Der „Moped-Führerschein mit 15 Jahren“ sieht vor, dass bereits 15-jährige über eine Fahrausbildung die Berechtigung für die Führerscheinklasse AM erwerben können. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten.
Voraussetzungen für den Erwerb des Moped-Führerscheins
Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten zu können, gelten zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse erfüllt sein müssen. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren. Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.
Für den Antrag gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau gemeldet.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.
- Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden. Die Antragstellung unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom bisherigen Antragsverfahren. Ein gültiger amtlicher Lichtbildnachweis (Reisepass mit Meldebescheinigung oder Personalausweis) ist erforderlich.
Nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 Personalausweisgesetz (PAauswG) ist auf Antrag ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen noch nicht 16 Jahre alt sind. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung händigt der Sachverständige oder Prüfer, sofern auch alle anderen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters) die befristete Prüfbescheinigung aus. Danach erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Zwickau einen Kartenführerschein mit der Schlüsselzahl 195 gefertigt, über die Bundesdruckerei in Berlin.
Wenn das Mindestalter bei der praktischen Prüfung noch nicht erreicht ist, fallen zusätzliche Kosten an, da die Ausfertigung einer Prüfbescheinigung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Sitz in Glauchau notwendig wird.
Was darf man mit dem AM-Führerschein fahren?
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen (bis 45 km/h). Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, die über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h verfügen. Der Hubraum beim Verbrennungsmotor darf dabei maximal 50 ccm und bei einem Dieselmotor maximal 500 ccm betragen.
Wollen Sie dreirädrige Kleinkrafträder - sogenannte Trikes - mit dem AM-Führerschein steuern, gelten auch in diesem Fall die Begrenzungen auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Nutzleistung von 4 kW und und maximal 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor). Nicht zuletzt können Sie mit der Führerscheinklasse AM auch leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - wie etwa ein Quad - führen.
Die Fahrzeuge dürfen aber maximal über 2 Sitzplätze verfügen und sind auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt. Die Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine beträgt höchstens 6 kW und der Hubraum darf maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotor oder mit anderer Antriebsform betragen. Beachten Sie zudem, dass die Leermasse für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge beim AM-Führerschein auf 425 kg begrenzt ist.
Wollen Sie sich hingegen aufs Mofa schwingen, ist kein AM-Führerschein erforderlich. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)
Der Moped-Führerschein mit 15: Besonderheiten
Beachten Sie: Zwar kann der AM-Führerschein in Deutschland bereits mit 15 Jahren erworben werden, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Bei der Klasse AM wird als Nachweis des Erwerbes des Moped-Führerscheines mit 15 Jahren die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl 195 beschränkt den Gebrauch der Klasse AM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf die Bundesrepublik Deutschland ein.
Auf dem Führerschein erfolgt eine Eintragung der Schlüsselzahl (SZ) 195: „Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“.
Die Ausbildung zum AM-Führerschein
Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt.
Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.
Die Fahrschulausbildung für den AM-Führerschein umfasst im Theorieteil 12 Doppelstunden Grundstoff sowie mindestens 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Im praktischen Teil gibt es keine vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden. Sie sollten hier so viele Stunden nehmen, wie Sie selbst (und Ihr Fahrlehrer) als nötig erachten. Sonderfahrten, wie sie für andere Fahrerlaubnisklassen vorgeschrieben sind, müssen nicht absolviert werden. Die Autobahnfahrt ist natürlich ohnehin nicht möglich, da Sie nur mit Fahrzeugen auf die Autobahn dürfen, die bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können.
Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Theoretische und praktische Prüfung
Wenn Sie die theoretischen Fahrstunden absolviert haben, können Sie zur Theorieprüfung antreten. Für den AM-Führerschein müssen Sie 30 Fragen beantworten. Jede Frage ist eine bestimmte Anzahl Punkte wert. Beantworten Sie diese falsch, werden Ihnen diese als Fehlerpunkte angerechnet. Haben Sie die theoretische Prüfung bestanden und sich durch praktische Fahrstunden ausreichend vorbereitet, steht Ihnen die letzte Hürde bevor: die praktische Prüfung.
Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden:
- 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren
- mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden. Die beiden ersten Punkte sind obligatorisch und kommen somit in jedem Fall in der Prüfung ran. Bei den beiden letzten Punkten entscheidet der Prüfer, welche der möglichen Aufgaben jeweils absolviert werden sollen. Es kann also z. B. sein, dass Sie das Ausweichen ohne Abbremsen und eine Kreisfahrt demonstrieren müssen.
Kosten für den Moped-Führerschein
Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen. Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen.
Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen.
Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen. In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.
Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Ungefähre Kostenübersicht:
- Theoretische Prüfung (ca. 60 €)
- Praktische Prüfung (ca. 90-100 €)
- Fahrstunden (ca. 30-48 € pro Stunde)
- Erste-Hilfe-Kurs (ca. 15-30 €)
- Sehtest (ca. 6-9 €)
- Passbild (ca. 10-20 €)
Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.
Versicherung für Mopeds
Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Moped fahren ohne Führerschein?
Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben.
Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs.
Alternativen zum AM-Führerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Wichtiger Hinweis für Inhaber eines alten Führerscheins
Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.
Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.
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