Teilkasko für Moped bei Diebstahl: Welche Leistungen sind enthalten?

Um Ihr Kleinkraftrad wie Moped, Roller und Co. auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Versicherung, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen Ihren Roller nur mit einem aktuell gültigen Versicherungskennzeichen fahren. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.

Die Bedeutung der Mopedversicherung

Eine Mofa- bzw. Moped-Versicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung. Als versichert gelten der/die Halter/in, der/die Eigentümer/in, der/die Fahrer/in und der/die Beifahrer/in des Mofas bzw. Mopeds.

Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Nur mit einer Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Moped oder Ihr Mofa nutzen. So schreibt es das Gesetz vor. Der Grund: Verursachen Sie einen Unfall, kann das schnell teuer werden. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar.

Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die Versicherung zahlt bei berechtigten Forderungen des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden. Sie leistet, wenn Sie einen Unfall bauen und jemand verletzt wird. Außerdem wehrt sie Forderungen ab, die unberechtigt sind.

Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Der Fahrer muss aber zusätzlich den Versicherungsschein in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone jederzeit mitführen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.

Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit.

Versicherungssumme

Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € begrenzt.

Bei der R+V-Moped-Versicherung haben wir die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung erweitert und Ihre Deckungssumme auf 100 Mio. EUR erhöht. Personenschäden sind entsprechend mit maximal 12 Mio. EUR je geschädigter Person abgesichert.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Die Teilkaskoversicherung: Mehr Schutz für Ihr Moped

Zusätzlich bietet sich eine Teilkasko an, um auch Schäden am eigenen Moped mit abzusichern. Wir empfehlen Ihnen, die Mopedversicherung mit einer Teilkaskoversicherung zu ergänzen, die im Falle von bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug greift.

Mit der Teilkasko sichern Sie zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Kleinkraftrad ab. Ohne Teilkasko-Schutz kann es im Falle eines Schadens für Sie teuer werden.

Die Teilkasko bezahlt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Versichert sind u.a. Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch. Die Teilkaskoversicherung ergänzt Ihre gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ideal und bietet für Mopeds, Mofas und Roller zusätzlichen Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken.

Leistungen der Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Diebstahl oder Raub, Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch, Zusammenstöße mit Tieren, Tierbiss, Kurzschluss und Glasbruch.

  • Diebstahl inkl. Raub: Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
  • Glasbruch: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
  • Zusammenstoß mit Tieren: Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
  • Kurzschluss: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
  • Tierbiss: Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.

Bei einer Teilkasko werden auch alle Schäden an Ihrem Moped infolge von Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Glasbruch und Kurzschluss übernommen.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt grundsätzlich einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile am Tag des Schadens. Das ist der Kaufpreis, den Sie für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder solcher Teile bezahlen müssten.

Diebstahl von Mopeds

Die Anzahl von Diebstählen von Mofas und Mopeds nimmt in Deutschland zu. Fast 10.660 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden 2023 gestohlen. Das sind über 45% Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr. Die Haftpflichtversicherung allein bietet in diesem Fall keinen Schutz. Mit der Teilkasko-Versicherung der R+V hingegen tragen Sie die finanziellen Folgen eines Diebstahls nicht allein.

Möchten Sie Ihren Roller gegen Diebstahl versichern, benötigen Sie eine Teilkaskoversicherung.

Selbstbeteiligung

Die Teilkaskoversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst Ihre Versicherungsprämie in Ihrer Teilkaskoversicherung. Bei der R+V haben Sie die Möglichkeit Ihre Teilkasko-Versicherung ohne und mit Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR abzuschließen. Die Entscheidung für eine Selbstbeteiligung kann Ihre Versicherungsprämie reduzieren und ist eine Überlegung wert, wenn Sie bereit sind, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Die Option ohne Selbstbeteiligung bietet Ihnen hingegen maximalen Komfort, da im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Wann leistet die Moped-Versicherung?

Die Versicherung gilt maximal ein Jahr. Sie endet automatisch am 28. Februar, in Schaltjahren am 29. Februar, nach dem Vertragsbeginn. Eine Kündigung ist nicht nötig.

Das Verkehrsjahr für Moped-Versicherungen beginnt immer am 1. März und endet am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Natürlich kann der Versicherungsschutz auch nach dem 1. Autoversicherung kann der Vertrag Ihrer Moped-Versicherung nicht automatisch verlängert werden.

Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.

Wird eine Versicherung später abgeschlossen, gilt sie erst ab diesem Zeitpunkt. Aber auch in diesem Fall stets nur bis Ende Februar des Folgejahres. Wer sein Moped also im März noch gar nicht benötigt und die Versicherung daher erst im Mai abschließt, spart bei der Mopedversicherung so die Kosten für die Beiträge von zwei Monaten.

Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Fallbeispiele

Diebstahl: Ein Roller wird in der Nacht aus einer öffentlichen Parkzone direkt vor dem Haus der Besitzerin gestohlen. Die Teilkaskoversicherung der R+V kommt für die Kosten für die Neubeschaffung des Zweirades auf. Mit dem Schadenersatz kann sich der Besitzer einen neuen Roller kaufen. Mit der R+V-Teilkaskoversicherung sind Rollerfahrerinnen und Rollerfahrer vor den finanziellen Schäden bei Diebstahl ihres Zweirades geschützt.

Zusammenstoß mit Tieren: Ein Mopedfahrer ist auf einer Landstraße unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße kreuzt. Um eine Kollision mit dem Tier zu vermeiden, weicht er aus, verliert dabei jedoch die Kontrolle über sein Moped und stürzt. Glücklicherweise bleibt er unverletzt, aber sein Moped trägt eine abgebrochene Frontleuchte davon. In diesem Fall greift die Teilkaskoversicherung der R+V, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, wenn diese durch eine Kollision mit Tieren wie z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Hunde entstanden sind. Die Versicherung deckt die Reparaturkosten ab und ermöglicht es dem Fahrer, sein Moped schnell wieder zum Laufen zu bringen.

Moped-Typen

Die R+V-Moped- und Roller-Versicherung bietet passenden Schutz für zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugklasse von bis zu 60 km/h. Sie sind unsicher, ob Sie ein Mopedkennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für Ihr Fahrzeug benötigen?

Mofa

Das Wort Mofa ist eine Abkürzung für die Bezeichnungen motorisiertes Fahrrad oder Motor-Fahrrad. Klassische Mofas werden über eine Pedale gestartet und gebremst und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Vor allem für junge Fahrerinnen und Fahrer sind Mofas der ideale Begleiter. Denn sie sind bereits ab 15 Jahren fahrbar. Wichtig zu wissen: Helm nicht vergessen!

Roller

Roller sind nicht nur bequem, sondern auch stilvoll. Häufig wird zwischen Mofaroller und Motorroller unterschieden. Mofaroller sind moderne Varianten der Mofas mit rollerähnlichem Design. Sie sind im Vergleich zum Mofaroller mit bis zu 60 Kilometern pro Stunde nicht nur schneller, sondern bieten auch im Stadtverkehr zahlreiche Vorteile: Staus können bequem umfahren werden und eine lange Parkplatzsuche gehört der Vergangenheit an. Motorroller verfügen über einen Durchstieg, auf dem die Füße abgestellt werden können. Eine Pedale und einen Kickstarter wie beim Mofa gibt es nicht. Dank des Automatikgetriebes sind Motorroller leicht zu bedienen. Wie auch das Mofa ist der Roller ein beliebtes Fortbewegungsmittel bei Jugendlichen. Viele Modelle der motorisierten Zweiräder können bereits ab 16 Jahren gefahren werden.

Moped

Leistungsstärker, aber optisch kaum vom Mofa zu unterscheiden, ist das Moped. Das Fahrrad mit Hilfsmotor bringt es mit dem starken Motor auf Höchstgeschwindigkeiten bis zu 45 Kilometer pro Stunde. Wie beim Mofa werden auch beim Moped die Pedale zum Starten des Motors sowie zum Bremsen genutzt. Während der Fahrt dienen sie als Fußstützen. Ebenso lässt sich die Leistung des Motors durch Muskelkraft steigern, indem die Fahrerin oder der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt. Übrigens: Der Name Moped setzt sich aus den Begriffen "Motorrad" und "Pedale" zusammen. Neben der klassischen Mofa-Optik, gibt es auch Moped-Modelle, die optisch an Motorräder erinnern.

Vespa

Die Vespa ist der Klassiker unter den Rollern. Je nach Ausstattung des Motors erreicht der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 98 Kilometern pro Stunde. Über die Moped-Versicherung können Vespas mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 Kilometer pro Stunde versichert werden.

Dreirädrige Kleinkrafträder

Dreirädrige Kleinkrafträder sind eine Kombination aus einem Motorrad und einem Pkw. Sie besitzen vorne eine einspurige und hinten eine mehrspurige Achse. Auch Kleintransporter fallen in der Regel in die Kategorie der dreirädrigen Kleinkrafträder. Weiterhin bieten dreirädrige Kleinkrafträder einen größeren Stauraum als Mofas, Mopeds und Roller und damit auch eine höhere Transportkapazität sowie mehr Standfestigkeit beim Beladen. Eine besondere Form unter den dreirädrigen Kleinkrafträdern ist das in den 70er-Jahren entstandene Trike - eine Mischung aus den Worten "Triangle” und “Bike". Es bestand aus dem Heck eines VW-Käfers, einem Motor sowie der Achse eines Motorrads. Mittlerweile sind Trikes fester Bestandteil im deutschen Straßenverkehr. Aufgrund der unterschiedlichen Modelle und Ausführungen von Trikes gelten verschiedene Vorgaben hinsichtlich der Helmpflicht, des Sicherheitsgurts, der Sitzes und der Haltegriffe. Auch die Führerscheinklasse bzw. die Art der Fahrerlaubnis ist von der Leistung des Trikes abhängig: Manche Trikes erreichen Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 200 Kilometern pro Stunde.

S-Pedelecs (Speed-Pedelecs)

S-Pedelecs (Speed-Pedelecs) gelten als wahre Kraftpakete unter den Zweirädern. Sie besitzen einen Elektromotor, der die Fahrerin oder den Fahrer beim Tritt in die Pedale unterstützt. Die Zweiräder können so Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen. Rechtlich gesehen zählen Speed Pedelecs zur Kategorie der Kleinkrafträder und sind damit versicherungspflichtig. Ebenso müssen Fahrerinnen und Fahrer von Speed Pedelecs einen entsprechenden Schutzhelm tragen. Ein Versicherungskennzeichen ist ebenso Voraussetzung für die Fahrt mit dem trendigen Kleinkraftrad wie ein Führerschein der Klasse AM. Das Mindestalter für die Nutzung eines Speed Pedelecs beträgt wie beim Roller 16 Jahre. Gut zu wissen: Zur Grundausstattung der S-Pedelecs gehören Rückspiegel, Dauerfahrlicht sowie eine Hupe.

E-Scooter

Optisch erinnert der E-Scooter an einen normalen Tretroller. Wie sein Pendant aus Kindertagen besitzt der Roller eine Lenk- und Haltestange, ist jedoch zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet. Mit bis zu 20 Kilometer pro Stunde ist der wendige Tretroller in Städten eine beliebte Alternative zum Fahrrad, zu Fuß oder zu den öffentlichen Verkehrsmitteln - auch für längere Strecken. Eine Akkuladung reicht je nach Modell und Nutzung bis zu 30 Kilometer. Dank ihres Höchstgewichts von maximal 55 Kilogramm und ihren kleinen Maßen sind die Tretroller ähnlich wie E-Bikes leicht zu transportieren. Vor allem bei Jugendlichen stößt der E-Scooter auf breite Resonanz: Der E-Scooter darf offiziell ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist für die Fahrt nicht notwendig.

Segways

Sie sind intuitive und effiziente Fortbewegungsmittel, nicht nur für Touristengruppen oder bei Firmenevents: Segways. Sie bestehen aus zwei Rollen, einem Trittbrett, auf dem die Fahrerin oder der Fahrer aufrecht steht, sowie einer Lenkstange inklusive Steuergriff. Anders als beim Fahrrad oder Roller sind die Räder beim Segway nicht hintereinander, sondern nebeneinander angeordnet. Ausgestattet mit einer elektronischen Antriebsregelung wird der Segway ausschließlich über die Gewichtsverlagerungen der Fahrerin oder des Fahrers beschleunigt, gebremst und gelenkt. Für Segways gelten ähnliche rechtliche Vorgaben wie für den E-Scooter: Gehwege sind tabu. Ein Führerschein ist bis auf wenige Ausnahmen nicht notwendig, eine Versicherungsplakette jedoch Pflicht.

Quads

Quads lassen sich nicht nur dynamisch in unwegsamen Gelände steuern, sondern versprechen auch auf der Straße ein enormes Fahrvergnügen. Der Name stammt vom englischen Wort "Quadricycle" und bedeutet "Vierrad". Optisch erinnern die vierrädrigen Fahrzeuge an eine Kombination aus Auto und Motorrad, ausgestattet mit einer Sitzbank, die in der Regel Platz für bis zu zwei Personen bietet. Anders als beim Auto wird das Quad nicht mit einem Lenkrad, sondern mit einer Lenkstange gesteuert. Quads sind in unterschiedlichen Größen und Motorisierungen erhältlich. Dort gelten für Quads im Übrigen die gleichen Gesetze wie für Kraftfahrzeuge auch. Das Tragen von Sicherheitsgurten ist Pflicht. Zudem dürfen Quads nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn fahren. Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde können in Deutschland bereits von Jugendlichen ab 15 Jahren mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.

Krankenfahrstühle

Ob in der Großstadt oder auf dem Land: Krankenfahrstühle erleichtern den Alltag für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und schenken ihnen ein Stück Freiheit. Kleine Einkäufe im Supermarkt, Freunde im Restaurant treffen oder ein Termin beim Arzt können mit einem Krankenfahrstuhl trotz körperlicher Einschränkungen wahrgenommen werden. Krankenfahrstühle besitzen einen Elektroantrieb und sind mit einem Akku ausgestattet, der bis zu 40 Kilometer hält. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 Kilometern pro Stunde dürfen die wendigen Begleiter auch auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone fahren. Auch im öffentlichen Nahverkehr, das heißt in Bussen und Bahnen, dürfen die agilen Elektromobile unter bestimmten Voraussetzungen mitfahren. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung sind für Fahrerinnen und Fahrer von Krankenfahrstühlen nicht erforderlich. Auch ein Behindertenausweis ist für die Nutzung keine Voraussetzung. Für die Fahrt mit einem Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 Kilometern pro Stunde gilt jedoch ein Mindestalter: Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein, um das Elektromobil zu fahren. Krankenfahrstühle, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde übe...

Die VHV Moped-Versicherung: Schutz und Leistungen im Überblick

Die VHV Moped-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtschäden und, je nach gewähltem Tarif, auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Den Versicherungsschutz können Sie anschließend jährlich unkompliziert verlängern.

Leistungen im Vergleich

Abdeckung Haftpflicht Haftpflicht + Teilkasko
Deckungssumme Bis zu 100 Mio. € Bis zu 100 Mio. €

Außerdem bietet die Mopedversicherung Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs. D.h. Mit einer Deckungssumme bis zu 100 Mio. € je Schadensfall und bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person bietet die VHV umfassenden Schutz.

Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.

ADAC Moped-Versicherung

Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3. Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.

Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.

Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).

Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.

Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.

BGV Mopedversicherung

Umfassende Absicherung von Schäden bis zu 100 Millionen Euro. Für BGV Family-Kunden 10 Prozent Rabatt auf jeden neuen Vertrag. SC Freiburg, KSC, Rhein-Neckar Löwen: Jetzt Fan-Kennzeichen sichern! Einfach im Kundencenter in Ihrer Nähe anrufen und abholen. Ab 70 € im Jahr. In wenigen Schritten zum Antrag Mofa- und Mopedversicherung. Das Wichtigste in Kürze. Eine Haftpflicht für Ihr Moped ist Pflicht.

Sie deckt dabei Schäden bis zu 100 Mio. Euro pauschal (max. 12 Mio. Euro je geschädigter Person) ab.

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