Du interessierst dich für den Führerschein der Klassen A, A1, A2 und AM? Hier ist ein kurzer Überblick über die Aufgaben, die du absolvieren musst.
Grundfahraufgaben für die Klassen A, A1, A2 und AM
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein.
Zweitens: Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten.
Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer - und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen.
Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist u. a. nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann oder ihm das Kraftrad umkippt. Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren.
Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B. Stiefel) zu tragen!
Aufgabe 1 - Fahren mit Geschwindigkeit
- Anfahren und Kraftrad stabilisieren (die ersten 5 Meter zählen nicht)
- Schrittgeschwindigkeit fahren durch Zusammenspiel von Kupplung, Gas und evtl. Fußbremse.
- Blick weit nach vorne, keinesfalls auf das Vorderrad schauen
- Füße bleiben auf den Rasten
- Die Fahrlinie beibehalten
- Nach ca. 25 Meter wieder anhalten
Fehlerbewertung:Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit, starkes Abweichen von der Geraden (mehrfaches Abweichen von der Geraden um mehr als 30cm nach links oder rechts); die ersten 5 m nach dem Anfahren werden nicht bewertet. Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste.
Aufgabe 2 - Slalom mit Schrittgeschwindigkeit
- Anfahren und Kraftrad stabilisieren
- Schrittgeschwindigkeit fahren durch Zusammenspiel von Kupplung, Gas und evtl. Fußbremse
- An allen Leitkegeln so früh wie möglich einschwenken und vorbeifahren
- Beim Durchfahren des ersten Feldes den Blick auf die vorgeplante Linie durch das zweite Feld richten usw. (nicht auf die Leitkegel schauen!)
- Dabei aktiv lenken und Körpergewicht verlagern
- Die Füße müssen auf den Rasten bleiben
- Alle Felder so durchfahren, dass die Kegel stehen bleiben
- Nach dem Passieren des letzten Leitkegels anhalten
Fehlerbewertung:Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit, Auslassen eines Feldes, Umwerfen eines Leitkegels, Absetzen eines Fußes auf die Fahrbahn.
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h im 1. Gang) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
Aufgabe 3 - Stop and Go
- Anfahren und leicht beschleunigen
- Im ersten Gang bleiben
- Anhalten und das Kraftrad mit nur einem Fuß abstützen
- Übung komplett wiederholen (insgesamt 4 x).
- Dabei muss das Kraftrad mindestens zweimal nur mit dem rechten und zweimal nur mit dem linken Fuß abgestützt werden.
- Wichtig! Erst 2-mal die eine, dann 2-mal die andere Seite. Welche zuerst ist egal.
- Ein zeitlich versetztes Absetzen des zweiten Fußes ist möglich
Fehlerbewertung:Anfahren im falschen Gang, Abwürgen des Motors, Füße nicht auf die Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten, Absetzen der Füße nicht wie beschrieben.
Der Bewerber hat eine Strecke von ca. Mehrfaches Anhalten und Anfahren, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird. Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur beim ersten Anfahren erforderlich.
Aufgabe 4 - Kreisfahrt
- Anfahren und den richtigen Gang wählen
- In den Kreis einfahren
- Geschwindigkeit so wählen, dass Schräglage erkennbar ist
- Fahrer und Kraftrad eine Linie (Kurvenstil "Legen")
- Blickrichtung in die Nähe des Kreismittelpunktes
- Kreislinie beibehalten
- Nach mehrfachem Durchfahren den Kreis geradeaus verlassen und danach stehen bleiben
Fehlerbewertung:Starkes Abweichen vom vorgegebenen Halbmesser, Starkes Abweichen von der Kreisform, Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste, Schräglage ist nicht festzustellen.
Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder in die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht.
Aufgabe 5 - Anfahren an einer Steigung (wird nicht mehr extra geprüft)
- Kraftrad mit Hand- oder Fußbremse festhalten
- Etwas mehr Anfahrgas geben
- Kupplung am Schleifpunkt konzentriert festhalten (Drehzahlmesser/Eintauchverhalten des Kraftrades beobachten)
- Zum Anfahren betätigte Bremse lösen
- Ohne zurückzurollen losfahren und Kraftrad stabilisieren
- An nochmalige Verkehrsbeobachtung denken!
Aufgabe 6 - Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- Beschleunigen des Kraftrades auf ca. 50 km/h (Klasse AM 40 km/h)
- Kraftrad gleichzeitig mit Hand- und Fußbremse maximal verzögern
- Blick nach vorne
- Knie am Tank
- Gerade sitzen, nicht einknicken
- Bremsung auf Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse einstellen
- Spur halten (blockiertes Hinterrad?)
- Wenn das Vorderrad blockiert, Bremse sofort lösen (Sturzgefahr!)
Fehlerbewertung:Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit, Nicht Erreichen der notwendigen Verzögerung, Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie, Abwürgen des Motors.
Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei welchen bei Betätigung nur eines Brems-Hebels die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann.
Aufgabe 7 - Slalom
- Beschleunigen des Motorrades auf ca. 30 km/h
- Den richtigen Gang wählen
- An allen Leitkegeln so früh wie möglich einschwenken und vorbeifahren
- Beim Durchfahren des ersten Feldes den Blick auf die vorgeplante Linie durch das zweite Feld richten usw. (nicht auf die Leitkegel schauen!)
- Dabei Kraftrad drücken und intensiv schwingen
- Alle Felder so durchfahren, dass die Kegel stehen bleiben
Fehlerbewertung:Zu geringe Geschwindigkeit, Auslassen eines Feldes, Umwerfen eines Leitkegels, Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
Aufgabe 8 - Lange Slalom
- Beschleunigen des Kraftrades auf ca. 30 km/h
- Den richtigen Gang wählen
- An allen Leitkegeln so früh wie möglich einschwenken und vorbeifahren
- Beim Durchfahren des ersten Feldes den Blick auf die vorgeplante Linie durch das zweite Feld richten usw. (nicht auf die Leitkegel schauen!)
- Dabei Kraftrad drücken und intensiv schwingen
- Beim Durchfahren der letzten beiden Felder das Kraftrad stärker drücken, da diese Felder enger sind (7m anstatt 9m)
- Alle Felder so durchfahren, dass die Kegel stehen bleiben
Fehlerbewertung:Zu geringe Geschwindigkeit, Auslassen eines Feldes, Umwerfen eines Leitkegels, Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden. Je nach Fahrzeugtyp ist der 2. bzw. 3. Gang zu wählen.
Aufgabe 9 - Ausweichen nach Abbremsen
- Beschleunigen des Kraftrades auf ca. 50 km/h (Klasse AM 40 km/h)
- Ca. 1 Sekunde vor dem ersten Leitkegel Kupplung ziehen und auf ca. 30 km/h abbremsen
- Bremse lösen (da sonst Sturzgefahr!)
- Unmittelbar hinter dem ersten Leitkegel das rollende Kraftrad nach links drücken
- Direkt nach dem Ausweichen um den nächsten Leitkegel wieder in die ursprüngliche Fahrspur zurückschwingen.
- Erst danach anhalten
- Bei allen Übungsteilen die vorgeplante Fahrlinie anfixieren
Fehlerbewertung:Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit, Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen, Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie, Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht, Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten, Umwerfen des zweiten Leitkegels.
Beschleunigen auf etwa 50 km/h, dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
Aufgabe 10 - Ausweichen
- Beschleunigen des Motorrades auf ca. 50 km/h (Kl. AM aus 40 km/h)
- Unmittelbar hinter dem ersten Leitkegel das rollende Kraftrad nach links drücken (Lenkimpuls)
- Direkt nach dem Ausweichen um den nächsten Leitkegel wieder in die ursprüngliche Fahrspur zurückschwingen
- Erst danach anhalten
- Bei allen Übungsteilen die vorgeplante Fahrlinie anfixieren
Fehlerbewertung:Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit, Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen, „Herumlenken“ des Kraftrades um die Leitkegel, Nichtlösen der Bremse beim Ausweichen oder Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie, Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht, Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten, Umwerfen des zweiten Leitkegels.
Beschleunigen auf etwa 50 km/h, vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen.
Allgemeines zur Motorradführerscheinprüfung
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben für die einzelnen Klassen:
- Klasse A: 6 Grundfahraufgaben
- Klasse A2: 6 Grundfahraufgaben
- Klasse A1: 6 Grundfahraufgaben
- Klasse AM: 4 Grundfahraufgaben
Bewertung der Grundfahraufgaben: Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden. Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber auch bei Wiederholung einer Grundfahraufgabe diese nicht fehlerfrei ausführt, den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt, eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt.
Außerdem wird verlangt:
- die richtige Benutzung von Seiten- oder Mittelständer
- richtiges Anlassen
- richtiges Anfahren (Spiegel- und Schulterblick, Blinken beim Anfahren vom Fahrbahnrand)
Die Prüfung darf nur mit geeigneter Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B. Stiefel) gefahren werden!
Als Zusatzinfo: Bei Aufstieg von Klasse A1 → A2, A2 → A werden 4 Grundfahraufgaben verlangt:
- Gefahrbremsung aus 50km/h
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Slalom im Schritttempo
Theoretische Prüfung
Die Theoriestunden sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit vermitteln, die dann in einer theoretischen Prüfung abgefragt werden. Das Bestehen ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung. Für A1 und A sind 16 Stunden Theorie verpflichtend, für B, M und L 14 Stunden und für T 18 Stunden. Eine Theoriestunde entspricht dabei 90 Minuten. Davon behandeln jeweils 12 Stunden Grundstoff, in weiteren zwei, vier bzw. sechs Stunden wird Zusatzstoff gelehrt.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung wird abgefragt, ob der Stoff aus dem Unterricht verinnerlicht wurde und der Prüfling ein sicheres Wissen in Sachen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen hat. Die Prüfung wird an einem PC mit einem speziellen Prüf-Programm durchgeführt, meistens in Räumen des TÜV oder der Dekra.
Die gesamte theoretische Prüfung dauert etwa 30 bis 45 Minuten, eine maximale Dauer gibt es nicht. Für den Führerschein der Klasse B müssen insgesamt 30 Fragen beantwortet werden: 20 mal Grundwissen und 10 mal Zusatzstoff zur jeweiligen Klasse. Die meisten Aufgaben sind Multiple-Choice-Fragen. Zu jeder Frage gibt es mehrere Antwort-Möglichkeiten, von denen auch mehrere korrekt sein können. Bei einigen Aufgaben gibt es jedoch auch ein Feld für Freitext-Antworten, etwa wenn Bremswege berechnet werden sollen.
Insgesamt gibt es etwas mehr als 1.000 Fragen, die genaue Anzahl ändert sich, wenn der Fragenkatalog etwa zwei Mal pro Jahr aktualisiert wird. Je nach Schwierigkeitsgrad der Fragen gibt es unterschiedliche Anzahl von Fehlerpunkten. Die schwierigste Kategorie hat fünf Fehlerpunkte. Wer sich nicht sicher ist, kann eine knifflige Frage auch markieren und für später zurückstellen. Das Ergebnis wird dem Prüfling direkt nach Ende der Prüfung auf dem Bildschirm angezeigt.
Praktische Prüfung
Die praktischen Fahrstunden teilen sich in reguläre und verpflichtende Fahrstunden. Die regulären Fahrstunden haben eine Länge von 45 Minuten und sind in ihrer Mindestanzahl gesetzlich nicht bestimmt. Da darin die grundsätzlichen Fähigkeiten des Fahrens vermittelt werden, entscheidet der Fahrlehrer, wann der Schüler ausreichend für die Pflichtstunden geschult ist.
Die Überlandfahrt dauert etwa fünf Stunden und dient zum Training der Fahrt auf Landstraßen und längeren Strecken. Bei der vierstündigen Autobahnfahrt wird vor allem das Auf- und Runterfahren geübt. Während der Nachtfahrt wird gelernt, wie die Beleuchtung des Fahrzeugs überprüft und genutzt wird.
Für A1, A2, A und B müssen fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten absolviert werden. Möchte man jeweils auf die nächsthöhere A-Klasse aufstocken, sind drei Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt verpflichtend. Auch um in Klassen B und C höhere Klassen oder Abstufungen zu erreichen, müssen unterschiedlich viele weitere Pflichtfahrten absolviert werden.
Im Prinzip darf die Führerscheinprüfung unbegrenzt oft wiederholt werden. Allerdings ist das mit weiteren Kosten für Fahrstunden, Nachschulung und erneuten Prüfungsgebühren verbunden. Um es nochmal versuchen zu können, muss außerdem nach einer durchgefallenen Prüfung zwei Wochen gewartet werden. Außerdem darf zwischen einer bestandenen Theorieprüfung und der Praxisprüfung nicht mehr als ein Jahr liegen.
Besucht man regelmäßig die Theoriestunden und macht ebenso regelmäßig Fahrstunden, dauert der Führerschein in der Regel drei bis fünf Monate. Allerdings gibt es auch Schnellkurse an Fahrschulen, in denen man in ein bis zwei Wochen auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet wird. Der Erfolg ist allerdings abhängig von den jeweiligen Vorkenntnissen und Begabung.
Beachtet werden muss zudem, dass die Bearbeitung des Führerscheinantrags bereits bis zu fünf Wochen dauern kann.
Mindestalter für den Führerschein
An dem Tag, an dem man die Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt, sollte man alt genug dafür sein. Das nimmt nicht nur Einfluss darauf, ab wann man den Führerschein in den Händen halten darf, sondern auch, wann man die Ausbildung anfangen kann. Dafür gibt es zwar keine gesetzlichen Vorschriften, aber Fahrschulen achten darauf, dass sich neue Fahrschüler nicht ein Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters zum Führerschein anmelden. Bei Minderjährigen ist außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
Für den Führerschein der Klasse B gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Allerdings gibt es seit Juni 2010 die Regelung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren, auch BF17 genannt. Der Führerschein darf nach entsprechender Beantragung bereits mit 17 Jahren gemacht werden. Ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters können sich Jugendliche bei einer Fahrschule mit Zustimmung der Eltern anmelden. Bei bestandener Prüfung gibt es eine Prüfungsbescheinigung, die das begleitete Fahren erlaubt. Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger mit der eingetragenen Begleitperson Autofahren.
Für die unterschiedlichen Führerscheinklassen gibt es unterschiedliche Mindestalter. Ein Roller oder ein Mofa, das auf maximal 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt ist, darf bereits mit 15 Jahren gefahren werden, Krafträder der Klasse A1 dagegen ab 16 Jahren. Kleine Motorräder der Klasse A2 dürfen wie ein PKW ab 18 Jahren gefahren werden, große Motorräder der Klasse A aber erst ab 24 Jahren bei Direkteinstieg. Ist man bereits zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse A2, verringert sich das Mindestalter auf 20 Jahre.
Kosten für den Führerschein
Eine Fahrerlaubnis für das Auto kostet laut financescout24.de in der Regel zwischen 1.500 und 2.200 Euro. Am günstigsten ist man mit einem Mofa-Führerschein dran: Dieser kostet zwischen 100 und 150 Euro - ganz ohne praktische Prüfung. Für Motorrad-Führerscheine der Klasse A und A2 zahlt man circa 1.300 Euro.
Die genauen Kosten sind sowohl von der Anzahl der benötigten Fahrstunden als auch vom Bundesland abhängig. So lernt man in Brandenburg am günstigsten, in Bayern am teuersten. Dabei erhebt jede Fahrschule eine Grundgebühr für den Verwaltungsaufwand und meist zugleich den Theorieunterricht, Kosten für das Lehrmaterials, für reguläre Fahrstunden sowie Sonderfahrten, die sich je nach Führerschein in ihrer Anzahl unterscheiden. Zusätzliche Kosten kommen für einen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, ein Passfoto, den Führerscheinantrag und die Prüfungsgebühr hinzu.
Führerscheinklassen im Überblick
| Klasse | Fahrzeuge | Mindestalter | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| AM | Roller, Mofas (max. 45 km/h) | 15 Jahre | Keine Befristung der Besitzdauer |
| A1 | Motorräder bis 125 ccm, max. 11 kW | 16 Jahre | Keine Befristung der Besitzdauer |
| A2 | Motorräder bis 35 kW | 18 Jahre | Keine Befristung der Besitzdauer |
| A | Alle Motorräder | 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit A2-Vorbesitz) | Keine Befristung der Besitzdauer |
| B | PKW bis 3,5 t | 18 Jahre, 17 Jahre (BF17) | Keine Befristung der Besitzdauer |
| C | LKW über 7,5 t | 18 Jahre (ohne gewerbliche Förderung), 20 Jahre (mit gewerblicher Förderung) | Vorbesitz Klasse B erforderlich, Befristung der Besitzdauer |
| D | Busse zur Personenbeförderung | 21 Jahre | Vorbesitz Klasse B erforderlich, Befristung der Besitzdauer |
| L | Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (max. 40 km/h) | 16 Jahre | Keine Befristung der Besitzdauer |
| T | Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (max. 60 km/h) | 16/18 Jahre | Keine Befristung der Besitzdauer |
Wir hoffen dir mit unserem Beitrag einen Einblick in die Grundfahraufgaben der Klassen A, A1, A2 und AM gegeben zu haben? Falls du Fragen zu den Übungen oder zur Ausbildung hast, melde dich gerne persönlich bei uns. Wenn du dich bereits entschlossen hast, den Führerschein zu absolvieren, freuen wir uns auf dich als Fahrschüler.
Verwandte Beiträge:
- Der ultimative Mopedführerschein-Guide: Alles, was du in Deutschland wissen musst!
- Der ultimative Guide zum Motorradführerschein: So bestehst du die Prüfung garantiert!
- Polo Motorradbekleidung: Test, Kollektion & Kaufberatung
- Rennradreifen 25mm vs. 28mm: Die ultimative Entscheidung für maximale Performance!
- NOX E-Bike Test: Ultimative Analyse & Enthüllungen, die Sie kennen müssen!
Kommentar schreiben