Ein Feierabendbier oder ein Cocktail in der Lieblingsbar gehört für viele Deutsche hin und wieder dazu. Dass sie sich in ihrem Zustand nicht hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen dürfen, ist allgemein bekannt, also schwingt sich so mancher stattdessen auf seinen Drahtesel - ohne zu berücksichtigen, dass auch eine Promillegrenze auf dem Fahrrad einzuhalten ist.
Gilt auch fürs Fahrrad eine Promillegrenze?
Auch für das Fahrrad gilt eine Promillegrenze. Diese ist allerdings deutlich höher angesetzt als für Kfz-Fahrer. Sie liegt bei 1,6.
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt bei 1,6 und ist damit deutlich höher als die Grenze für Kfz-Führer, welche bereits bei 0,5 Promille das Fahrzeug stehen lassen müssen.
Anders als z. B. bei Pkws wird beim Fahrrad die verbindliche Alkoholgrenze nicht durch ein Gesetz festgelegt. Zwar gilt laut Straßenverkehrsgesetz eine Grenze von 0,5 Promille - aber eben nur für die Fahrer von Kraftfahrzeugen. Für alle anderen Fahrzeugführer wie z. B. Radfahrer oder auch Reiter besteht laut Gesetz zwar die Pflicht, dass sie stets in der Lage sein müssen, ihr Fahrzeug sicher zu führen.
Die obere Promillegrenze ist beim Fahrradfahren höher angesetzt als beim Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, weil das Gefährdungspotenzial durch nicht motorisierten Zweiräder bei einem Unfall deutlich geringer ist als von Kraftfahrzeugen.
Relative und absolute Fahruntüchtigkeit
Im Zusammenhang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sind zwei Arten der Fahruntauglichkeit zu unterscheiden: die relative und die absolute.
Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, welche auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Die zweite Promillegrenze für das Fahrrad steht für absolute Fahruntauglichkeit und liegt bei 1,6 Promille.
Wenn jemand mit einem Promillewert von mindestens 1,6 auf dem Fahrrad angehalten wird, gilt er als absolut fahruntauglich.
Da sich Alkohol von Person zu Person unterschiedlich auswirken kann, gibt es auch die relative Fahruntauglichkeit, die bereits ab einem Promillewert von 0,3 gilt. Wer beispielsweise ein Radfahrer mit einem Promillewert von 0,7 angehalten wird, weil er in Schlangenlinien fährt, gilt das als relative Fahrunfähigkeit und hat Konsequenzen zur Folge.
Fahrunfähigkeit tritt häufiger auf als man denkt. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 können Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und Entfernung auftreten. Dies verdeutlicht, dass Alkoholkonsum selbst in vermeintlich geringen Mengen das Fahrvermögen beeinträchtigen kann und somit ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer darstellt.
Promillegrenzen für Fahrradfahrer
| Fahruntüchtigkeit | Promillewert |
|---|---|
| Relative Fahruntüchtigkeit | Ab 0,3 Promille (bei auffälligem Fahrverhalten) |
| Absolute Fahruntüchtigkeit | Ab 1,6 Promille |
Was passiert, wenn ich gegen die Alkoholgrenze für Fahrradfahrer verstoße?
Dann droht eine Strafanzeige sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.
Für Autofahrer hingegen liegt im Bereich von 0,5 bis 1,09 „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn sie mit diesem Alkoholwert im Blut hinterm Steuer sitzen.
Die Promillegrenze für Fahrradfahrer hat einen Sinn: Ab einer bestimmten Menge sorgt Alkohol dafür, dass die Sinne eingeschränkt werden („Tunnelblick“), sich die Reaktionszeit verlängert und der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt wird.
Auch wenn Radfahrer bei Unfällen generell weniger Schaden anrichten können als Autos, ist es dennoch möglich, dass Sie bei Zusammenstößen Fußgänger verletzen und auch Fahrzeuge beschädigen können. Dies ist jedoch nicht der einzige Grund für die Alkoholbeschränkungen.
Verstoßen Sie also beim Fahrradfahren gegen die Promillegrenze von 1,6 oder verhalten sich mit mindestens 0,3 Promille fahrauffällig, ist es mit einem Bußgeld nicht getan. Stattdessen müssen Sie hier mit einer Strafanzeige und einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Letztere kann bis zu einem Jahr - oder bis zu fünf Jahren bei gleichzeitiger Gefährdung des Straßenverkehrs - betragen.
Wer die Alkoholgrenze von 1,6 Promille missachtet, macht sich strafbar und riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Führerscheinentzug reichen. Das Strafmaß hängt vom gemessenen Blutalkoholwert ab und wird je nach Situation individuell bewertet.
Auch wenn man als Radfahrer weniger als 1,6 Promille hat, kann eine Straftat vorliegen. Wer betrunken auf dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird oder sogar Verursacher ist, riskiert die Gefährdung der eigenen Person und anderer Verkehrsteilnehmer und muss mit einer deutlich höheren Strafe rechnen.
Übrigens: Eine MPU kann auch für Personen angeordnet werden, die (noch) keinen Führerschein haben. Jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, muss ihre Eignung dafür unter Beweis stellen können.
Gilt während der Führerschein-Probezeit für Fahrradfahrer eine andere Promillegrenze?
Nein. Fahranfänger müssen zwar beim Autofahren die 0-Promillegrenze einhalten, beim Fahrradfahren gilt für sie jedoch die normale Grenze von 1,6.
Wer einen Führerschein für Kraftfahrzeuge hat, der darf während der Probezeit keinen Tropfen Alkohol im Blut haben und muss sich an die strikte 0,0 Promillegrenze halten. Allerdings gilt diese Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.
Als Fahranfänger müssen Sie vollkommen nüchtern sein, wenn Sie sich hinters Steuer eines Autos setzen wollen. Aber gilt diese strikte Alkoholgrenze auch beim Fahrrad während Ihrer Probezeit? Nein, beim Radeln müssen sich Fahranfänger nicht an die 0-Promillegrenze halten. Stattdessen gelten auch für sie die 1,6 Promille.
Während Sie als Autofahrer während der Probezeit komplett auf Alkohol verzichten müssen, gibt es diese Regelungen für das Fahrradfahren nicht.
Nur in der Probezeit spielt es keine Rolle, ob jemand mit Alkohol am Steuer oder auf dem Rad erwischt wird. Autofahren unter Alkoholeinfluss führt dagegen erst ab einem Promillewert von 0,5 zu einer Ordnungswidrigkeit. Ab einem Wert von 1,1 Promille ist Autofahren nicht mehr erlaubt. Das gilt beim Fahrradfahren erst ab 1,6 Promille. Mit diesem hohen Alkoholgehalt im Blut ist die Fahrt auf dem Rad verboten, weil Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Besonderheiten für Fahranfänger in der Probezeit
In der Probezeit gilt für Sie immer eine Null-Promille-Grenze. Erlaubt ist also nur eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,0 Promille. Ausnahmen hiervon gibt es nicht. In der Probezeit sollte daher auf Alkohol stets verzichtet werden. Diese Null-Promille-Grenze gilt grundsätzlich in den ersten zwei Jahren nach Erhalt des Führerscheins.
Die Grenzen für Alkohol am Steuer sind grundsätzlich auch auf dem Fahrrad zu beachten. Eine Null-Promille-Grenze gibt es beim Fahrradfahren in der Probezeit aber nicht. Mit 1,6 Promille ist die Schwelle zur absoluten Fahruntauglichkeit hoch angesetzt. Treten Ausfallerscheinungen hinzu, ist die Fahrt auf dem Rad allerdings schon ab 0,3 Promille strafbar.
Was droht ab 1,6 Promille?
Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Was passiert mit dem Führerschein?
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.
Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg.
Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.
Welche Promillegrenzen gelten für E-Bikes und Pedelecs?
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad, bei dem der Fahrer durch das Treten in die Pedale Unterstützung durch einen Elektromotor erhält. Die Hilfe endet automatisch bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Rechtlich werden Pedelecs allerdings als Fahrräder eingestuft, somit gilt die maximale Promillegrenze von 1,6.
Anders ist es bei E-Bikes. Diese sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der den Fahrer auch ohne Treten der Pedale unterstützt. Stattdessen wird der Elektroantrieb durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker aktiviert. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, sodass sie als Klein- oder Leichtkrafträder eingestuft werden.
Mit solchen Pedelecs müssen Sie sich an der Alkoholgrenze von 1,6 Promille orientieren, dürfen Radwege benutzen und haften im Falle eines Unfalls nicht aus Betriebsgefahr.
Allerdings spielen die strengeren Grenzen für Kraftfahrer Sie auf den schnellen E-Bikes und S-Pedelecs beachten. Ab 0,5 Promille müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie eine Straftat. Es folgen eine Geldstrafe, wiederum Punkte im Fahreignungsregister sowie unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.
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