verantwortungsvoll zu fahren, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird und sie alle Geräusche wie Klingeln oder Hupen wahrnehmen können.

Alle Sinne nutzen - Das sollte im Verkehrsgeschehen immer Priorität haben

Nicht nur die Fahrradfahrer sind vom Gesetzgeber aufgefordert, Musik im Straßenverkehr nur in einer Lautstärke zu hören, die es erlaubt, mit allen Sinnen am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Selbstverständlich ist auch den Automobilisten das Musikhören nicht generell verboten. Wenn aber aus den Lautsprechern der Beat so dröhnt, dass sich die Fußgänger oder Radfahrer am liebsten die Ohren zuhalten möchten, dann ist dies nicht nur ein asoziales Verhalten, sondern es droht auch eine empfindliche Strafe. Und dies mit Recht!

Kannst du auf dem Fahrrad jedoch die Sirene eines Krankenwagens nicht mehr wahrnehmen, dann ist die Grenze des Erlaubten überschritten. Wenn du auf dem Fahrrad Musik hören willst, dann musst du aber in der Lage sein, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe und sonstige Fahrgeräusche wahrzunehmen. Nur so ist eine sichere Fahrt gewährleistet. Eine Behinderung durch laute Musik kann sonst ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge haben.

Was ist, wenn Musik auf dem Fahrrad hören, zu einem Unfall führt?

Aber wehe, es kommt beim Fahrradfahren mit lauter Musik zu einem Unfall. Dann kann es für dich als Fahrradfahrer sehr unangenehm werden. In solch einem Fall ist es rechtlich möglich, dass Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Unfallgegner abgewiesen werden können.

Bei Autos wird von einer generellen Betriebsgefahr ausgegangen. Doch ist laute Musik beim Fahrradfahren der Grund für einen Unfall, bedeutet dies im Klartext, einen besonders schweren Verstoß begangen zu haben, mit der Folge, dass dir trotzdem die volle Schuld am Unfallgeschehen zugesprochen werden kann. Selbst wenn beim Autofahrer bei einem Unfall eine Mitschuld festzustellen ist, können Schmerzensgeldansprüche komplett entfallen oder zumindest niedriger ausfallen, wenn über das benutzte Gerät laute Musik gehört wurde.

Selbst leise Musik mindert die Wahrnehmung - Dies solltest du immer bedenken

Musik ist im Straßenverkehr also nicht verboten. Es ist jedem Verkehrsteilnehmer selbst überlassen, ob und wie laut er Musik hört und wo die Grenzen liegen. Mehr noch: Mit Podcasts, Hörbüchern oder Nachrichten lässt sich die Zeit auf dem Rad auch noch sinnvoll nutzen. Wer in einer unbekannten Gegend unterwegs ist, kann sich darüber hinaus von seinem Handy per Google Maps navigieren und den Weg diktieren lassen - ohne auf das Smartphone schauen zu müssen. Und ein Telefonat lässt sich ebenfalls führen.

Wer beim Radfahren Kopfhörer nutzt, um etwa Musik zu hören, dürfte von der Polizei angehalten werden. Hier heißt es nämlich oft: Kopfhörer seien generell verboten. Doch das stimmt nicht. Nicht nur das bloße Tragen von Kopfhörern ist legal, auch das Musikhören auf dem Fahrrad, E-Bike und Co. ist erlaubt.

Podcasts, Radio oder Musik hören auf dem Fahrrad kann eine Beein­trächtigung des Gehörs und damit einen Verstoß gegen Paragraf 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung darstellen. Das Bußgeld beläuft sich auf mindestens 10 Euro. Gefährdet man andere Teilnehmer im Straßenverkehr, werden 25 Euro fällig.

Bekommst du aber beim Musik hören auf dem Fahrrad weder Autohupe noch Martinshorn mit, ist die Musik eindeutig zu laut. Auch wer Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung (ANC) besitzt, sollte auf diese Funktion im Straßenverkehr verzichten. Mittlerweile verfügen viele Kopfhörer über einen Verstärkungsmodus. Hersteller haben dafür unterschiedliche Namen. Bei Sony etwa heißt diese Funktion „Ambient Modus“, Huawei nennt sie „Aufmerksamkeitsmodus“ und andere Hersteller bezeichnen sie als „Transparenz-Modus“. Hierbei nehmen Mikrofone die Umgebungsgeräusche auf und leiten sie an die Lautsprecher der Kopfhörer weiter.

Musik hören auf dem Fahrrad und E-Bike über Bluetooth-Lautsprecher ist weitaus weniger problematisch. Hier gilt im Wesentlichen das Gleiche, wie beim Autofahren. So sieht die Straßenverkehrsordnung zwar keine genaue Dezibelgrenze vor. Allerdings darf das Hörvermögen des Fahrers während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein. Überhörst du Durchsagen und Martinshorn von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst und machst keinen Platz, droht dir ein Bußgeld von 20 Euro.

Wer keinen Bluetooth-Lautsprecher dabeihat, kann natürlich auch das Handy nutzen, um Musik auf dem Fahrrad oder E-Bike zu hören. Allerdings raten wir hiervon ab. Zum einen ist die Tonqualität oftmals zu schlecht und die Lautsprecher meist viel zu leise. Zum anderen, und das ist das entscheidende Argument, werden die meisten das Smartphone dazu in die Hand nehmen, um etwa die Musik auszuwählen, den Radiosender zu wechseln oder im Telefonbuch einen Kontakt zu suchen, den sie anrufen möchten.

Eine gesetzliche Regelung gibt es für das Musikhören beim Fahrradfahren nicht. Noch heute wird das sogenannte "Walkman-Urteil" aus dem Jahr 1987 herangezogen. In diesem Prozess wurde zu Gunsten des Angeklagten entschieden, der während der Fahrradfahrt per Walkman Musik gehört hatte.

Das Musikhören auf dem Rad ist somit durchaus erlaubt. Hören bei Radfahren nur Sie leise Musik, müssen Sie im Normalfall mit keinem Bußgeld rechnen. Hören Sie auf dem Fahrrad zu laut Musik, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt. Gefährden Sie dabei zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 15 Euro.

Die Musik ist zu laut, wenn Sie hupende Autos oder gar ein Martinshorn nicht mehr hören können. Ob die Musik zu laut ist, entscheidet jedoch stets der Polizist und nicht Sie selbst.

Werden Sie mit Kopfhörern im Ohr in einen Unfall verwickelt, der ohne Kopfhörer zu vermeiden gewesen wäre, kann das eine Mitschuld bedeuten. Die Musik darf allerdings nicht so laut sein, dass Sie keine Umgebungsgeräusche mehr wahrnehmen können. Hierdurch würde die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt werden.

Werden Sie in einen Fahrradunfall verwickelt, während Sie Musik gehört haben, nimmt die Versicherung unter Umständen eine Mitschuld an dem Unfall an. Das kann sich auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Schadensersatzansprüche auswirken.

Im Vordergrund steht, dass die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Hier ist zudem auch zu beachten, dass wenn die Musik über ein Handy gehört wird, dieses beim Radfahren nicht in der Hand gehalten oder bedient werden darf. Wollen Verkehrsteilnehmer Musik hören und auf dem Fahrrad unterwegs sein, darf das Gehör nicht beeinträchtigt sein.

Wegweisend ist ein Urteil aus dem Jahr 1987 des Oberlandesgerichts Köln (Az. Ss 12/87). Im sogenannten „Walkman-Urteil“ wird bestimmt, dass Musik hören beim Fahrradfahren legal ist, solange die Wahrnehmung der Umgebungs- bzw. Verkehrsgeräusche nicht beeinträchtigt ist.

Fahrrad fahren und Musik hören kann in einem solchen Fall neben den eigentlichen Unfallfolgen auch oft dazu führen, dass der Versicherungsschutz oder Ansprüche auf Schadensersatz (wie zum Beispiel Schmerzensgeld) teilweise oder vollkommen verwirkt sind. Denn Versicherer sowie auch Richter bei einem möglichen Prozess können Musik zu hören beim Fahrradfahren durchaus negativ auslegen. Kopfhörer und Musik bedeuten dann meist, dass eine Mitschuld am Unfall angenommen wird. Somit wird auch der Radfahrer haftbar gemacht, auch wenn eine Schuld nicht vorliegt. Daher ist es immer ratsam, je nach Situation zu entscheiden, ob die Musik beim Radfahren nun unbedingt dabei sein muss.

Verursachen Sie als Radfahrer einen Unfall, weil Sie auf dem Fahrrad zu laut Musik gehört haben, kann es passieren, dass Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollkommen entfallen. Musik auf dem Fahrrad, durch Kopfhörer oder Lautsprecher schallend, kann für vergnügliches Fahren sorgen. Wie bei anderen sportlichen Betätigungen wirkt der richtige Rhythmus antreibend und lässt die Fahrzeit wie im Flug vergehen. Und tatsächlich ist es in diesem Fall nicht illegal, Musik zu hören.

Wollen Sie also Musik hören, müssen Sie beim Fahrradfahren darauf achten, dass Ihr Gehör nicht zu sehr beeinträchtigt wird. Schon vor weit über 25 Jahren legte das Oberlandesgericht Köln fest, dass der Musikgenuss solange legal ist, wie diese Vorgabe erfüllt bleibt (Az. Ss 12/87). Radfahrer können also auch Kopfhörer nutzen und beim Fahren fröhlich dem Musikgenuss frönen.

Wenn Sie Musik hören, sollten Sie beim Fahrradfahren also auch in der Lage dazu sein, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe und sonstige Fahrgeräusche naher Fahrzeuge wahrzunehmen. Nur so ist eine sichere Fahrt gewährleistet. Grundsätzlich stellt es also kein Problem dar, Musik zu Hören. So ist es möglich, dass in solchen Fällen die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollkommen verwirkt werden.

Fest steht, die Musik darf nicht so laut sein, dass Sie keine Umgebungsgeräusche mehr wahrnehmen können. Dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen in diesem Fall mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen.

Radfahren mit Kopfhörern ist nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt einiges zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Die Gesetzeslage erlaubt das Musikhören, solange die Wahrnehmung der Umgebungsgeräusche nicht beeinträchtigt wird.

Die Polizei macht Radfahrer regelmäßig auf eine Beeinträchtigung des Gehörs bzw. eine verminderte Konzentration aufmerksam machen. Das reine Tragen von Kopfhörern interessiert die Polizei weniger, eher die für ihr erfahrenes Auge offensichtliche “Abwesenheit” des Radfahrers. Für die Polizistin ist es sogar weniger die Übertönung des Verkehrs, die gefährlich sei. Viel mehr noch hält sie die Ablenkung durch Musik, Hörbücher oder Gespräche für gefährlich.

Wichtig: Wer wegen der Ablenkung zum Beispiel eine rote Ampel überfährt, wird dafür ein deutlich höheres Bußgeld bekommen. Kombiniert werden können solche Strafen aber nicht. Große Chancen, um ein solches Verwarngeld herumzukommen, indem man behauptet, die Musik sei leise genug oder die Kopfhörer seien ungenutzt gewesen, habe man laut der Hauptkommissarin nicht. Denn wer auf die Rufe oder Pfiffe eines Beamten nicht reagiert, gilt als erheblich beeinträchtigt, vergleichbar mit dem Überhören einer Ansage über Lautsprecher aus dem Streifenwagen heraus oder eines Einsatzhorns.

Da auch oder ganz besonders die eigene Gesundheit davon abhängt, ob man ein Rufen, Klingeln, Hupen oder Reifenquietschen hört, sollte man im engen städtischen Verkehrsraum komplett auf Schallquellen verzichten, ganz besonders auf diejenigen, die ins Ohr gestöpselt oder über die Ohrmuschel gestülpt werden. Sonja Bongartz rät grundsätzlich davon ab, die Ohren zu bedecken. Das schließe sogar die dicken Ohrwärmer ein, die im Winter recht beliebt sind. Moderne Audiosysteme arbeiten sogar mit einer Technik namens “Active Noise Cancelling”, bei der die Umgebungssounds durch eine Art Gegenschall ausgelöscht werden - fatal im Stadtdschungel, die Funktion ist aber bei den allermeisten Geräten deaktivierbar.

Außerhalb von Ortschaften, besonders auf reinen Radwegen, halten wir Musikgenuss oder auch mal ein Telefonat für vertretbar, immer aber mit einer Lautstärke, die Warnsignale noch klar hör- und unterscheidbar macht. Dazu kann man bei der Abfahrt testweise selbst die Klingel betätigen oder einen Mitfahrer bitten, einem mit kräftiger Stimme anzusprechen; beides sollte man deutlich wahrnehmen können.

Von spannenden Hörbüchern oder fesselnden Podcasts raten wir eher ab. Hier waren uns die Erfahrungen der Hauptkommissarin eine klare Empfehlung: leichte Untermalung ja, inhaltsvolle Ablenkung nein!

Die Hardware zum Musikgenuss auf dem Rad liegt immer irgendwo zwischen Klangqualität und Verkehrssicherheit. Wer selten Rad fährt, dafür jedoch Schwimmen oder Joggen geht, legt vielleicht Wert auf andere Qualitäten.

5 Kopfhörer / Lautsprecher für Musik beim Radfahren

JBL Wind 3SR

Mit der Box am Lenker und nicht in der Nähe oder auf dem Gehörgang ist die Wahrnehmung umgebender Geräusche natürlich am leichtesten. Die Musik kommt via Bluetooth von einem Mobiltelefon oder einem anderen Player mit entsprechender Schnittstelle. Die Steuerung der Lautstärke und die Titelauswahl kann einfach über Tasten auf der Box gesteuert werden.

Das Gerät in der Größe eines Portemonnaies wiegt dabei nur ein halbes Pfund, und der 1050 mAh große Akku hält für vier bis fünf Stunden Musikgenuss. Die Lenkerklemmung ist im Lieferumfang enthalten. Nachteil: Die maximal 85 Dezibel Lautstärke hört nicht nur der Fahrer, sondern auch jeder im weiteren Umkreis.

Miiego Miirythm II

Die Miiego Ear Pods stehen für alle Kopfhörer, die in den Gehörgang eingeschoben werden. Die Miirythm II zeichnen sich als Sportmodelle durch besonders festen Sitz dank einer Umhüllung aus Memoryfoam aus, außerdem widerstehen sie nicht nur Regen, sondern auch dem unvermeidlichen Schweiß. Trotz ihrer geringen Größe - man sieht nur einen kleinen Teil aus der Ohrmuschel ragen - sind Sound, Bluetoothverbindung und Akkulaufzeit hervorragend: Bis zu 36 Stunden lang kann man hören.

Durch ihre Platzierung ist nicht viel Schalldruck nötig, um satte Bässe und klare Höhen zu produzieren, aber genau dieser Sitz verhindert leider auch, dass Außengeräusche den Weg ins Gehör finden. Selbst ohne Musikübertragung ist man recht abgeschottet, weil der Memoryfoam den Gehörgang super abdichtet. Als Sportkopfhörer für alle möglichen Sportarten klasse, in der Stadt jedoch keine so gute Wahl!

Suunto Wing

Es klingt erst mal “spooky” oder ungesund: Schalleinleitung durch die Schädelknochen! Die Enden des Wing mit ihren Schwingspulen sitzen tatsächlich sehr nah am Knochen, ihre Bewegungen erzeugen keine Wellen in der Luft, sondern Vibrationen im Knochen, die sich bis zum Hörorgan fortsetzen und dort wie normaler Schall wahrgenommen werden. Nur bei sehr starken Bässen spürt man ein minimales Kitzeln an der Kontaktstelle, sonst ist der Klang nicht zu unterscheiden. Es kommt etwas darauf an, wo und wie die Spulen positioniert sind.

Je nach Kopfform und Helm können einzelne Tonhöhen etwas verlorengehen. Im Test war die Quali super, übrigens auch beim Schwimmen und Telefonieren auf dem Rad. Das Gehör bleibt frei, die Geräusche mischen sich zwar, aber die Wahrnehmung ist deutlich niedrigschwelliger als bei klassischen Kopfhörern. Kleine Mankos: Bei viel Wind wetteifern Musik und Windgeräusche, und die Knöpfe sind recht klein. Inklusive roter LED zur besseren Sichtbarkeit hält der Akku rund zehn Stunden. Negative Folgen von “Bone Conduction” sind bisher nicht bekannt.

Miiego AL3+ Freedom

Wenn schon Kopfhörer auf dem Rad, dann doch bitte welche, die nicht dem Helm in die Quere kommen. Das Modell AL3+ mit seinem Nackenbügel passt prima zum Kopfschutz und sitzt fest - dank dem flexiblen Bügel, der sich quasi um das obere Ohr windet -, auch auf ruppigen Straßen! Als sogenannte “On-Ear-Hörer” bedecken sie fast die komplette Ohrmuschel, es gibt aber keinen rundum laufenden Rand wie bei den Over-Ear-Varianten. So kann tatsächlich noch ein Rest von Außenschall in die Ohrmuschel eindringen. Der Sound ist räumlicher und ausgewogener als bei Pods, und auf langen Touren sitzt solche ein Model auch komfortabler.

Ein zusätzlicher Vorteil des AL3+ sind die Bedienknöpfe am Hörer; Handy oder andere Bluetooth-Abspielgeräte bleiben in der Tasche. Auch Telefonieren ist dank des eingebauten Mikros gut, die Windgeräusche für den Angerufenen sind etwas stärker als beim Suunto Wing oder Aleck. Mit 41 Gramm und elf Stunden Akkulaufzeit ist das wasser- und schweißresistente Gerät für Überlandfahrten und alle Sportarten ohne Rad super. In der Stadt sollte man aber sehr auf die Lautstärke achten.

Aleck Punks (Zweierset)

Die Near Ear Audio Comms sind die neueste Variante auf dem Markt und kommen aus dem Ski- und Snowboardbereich. Es handelt sich speziell für die Helmmontage entwickelte kleine und leichte Lautsprecher inklusive Mikro, die am Helmgurt montiert werden und durch die Nähe zum Ohr mit wenig Lautstärke auskommen. Ein Set beinhaltet zwei 16 Gramm leichte Punks für rechts und links mit dreifach windgeschütztem Mikro. Die Montage dauert nur ein paar Sekunden. Trotz der federleichten Lautsprecher ist der Klang überraschend satt, wobei er nicht ganz zu vergleichen ist mit guten Over- und In-Ear-Modellen. Offenbar nimmt die Position vor dem Ohr die Windgeräusche zum Großteil weg.

Das akustische Signal kommt auch während der Fahrt sauber an. Für Sprache eignet sich das System sogar noch besser als für Musik; beides kommt übrigens auch hier über Bluetoothgeräte. Eine Besonderheit der Punks: Sie erlauben Gruppenkommunikation mit anderen Usern, das heißt entweder eine Art Walkie-Talkie-Funktion oder Konferenzmodus über eine App, ohne dass man das Telefonguthaben verbraucht. Dies und die gute Sprachqualität in beide Richtungen auch bei viel Wind macht diese Ohrhörer ideal für Pendler. Das Ohr ist nicht nur frei wie beim Wing, die Mischung aus Musik und Außengeräuschen ist auch klarer unterscheidbar.

Beeinträchtigung des Gehörs: 0 = sehr stark / 5 = quasi keine

Die, zumindest außerhalb des Leistungssports, ideale Trittfrequenz liegt etwa bei 80 Umdrehungen pro Minute oder etwas darüber. Die Kadenz, wie das Fachwort heißt, kann man elektronisch messen lassen oder selbst zählen.

Viel einfacher und kurzweiliger ist es aber, seine Musik mit entsprechend viel oder wenig BPM, also Taktschlägen pro Minute, auszusuchen und einfach im Rhythmus der Musik zu treten.

Bewertung der Kopfhörer / Lautsprecher für Musik beim Radfahren:

Kopfhörer / Lautsprecher Musikqualität Einsatzgebiete Radtour Beeinträchtigung* Stadtverkehr
JBL Wind 3SR 3 von 5 2 von 5 3 von 5 5 von 5 2 von 5
Miiego Miirythm II 5 von 5 4 von 5 2 von 5 1 von 5 0 von 5
Suunto Wing 4 von 5 5 von 5 4 von 5 3 von 5 3 von 5
Miiego AL3+ Freedom 5 von 5 4 von 5 4 von 5 2 von 5 1 von 5
Aleck Punks (Zweierset) 3 von 5 3 von 5 4 von 5 4 von 5 5 von 5

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