Motorrad Parken: Regeln und Vorschriften in Deutschland

Eigentlich sollte die Parkplatzsuche mit einem schmalen Motorrad kein Problem sein. Nicht nur Autofahrer haben manchmal ihre liebe Müh, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Auch für Motorräder und Roller muss sich erst mal ein Plätzchen finden. Wo dürfen diese motorisierten Zweiräder überhaupt parken?

Grundlegende Parkregeln für Motorräder

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht hier keine Ausnahme für Zweiräder. Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlichen bei Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen.

Motorräder dürfen grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo es Autofahrern auch erlaubt ist, zu parken. Das bedeutet, dass das Parken am Gehweg oder in einer Fußgängerzone auch Motorradfahrern untersagt ist. So platzsparend die Zweiräder im Vergleich zu Autos auch sein mögen - eine Ausnahme besteht hier nicht.

Sie dürfen und müssen nach den gleichen Regeln parken wie Autos auch. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie den Roller nur auf den gekennzeichneten Flächen abstellen dürfen. Oder Sie parken Ihr Motorrad am Straßenrand, wenn dort kein Parkverbot besteht. Auch wenn der Roller schmal ist und wenig Platz wegnimmt.

Wo ist das Parken grundsätzlich untersagt?

Das Parken ist demnach in folgenden Situationen grundsätzlich untersagt:

  • Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
  • Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
  • Wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.
  • Vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.
  • Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen.
  • Wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist.
  • Vor Bordsteinabsenkungen.

Parken auf dem Gehweg

Auf dem Fußweg sollten Sie die Zweiräder hingegen nicht parken. Das wird zwar manchmal geduldet, kann aber auch den Unmut von Passanten hervorrufen. Auf dem Bürgersteig dürfen Sie dennoch nicht parken. In manchen Gemeinden wird zwar ein Auge zugedrückt. Darauf verlassen sollten Sie sich aber nicht.

Sollten Sie Ihr Motorrad rechtswidrig parken, müssen sie in der Regel mit einem Strafzettel rechnen. Das Parken behindert andere Straßenverkehrsteilnehmer zumeist nicht so sehr wie etwa ein Auto. Wer sein Motorrad richtig abstellen will, parkt dieses auf einem ganz normalen Auto-Stellplatz.

In der Regel ist es nicht zulässig, ein Motorrad auf dem Bürgersteig abzustellen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt.

Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass der jeweilige Ordnungsbeamte einen guten Tag hat und Ihnen kein Knöllchen ausstellt, wenn Sie ein Motorrad auf dem Gehweg abstellen.

Spezielle Motorradparkplätze

Gelegentlich finden Sie spezielle Motorradparkplätze. Diese schmaleren Parkbuchten dürfen Sie auch mit Ihrem Roller nutzen. In einigen Städten gibt es Parkplätze extra für Motorradfahrer. Sind separate Motorradstellplätze vorhanden, müssen diese genutzt werden.

Parkschein und Parkscheibe

Auch hinsichtlich Parkschein und Parkscheibe gelten keine Besonderheiten. Stellen Sie Ihren Roller an einem Parkscheinautomaten ab, müssen Sie auch ein Ticket lösen. Dies müssen Sie gut sichtbar am Roller befestigen. Zur Sicherheit sollten Sie den Kontrollabschnitt aufheben.

Ist eine Parkscheibe vorgeschrieben, sind Sie auch als Motorradfahrer nicht von dieser Verpflichtung entbunden. Eine Parkscheibe können Sie zum Beispiel mit einem Kabelbinder am Roller befestigen. Auch hiervon sollten Sie ein Foto machen. Gegen Scherzbolde, die Ihre Parkzeit mutwillig verstellen, sind Sie leider nicht geschützt.

Wie bringe ich Parkschein oder Parkscheibe am Motorrad an?

Auch beim Motorrad muss daher eine Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt bzw. angebracht werden. Das gilt auch, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist und ein Parkschein gezogen werden muss. Auch dieser ist dann sichtbar am Motorrad zu platzieren.

Es empfiehlt sich, den Parkschein in einer wetterbeständigen Schutzhülle am Motorrad zu befestigen oder eine gelochte Parkscheibe aus Kunststoff zu verwenden, die du beispielsweise mit einem Kabelbinder fixieren kannst.

Für Risikofreudige: Klemmen Sie das Parkticket etwa zwischen Tacho und Lenker ein. Einige Motorräder sind an den Sitzen mit einem Parkscheinhalter ausgestattet, unter den das Ticket geklemmt werden kann. Bei Regen wird dieses allerdings trotzdem nass.

Viele Hersteller bieten mittlerweile auch ausgetüftelte Halterungen an, an denen Sie Ihre Parkscheibe befestigen können. Auch für Parkscheine gibt es praktische Systeme. Und wollen Sie mit dem Motorrad nach Österreich düsen, können Sie sogar eine spezielle Vignetten-Halterung kaufen.

Digitale Parkscheibe

Eine Alternative zur herkömmlichen Parkscheibe aus Plastik oder Papier kann eine digitale Parkscheibe darstellen. Diese ist zulässig, wenn sie eine Typengenehmigung hat. Voraussetzung sind ganz spezielle Funktionsweisen. Zum Beispiel muss der elektronische Helfer sich beim Anhalten des Fahrzeugs auf die Parkzeit einstellen und darf nicht mitlaufen. Außerdem muss das Gerät mit dem Parken-Verkehrszeichen Nr. 314 ausgestattet sein und über dem Display die Aufschrift „Ankunftszeit“ haben. Auch für die Zeitangabe und Zahlenhöhe sind klare Vorschriften zu beachten.

Parken in Parkhäusern

Finden Sie im öffentlichen Verkehrsraum keinen geeigneten Parkplatz, können Sie auch ein Parkhaus nutzen. Aber Achtung! Der Betreiber kann die Nutzung für Roller und Motorräder einschränken oder sogar verbieten.

Parken mit E-Rollern und E-Motorrädern

Schwierig ist die Klärung der Frage, ob Sie mit einem E-Roller oder Elektro-Motorrad auf den speziell für E-Autos ausgewiesenen Parkplätzen parken dürfen. Parkplätze für Elektrofahrzeuge können je nach Stadt oder Gemeinde recht unterschiedlich aussehen. Ist die Parkfläche für Elektrofahrzeuge freigegeben, müssten Sie eigentlich auch mit Ihrem E-Motorrad dort parken dürfen.

Anders sieht es aus, wenn die Parkzeit auf die Dauer des Ladevorgangs beschränkt ist. Einen E-Roller werden Sie nicht an einer Ladestation für Autos aufladen können. Entsprechend dürfen Sie trotz Elektroantrieb dort auch nicht parken. Mittlerweile gibt es Anbieter, die spezielle Ladesäulen für E-Roller, E-Bikes und Krankenfahrstühle anbieten.

Bußgelder für Falschparken

Sollten Sie Ihr Motorrad rechtswidrig parken, müssen sie in der Regel mit einem Strafzettel rechnen. Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken.

Parken Sie ordnungswidrig auf dem Gehweg, müssen Sie mit einem Verwarngeld von mindestens 50 Euro rechnen. Behindern Sie dabei andere, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig und Sie bekommen einen Punkt. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen auf Sie zukommen.

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Parken auf dem Gehweg Ab 55
... mit Behinderung 70 1

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