Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad auf Auto übertragen: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Viele Motorradfahrer denken erst im Laufe der Zeit darüber nach, auf ein Auto umzusteigen. Wer als Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern startet und seinem Bike treu bleibt, fragt sich dann, ob die schadenfreien Jahre auch für das Auto gelten. Die Antwort ist: Ja, das geht grundsätzlich.

Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Sie können eine Motorradversicherung in eine Autoversicherung umschreiben lassen und die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Ihre Motorradversicherung wird offiziell beendet und ein neuer Vertrag über die Kfz-Versicherung aufgesetzt. Allerdings nehmen Sie beim Umwandeln der Motorradversicherung in eine Autoversicherung nicht Ihren Schadenfreiheitsrabatt des Motorrads mit, sondern Ihre schadenfreien Jahre beziehungsweise die Schadenfreiheitsklasse. Der Grund dafür ist einfach.

Dazu ein Beispiel: Angenommen Sie haben in der Motorradversicherung die Schadenfreiheitsklasse 9 in der Haftpflicht. Nun beenden Sie Ihren alten Versicherungsvertrag für Ihr Motorrad und schließen einen neuen für Ihr Auto ab. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie mit. Viele Versicherer stufen Sie dann in die Schadenfreiheitsklasse 9 ein.

Voraussetzungen für die Übertragung

Es ist alles gut gegangen bzw. kein Unfall passiert, den die Haftpflicht oder Vollkasko bezahlen musste. Glückwunsch: Sie haben sich eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erfahren. Das heißt: Sie haben viele Jahre Fahrerfahrung gesammelt und haben sich durch die unfallfrei gefahrene Zeit in Ihrer Versicherung eine hohe SF verdient, die Sie nun übertragen können.

Allerdings können Sie nicht davon ausgehen, dass Sie die gleichen Rabatte erhalten, da diese sich je nach Anbieter und dessen Prozentstaffelung unterscheiden. Es kann sich lohnen, die Möglichkeiten eines Wechsels der Autoversicherung zu prüfen.

180-Tage-Regelung

Da Motorräder hierzulande nur vom Frühjahr bis zum Herbst gefahren werden können, stehen sie über den Winter meistens abgemeldet in Garagen. Selbst wenn die Maschinen zwischen September und April gut eingepackt in der Garage stehen, werden die schadenfreien Jahre trotz ruhenden Motorradversicherung einfach weitergezählt. Hier kommt die 180-Tage-Regelung zum Tragen.

Doch Achtung: Wenn Sie in der Schadenfreiheitsklasse steigen wollen (also die Prozente senken möchten), muss Ihre Motorradversicherung mindestens 180 Tage aktiv gewesen sein. Sie müssen zudem schadenfrei gefahren sein. Die Winterruhe, das heißt die Zeit, für welche die Versicherung unterbrochen ist, beträgt weniger als 6 Monate.

Schadenfreiheitsklassen bei Motorrädern

Wie auch bei der Autoversicherung, gibt es bei einer Motorradversicherung die sogenannten Schaden­freiheits­klassen. In welche SF ein Motorradfahrer eingestuft oder hochgestuft wird, hängt von den unfallfrei gefahrenen Jahren ab. Analog zu Pkws reicht die Spanne der Schadenfreiheitsklassen bei Motorrädern von SF 0 (kein schadenfreies Jahr) bis SF 60 (60 oder mehr schadenfreie Jahre).

Sind Sie bereits viele Jahre unfallfrei mit Ihrer Maschine gefahren oder haben nur kleine Schäden zu beklagen, so sind Sie wahrscheinlich schon in eine hohe Schadenfreiheitsklasse eingestuft und erhalten entsprechende Rabatte auf die Beiträge Ihrer Motorradversicherung. Indem Sie also Ihre Motorrad-SF auf das Auto übertragen, wird Ihre neue Absicherung direkt günstiger. Sie wissen nicht in welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich mit Ihrem Motorrad gerade befinden? Schauen Sie dazu in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Motorrad­versicherung nach.

Weitere Optionen und Hinweise

Natürlich müssen Sie nicht unbedingt Ihren Traum vom Motorradfahren aufgeben und eine Motorradversicherung in eine Autoversicherung umwandeln. Es gibt auch die Möglichkeit, das Bike als Zweitfahrzeug neben Pkw, Motorrad, Liefer- oder Wohnwagen zu versichern und von speziellen Tarifen zu profitieren.

Möchten Sie eine Rückstufung trotz eines Unfalls umgehen? Einige Versicherungen bieten einen Rabattschutz an, der Ihre aktuelle SF-Klasse erhält, selbst wenn Sie einen Unfall hatten.

Übertragung der SF-Klasse auf andere Personen

Auch die Übertragung Ihrer Motorrad-Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person ist unter Umständen möglich. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie sich selbst nicht mehr auf das Bike schwingen wollen und all Ihre unfallfreien Jahre an Ihren Ehepartner abtreten, der selbst über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Anders sieht das bei der Umschreibung aus, wenn etwa der Empfänger erst drei Jahre über einen Motorradführerschein verfügt. Hier lassen sich nur drei Jahre anrechnen. Der Rest Ihrer unfallfreien Zeit verfällt einfach.

Umwandlung in umgekehrter Richtung

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie nicht nur die Motorradversicherung in eine Autoversicherung umwandeln, sondern auch umgekehrt die Autoversicherung z.B. in eine Motorradversicherung umwandeln.

Schadenfreiheitsklasse finden

Ihre Schadenfreiheitsklasse finden Sie in Ihren Versicherungs­unterlagen und in jeder Beitrags­rechnung. Hast Du noch nie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, dann hast Du die Schaden­freiheits­klasse ½, wenn Du seit mindestens 3 Jahren den EU-Führerschein besitzt. Ansonsten hast Du die Schaden­freiheits­klasse 0. Hast Du Schwierigkeiten, Deine SF-Klasse herauszufinden, kannst Du jederzeit Deinen Versicherer kontaktieren.

SF-Klasse Tabelle

In welcher Situation Du welche Schadenfreiheitsklasse hast, kannst Du auch in dieser Übersicht sehen:

Deine Situation Schadenfreiheitsklasse
Du bist 1 Jahr unfallfrei. SF 1
Du besitzt mindestens 3 Jahre den EU-Führerschein und versicherst erstmalig ein Kfz. SF ½
Du besitzt seit weniger als 3 Jahren den EU-Führerschein und versicherst erstmalig ein Kfz. SF 0
Du wurdest nach einem Schaden aus SF1 zurückgestuft. S
Du wurdest nach einem Schaden aus SF ½ oder SF 0 zurückgestuft. Oder hattest mehr als 3 Schäden in einem Jahr. M

SF-Klasse auf andere Person übertragen

Du kannst Deine SF-Klasse auf eine andere Person übertragen oder sie übernehmen. Das ist unter diesen Voraussetzungen möglich:

  • Die Schadenfreiheits­klasse kann auf Verwandte ersten Grades, Ehepartner sowie Personen in eheähnlicher oder häuslicher Gemeinschaft übertragen werden.
  • Der Versicherungsnehmer muss der Übertragung zustimmen.
  • Der Empfänger der SF-Klasse muss nachweisen, dass er das Fahrzeug regelmäßig selbst gefahren ist.
  • Der Übernehmende kann maximal die Schaden­freiheits­klasse erhalten, die er sich selbst hätte erfahren können.

Unterbrechung des Versicherungsschutzes

Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes hat auch Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Wird ein Vertrag unterbrochen oder beendet, bestehen verschiedene Fristen, unter denen die SF-Klasse der Autoversicherung verfällt:

Unterbrechungsdauer Was passiert?
Bis 6 Monate SFR wird so behandelt, als wenn keine Unterbrechung stattgefunden hätte.
6 Monate bis 7 Jahre Vertrag bleibt in der SF-Klasse, in der er sich bei Vertragsbeendigung befunden hat.
Nach 7 Jahren SFR gilt als verfallen.

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