Rote Nummernschilder an einem Pkw oder Motorrad - viele wissen nicht, was es damit auf sich hat. Dabei handelt es sich um ein Kfz-Kennzeichen, das für nicht-zugelassene Fahrzeuge verwendet wird. Da sie meist von Händlern für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten genutzt wird, sind die roten Nummernschilder auch als Händlerkennzeichen bekannt.
Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Rote Kennzeichen dürfen genutzt werden von:
- Sachverständigen
- Autohändlern
- Oldtimer-Sammlern
Geregelt ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung § 41.
Die Kennzeichen unterscheiden sich dabei in den ersten zwei Ziffern ihrer Erkennungsnummer:
- Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05
Sachverständige können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen. Damit können sie mit einem Auto eine Prüfungsfahrt machen und testen, ob alles funktioniert oder ob zum Beispiel seltsame Geräusche zu hören sind. - Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06
Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 werden seit dem Jahr 1998 nur noch vergeben an:- Fahrzeughersteller
- Kfz-Werkstätten
- Kfz-Händler
- Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07
Auch Oldtimer-Sammler können eine Sonderform des roten Kennzeichens bekommen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen beginnen mit der Nummer 07.
Wozu brauche ich das rote Kennzeichen?
Du kannst rote Kennzeichen auf verschiedene Art und Weise nutzen:
- Probefahrt: Die roten Kennzeichen darfst du bei Probefahrten nur dann als Händler verwenden, wenn der Kunde das Auto wirklich kaufen will. Bei Probefahrten, die du nur zu Werbezwecken anbietest, darfst du keine roten Nummernschilder benutzen.
- Überführungsfahrt: Wenn du deinem Kunden das Auto bis zur Haustüre liefern willst, kannst du dazu innerhalb der Europäischen Union das rote Kennzeichen benutzen.
- Werkstattfahrten: Du kannst das rote Kennzeichen für Fahrten zur Werkstatt nutzen. Auch Testfahrten nach einer Reparatur sind in Ordnung.
- Prüfungsfahrt: Wenn Prüfer und Sachverständige mit einem Auto fahren, um zu testen, ob alles funktioniert, bezeichnet man das als Prüfungsfahrt. Prüfer können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen.
- Oldtimer: Rote Kennzeichen kannst du auch für Oldtimer nutzen. Dann beginnt die Nummer mit 07. Wichtig ist, dass du den Oldtimer zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ nutzt. Das bedeutet: Du nutzt das Auto nur, um an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen, aber nicht täglich im normalen Straßenverkehr. Für den normalen Straßenverkehr benötigst du ein H-Kennzeichen.
Das rote Nummernschild hat vor allem Vorteile für Händler, denn:
- Du kannst zum Beispiel Probefahrten machen, ohne das Auto vorher anzumelden.
- Rote Kennzeichen sind nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, du kannst ein rotes Nummernschild beantragen und für mehrere Autos nutzen.
Voraussetzungen für das rote Kennzeichen
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die Beantragung eines roten Kennzeichens für „zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler“ möglich. Um die geforderte Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, wird der Antragssteller genau überprüft.
Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:
- schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
- Nachweise für den Bedarf
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
- Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
- Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür die folgenden Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Begründung für den Bedarf eines roten Kennzeichens
Da die Voraussetzungen regional durchaus unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Meist halten die Homepages der Behörden alle wichtigen Informationen vor.
Bei der Ausstellung eines roten Kennzeichens dürfen keine Zahlungsrückstände bei der Zulassungsbehörde oder dem Finanzamt bestehen.
Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen, sondern die Bewilligung des Antrags obliegt dem Sachbearbeiter.
Was kostet das rote Nummernschild?
Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens ist mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Dazu gehören neben einer Gebühr für die Zulassung auch die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer.
Ein rotes Kennzeichen kostet:
- 30 bis 200 Euro für die Zulassung. Je nach Zulassungsstelle kann sich die Gebühr unterscheiden.
- 10 bis 20 Euro für das Kennzeichen
- 191,73 Euro für die Kfz-Steuer pro Jahr
- Kosten für die Kfz-Versicherung je nach Versicherer
Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro. Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an. Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge. Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.
Rote Kennzeichen: Welche Versicherung brauche ich?
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, brauchst du immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kannst du auch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Übrigens: Es gibt viele Versicherungen, die spezielle Angebote für Betriebe haben, mit denen du all deine Autos versichern kannst.
Da Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen bei Probefahrten oder Überführungsfahrten auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, müssen sie entsprechend versichert werden.
Wo und wie beantrage ich ein rotes Kennzeichen?
Das rote Kennzeichen kannst du bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragen. Normalerweise brauchst du folgende Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister KBA
- Bescheinigung aus dem Gewerbezentralregister
Am besten informierst du dich direkt bei der Zulassungsstelle, welche Dokumente du benötigst.
Gut zu wissen: Wenn du bei der Zulassungsstelle noch nicht alle Gebühren bezahlt hast oder bei den Steuerzahlungen im Rückstand bist, giltst du als „unzuverlässig“. Du bekommst vermutlich kein rotes Kennzeichen.
Auflagen für die Benutzung
Die Kennzeichen sind am Fahrzeug - aber nicht fest - anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen. Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.
Für Autos mit roten Kennzeichen musst du ein Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft mitführen.
Das Fahrzeugscheinheft erhältst du meist direkt bei der Zulassung. Dort musst du Angaben zu dem Fahrzeug eintragen, für das du das rote Kennzeichen nutzt.
Die Angaben, an welchen Tagen du mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt hast, musst du mindestens ein Jahr aufbewahren.
Wie lange gilt das rote Kennzeichen?
Rote Kennzeichen können entweder befristet oder widerruflich zugeteilt werden.
- Nach Erstantrag: Ein Jahr. Danach kannst du das rote Kennzeichen verlängern lassen. Dazu musst du bei der Zulassungsstelle das Fahrtenbuch und das Fahrzeugscheinheft vorlegen. Auch ein Versicherungsschutz ist notwendig.
- Nach Verlängerung: Unbegrenzt, oder wenn gewünscht mit Befristung.
Zum Ende der Laufzeit kann der Händler eine Verlängerung beantragen. Dazu müssen wieder der Versicherungsschutz sowie ordnungsgemäß geführte Unterlagen vorgewiesen werden. Hat sich der Antragssteller als zuverlässig erwiesen, wird die Verlängerung meist genehmigt.
Da die Verlängerung des roten Versicherungskennzeichens auch dauerhaft sein kann, wird das Kennzeichen oft auch als Dauerkennzeichen bezeichnet.
Rote Nummernschilder privat ausleihen?
Ein klares Nein: Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren.
Das Ausleihen des roten Kennzeichens an Privatpersonen ist verboten.Wer sich als Privatperson für eine Überführung ein rotes Kennzeichen bei einem befreundeten Händler oder einer Werkstatt leiht, begeht eine Straftat.
Das Fahrzeug ist für Privatpersonen nicht versichert und der Händler riskiert alle roten Kennzeichen für immer zu verlieren.
Gut zu wissen: Du darfst rote Kennzeichen auf keinen Fall ausleihen und auch nicht verleihen.
Wird ein rotes Kennzeichen geliehen und privat zur Überführung eines Fahrzeugs genutzt, besteht kein Versicherungsschutz.
Privatpersonen, die ein Fahrzeug nach dem Kauf überführen möchten, müssen für diesen Zweck ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Nein, das Ausleihen von roten Kennzeichen an Privatpersonen ist verboten und stellt eine Straftat dar.
Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen.
Was gilt im Ausland?
Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten. Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.
Bei Oldtimer-Veranstaltungen im Ausland solltest Du Dich im Vorfeld informieren, welche Zulassungsregeln im Zielland gelten und ob die Einreise mit einem roten Kennzeichen problemlos möglich ist.
Eine Fahrt mit einem roten 07er Kennzeichen ins Ausland ist zwar möglich, jedoch kann es Probleme geben, da das Kennzeichen dort oftmals wegen Unkenntnis nicht offiziell anerkannt wird. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es leider derzeit nicht.
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