Die Teilkasko für Ihr Motorrad: Leistungen und Schutz

Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine und das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht.

Doch was, wenn dabei mal etwas passiert? Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen. Zweiradfahrer haben ein vierfach höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein als alle anderen Verkehrsteilnehmer. Es wäre jedoch schade, wenn Ihre Leidenschaft für das Motorradfahren ständig durch die Sorge vor finanziellen Schäden nach einem Unfall getrübt würde.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Sie haben die Wahl, diesen Schutz durch eine Kaskoversicherung sowie Ergänzungen zu erweitern.

Was leistet die Teilkaskoversicherung für Ihr Motorrad?

Die Teilkaskoversicherung deckt eine Anzahl genau definierter Schadensfälle ab, zum Beispiel Diebstahl oder Schäden durch Sturm und Hagel. Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. bei:

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine.
  • Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug.
  • Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
  • Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.
  • Transportschäden.
  • Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen.

Die Teilkaskoversicherung ist zur Stelle, wenn kein anderer für den Schaden an Ihrer fest installierten Wallbox oder Induktionsplatte aufkommt, falls Sie eine Ladestation für Ihr Elektro-Motorrad auf Ihrem Grundstück installiert haben.

Schutz bei Diebstahl

Zum Leidwesen ihrer Besitzer sind Motorräder ein beliebtes Diebesgut. Von 1000 versicherten Bikes wurden 2019 durchschnittlich 1,6 Exemplare gestohlen - ein vier Mal höherer Wert als beim Pkw. Wurde Ihr Motorrad gestohlen, erstattet die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert. Selbst fest angebaute Koffersysteme und der Helm, der darin verstaut wurde, sind in der Teilkasko versichert.

Das Beste dabei: Ist das Fahrzeug über eine Teil- oder Vollkasko versichert, gilt der Diebstahlschutz auch in den Wintermonaten weiter. Voraussetzung dafür ist, dass das Motorrad an einem gesicherten Ort steht, beispielsweise in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück.

Schutz bei Wildunfällen

Egal, wie vorsichtig Sie unterwegs sind: Immer wieder kommt es zu Unfällen mit Tieren. Mit der Motorrad-Teilkasko haben Sie eine Versicherung, die für diese Schäden aufkommt. Bei vielen Versicherungen sind Sie bei Zusammenstößen mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine), Federwild (z.B. Fasane, Wildgänse) und Nutztieren abgesichert.

Schutz bei Wetterschäden

Ein gefräßiger Marder, ein Sturm - schon ab Windstärke 7 - oder ein Kurzschluss: Für einige Schäden an Ihrem Motorrad können Sie nichts. Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8. Kippt Ihr Kraftrad um, weil eine starke Wind­böe es erfasst, zählt das als Sturm­schaden. Die Teil­kasko für Ihr Motorrad deckt den Schaden ab, wenn der Sturm stark genug war. Wie Hagelschäden sind Sturm­schäden am Motorrad über die Teil­kasko abgedeckt. Voraus­setzung ist, dass der Wetter­dienst den Sturm gemeldet hat.

Was ist nicht versichert?

Rennen sowie dazugehörige Übungsfahrten sind vom Versicherungsschutz der Haftpflicht- sowie der Teil- und Vollkaskoversicherung ausgeschlossen. Sprich: Ihre Motorrad-Teilkasko­versicherung über­nimmt keine Schäden, die bei einem Motorradunfall auf der Renn­strecke oder bei dazu­gehörigen Übungs­fahrten an Ihrem Bike entstehen. Nein, bei Vandalismusschäden leistet eine Teilkaskoversicherung fürs Motorrad nicht. Zerstören oder beschädigen Unbekannte Ihre Maschine mutwillig (z. B. zerkratzter Lack), übernimmt die Motorrad-Teilkasko keine Kosten. Fällt das Bike auf dem Stell­platz um, weil der Fahrer es nicht sicher abgestellt hat, leistet die Motor­rad-Teilkasko­versicherung dagegen nicht.

Ergänzungen zur Motorrad-Versicherung

Viele Versicherungen bieten einen Schutzbrief für Fahrzeuge gleich mit an. Er bietet zusätzlichen Schutz bei Pannen und Unfällen - zum Beispiel durch Übernahme der Kosten für die Pannenhilfe oder den Abschleppdienst. Biker bekommen mit einem Schutzbrief ihrer Versicherung schnelle Hilfe unterwegs.

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken. Außerdem gibt es Ergänzungen zu Ihrer Motorrad-Versicherung.

Saisonkennzeichen

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.

Wann ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll?

In der Regel ist eine Motor­rad-Teil­kasko sinnvoll für Fahrzeug­halter, die ein nicht mehr ganz neues, aber gut erhaltenes Bike fahren. Sie schließen die Motorrad-Teil­kasko immer für ein bestimmtes Fahr­zeug ab. Das bedeutet: Der Vertrag ist nicht auf eine andere Maschine über­tragbar.

Geringere Kosten: Sie zahlen einen anteiligen Beitrag Ihrer Motor­rad-Teil­kasko für den Zeitraum, in dem das Bike angemeldet ist.

Faktoren, die den Beitrag zur Teilkaskoversicherung beeinflussen

Wer bei der Teilkasko für sein Motor­rad eine Selbst­beteiligung vereinbart, spart Bei­träge. Im Zulassungsbezirk, in dem Sie Ihr Bike angemeldet haben, ist das Risiko für Teilkasko­schäden gering? Dann ist die Regional­klasse meist niedrig und der Beitrag der Motorrad-Teilkasko entsprechend günstig. Je schwächer ein Motorrad motorisiert ist, desto niedriger ist in der Regel das Unfall­risiko. Wer sein Bike ausschließlich für Wochenend­ausfahrten bei schönem Wetter nutzt, legt weniger Kilo­meter im Jahr zurück als jemand, der fast jeden Tag Motor­rad fährt. Gelegenheits­fahrer haben statistisch gesehen ein geringeres Unfall- und Schadens­risiko. Je älter und erfahrener ein Motorrad­fahrer ist, desto geringer ist statistisch gesehen sein Unfall­risiko.

Viele Kfz-Versicherer berücksichtigen beim Berechnen von Teil­kasko-Motor­rad-Kosten die Berufs­gruppe der Ver­si­che­rungs­nehmer (z. B. Beamte, land­wirt­schaftliche Berufe). Anbieter unter­scheiden außer­dem mehrere Motorrad-Versicherungs­klassen - zum Beispiel reguläre Motor­räder, Leicht­kraft­räder, Roller, Quads und Trikes. Wichtig: Bei der Teilkasko gibt es keine Ein­stufung in eine Motorrad-Schaden­freiheits­klasse.

Wie kann ich meine Motorrad-Versicherung wechseln?

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.

  • Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
  • Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs eine „eVB-Nummer“ des neuen Anbieters.
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung möglich.

Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in einem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen.

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