Tagfahrlicht am Motorrad: Vorschriften und Richtlinien in Deutschland

Das Motorradfahren ist mehr als nur eine Fortbewegung von A nach B. Es symbolisiert ein Lebensgefühl von Freiheit, Unabhängigkeit und Individualität. Um das Zweirad hat sich eine lebendige Bastler- und Tuning-Szene entwickelt, und viele Liebhaber restaurieren Oldtimer. Doch welche Beleuchtung ist am Motorrad erlaubt, und welche Vorschriften sind zu beachten?

Grundlagen der Motorradbeleuchtung

Ein Motorrad muss in der Regel mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet werden. Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen gehören:

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Begrenzungsleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelscheinwerfer (optional)
  • Nebelschlussleuchte (optional)

Es dürfen nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und somit für den Straßenverkehr zugelassen sind. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, können Punkte und Bußgelder die Folge sein.

Gesetzliche Grundlagen

Damit ein Fahrzeug in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Die Voraussetzungen dafür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Maßgeblich für die Beleuchtung am Motorrad sind die StVZO (§ 49a bis § 54) und die europäische Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zweirädern.

Europäische Richtlinien und StVZO

Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben.

Detaillierte Beleuchtungsvorschriften

Begrenzungsleuchten

Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben. Eine der beiden Leuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Diese Form der Lichttechnik muss gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen. Bei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert. Sie darf ebenfalls mit dem Abblend- bzw. Fernlicht leuchten.

Bremsleuchte

Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem muss diese Form der Motorradbeleuchtung auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird.

Blinker

Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Nicht erforderlich, aber dennoch zulässig sind die Blinker bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein - dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig. Diese sind symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe zu montieren. Die Innenkanten müssen einen Abstand von mindestens 34 cm zueinander haben.

Kennzeichenbeleuchtung

Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein. Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken. Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen. Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein. Wie beim PKW ist der Betrieb nur erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 Meter.

Rückstrahler

So muss jedes Kraftrad über einen roten Rückstrahler verfügen. Mit Beiwagen müssen es zwei sein. Ein Roller bzw.

Scheinwerfer

Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Das gilt entsprechend auch für die Scheinwerfer. Außerdem müssen die Scheinwerfer frei justierbar und arretierbar sein. Dadurch wird ein genaues Einstellen ermöglicht und ein ungewolltes Verstellen der frontalen Beleuchtung am Fahrzeug verhindert.

Schlussleuchte

Eine rote Schlussleuchte ist bei Solofahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern mit Beiwagen müssen es zwei sein. Sie muss brennen, wenn das vordere weiße Licht leuchtet. Die Lampe befindet sich stets auf der Rückseite des Kraftrades.

Seitliche Rückstrahler

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Suchscheinwerfer

Nicht vorgeschrieben ist ebenfalls der weiße Suchscheinwerfer. Dieser darf schwenkbar sein und kann verwendet werden, um Objekte wie Wegweiser oder Hausnummern anzuleuchten, wenn das fest verbaute Licht diese nicht erfasst. Der Einsatz darf grundsätzlich nur temporär erfolgen und die Leistungsaufnahme darf 35 Watt nicht übersteigen. Der Suchscheinwerfer muss separat anschaltbar sein.

Warnblinkanlage

Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein. Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können. Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss. Ihre Aufgabe ist es, andere Verkehrsteilnehmer über eine Gefahrenstelle zu informieren.

Prüfzeichen und Zulässigkeit

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.

Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam. Nur mittels Teile- bzw.

LED-Beleuchtung am Motorrad

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.

Tagfahrlichtpflicht in Deutschland

In Deutschland besteht für Motorräder eine Tagfahrlichtpflicht. Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Für PKW und LKW gibt es eine solche Vorschrift noch nicht.

Tagfahrlicht nachrüsten

Unter Beachtung der Vorschriften darf das Tagfahrlicht nachträglich am Motorrad montiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Einbausatz der europäischen Richtlinie (ECE-R 87) entspricht bzw. Das Tagfahrlicht darf das normale Abblendlicht nicht in irgendeiner Weise dimmen oder verdunkeln. Die optimale Höhe liegt bei mindestens 250 mm und maximal 1.500 mm (gemeint ist der Abstand zur Fahrbahn). Der Mindestabstand zwischen den Leuchten muss 600 mm betragen. Jede Änderung am Kfz muss vom TÜV oder ähnlichen Prüfanstalten abgenommen und durch eine Änderungsabnahmebescheinigung (nach § 19 Abs.

Tagfahrlicht vs. Abblendlicht

Während es in Deutschland für Autofahrer keine generelle Lichtpflicht am Tag gibt, sieht es im Ausland anders aus. Dort gibt es teilweise sehr unterschiedliche Regelungen. So sind zum Beispiel in Italien neben dem vorgeschriebenen Abblendlicht auch Tagfahrleuchten erlaubt, in Österreich dagegen gibt es keine Vorschriften zum Fahren mit Licht am Tag.

Tagfahrlicht darf nur bei guten Sichtverhältnissen verwendet werden. "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern" müssen Autofahrer laut Gesetz das Abblendlicht einschalten.

Grundsätzlich dürfen Autofahrer tagsüber auch mit Abblendlicht fahren, energiesparender sind allerdings die Tagfahrleuchten.

Tagfahrlicht mit Rücklicht koppeln

Die Koppelung des Tagfahrlichts mit den Rückleuchten ist gesetzlich nicht verboten, einige Hersteller bieten das auch an.

Wichtige Punkte beim Anbau von Tagfahrleuchten

  • Tagfahrleuchten müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein.
  • Tagfahrleuchten müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden.
  • Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt zur Verkehrssicherheit bei und gewährleistet, dass Ihr Motorrad den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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