Die Frage, ob Motorradfahrer einen Parkschein lösen müssen, ist in Deutschland eindeutig zu beantworten: Ja, die Parkscheinpflicht gilt auch für Zweiräder. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) differenziert bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge.
Wo dürfen Motorräder parken?
Motorräder dürfen grundsätzlich überall dort parken, wo auch Autos parken dürfen. Das bedeutet, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer. Sind separate Motorradstellplätze vorhanden, müssen diese genutzt werden.
- Am rechten Fahrbahnrand
- Auf zugelassenen Parkflächen
- Auf normalen Auto-Stellplätzen
- Auf speziellen Motorradparkplätzen (falls vorhanden)
Darf ein Motorrad auf dem Gehweg parken?
Ein generelles Parkverbot auf Gehwegen gilt auch für Motorräder. Zugelassen ist das Parken dort nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315) oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung.
Wenn das auf dem Gehweg geparkte Motorrad weder Fußgänger noch Fahrradfahrende behindert, drückt die Polizei schon mal ein Auge zu. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg meistens nicht toleriert.
Parkschein am Motorrad: Aber wie?
Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Da die StVO das Motorrad beim Parken und auch sonst als Kraftfahrzeug bezeichnet, sind Parkscheibe oder Parkticket immer dann notwendig, wenn dies auch für Autofahrer gilt.
Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit akzeptiert das Ordnungsamt in aller Regel nicht. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe.
Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.
Alternativen zur herkömmlichen Parkscheibe
Eine Alternative zur herkömmlichen Parkscheibe aus Plastik oder Papier kann eine digitale Parkscheibe darstellen. Diese ist zulässig, wenn sie eine Typengenehmigung hat. Voraussetzung sind ganz spezielle Funktionsweisen. Zum Beispiel muss der elektronische Helfer sich beim Anhalten des Fahrzeugs auf die Parkzeit einstellen und darf nicht mitlaufen. Außerdem muss das Gerät mit dem Parken-Verkehrszeichen Nr. 314 ausgestattet sein und über dem Display die Aufschrift „Ankunftszeit“ haben. Auch für die Zeitangabe und Zahlenhöhe sind klare Vorschriften zu beachten.
Dürfen Motorräder Parkhäuser benutzen?
Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen.
Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.
Parkhäuser als Winterdauerparkplatz?
Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr haben Parkhäuser im Winter für ein Motorrad noch einen weiteren, erheblichen Nachteil: In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen.
Wer über keinen geeigneten Winterstellplatz, etwa in eine Privatgarage, verfügt, sollte mit seinem Motorradhändler sprechen. Einige Firmen bieten für den Winter geeignete Abstellplätze an, teilweise sogar in Verbindung mit speziellen Pflegeprogrammen.
Wo darf ich meinen Roller parken?
Motorroller werden ähnlich wie Motorräder behandelt, das heißt es gelten auch hier dieselben Anforderungen an das Parken: Am rechten Fahrbahnrand oder in entsprechenden Parkflächen. Auf dem Gehweg darf man nur parken, wenn es ausdrücklich durch eine Beschilderung erlaubt ist.
Welche Strafe droht?
Für ein verbotswidrig auf dem Bürgersteig abgestelltes Motorrad drohen zwischen 20 und 55 Euro Bußgeld. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
Auch bei Parkverstößen, die mit dem Motorrad begangen werden, gilt der allgemeine Bußgeldkatalog. Ein Bußgeld für das Parken auf dem Gehweg droht in der Regel nur, wenn Fußgänger dadurch behindert werden.
Bußgelder für Falschparken mit dem Motorrad
Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele für Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Parkvorschriften für Motorräder anfallen können:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Parken auf dem Gehweg ohne Erlaubnis | 20 - 55 € | - |
| Parken auf dem Gehweg mit Behinderung | 70 € | 1 |
| Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde | 80 € | 1 |
| Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe | Je nach Dauer und Ort unterschiedlich | - |
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