Elektrotretroller erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in europäischen Städten, was zu einer Vielzahl von Vorschriften und Regeln für ihre Nutzung geführt hat. Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Allgemeine E-Scooter-Regeln in Europa
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.
Versicherungspflicht für E-Scooter
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn:
- die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder
- das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.
Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.
E-Scooter-Regeln in verschiedenen Ländern
Deutschland
Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h E-Scooter, die schneller fahren können, erhalten keine Betriebserlaubnis.
- Helmpflicht: Keine
Wo darf man fahren?
- auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)
- wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden.
- Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
Parken: E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.
Welche Ausstattung ist Pflicht?
- Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
- zwei unabhängige Bremsen
- Klingel
Versicherung: Der E-Scooter ist versicherungspflichtig. Auf den E-Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht werden (gültig für 12 Monate). Bei Unfällen kommt so die jeweilige Haftpflichtversicherung des Halters und Versicherungsnehmers für Schäden Dritter auf. Eine Versicherung erhält man nur, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Ist der E-Roller für den deutschen Markt bestimmt, sollte die ABE beiliegen. Achten Sie beim Kauf darauf. Hat das Fahrzeug keine ABE, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich. Eine Einzelabnahme beim TÜV dürfte sich für E-Roller wirtschaftlich nicht rechnen.
Sonstiges: Zusammengeklappte E-Scooter dürfen kostenlos als Handgepäck in Fernzügen mitgenommen werden. Für den Nahverkehr (ÖPNV) haben immer mehr Städte in Deutschland die Mitnahme von E-Scootern verboten. Hintergrund: Explosions- und Brandgefahr.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, doch bereits ab 0,3 ‰ drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰.
Bußgelder:
- 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
- 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
- 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
- 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung).
Belgien
In Belgien ist die Nutzung von Elektrotretrollern im Straßenverkehr gesetzlich geregelt. Die Regelungen gelten auch für Monowheels und Segways.
- Mindestalter: 16 Jahre
Unter 16 Jahren darf der E-Roller nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/ h
- Helmpflicht: Keine
Das Tragen eines Helms wird jedoch dringend empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Radweg
- Straße (wenn kein Radweg vorhanden und nur rechts am Straßenrand)
Sind Fußgängerzonen für Fahrräder freigegeben, darf hier nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
Parken: An vielen Orten sind extra Parkzonen für Elektrotretroller eingerichtet worden. Alternativ dürfen E-Roller auch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.
Pflichtausstattung:
- Weißes Vorderlicht
- Bremsen
- Seitliche Reflektoren
- Roter Rückstrahler und akustische Warnvorrichtung (Pflicht nur für motorisierte Fortbewegungsgeräte mit Lenker, also z. B. E-Scooter , nicht aber für Monowheels)
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Strengere Regeln für Leih-E-Scooter in Brüssel: Die Höchstgeschwindigkeit von Leih-E-Scootern ist auf 20 km/h gedrosselt. In Fußgängerzonen auf 8 km/h. Ein E-Scooter darf nicht liegend abgestellt werden.
Bulgarien
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren.
Wo darf man fahren?
- auf Radwegen
- wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h). Es muss möglichst weit rechts gefahren werden.
Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind. Je nach Stadt können in Bulgarien weitere Einschränkungen für E-Scooter hinzukommen.
Pflichtausstattung:
- Licht
- Bei Dunkelheit muss Kleidung mit reflektierenden Elementen getragen werden.
Bußgelder:
- Eine Geldstrafe von 10 BGN (ca. 5 EUR) droht
- wenn Jugendliche keinen Helm tragen
- wenn nachts keine reflektierende Kleidung getragen wird.
- Eine Geldstrafe von 50 BGN (ca. 26 EUR) droht u. a. bei
- Tempoüberschreitung
- Fahren ohne Licht bei Dunkelheit
- Nichtbenutzung des Radweges, obwohl es einen gibt
Promillegrenze: 0,5 ‰. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 20 BGN (ca. 10 EUR) bestraft.
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Dänemark
Die Nutzung von Elektrotretrollen ist in Dänemark gesetzlich geregelt.
- Mindestalter: 15 Jahre
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren.
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
- Helmpflicht: In Dänemark muss man auf dem E-Scooter einen Fahrradhelm tragen.
Wo darf man fahren? Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt. Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.
Weitere Verkehrsregeln / Pflichtausstattung:
- Beim Abbiegen und Anhalten muss ein Zeichen gegeben werden.
- Lichtpflicht gilt Tag und Nacht. Das vordere Licht muss weiß oder gelb leuchten, das hintere rot. Die Beleuchtung muss aus mindestens 300 Metern Entfernung gut sichtbar sein.
- Vorne, hinten und an den Seiten müssen Reflektoren angebracht sein.
- Der Roller muss CE-zertifiziert sein. Es darf nicht mehr als 25 kg wiegen, höchstens 2 m lang und 70 cm breit sein.
Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰. Verstöße werden mit 2000 DKK (ca. 269 EUR) bestraft. Bei Wiederholungstätern fällt die Strafe höher aus.
Bußgelder:
- Das Bußgeldfür einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln beträgt 1.000 DKK (ca. 134 EUR).
- Die Strafe für das Fahren ohne Helm beträgt 1.500 DKK (ca. 201 EUR).
Versicherung: In Dänemark gibt es keine Pflichtversicherung für E-Scooter.
Finnland
In Finnland sind private und gemietete Elektrotretroller zugelassen. Die Regelungen finden sich in der finnischen Straßenverkehrsordnung.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze für die Nutzung von E-Scootern. Eine Altersgrenze von 15 Jahren wird jedoch diskutiert.
Wer einen E-Scooter mieten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Die Motorleistung des E-Scooters darf höchstens 1000 Watt betragen.
- Helmpflicht: Keine. Ein Helm wird aber empfohlen.
Wo darf man fahren?
- auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer
- wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden.
Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.
Parken: Das Parken oder kurze Abstellen auf Fuß- und Radwegen ist erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Pflichtausstattung:
- Vorderlicht (Rücklicht wird empfohlen)
- Reflektoren (hinten am E-Scooter)
- Klingel
- An der Person angebrachte Lichter sind erlaubt, z. B. Stirnlampe oder an der Kleidung angebrachte Beleuchtung.
Promillegrenze: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze für die Nutzung eines Elektrotretrollers. Die Fahrtüchtigkeit darf aber nicht durch Krankheit, Verletzung, Übermüdung oder Trunkenheit eingeschränkt sein.
Versicherung: Es gibt keine Versicherungspflicht für E-Scooter.
Leih-E-Scooterin Helsinki:
- An Wochenenden stehen E-Scooter zwischen 0 und 5 Uhr nicht zur Verfügung.
- Tagsüber beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. An Wochentagen zwischen 0 und 5 Uhr ist das Tempo auf 15 km/h gedrosselt.
In Helsinki stehen an verschiedenen Stellen Parkflächen für E-Scooter zur Verfügung. Wer den Miet- E-Scooter hier abstellt, soll eine Mietpreisminderung erhalten. Das Parken auf dem Fuß- oder Radweg ist aber weiter gestattet, sofern niemand behindert wird.
Frankreich
Elektretroller sind erlaubt. Sie können mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter in Frankreich fahren. Die folgenden Regelungen gelten auch für Segways, Monowheels und Hoverboards.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Der E-Scooter muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit limitiert sein.
- Helmpflicht: Es besteht keine generelle Helmpflicht. Dies wird aber empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen
- Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden.
- Außerorts dürfen nur die sogenannten "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) genutzt werden.
- Das Fahren auf Bürgersteigen ist grundsätzlich verboten. Die Städte dürfen jedoch Ausnahmen hiervon zulassen. Dann gilt Schritttempo (6 km/h).
In Ausnahmefällen können auch Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektrotretroller freigegeben werden. In diesem Fall besteht Helmpflicht und Minderjährige müssen von Erwachsenen begleitet werden.
Parken: Das Abstellen des E-Scooters auf Gehwegen ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindern werden. Ausnahme Paris: Hier ist das Abstellen auf Gehwegen verboten. Es droht ein Bußgeld plus evtl. Abschleppkosten.
Pflichtausstattung:
- Bremsen
- Klingel
- Vorder- und Rücklicht
- Reflektoren hinten und an den Seiten
- reflektierende Kleidung nachts und bei schlechter Sicht
Seitliche Reflektoren sind nicht erforderlich, wenn die Reifen damit ausgestattet sind. Kopfhörer während der Fahrt sind verboten.
Promillegrenze: 0,5 ‰
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn man in Frankreich mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Bußgelder:
- Fehlende Ausstattung: 35 EUR
- Nichteinhaltung der Verkehrsregeln: 135 EUR
- Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren: 1.500 EUR + 1 Jahr Freiheitsstrafe
E-Scooter-Verleih in Paris: Seit 1. September 2023 gilt in der Hauptstadt ein Verbot für Miet-E-Scooter im öffentlichen Straßenraum.
Überholen von E-Scootern: Sicherheitsabstand und Regeln
Beim Überholen von E-Scootern ist besondere Vorsicht geboten. Autofahrern wird geraten, E-Scooter mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überholen - innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens zwei Meter. Die Straßenverkehrsordnung besagt: "Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern."
Seitenabstand beim Überholen
Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer schreibt § 5 Abs. 4 StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Bußgelder bei Nichteinhaltung des Seitenabstands
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen. Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an.
Weitere wichtige Punkte beim Überholen
- Eigene Fahrzeugart: Gerade Lkw-Fahrer sollten Anderen beim Fahren auf der Straße nicht bedrängend nahe kommen.
- Fahrbahnverhältnisse: Bei einer schlechten Fahrbahn sollte der seitliche Abstand größer gewählt werden.
- Eigenart des Eingeholten: Handelt es sich um einen Fußgänger, Radfahrer, ein Motorrad oder einen anderen Pkw?
Neue Regelungen für E-Scooter in Planung
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.
Kaum ein Verkehrsmittel polarisiert so sehr wie die E-Scooter: Viele Nutzer schwören auf die bequeme Möglichkeit, die letzten Meter zwischen Haltestelle und Haustür zu überbrücken, viele Fußgänger regen sich über die oft kreuz und quer abgestellten elektrischen Tretroller auf. Das Verkehrsministerium will nun einige der Regeln für E-Scooter ändern und die Elektroroller damit den Fahrrädern im Straßenverkehr weitgehend gleichstellen.
So sollen E-Scooter-Fahrer zwar eigentlich die Radwege mitbenutzen. Doch das bedeutet nicht, dass sie automatisch auch überall dort fahren dürfen, wo Fahrräder ausdrücklich erlaubt sind. Wenn beispielsweise Gehwege oder Einbahnstraßen auch in die andere Richtung ausdrücklich per Schild für den Radverkehr freigegeben sind, heißt das nicht automatisch, dass diese Erlaubnis auch für E-Scooter gilt. Das soll sich nun ändern. Auch die seitlichen Mindestabstände beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts, die für Autos und Lkw gelten, müssen bislang eigentlich auch E-Scooter-Fahrer beachten. Künftig dürfen sie auch vorsichtig mit weniger Abstand überholen, wenn der Entwurf umgesetzt wird.
Das ist grundsätzlich schon heute verboten: „Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet“, heißt es in der Verordnung. Aber die Buße bei Verstößen beträgt bislang nur 10 Euro. Künftig soll sie laut dem Entwurf 25 Euro betragen. Zur Begründung heißt es: „Bei der Mitnahme von Personen oder Anhänger kann sich bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts der Bremsweg aufgrund der Überladung verlängern.“
Künftig wird hier auch noch einmal klargestellt: „Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.“
Außerdem dürfen künftig sogenannte Zustandsanzeigen an den E-Scootern, die häufig von Leih-Anbietern vermietet werden, angebracht werden. Sie sollen anzeigen, ob der Akku geladen oder leer ist und der E-Scooter fahrbereit ist.
Allerdings soll es nach Meinung des ACE in einem wichtigen Punkt weiterhin Unterschiede zu Radfahrern geben: beim Alkohol. Hier sollen E-Scooter-Fahrer auch in Zukunft wie Autofahrer behandelt werden, sodass bereits ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille eine Straftat vorliegt - auch ohne Ausfallerscheinungen. „Diese Grenzwerte sollten nicht geändert werden, da Untersuchungen zeigen, dass das Risiko und die Schwere von Unfällen bei E-Scooter-Fahrenden unter Alkoholeinfluss erheblich steigen“, schreibt der ACE.
Sicherheits Tipps für E-Scooter Fahrer
- Regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks ist ebenfalls wichtig: "Überprüfen Sie bei luftgefüllten Reifen wöchentlich den Fülldruck Ihres E-Scooters", rät der ADAC.
- Für mehr Sicherheit empfiehlt der ADAC, dass E-Scooter nur alleine gefahren werden sollen.
- Beim Abbiegen ist ein Handzeichen erforderlich, sofern keine Blinker vorhanden sind.
- Unerfahrene Fahrer sollten das Fahren zunächst auf privatem Gelände üben.
ADFC-Tipps bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen
Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Plakette. Nach einem Unfall sollte sie abgeschrieben oder fotografiert werden. Außerdem Personalien der Person notieren, die den Elektrotretroller gefahren hat. Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen.
Beteiligte an einem Unfall sind nach § 34 StVO verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben sowie ihren Führerschein vorzuweisen. Sind sie dazu nicht bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle zu rufen.
Verkehrsregeln für E-Scooter in Deutschland
In diesem Artikel stellen wir dir die 15 wichtigsten Verkehrsregeln vor, die du kennen und einhalten musst, wenn du mit dem E-Scooter im deutschen Straßenverkehr unterwegs bist.
- Führer von Elektrokleinstfahrzeugen dürfen nur baulich angelegte Radwege benutzen
- müssen einzeln hintereinander fahren
- dürfen sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen
- und nicht freihändig fahren.
Mit anderen Worten: Auf Elektrokleinstfahrzeugen darf sich immer nur eine Person befinden. Insofern dürfen E-Scooter auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Fußgänger weder behindern noch gefährden.
Parken von E-Scootern
Elektrokleinstfahrzeuge bzw. E-Scooter dürfen demnach auf Gehwegen, Fußverkehrsflächen, Seitenstreifen, Parkstreifen, Flächen für erlaubtes Gehwegparken und am rechten Fahrbahnrand “geparkt” bzw.
Abbiegen mit E-Scootern
Obwohl die eKFV ein Handzeichen vor dem Abbiegen vorschreibt, lassen viele lieber beide Hände an der Lenkstange. Mit nur einer Hand am Lenker kann die Fahrt wackelig werden, und nach Loslassen des Drehgriffs schaltet sich der Motor ab.
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, ist seit dem 15. Juni 2019 in Kraft. Sie verweist E-Scooter und Co. auf Radwege. Der ADFC gibt Tipps, worauf sich Radfahrende einstellen und was sie im Falles eines Unfalls beachten sollten.
Merkmale von Elektrokleinstfahrzeugen
- Fahrzeug ohne Sitz (selbstbalancierendes Fahrzeug auch mit Sitz)
- eine Lenk- oder Haltestange
- eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt
- begrenzte Abmessungen und Masse (u. a. eine Gesamtbreite bis 700 mm und eine maximale Fahrzeugmasse bis 55 kg)
Nicht zugelassen sind: Geräte ohne Lenk- oder Haltestange wie Monowheels, Hoverboards oder Skateboards mit Elektroantrieb. Die „Mobilitätshilfenverordnung“ für den Segway ist außer Kraft getreten - Segways fallen nun unter die eKFV.
„Die Fahreigenschaften von Elektrokleinstfahrzeugen sowie die Verkehrswahrnehmung ähneln am stärksten denen des Fahrrads“: So begründet das Bundesverkehrsministerium, dass diese Elektrofahrzeuge auf Radwegen fahren müssen, auch auf solchen ohne die blauen Radwegschilder.
E-Scooter und Co. sind keine Fahrräder
Für die E-Scooter gilt also eine strengere Radwegbenutzungspflicht als für Fahrräder. Im Gegensatz zu Elektrofahrrädern sind Elektrokleinstfahrzeuge dem Fahrrad nicht gleichgestellt. Für den Kfz-Verkehr gesperrte Straßen bleiben ihnen versperrt, ebenso Wege im Wald und in der freien Landschaft.
Elektrotretroller: Viel Leistung, wenig Bremskraft
Zu Recht: Die zulässige Nenndauerleistung von 500 Watt beträgt etwa das Fünffache der Dauerleistung eines durchschnittlichen Radfahrenden und liegt deutlich über der eines Elektrorads (max. 250 Watt). Zwar ist die Höchstgeschwindigkeit begrenzt, die Motorleistung ermöglicht aber eine weit stärkere Beschleunigung - bei schwachen Bremsen: Der vorgeschriebene Mindestverzögerungswert von 3,5 m/s² mit beiden Bremsen lässt sich beim Fahrrad schon mit der weniger wirksamen Hinterradbremse erreichen. Radfahrende müssen also kaum mit überraschenden Notbremsungen von E-Tretrollern rechnen.
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