Bis zu zwei Drittel der Autofahrer überholen Radfahrer auf der Straße zu eng und zu dicht. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Hochschule Kempten in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) erstellt hat. Die Abstände werden in der Realität teilweise stark unterschritten: Der kleinste Wert, der während der Studie gemessen wurde, lag bei knapp unter einem halben Meter.
Gesetzliche Vorgaben zum Seitenabstand
Gesetzlich vorgegeben sind innerorts 1,50 Meter Seitenabstand zwischen Auto und Radfahrer. Außerhalb von Ortschaften sind es zwei Meter. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer schreibt § 5 Abs. 4 StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen.
Studie der Hochschule Kempten: Erschreckende Ergebnisse
Über 2.000 Überholvorgänge haben Studierenden der Fakultät Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Kempten zusammen mit den Professoren Thomas Zeh und Tim Poguntke in den vergangenen Monaten ausgewertet. Die Studierenden und Mitglieder des ADFC sind dafür selbst aufs Rad gestiegen: Insgesamt sind sie etwa 3.000 Kilometer durch die Städte Kempten, Memmingen und Buchloe gefahren und haben mit eigens entwickelten Sensoren den Abstand zu den überholenden Autos gemessen. Das Fazit: Bis zu zwei Drittel der Autofahrer überholen zu eng und gefährden so die Radfahrer.
"Die Datenauswertung hat erschreckende Ergebnisse hervorgebracht. Und zwar die, dass etwa in manchen Situationen der Überholabstand bei bis zu 67 Prozent kleiner als 1,5 Meter war, was absolut kritisch ist", sagt Professor Thomas Zeh.
Zu enge Überholmanöver vor allem an Radschutzstreifen
Dass es auf dem Fahrrad im Stadtverkehr häufig eng werden kann, bestätigt auch David Schilling, einer der Studierenden des Projekts. Er ist mit dem Fahrrad in Buchloe unterwegs gewesen. "Wenn ein Auto so nah kommt, ist das Stress pur", sagt er. Die Sogwirkung des Fahrzeugs bringe den Radfahrer in Gefahr.
Überraschend: Vor allem an sogenannten Radfahrschutzstreifen, die eigens auf der Fahrbahn markiert sind, wird häufig viel zu nah überholt. Professor Zeh erklärt sich das so: "Der Autofahrer denkt: Wenn ich nicht in die Nähe dieses Streifen komme, habe ich ausreichend Abstand. Das stimmt aber nicht. Meistens ist er zu nah. Dort, wo diese Streifen nicht waren, haben wir deutlich größeren Abstand gemessen." Außerdem würden die Schutzstreifen oft von parkenden Autos blockiert.
ADFC fordert mehr Platz für Radfahrer
Für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club sind die Ergebnisse des Projekts alarmierend - und ein Grund zum Handeln. Lutz Bäucker, Vorsitzender des ADFC in Kempten und im Oberallgäu, fordert, dass die bestehenden alten Radfahrschutzstreifen modernisiert werden. Sie sollten verbreitert und deutlicher sichtbar gemacht werden.
"Es muss der politische Wille sein oder auch in der Gesellschaft akzeptiert sein, dass man den Autofahrern etwas von ihrem Platz wegnimmt, um den Radfahrern mehr Platz für ihre Sicherheit einzuräumen", so Bäucker. Darüber hinaus wünscht er sich, dass die Infrastruktur für Radfahrer prinzipiell verbessert werde, gefährliche Stellen entschärft werden und vor allem, dass Autofahrer wie Radfahrer einen rücksichtsvolleren Umgang miteinander anstreben.
ADFC Göppingen: Ergebnisse von Messfahrten im Landkreis
Eine Messung des ADFC hat gezeigt, dass sich 58% aller Autofahrenden im Kreis Göppingen nicht an die Vorschriften hielten. Insgesamt wurden 3.800 Überholvorgänge ausgewertet. Um diese Frage zu klären, hat der ADFC im April und Mai 2023 die Fahrräder von 14 Testpersonen mit Abstandsmessgeräten ausgestattet.
Kurz und knapp:
- 14 Freiwillige befuhren 6 Wochen lang die Straßen im Kreis Göppingen
- Insgesamt 3.779 Überholvorgänge wurden erfasst (93% innerorts, 7% außerorts)
- Nur 42% der Kfz hielten den gesetzlichen Mindestabstand ein
- 14% aller Überholvorgänge erfolgten mit weniger als 1 Meter, teils sogar weniger als 50 cm
- Engster Überholvorgang: 14 cm
Bei allen erfassten Überholvorgängen im Landkreis Göppingen hielten nur 42 % der Kraftfahrzeuge den gesetzlichen Mindestabstand ein. Innerorts wurde der Seitenabstand von mindestens 1,5 m in 44 % der Fälle eingehalten. Außerorts, wo in der Regel 100 km/h erlaubt sind, wurde der Mindestabstand von mindestens 2,0 m nur von 17 % der Kraftfahrzeuge eingehalten. Wobei hier die Datenlage etwas dünn war.
Bei 14 % aller Überholvorgänge von Kraftfahrzeugen war weniger als ein Meter Abstand zum Radfahrer, auch extreme Gefährdungen mit Seitenabständen unter 50 cm kamen immer wieder vor. Die engste Überholung innerorts betrug 14 cm (in der Salacher Straße in Süßen). Die engste Überholung außerorts betrug 32 cm (in der Salacher Straße in Süßen).
Die gefährlichsten Überholungen, innerorts (14 cm) wie auch außerorts (32 cm), ereigneten sich während des Befahrungszeitraums auf der Salacher Straße in Süßen, was diese Straße theoretisch zur gefährlichsten Straße im Landkreis macht. Gleichzeitig fand auch die großzügigste Überholung innerorts in Süßen statt und zwar im Sommerauweg (2,85 m).
Messergebnisse im Landkreis Göppingen
| Messung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| Einhaltung Mindestabstand | 44% (mind. 1,5 m) | 17% (mind. 2,0 m) |
| Überholvorgänge unter 1 m Abstand | 14% | |
| Engste Überholung | 14 cm (Salacher Straße, Süßen) | 32 cm (Salacher Straße, Süßen) |
| Weiteste Überholung | 2,85 m (Sommerauweg, Süßen) | 2,78 m (Lorcher Straße, Göppingen / Hauptstraße, Donzdorf) |
Ursachen für die Missachtung der Vorschriften
Ursache für die Missachtung der Vorschrift ist oft die mangelhafte und veraltete Verkehrsinfrastruktur, die dem zunehmenden Radverkehr und den modernen Fahrrädern nicht gerecht wird. Die schlechte Infrastruktur verursacht in vielen Situationen menschliches Fehlverhalten. Experten fordern deshalb separate, von der Straße getrennte Radwege. Solange die aber nicht vorhanden sind, muss auf der Straße ein ausreichender Überholabstand eingehalten werden.
Eine mangelhafte oder fehlende Fahrradinfrastruktur und örtliche Besonderheiten verleiten Autofahrende oft dazu, eine Radlerin oder einen Radler zu eng zu überholen. Zudem sind die Gründe für menschliches Fehlverhalten vielfältig.
Rechtliche Grundlagen und Urteile
Seit April 2020 stehen die 1,5 Meter Seitenabstand explizit im Gesetz. Gefühlte Ewigkeiten haben verschiedene Verbände auf diese Regelung gedrängt, bis aus der bis dato geltenden Vorschrift, „ausreichenden Abstand“ einzuhalten, im Frühjahr 2020 die konkreten Abstände in der Straßenverkehrsordnung (StVO) formuliert wurden.
Wer ein fahrendes Fahrzeug überholt, muss gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 StVO einen ausreichenden Seitenabstand einhalten. Wie groß der Abstand im konkreten Fall zu sein hat, ist eine Frage des Einzelfalles. Dabei kommt es auf die Verkehrslage, Geschwindigkeit und die bauliche Situation, insbesondere die Breite der Straße, sowie die Art der beteiligten Fahrzeuge an. Unter normalen Bedingungen sollte ein Meter ausreichen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.06.2001, Az. 1 U 77/01).
Verwandte Beiträge:
- Radfahren: Die erstaunlichen gesundheitlichen Vorteile für Körper und Seele entdecken!
- E-Scooter Überholen in Deutschland & Europa: Die wichtigsten Regeln, die Sie kennen müssen!
- Rollerführerschein: Wann darf ich einen machen? Altersgrenzen & Infos
- 21-Zoll-Motorradreifen im Test: Die besten Hypersport- und Reiseenduro-Reifen im Vergleich
- Schockierende Betrugsfälle bei Harley Davidson Bremen: Die brisantesten Gerichtsurteile enthüllt!
Kommentar schreiben