Auch für Radfahrer gibt es festgelegte Regeln in der StVO. Wenn Sie noch schnell mit dem Drahtesel über eine rote Ampel fahren wollen, kann das 60 Euro Strafe kosten, wenn Sie erwischt werden. Bei Gefährdung anderer werden hier sogar 100 Euro fällig. 120 Euro kann es kosten, wenn ein Unfall passiert oder bei einer Sachbeschädigung.
Einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf - auch wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. Die Behörde unterscheidet übrigens den einfachen Rotlichtverstoß, wo die Ampel weniger als eine Sekunde lang Rot leuchtet, vom qualifizierten Rotlichtverstoß mit mehr als einer Sekunde „Rot“.
War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld rechnen, werden andere gefährdet mit 160 Euro und mit Unfallfolge oder bei einer Sachbeschädigung mit 180 Euro. Gravierendere Strafen fallen indes beispielsweise an, wenn Sie alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs sind und über rot fahren.
Rotlichtverstöße und ihre Folgen
Am häufigsten werden Radfahrer bei Rotlichtverstößen durch direkte Beobachtung der Polizei ertappt. Wenn Beamte im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle vor Ort sehen, dass ein Radfahrer ein Rotlicht missachtet, können sie ihn direkt anhalten. In der Regel wird nach der Feststellung des Verstoßes der Sachverhalt aufgenommen und das Bußgeld ausgesprochen.
Haben Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, haben Sie grundsätzlich das Recht darauf, Einspruch einzulegen, falls Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unbegründet ist oder Fehler bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes gemacht wurden. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.
Verhalten an der Ampel
Bei roter Ampel dürfen Sie bei genügend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorsichtig an stehenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen dürfen Sie sich vor oder hinter ihnen einordnen.
Wenn Sie als Radler eine Straße mit Ampel überqueren, gilt für Sie die Ampel für den Autoverkehr, wenn eine Radfahrerampel fehlt. Früher mussten Sie sich nach der Fußgängerampel richten.
Fahren Sie auf einem Fahrradweg mit einer gesonderten Fahrradampel, muss sie beachtet werden. Radfahrer müssen sich an die Ampeln für den Autoverkehr halten, wenn keine spezielle Radfahrerampel vorhanden ist.
Grünpfeil für Radfahrer
Die bestehende Grünpfeilregelung gilt seit Ende April 2020 auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Sie müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe Sie bei Rot abbiegen dürfen. Ein Grünpfeil nur für Radfahrer*innen ist ein Verkehrszeichen zum freien Rechtsabbiegen bei Rot und ein Baustein der Mobilitätswende zur Stärkung des Radverkehrs.
Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten seit 2020 auch in Deutschland neue Regeln - unter anderem wurde der grüne Pfeil für Radfahrende eingeführt. Das neue Verkehrszeichen erlaubt ihnen das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. So kommen Radfahrende schneller durch den Stadtverkehr.
Sobald die neuen Beschilderungen angebracht sind, dürfen Radfahrer*innen an Verkehrsampeln der entsprechenden Kreuzungen auch dann rechts abbiegen, wenn diese rot sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die aktuelle Verkehrslage ein Abbiegen zulässt und dass an der Haltelinie zunächst gestoppt sowie Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer*innen, wie querende Fußgänger*innen, genommen wird.
Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz "nur Radverkehr" ausschließlich für Radfahrer gelten können.
Schneller voran dank grünem Pfeil: Die Stadt installiert sukzessive für Radfahrende an vielen Kreuzungen Schilder mit einem grünen Abbiegepfeil. An diesen Stellen müssen sie kurz anhalten, den Verkehr einschätzen und dürfen dann trotz roter Ampel abbiegen.
Das korrekte Rechtsabbiegen
Damit kein Verkehrsteilnehmer bei diesem Manöver gefährdet wird, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Autofahrer das Rechtsabbiegen richtig beherrschen. Beim Rechtsabbiegen muss der Fahrrad- und Fußgängerverkehr vorrangig behandelt werden. Daher sind Sie als Rechtsabbieger dazu verpflichtet, Fußgänger, die gerade die Straße überqueren möchten, oder Radfahrer, die an Ihnen vorbeifahren, erst durchzulassen, bevor Sie abbiegen.
Befindet sich an einer Ampel auf einem Blechschild ein grüner Pfeil, dürfen Sie rechts abbiegen, obwohl die Lichtzeichenanlage auf Rot steht. Dies ist allerdings nur gestattet, wenn die Verkehrslage es zulässt. Zum Rechtsabbiegen sind Sie außerdem nicht verpflichtet. Ist jedoch ein grüner leuchtender Pfeil an der Ampel vorhanden, müssen Rechtsabbieger verpflichtend abbiegen.
Sie dürfen erst dann nach rechts abbiegen, wenn kein Fahrrad und kein Fußgänger mehr zu sehen ist - weder auf der Straße, in die Sie einfahren möchten, noch hinter bzw. neben Ihnen. Bedenken Sie: Möchten Sie nach rechts abbiegen, haben Fußgänger Vorfahrt, die gerade die Straße überqueren möchten. Das Gleiche gilt für Radfahrer, die an Ihnen vorbeifahren.
Gemäß § 9 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Fahrer von einem Lkw über 3,5 Tonnen innerhalb geschlossener Ortschaften dazu verpflichtet, beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit zu fahren, sofern sich neben oder auf der Straße geradeaus fahrende Radfahrer oder Fußgänger im Bereich des Einbiegens befinden könnten.
Kraftfahrer dürfen bei diesem Verkehrsschild ausschließlich rechts abbiegen. Dies ist verboten, wenn das Schild 209-20 bzw. der sich darauf befindliche Pfeil durchgestrichen ist.
Bußgelder bei Rotlichtverstößen
Das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß liegt für Radfahrende bei 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet, sind es 100 Euro. Bei einem Rotlichtverstoß mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung zahlen Radfahrende ein Bußgeld von 120 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, als der Radfahrende sie überfahren hat, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Mit Gefährdung anderer sind es 160 Euro, mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg.
Einen Rotlichtverstoß begeht auch, wer zum Abbiegen die rote Ampel umfährt, indem er dazu einen Gehweg, andere Straßenteile oder ein Eckgrundstück benutzt und innerhalb des „geschützten Bereichs“ wieder auf die Fahrbahn einfährt.
Die rote Ampel gilt auch dann, wenn man das Fahrrad schiebt. Wer als Radfahrer an einer roten Ampel ankommt, der muss natürlich anhalten, klar.
Pilotversuche und Initiativen
Auf deutschem Boden sollen die ersten Feldversuche in Berlin, München und Wiesbaden durchgeführt werden. Dort hat das Amt für Mobilität zwei Jahre lang an 12 Orten das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer getestet. In der gesamten Zeit wurden rund 40.000 Radler erfasst, von denen 6.000 die Möglichkeit genutzt hatten, bei Rot rechts abzubiegen.
Die Stadt Neuwied hat an insgesamt sechs Ampeln im Stadtgebiet sogenannte „grüne Pfeile“ ausschließlich für den Radverkehr installiert. Sie erlauben es Radfahrerinnen und Radfahrern, auch bei Rot rechts abzubiegen. Hintergrund ist eine Initiative aus dem Stadtrat und vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), die von der Stadtverwaltung aufgegriffen und umfassend geprüft wurde.
Beispiele für Standorte mit Grünpfeilen in Neuwied:
- Innenstadt: Bahnhofstraße in die Bismarckstraße (beide Fahrtrichtungen)
- Innenstadt: Marktstraße in die Langendorfer Straße (am MiniZOB)
- Innenstadt: Friedrichstraße in die Langendorfer Straße
- Oberbieber: Gladbacher Straße in die Friedrich-Rech-Straße
- Engers: Neuwieder Straße in die Alte Schloßstraße
Damit gilt: Radfahrer dürfen bei roter Ampel vorsichtig anhalten, sich vergewissern, dass kein Querverkehr kommt, und dann rechts abbiegen. Die Stadt wird die neuen Regelungen regelmäßig evaluieren.
Wechsellichtzeichen und Dauerlichtzeichen
Ampelanlagen und andere Lichtzeichen dienen dazu, den Verkehrsfluss zu steuern und Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Wechsellichtzeichen, wie Ampelanlagen, regeln den Wechsel zwischen Halt und Fahrt für verschiedene Verkehrsteilnehmer. Sie sind an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen weit verbreitet. Die Hauptfunktion dieser Lichtzeichen besteht darin, den Verkehrsfluss zu optimieren und Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen zu minimieren.
Das richtige Verhalten bei Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen ist entscheidend für die Verkehrssicherheit. Besonders bei Dauerlichtzeichen, wie dem grünen Pfeil, ist es wichtig, defensiv zu fahren und Vorfahrt zu gewähren, falls erforderlich.
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