Der gute alte Hühnerschreck: Nachkriegsmotorisierung mit Fahrradhilfsmotor.
In einer alten Jugendstilvilla im Kurort Bad Brückenau wird die wohl umfangreichste Fahrradsammlung in Deutschland präsentiert. Anhand von über 230 ausgestellten Zweirädern, zeitgenössischer Plakate und Zubehörteilen wird die Geschichte des Fahrrades seit den Anfängen im 18. Jahrhundert dargestellt.
Die Anfänge des Fahrrads
- 1863: Der Wagenschmied Pierre Michaux (Frankreich) baut das erste Tretkurbelvelocipede. Hierbei war an dem Vorderrad eine Tretkurbel angebracht.
- Ab 1870: Um höhere Geschwindigkeiten zu ermöglichen, wurden Hochräder gebaut. Erst die Erfindung von leichteren und stabileren Stahlfelgen mit spannbaren Drahtspeichen machte diese Weiterentwicklung möglich.
- 1888: Der Landtierarzt Dunlop meldete seinen Luftreifen zum Patent an und entwickelte ihn zur „Serienreife“. Nur 2 Jahre später gab es die ersten Serienfahrräder mit Dunlop-Luftreifen, die noch auf die Felge geklebt waren.
- 1894: Bereits 89 % aller neuen Fahrräder hatten Luftreifen.
Durch den gestiegenen Fahrkomfort, die höhere Geschwindigkeit und die allgemeine Preissenkung begann der Siegeszug des Fahrrads. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Fahrrad vor allem ein Sportgerät für „harte“ Männer.
Fahrradhilfsmotoren: Ein weiterer Schwerpunkt
Neben Fahrrädern bilden die Fahrrad-Hilfsmotoren und Mopeds einen weiteren Schwerpunkt der Ausstellung im Deutschen Fahrradmuseum. Bereits im Jahre 1913 bot die englische Firma Wall Auto-Wheels in England eine motorisierte Fahrunterstützung an. Wie an dem Modell in der Ausstellung zu sehen ist, wurde ein Gestell mit drittem Rad und Motor an den hinteren Fahrradrahmen befestigt. Der 118 ccm Viertaktmotor soll das Motorschieberad auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angetrieben haben.
Im Jahre 1923 wurde in der deutschen Rechtsprechung erstmalig von Fahrrad mit Hilfsmotor gesprochen. In der Ausstellung sind auch Motorfahrräder, wie sie damals hießen, der Marken Opel (1922), Cockerell (1924), ÖWA (1925), Express (1931) und Puch (1938) ausgestellt. Nach dem 2. Weltkrieg erlebten die Fahrradhilfsmotoren und in den 1950er Jahren auch die Mopedindustrie einen Boom. Autos konnte sich kaum jemand leisten und so gab es viele Anbieter von Anbaumotoren und Mopeds. Das Deutsche Fahrradmuseen zeigt eine sehr umfangreiche Sammlung zu diesem Themenbereich.
Die Ausstellung ist so umfangreich, sodass hier nur auf einen Teil eingegangen werden kann. Sehr ausführlich beschreibt das Museum auch das Fahrrad-Vereinswesen und den Radsport, der bereits mit den Hochrädern begann.
In der Ausstellung erblickt der interessierte Besucher immer wieder auch Einzelexponate, die aufhorchen lassen. So gibt es das Reitrad von Hercules, das Hercules Auto Velo, ein Kofferfahrrad, ein Holzfahrrad, Tretroller, Triplet (1897 - für Steherrennen), ein Elektromofa (1930er Jahre) aus Aluminiumblechen, die wohl aus dem Flugzeugbau stammen. Der Motorroller von der englischen Firma ABC (Baujahr 1919-1921) wurde nur 3500 produziert wurden.
Ergänzt wird die Ausstellung durch viel zeitgenössische Reklame, Zubehörteile, Accessoires und Unterlagen, die dem Besucher einen guten Einblick in die Geschichte des Fahrrads ermöglichen.
Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH): Definition und Rechtliches
Wenn ein Fahrrad mit Hilfsmotor ausgestattet ist, wird es in Deutschland als FmH bezeichnet, sofern seine Gebrauchsfähigkeit tatsächlich dem eines Fahrrads gleicht. Dafür muss das Bike bestimmte Merkmale aufweisen.
Wer nach „Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller“ sucht, wird bei den Suchmaschinen vor allem mit Ergebnissen zur Geschichte und zur rechtlichen Lage belohnt. FmH und Mofa werden unterschiedlich behandelt, FmH und Leichtmofa hingegen ähnlich.
Bekannte Hersteller
- Saxonette (Saxo): Zeichnet sich durch diverse Hilfsmotoren und Gangschaltungen aus.
- Bavaria: Hat quasi den Klassiker unter diesen Bikes geschaffen.
- Binova: Bietet ebenfalls qualitativ sehr hochwertige Bikes auf den Markt.
Bei allen Anbietern bekommen Sie auch Informationen zur rechtlichen Lage, wobei sich diese je nach Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller nicht immer gleichen. Es ist daher sinnvoll, sich auf offiziellen Seiten in das Thema einzulesen - oder die hier folgenden Tipps zu nutzen.
Rechtliche Aspekte
Wichtig ist zuerst einmal die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die das Fahrrad mit Hilfsmotor erreichen kann. Hier wiederum sind die Auskünfte der Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller ausschlaggebend, denn diese statten ihre Fahrräder mit einem mehr oder weniger leistungsfähigen Motor aus.
Können Bikes zwischen 25 und 45 km/h schnell werden, so gelten sie nicht mehr direkt als Fahrräder, der Fahrer braucht mindestens den Führerschein Klasse AM. Erreicht das FmH bis zu 25 km/h, so gilt es als Mofa und der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein, damit er damit unterwegs sein darf. Außerdem ist die Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, wenn der Fahrer nicht vor dem 1. April 1965 geboren ist oder wenn er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Darauf weisen auch die Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller gesondert hin.
Die Regelung gilt nur national und ist in anderen Ländern in dieser Form nicht gültig! Eine EU-Norm liegt nicht vor und wer mit einem solchen Rad in anderen Ländern unterwegs sein möchte, sollte sich vorab über die rechtlichen Anforderungen genauestens informieren.
Die Fahrer müssen übrigen die Fahrbahn benutzen, das Fahren auf dem Geh- oder Radweg ist verboten.
Spricht nun der Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller gar davon, dass das Modell nur bis zu 20 km/h fahren kann, so ist es ein Leichtmofa. Der Fahrer benötigt keinen Helm, allerdings muss das Fahrrad die gleiche elektrische Ausstattung aufweisen wie ein normales Rad ohne zusätzliche Antriebsunterstützung.
Was gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor?
Unter diesen Oberbegriff fallen insbesondere Mofas, Leichtmofas, S-Pedelecs und E-Bikes.
- Müssen Fahrräder mit Hilfsmotor separat versichert werden? Ja, der Gesetzgeber schreibt für diese eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen vor.
- Welche Führerscheinklasse ist notwendig? Möchten Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor führen, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse AM.
Das Fahrzeug muss „hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit“ die Merkmale eines Fahrrades aufweisen.
Wenn Sie den Begriff Fahrrad mit Hilfsmotor hören oder lesen, denken Sie vielleicht an sogenannte Pedelecs (Abkürzung für: „Pedal Electrical Cycle“), bei denen sich der Motor nur anschaltet, während Sie in die Pedale treten. Allerdings gelten Pedelecs rechtlich in den meisten Fällen nicht als Krafträder und damit auch nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor.
Ferner muss sich die Laufleistung des Motors bei zunehmender Geschwindigkeit verringern. Ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann durch Benzin aber auch elektrischen Strom angetrieben werden, welcher in einem aufladbaren Speicher mitgeführt wird.
Das S-Pedelec erreicht Geschwindigkeiten von 20 km/h ohne Treten und maximal 45 km/h mit Pedalunterstützung. Der Begriff E-Bike wird häufig als Synonym für schnelle Pedelecs verwendet.
Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa.
Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen. Dies geht aus der „Leichtmofa-Ausnahmeverordnung“ vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 450) hervor.
Historische Entwicklung
Sie können auch nachträglich Ihr Fahrrad mit einem Motor nachrüsten. Der erste Benzinmotor für ein Fahrrad wurde 1897 von den Gebrüdern Werner in Paris entwickelt. In der Weltwirtschaftskrise ab 1929 erlebten diese Fahrzeuge einen Boom, weil sich viele Kunden teurere Motorräder zu dieser Zeit nicht leisten konnten. Die erste Saxonette wurde 1937 produziert.
Versicherung und Führerschein
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor muss nicht bei einer entsprechenden Zulassungsbehörde angemeldet werden. Jedes Fahrrad mit Hilfsmotor gilt als Kraftfahrzeug und muss nach dem „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ § 1 eine eigene Haftpflichtversicherung aufweisen.
Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Dieser Führerschein wurde am 19. Januar 2013 eingeführt.
Einen AM-Führerschein benötigen Sie auch für Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds. Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit folgenden Führerscheinen fahren: A, A2, A1, B und T (§ 6 Abs. 3 FeV).
Ein Sonderfall liegt bei langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor vor, zu denen auch Mofas gezählt werden. Das herausragende Merkmal von Mofas, was sie von anderen Fahrrädern mit Hilfsmotor abgrenzt, ist also die relativ niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung.
Um diese Fahrzeuge zu fahren, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, welche Sie ab dem 15. Allerdings spielt hierbei auch das Geburtsjahr des Fahrers eine Rolle.
Wenn Sie ein Fahrrad mit einem Motor, welcher durch Benzin oder Strom angetrieben wird und nicht schneller als 25 km/h fährt, fahren möchten und vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen Sie keine Prüfbescheinigung.
Schutzausrüstung und Straßenverkehrsordnung
Die entsprechenden Regeln zu Schutzeinrichtungen im Straßenverkehr finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung in § 21a Absatz 2. Demnach müssen Sie einen Schutzhelm tragen, wenn Sie mit einem offenen Fahrzeug unterwegs sind, welches keine Sicherheitsgurte hat und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht.
Mit einem Mofa dürfen Sie nach § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Radwege nur außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen als Mofas, gehören auch außerhalb von Ortschaften auf die Straße.
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