Im Schilderwald den Überblick zu behalten und kein Bußgeld zu riskieren, ist für alle Verkehrsteilnehmer wichtig. Radfahrende, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Tatbestände und die Höhe der jeweiligen Bußgelder.
Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrenden einzeln auf. Für Radfahrende beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt. Zusätzlich gilt: Zum Bußgeldbescheid (in der Regel ab 60 Euro) kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro hinzu. Außerdem wird für manche Verstöße ab 60 Euro Bußgeld mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.
Seit dem 9. November 2021 gelten neue Bußgelder. Die Änderungen im Bußgeldkatalog zielen in erster Linie auf Verstöße von Kraftfahrzeugführer:innen zu Lasten des Rad- und Fußverkehrs. Auch die Bußgelder für einige Verkehrsverstöße von Radfahrende sind erhöht worden.
Alle anderen Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld über 55 Euro zahlen, werden bei Radfahrenden und Fußgänger:innen mit dem halben Regelsatz geahndet. Die Tabelle erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bußgelder für Radfahrer im Überblick
Unten sind die aktuellen Bußgelder für Radfahrende aufgeführt.
Die Tabellen enthalten nur Auszüge aus dem Bußgeld- und Tatbestandskatalog. Vollständige Fassungen finden Sie hier:Zum BußgeldkatalogZum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts
Hier eine Übersicht über Bußgelder für Radfahrer bei Vorfahrtsverstößen:
| Tatbestand | Bußgeld | Mit Behinderung anderer | Mit Gefährdung anderer | Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | Punkte |
|---|---|---|---|---|---|
| Radweg (Zeichen 237, 240 oder 241) nicht benutzt | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
| Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren, obwohl Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
| Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt | 55 Euro | 70 Euro | 80 Euro | 100 Euro | |
| Einbahnstraße oder Kreisverkehr in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
| Vorschriftswidrig Gehweg benutzt (ohne Zeichen 239) | 55 Euro | 70 Euro | 80 Euro | 100 Euro | |
| Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs (mit Zeichen 239 oder 241) | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro | |
| Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro | |
| Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 15 Euro | - | 30 Euro | - | |
| Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger:innen angepasst | 15 Euro | - | - | - | |
| Verkehrsverbot nicht beachtet (Zeichen 250 oder 254) | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro | |
| Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
| Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | 15 Euro | 25 Euro | - | - | |
| Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
| Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet | 70 Euro | - | - | - | 1 |
| Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert | - | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | - |
| Freihändig fahren | 5 Euro | - | - | - | |
| Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen | 5 Euro | - | - | - | |
| Beförderung einer Person ab sieben Jahren auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger | 5 Euro | - | - | - | |
| Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 20 Euro | - | 25 Euro | 35 Euro | |
| Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt | 20 Euro | - | 25 Euro | 35 Euro | |
| Klingel entspricht nicht den Vorschriften, ist nicht vorhanden oder betriebsbereit | 15 Euro | - | - | - | |
| Bremsen entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit | 10 Euro | - | - | - | |
| Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 80 Euro | - | - | - | 1 |
| Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet | 25 Euro | - | - | - | |
| Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt | 55 Euro | - | - | - | |
| Missachtung des Rotlichts an der Ampel | 60 Euro | - | 100 Euro | 120 Euro | 1 |
| Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot | 100 Euro | - | 160 Euro | 180 Euro | 1 |
| Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten | 35 Euro | 50 Euro | 75 Euro | - | 1 |
| Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350 Euro | - | - | - | 2 |
| Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht | 40 Euro | - | - | - | |
| Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war | 15 Euro | - | - | - |
Der neue Bußgeldkatalog trat nach Art. 3 der Änderungsverordnung am 9. November 2021 in Kraft. Für vorher begangene Verkehrsverstöße galten teilweise niedrigere Bußgelder.
Radfahren unter Alkoholeinfluss
Betrunkene Radfahrende begehen keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit - ab 1,6 Promille - oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) können Radfahrende angeklagt werden. Ihnen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, sogar ein Radfahrverbot ist möglich.
Vorfahrtsregeln im Detail
Die Vorfahrtsregelungen dienen der Verkehrssicherheit. Im fließenden Verkehr wird anhand dieser Regelungen festgelegt, in welcher Reihenfolge die Fahrzeuge in Kreuzungsbereichen und an Einmündungen fahren dürfen. Die Regelungen zur Vorfahrt sind in § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden. Von diesem Paragrafen lässt sich ableiten, dass grundsätzlich die Vorfahrtsregelung rechts vor links gilt. Es sei denn durch Ampeln oder Verkehrsschilder wird eine andere Vorfahrtsregelung angeordnet. Dies ist in der Praxis der überwiegende Fall.
Die Vorfahrtsregelungen betreffen außerdem nur öffentliche Straßen. Feld- und Waldwege, Grundstücksauffahrten, Seiten- und Parkstreifen, abgesenkte Bordsteine sowie verkehrsberuhigte Bereiche fallen nicht unter diese Regelungen.
Wie kommt es zu einer Anzeige wegen einem Vorfahrtsverstoß?
Wer die Vorfahrt missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Abhängig von der Schwere der Schuld können Bußgelder und Punkte in Flensburg die Folge sein. Wenn Sie die Vorfahrt missachtet haben und es kam zu keinem Schaden und niemand zeigt Sie an, dann wird es auch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren geben.
In schweren Fällen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Dabei wird der Verkehrsverstoß dann meist als eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Strafgesetzbuch gewertet. In diesen Fällen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Unfall durch Vorfahrtsmissachtung
Wenn Sie die Vorfahrt missachtet haben und dadurch einen Unfall verschuldet haben, kann der Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Opfer von Verkehrsunfällen können einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall haben, wenn Sie materielle und immaterielle Schäden erlitten haben.
Ein Vorfahrtsverstoß entsteht immer dann, wenn jemand die im Straßenverkehr geltenden Vorfahrtsregeln missachtet hat. Bei einem Vorfahrtsverstoß sind die Schuldigen schnell gefunden. Doch was, wenn eine andere Verkehrssituation das Ganze ausgelöst hat? Vielleicht, weil jemand falsch geblinkt hat oder du zu deinem Verhalten genötigt wurdest? Dafür brauchst du aber immer einen guten Rechtsbeistand, der sich im Verkehrsrecht auskennt.
Wenn dir grobe Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit nachgewiesen wird, landest du nicht mehr beim Bußgeldkatalog, sondern direkt im Strafgesetzbuch. Dann drohen dir Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. Kommt es zu Personenschäden, kann die Anklage „fahrlässige Körperverletzung“ lauten. Das bedeutet noch höhere Geldstrafen oder bis zu 3 Jahre Haft.
Ablauf nach einem Unfall
Sobald sich ein Unfall ereignet hat, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren.
Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern. Sind Personen verletzt, sollten Sie den Notruf (112) wählen und anschließend Erste Hilfe leisten. Bei einem Unfall sollten Sie außerdem immer einen Unfallbericht ausfüllen. Dieser ist für die Schadensregulierung durch die Versicherung wichtig.
Verkehrsverstöße in der Probezeit
Verkehrsverstöße in der Probezeit haben unter Umständen weitreichende Konsequenzen. Wer durch eine missachtete Vorfahrt andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, begeht einen sogenannten A-Verstoß.
Wer während der Probezeit einen A-Verstoß begeht, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich automatisch um zwei Jahre.
Missachtung der Vorfahrt durch Radfahrer
Verkehrsverstöße durch Fahrradfahrer sind ebenfalls keine Bagatellen: Auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten und können Vorfahrtsverstöße begehen. Die Gefahren, die von einem Radfahrer ausgehen, sind jedoch wesentlich geringer, daher fällt die Bußgeldhöhe auch wesentlich geringer aus.
Kommt es durch die Missachtung der Vorfahrt zu einem Unfall, ist das Fahrzeug des Unfallgegners durch die eigene Haftpflichtversicherung immer geschützt. Der eigene Schaden ist dagegen nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Diesen müssen Sie selbst bezahlen, sofern Sie keine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Je nach Versicherungstarif droht zusätzlich eine Verschlechterung der Schadensfreiheitsklassen innerhalb der Kfz-Versicherung.
Wichtige Vorfahrtsregeln
„Wer hat eigentlich Vorfahrt?“ - eine Frage, die sich viele im Straßenverkehr stellen, vor allem, wenn’s schnell gehen muss. Aber keine Sorge, wenn du dir die folgende Reihenfolge merkst, bist du schon mal auf der sicheren Seite:
- Handzeichen von Polizist:innen: Regelt die Polizei den Verkehr, haben ihre Handzeichen Vorrang, egal, was die Verkehrsschilder sagen.
- Ampeln: Leuchtet eine Ampel, gilt das Signal - es hat Vorrang vor Schildern. Auch wenn ein grüner Pfeil da ist, musst du erst anhalten, und schauen, ob du freie Fahrt hast.
- Verkehrsschilder: Keine Ampel in Sicht? Dann richte dich nach den Schildern, z. B. Stoppschild, das Vorfahrt-gewähren-Schild (oder Nebenstraßenschild), das Vorfahrt- oder Hauptstraßenschild.
- Rechts vor links: Kein/e Polizist:in, keine Ampel, keine Schilder? Dann gilt „rechts vor links“.
Kreisverkehre können verwirrend sein - wann blinken, wer hat Vorfahrt? In der Regel findest du am Eingang zum Kreisverkehr „Vorfahrt gewähren“-Schilder. Auf der Autobahn hat immer der fließende Verkehr Vorfahrt, wenn du auffährst. Die Regel „rechts vor links“ gibt es hier nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Vorrang und Vorfahrt?
Die Frage nach der Vorfahrt stellt sich, wenn sich zwei Fahrbahnen kreuzen. Es geht hier also darum, wer zuerst fahren darf. Vorrang hingegen bezieht sich auf die Reihenfolge in bestimmten Situationen im Verkehr. An einem Zebrastreifen müssen Kraftfahrer zum Beispiel warten, da Fußgänger Vorrang haben.
Welche Verkehrsschilder regeln die Vorfahrt?
Unter anderem regeln die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren), 206 (Stoppschild), 301 (einmalige Vorfahrt), 306 (Vorfahrtstraße) und 308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr), wer Vorfahrt hat. Ansonsten kann dies durch Ampeln oder die Regel „Rechts vor links“ festgelegt sein.
Wie werden Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln sanktioniert?
Halten Sie sich nicht an die Vorschriften zur Vorfahrt, können Verwarnungs- bzw. Bußgelder zwischen 10 und 120 Euro fällig werden. Auch Punkte in Flensburg sind möglich. Welcher Verstoß wie geahndet wird, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Die Rechts-vor-links-Regel
In einer ungeregelten Verkehrssituation gilt „rechts vor links“. Eine ungeregelte Situation ergibt sich, wenn keine Schilder zu sehen sind. Die Rechts-vor-links-Regel besagt, dass der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt hat, während der von links kommende Verkehrsteilnehmer wartepflichtig ist. Diese Rechts-vor-links-Regel findet man oft an Kreuzungen in Wohngebieten.
An Kreuzungen und Einmündungen hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Aber auch bei Grundstücksausfahrten, abgesenkten Bürgersteigen, auf Seiten- und Parkstreifen und im verkehrsberuhigten Bereich (siehe Vorfahrtsregel beim Einfahren und Anfahren) gibt es Besonderheiten.
Möchte man nach links abbiegen, hat das entgegenkommende Fahrzeug immer Vorrang.
Vorfahrt im Kreisverkehr
Befindet sich bei der Einmündung eines Kreisverkehrs ein entsprechendes Vorfahrt gewähren-Schild (Zeichen 205), hat der Verkehr auf der Fahrbahn des Kreisverkehrs Vorfahrt. Zudem ist bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr die Benutzung des Blinkers verboten.
Befindet sich am Kreisverkehr kein vorfahrtregelndes Verkehrszeichen, dann gilt bei der Einfahrt die Rechts vor Links-Regelung.
Sonderrechte bestimmter Fahrzeuge
In der StVO genießen bestimmte Fahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Zolldienst) Sonderrechte. Diese Sonderregelung hat entsprechend auch Einfluss auf das Thema Vorfahrt und Vorrang. Einsatzfahrzeuge haben generell Vorrang, wobei sie einer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nachkommen müssen.
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