Im Volksmund sind die roten Nummernschilder zum Synonym für Überführungskennzeichen geworden. Dieser Artikel erklärt Ihnen die gesetzlichen Grundlagen für das rote Kfz-Kennzeichen.
Was ist ein rotes Kennzeichen?
Es handelt sich dabei um ein Überführungskennzeichen und wird für den Transport nicht zugelassener Kfz verwendet. Da sie meist von Händlern für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten genutzt wird, sind die roten Nummernschilder auch als Händlerkennzeichen bekannt.
Neben Händlern können auch Werkstätten oder Prüforganisationen ein rotes Kennzeichen beantragen.
Im Gegensatz zu anderen Nummernschildern kann das rote Kennzeichen vom Händler auch für mehrere Kfz genutzt werden.
Die Schrift darauf ist rot. Zudem befindet sich eine gleichfarbiger Rahmen am Rand des Kennzeichens. Größe und Form der Händlerkennzeichen entsprechen der gewohnten Norm. Allerdings ist die Schrift darauf nicht wie gewöhnlich schwarz, sondern rot.
Wie bei normalen Kennzeichen beginnt die Zahlen- und Buchstabenfolge mit der jeweiligen Stadt- oder Landkreiskennung. Die folgenden Nummern beginnen immer mit 06. Aus diesem Grund werden die roten Nummern auch als 06-Kennzeichen bezeichnet.
Diese Kennzeichen können mitunter eine sehr lange Laufzeit haben. Deshalb gibt es die roten Nummern in verschiedenen Ausführungen, die entsprechend unterschiedlich aussehen. Neuere haben am linken Rand einen Streifen, auf welchem die Europasterne und das Länderzeichen (D) zu sehen ist. Auf älteren Schildern ist dieser Balken nicht zu sehen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Bestimmungen für die rote Kennzeichen sind seit 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgehalten. Zuvor regelte die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Erteilung der begehrten Nummernschilder.
Wann und von wem ein rotes Kennzeichen genutzt werden darf, ist in § 16, Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Daraus geht hervor, dass gewerbliche Händler nicht-zugelassene Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen für eine Probefahrt, Überführungsfahrt oder Prüfungsfahrten bewegen dürfen.
Wer darf rote Kennzeichen nutzen?
Rote Kennzeichen dürfen genutzt werden von:
- Sachverständigen (Kennzeichen mit 05)
- Autohändlern (Kennzeichen mit 06)
- Oldtimer-Sammlern (Kennzeichen mit 07)
Geregelt ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung § 41.
Allerdings ist der Verwendungszweck von roten Kennzeichen deutlich eingeschränkt. Eine Probefahrt liegt nur dann vor, wenn der Händler einem Kaufinteressenten die Funktionen des Fahrzeugs nachweisen will. Der Kunde muss also die Absicht haben, dieses Fahrzeug zu kaufen. Soll durch die Fahrprobe erst ein Kaufanreiz geschaffen werden, darf das Kennzeichen nicht verwendet werden.
Bei Überführungsfahrten sind nur direkte Fahrten zur Zulassungsstelle erlaubt. Auch für die Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden darf ein rotes Kennzeichen verwendet werden, sofern die Übergabe innerhalb der Europäischen Union erfolgt. Andere Fahrten gelten nicht als Überführungsfahrt.
Vielmehr dürfen Sachverständige und Prüfer rote Kennzeichen nutzen, um beispielsweise die Sicherheit und Funktionsweise von Fahrzeugen zu kontrollieren.
Die roten Kennzeichen sind speziell für gewerbliche Verkäufer konfiguriert. Potenzielle Käufer möchten die Wagen selbstverständlich ausgiebig testen, bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Es steht Händlern frei, für all ihre Fahrzeuge einzelne Zulassungen zu beantragen und zu bezahlen. Die besonderen Schilder sind nicht fahrzeuggebunden. Das bedeutet, dass ein Verkäufer sie für all seine Verkaufswagen benutzen kann.
Hierbei gilt es, eine feine Unterscheidung zu beachten. Probefahrten dienen dazu, einem Käufer die Funktionsfähigkeit des Autos zu beweisen. Manche Hersteller oder gewerbliche Verkäufer bieten mitunter kostenlose Fahrproben in neuen Kfz an, um die Kauflust der Fahrer zu wecken.
Nach dem Autokauf bieten viele Händler an, das Auto frei Haus zu liefern. Fahrten gegen Vergütung sind, wenn ein rotes Kennzeichen am Fahrzeug montiert ist, unzulässig! Dies gilt ebenfalls für Nutz- und Zweckfahrten mit Ausnahme der oben genannten Verwendungszwecke.
Rotes Kennzeichen für Oldtimer
Die Nutzung eines roten Kennzeichens ist nicht nur für Autoverkäufer und -händler möglich, sondern auch für Oldtimer kann ein rotes Nummernschild ausgestellt werden. In diesem Fall ist auch die Antragsstellung durch Privatpersonen möglich.
Ein rotes Versicherungskennzeichen berechtigt den Besitzer des Oldtimers, an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen und die dazugehörigen An- und Abreisewege zu fahren. Außerdem können damit Test- und Probefahrten gemacht werden.
Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen ist ähnlich aufgebaut wie das Händlerkennzeichen. Allerdings beginnt es mit der Erkennungsnummer „07“.
Auch das rote Kennzeichen für Oldtimer ist ein Wechselkennzeichen, das Du für mehrere Fahrzeuge verwenden kannst. Allerdings muss jeder Oldtimer bei der Zulassungsstelle angemeldet sein.
Das rote Kennzeichen für Oldtimer kann nur für Fahrzeuge beantragt werden, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Nur dann - und wenn sie wie laut § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen - gelten die Fahrzeuge als echte Oldtimer.
Allerdings beginnt es mit der Erkennungsnummer „07“.
Ein 07er Kennzeichen berechtigt allerdings nicht zum Alltagsgebrauch eines Oldtimers. Wer mit seinem Klassiker uneingeschränkt private Fahrten unternehmen möchte, benötigt ein H-Kennzeichen.
Wie beim Händlerkennzeichen muss auch beim roten Kennzeichen für Oldtimer jede Fahrt mit einem Fahrtenbuch dokumentiert werden, um die korrekte Nutzung des Kennzeichens zu belegen.
Rote Nummernschilder sind auch bei Oldtimern nicht fahrzeuggebunden und können als Wechselkennzeichen für verschiedene Fahrzeuge genutzt werden. Wer jedoch ein weiteres Fahrzeug für ein rotes Nummernschild eintragen oder ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen möchte, muss dies bei der Zulassungsbehörde melden.
Nach der Eingangsprüfung müssen die Oldtimer keine Hauptuntersuchungen mehr absolvieren.
Bei Oldtimer-Veranstaltungen im Ausland solltest Du Dich im Vorfeld informieren, welche Zulassungsregeln im Zielland gelten und ob die Einreise mit einem roten Kennzeichen problemlos möglich ist.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn das Ausstellungsverfahren für die roten Nummernschilder ist streng reglementiert. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen, sondern die Bewilligung des Antrags obliegt dem Sachbearbeiter.
Laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Beantragung eines roten Kennzeichens für „zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler“ möglich.
Um die geforderte Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, wird der Antragssteller genau überprüft. Die Zulassungsstellen verlangen dazu unter anderem die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister.
Nicht jeder Händler kann ein rotes Nummernschild beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die besonderen Schilder. Grundsätzlich gilt: Nur zuverlässige Gewerbebetreibende bekommen die Kennzeichen.
Wer ein rotes Kennzeichen für ein Auto beantragt, sollte zudem wissen, dass z. B. Bei der Ausstellung eines roten Kennzeichens dürfen keine Zahlungsrückstände bei der Zulassungsbehörde oder dem Finanzamt bestehen.
Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür die folgenden Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Begründung für den Bedarf eines roten Kennzeichens
Kosten für ein rotes Kennzeichen
Sowohl für die Überprüfung der Zulässigkeit als auch für das Nummernschild an sich fallen Kosten an. Hierbei sind regionale Unterschiede zu beachten. Denn je nach Zulassungsstelle sind die Gebühren unterschiedlich hoch angesetzt.
Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens ist mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Dazu gehören neben einer Gebühr für die Zulassung auch die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer.
So kann die Prüfung bzw. die Bearbeitung des Antrags zwischen 30 und 200 Euro kosten. Für das rote Nummernschild an sich liegen die Kosten etwa zwischen 10 und 20 Euro.
Des Weiteren können Gebühren anfallen, wenn Sie bestimmt Nachweise anfordern um diese mit dem Antrag einreichen zu können.
Überblick über die Kosten
| Kostenpunkt | Betrag (ungefähre Angaben) |
|---|---|
| Prüfung der Zulassung | 30 - 200 Euro |
| Nummernschild | 10 - 20 Euro |
| Kfz-Steuer (jährlich) | 191,73 Euro (andere Fahrzeuge), 46,02 Euro (Motorräder) |
Erst wenn Sie auch entsprechende Steuern entrichten, bekommen Sie ein rotes Nummernschild. Die Kosten hierfür sind relativ überschaubar und passen sich den Fahrzeugtypen an.
Versicherung für rote Kennzeichen
Da Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen bei Probefahrten oder Überführungsfahrten auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, müssen sie entsprechend versichert werden.
Fahrzeuge, an denen rote Kennzeichen montiert sind, haben zwar keine anderweitige Zulassung, fahren dennoch im regulären Straßenverkehr. Aus diesem Grund müssen Sie versichert werden.
Es empfiehlt sich, nicht voreilig zu agieren, sondern verschiedene Angebote einzuholen.
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, brauchst du immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kannst du auch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Übrigens: Es gibt viele Versicherungen, die spezielle Angebote für Betriebe haben, mit denen du all deine Autos versichern kannst.
Pflichten und Auflagen
Wer rote Kennzeichen besitzt, ist auch verpflichtet, deren korrekten Gebrauch nachzuweisen. Aus diesem Grund gehört zum roten Kennzeichen immer ein Fahrtenbuch und besonderes Fahrzeugscheinheft. Diese gehören sozusagen zum Zubehör des Kennzeichens.
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen.
Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.
Die Angaben, an welchen Tagen du mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt hast, musst du mindestens ein Jahr aufbewahren.
Da sie häufiger das Fahrzeug wechseln, muss ein rotes Kennzeichen in der Regel nicht fest angebracht werden. Allerdings gehören sie gut sichtbar sowohl an die Vorder- als auch an die Rückseite des Kfz.
Kennzeichen, die für Krafträder zugeteilt wurden, dürfen auch nur an Krafträdern angebracht werden.
Gültigkeit und Verlängerung
Beim ersten Antrag wird das Kennzeichen für ein Jahr lang zugeteilt. Nach Ablauf dieses Jahres besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Haben Sie sich in der Erstlaufzeit als zuverlässig erwiesen, bekommen Sie die Verlängerung in der Regel.
Dabei kontrolliert sie sowohl das Kennzeichen als auch die entsprechenden Papiere. Stimmt mit den Informationen etwas nicht, kann die Erteilung der roten Nummernschilder von der Zulassungsbehörde sofort widerrufen werden.
Nach Erstantrag: Ein Jahr. Danach kannst du das rote Kennzeichen verlängern lassen. Dazu musst du bei der Zulassungsstelle das Fahrtenbuch und das Fahrzeugscheinheft vorlegen. Auch ein Versicherungsschutz ist notwendig.
Nach Verlängerung: Unbegrenzt, oder wenn gewünscht mit Befristung.
Missbrauch und Konsequenzen
Diese Kennzeichen zu missbrauchen wird als Straftat geahndet! Es ist verführerisch, sich beim befreundeten Händler rote Kennzeichen zu leihen, um eine kurze Überführungsfahrt zu tätigen.
So sparen Sie als Privatperson den Aufwand der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Möchten Sie rote Kennzeichen ausleihen, ist dies allerdings nicht erlaubt. Privatfahrten entsprechen nicht dem Verwendungszweck, welchen ein rotes Kennzeichen erfüllen soll - die Fahrt ist also nicht versichert!
Es ist aber ein Irrglaube, dass jedermann dieses Kennzeichen für den Transport nicht zugelassener Fahrzeuge nutzen darf.
Privatpersonen dürfen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nicht allein fahren und sich ein solches Kennzeichen auch nicht für Überführungs- oder Probefahrten ausleihen.
Privatpersonen, die ein Fahrzeug nach dem Kauf überführen möchten, müssen für diesen Zweck ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das Leihen von roten Kennzeichen ist in diesem Fall absolut nicht ratsam, da es strafbar ist und für die verleihende Werkstatt bzw. den Händler weitreichende Konsequenzen haben kann.
Das rote Autokennzeichen dürfen nur Fahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Co. nutzen: Das Ausleihen des roten Kennzeichens an Privatpersonen ist verboten.
Wer sich als Privatperson für eine Überführung ein rotes Kennzeichen bei einem befreundeten Händler oder einer Werkstatt leiht, begeht eine Straftat. Das Fahrzeug ist für Privatpersonen nicht versichert und der Händler riskiert alle roten Kennzeichen für immer zu verlieren.
Wird ein rotes Kennzeichen geliehen und privat zur Überführung eines Fahrzeugs genutzt, besteht kein Versicherungsschutz.
Auch für den Fahrer steht eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung im Raum.
Alternativen zum roten Kennzeichen
Im Gegensatz zum roten Kennzeichen kann das Kurzzeitkennzeichen auch von Privatpersonen für Überführungsfahrten beantragt werden. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und kann am Wohnort des Fahrzeughalters oder am Standort des Fahrzeugs beantragt werden.
Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen dürfen sie nur für ein Fahrzeug genutzt werden.
Für eine Überführungsfahrt können Privatpersonen ein Kurzzeitkennzeichen nutzen.
Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen.
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