Halter von Elektrorollern und Elektromotorrädern können mit der Treibhausgas-Minderungsquote Geld verdienen, indem sie CO2-Zertifikate verkaufen. Auch für 45 km/h-Fahrzeuge ist das möglich. Zertifikatshandel heißt das Stichwort.
Wie funktioniert die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) schreibt Mineralölunternehmen seit 2015 Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen vor. Seit 2019 wird auch Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten belohnt. Und seit 2022 sogar dreifach angerechnet. Hiervon können nun private Halter und Halterinnen von Elektrorollern und Elektromotorrädern profitieren.
Grünstrom oder nicht - spielt das eine Rolle?
Ob der Strom für das Elektrofahrzeug aus regenerativen Quelle stammt, ist derzeit (noch) egal. Halter von Elektrorollern oder Elektromotorrädern könnten also ihre Fahrzeuge mit Kohlestrom laden und ihre Zertifikate dann an den Kohlestromerzeuger verkaufen, mögen einige an dieser Stelle vielleicht denken. Theoretisch, ja. Praktisch "kann aber niemand nur Kohlestrom buchen. Und gegenüber anderen Antriebsarten spart ein Elektroauto im Betrieb immer CO₂, weil es erheblich effizienter ist.", so Kollege Gregor Hebermehl von auto-motor-und-sport.de über den Zertifikatshandel bei Elektroautos.
Außerdem stieg der Anteil des Grünstroms in Deutschland in den letzten Jahren rasant an: "Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) betrug der Anteil grünen Nettostroms in Deutschland im Jahr 2020 erstmals 50,5 Prozent - über die Hälfte des erzeugten Stroms war also nachhaltig (…)".
Privat oder gewerblich - wer profitiert?
Ob das Fahrzeug privat oder gewerblich zugelassen ist, spielt für die Berechtigung keine Rolle - und Halter mehrerer Fahrzeuge können auch für jedes einzelne Fahrzeug ein Zertifikat verkaufen. Die Berechnung der Kosten erfolgt auf einem pauschal vom Bundes-Umweltministerium (BMU) festgelegten Wert, der eine jährliche Anpassung erfährt. Für das Jahr 2022 hat das BMU einen Wert von 1.943 Kilowattstunden bekannt gegeben. Die CO2-Differenz, die bei der Erzeugung von 1.943 kWh durch Benzin entsteht, schreibt also das BMU dem Elektroautohalter gut.
Jeder Halter und jede Halterin könnte selbst beim BMU ein Zertifikat beantragen, doch die Abwicklung über einen Zwischenhändler ergibt mehr Sinn. Denn großen Abnehmern, wie beispielsweise Kohlekraftwerk-Betreibern, ist der Verwaltungsaufwand für kleine Einzelzertifikate zu hoch. Im Zuge dessen entwickelte sich bereits eine ganze Start-up-Szene, die die Zertifikate einzelner Fahrzeughalter bündelt und diese paketweise anbietet. Die Zwischenhändler verdienen ihr Geld dann mit einer Provision, die vom Zertifikatserlös der Halter abgezogen wird.
Wie hoch ist die Vergütung?
Je nach Anbieter und Marktwert soll der Zertifikatserlös für das Jahr 2022 wohl zwischen 250 und 350 Euro bringen. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei auch nach der Fahrzeugklasse. Da das Bundesumweltministerium für die THG-Prämie nur drei Klassen unterscheidet - M1 (Pkw), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse) - fallen alle E-Zweiräder automatisch in die Klasse der Pkw und kassieren auch die gleiche Prämie. Für die Beantragung brauchen die Halter nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Hier muss im Feld P.3 der Vermerk "Elektro" eingetragen sein. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Die Höhe schwankt wegen der sich ständig ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese Einnahmen sind steuerpflichtig, können aber unter Umständen unter eine zur Einnahmeart passende Freigrenze fallen, wobei der Freibetrag bei 256 Euro pro Jahr liegt.
THG-Prämie auch für 45-km/h-Fahrzeuge?
Auch Fahrzeuge der Klasse L1e/L1e-A, also 45 km/h-Elektroroller, 45 km/h-Elektromotorräder sowie S-Pedelecs können von der neuen Regelung profitieren. "Allerdings wird für eine erfolgreiche Zertifizierung ebenso wie bei einem E-Pkw eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der sogenannte Fahrzeugschein, benötigt", so die Information vom Anbieter Elektrovorteil.de. Das heißt, statt dem normalerweise ausreichenden Versicherungskennzeichen, müssen Halter*innen ihre 45-km/h-Zweiräder freiwillig zulassen. Das funktioniert genauso wie beim Auto oder Motorrad. Steuern werden dafür nicht fällig und auch eine HU braucht es weiterhin nicht.
Gesetzesänderung zum 28.07.2023
Seit einer Änderung in der Gesetzgebung werden nur noch Strommengenbescheinigungen von Fahrzeugen anerkannt, für die ein eigener Schätzwert für die Fahrzeugklasse vorliegt. Für zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. Roller L1e) sind derzeit keine Schätzwerte verfügbar und daher ist ab sofort keine Bescheinigung mehr möglich. Anträge von Fahrzeugen ohne Schätzwert werden von unserer THG-Quoten-Plattform automatisch abgelehnt.
THG-Prämienzahlung auch für bestimmte E-Zweiräder möglich
Was viele nicht wissen: Der THG-Quoten-Service kann auch für elektrische Zweiräder in Anspruch genommen werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Halter (privat oder gewerblich) von E-Krafträdern ab der Fahrzeugklasse L3e (über 45 km/h) sind grundsätzlich prämienberechtigt. Voraussetzung für die Antragsstellung ist, dass eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das E-Zweirad („großes Kennzeichen“) vorliegt. Dann wird die THG-Quote laut aktuellem Stand in derselben Höhe vergütet wie ein E-Auto. Und das lohnt sich, wenn man bedenkt, dass ein E-Zweirad in der Anschaffung viel günstiger ist als ein E-Auto.
Wichtig: Die THG-Quote kann nicht für E-Scooter bzw. elektrische Zweiräder beantragt werden, die unter 25 km/h schnell sind.
Mit freiwilliger Zulassung auch für kleine Elektroroller und S-Pedelecs
Normalerweise sind Kleinkrafträder (bis 45 km/h) und S-Pedelecs nicht förderfähig, da diese keine Zulassungsbescheinigung haben. Jedoch können auch Halter dieser Fahrzeuge in den Genuss der Förderung kommen, sozusagen durch eine Hintertür. Dafür muss das Fahrzeug freiwillig angemeldet werden. Für diesen legalen Trick benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, die eVB-Nummer („elektronische Versicherungsbestätigung“) und eine gültige Betriebserlaubnis.
Zusätzlich müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug fährt schneller als 25 km/h und darf max. 45 km/h schnell sein.
- Der Fahrer eines E-Rollers und S-Pedelecs muss mindestens den Führerschein der Klasse AM oder den Autoführerschein (Klasse B) besitzen.
Für die freiwillige Zulassung fallen Gebühren an. Dennoch ist die THG-Prämie aktuell i.d.R. deutlich höher, sodass sich die Aktion auf jeden Fall lohnen müsste. Informieren Sie sich im Voraus jedoch genau, welche Kosten durch die freiwillige Zulassung auf Sie zukommen und ob es für Sie und Ihr Elektrozweirad Sinn macht.
Welche E-Roller erhalten die THG-Quote?
Alle zulassungspflichtigen E-Zwei- und Dreiräder qualifizieren sich für die THG-Quote. Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind dadurch erkennbar, dass sie einen Fahrzeugschein haben, welcher auch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ heißt. Auf dieser Bescheinigung zur Fahrzeugzulassung ist die entsprechende Fahrzeugklasse vermerkt.
Zulassungsfreie E-Roller bekommen die THG-Prämie jedoch nicht. Unter zulassungsfreie E-Roller fallen u.a. jene wendigen Stadt-Flitzer, die auf 45 km/h gedrosselt sind. Diese E-Roller qualifizieren sich seit einer Novelle vom 29.7.2023 zum 38. BImSchV nicht mehr für die Quote.
E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e sowie L4e sind laut Gesetz zulassungspflichtig und qualifizieren sich deshalb als E-Roller für die THG-Quote. Nicht quotenberechtigt sind L3e-A1 und L3e-B sowie L4e-A1 und B.
Voraussetzungen für die Beantragung der THG-Quote
Für die Beantragung der THG-Quote auf E-Roller müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das E-Zweirad oder E-Dreirad muss zulassungspflichtig sein. Das bedeutet, es müssen ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und ein zulassungspflichtiges Kennzeichen laut FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) vorhanden sein.
- Der Fahrzeugschein dient zur Zertifizierung des E-Rollers beim Umweltbundesamt (UBA).
- THG-Quoten berechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des E-Zweirads bzw. E-Dreirads.
Wie viel THG-Prämie erhält man aktuell?
Bei der THG-Prämie für E-Roller gelten bei carbonify dieselben Quotenpreise wie für E-Autos (Fahrzeugklasse M1).
Die Registrierung der THG-Quote für E-Roller entspricht bei carbonify der Registrierung für alle anderen Fahrzeugklassen. Der Prozess ist genau derselbe: Nachdem der Fahrzeugschein im Kundenportal hochgeladen wurde, erfolgt eine Überprüfung der Zulässigkeit als Elektrofahrzeug durch das Umweltbundesamt (UBA). Abseits vom Hochladen der Fahrzeugpapiere müssen sich Kunden nicht um den Prozess kümmern, sondern carbonify übernimmt alle weiteren Schritte und die Abwicklung der Quote je nach gewünschten Preismodell.
Das bedeutet, für das Abrechnungsjahr 2024 bietet carbonify als Anbieter zur Abwicklung der THG-Quote je nach Preismodell zwischen 70 und 90 Euro plus 10 Euro Neukundenbonus:
- Express-Prämie: Garantiert 70 Euro Auszahlung innerhalb einer Woche.
- Klassik-Prämie: 80 Euro Auszahlung wenige Wochen nach der Zertifizierung des UBA.
- Bonus-Prämie: Mindestauszahlung von 90 Euro im Dezember, optimiert durch Abwarten des besten Verkaufszeitpunkts.
Weitere Vorteile von E-Rollern
Neben der Berechtigung zur THG-Quote bieten E-Roller sowie E-Motorräder eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber konventionellen Benzin- oder Diesel-Motorrädern.
- Umweltfreundlichkeit: E-Roller und E-Motorräder produzieren lokal keine Emissionen.
- Niedrigere Betriebskosten: Strom ist in der Regel günstiger als Benzin oder Diesel, und elektrische Motorräder erfordern weniger Wartung.
- Leises Fahren: E-Roller sind im Betrieb deutlich leiser bzw. teilweise gar nicht hörbar.
- Sofortiges Drehmoment: Elektrische Motoren liefern ein sofortiges Drehmoment, was bedeutet, dass E-Motorräder oft eine schnelle Beschleunigung bieten können.
- Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Da E-Roller und E-Motorräder keine fossilen Brennstoffe benötigen, tragen sie zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energien bei.
- Günstiges Laden von zu Hause: Mit einer Wallbox lassen sich E-Roller und E-Motorräder günstig und unkompliziert über das Eigenheim laden.
- Förderungen und Anreize: Neben der THG-Quote für E-Roller bieten sich weitere finanzielle Anreize und Förderungen für den Kauf von E-Rollern. Genau wie bei E-Autos entfällt auf E-Roller mit Straßenzulassung die KfZ-Steuer.
Die freiwillige Zulassung: Ein Schlupfloch?
Bislang erlaubte es eine Gesetzeslücke bei der THG-Quote, die THG-Prämie auch für Kleinkraftroller, -räder und S-Pedelecs zu kassieren. Dafür musste ihr Fahrzeug lediglich über eine "freiwillige Zulassung" verfügen.
Gesetzeslücke gestopft: Jetzt ist diese Lücke per Gesetz gestopft. "Grundsätzlich ist eine Teilnahme für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht vorgesehen", teilte das Umweltbundesamt gegenüber AUTO BILD mit.
Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrads bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h gibt es immer noch. Dafür benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, eine EVB-Nummer der Versicherung (digitale Versicherungsbestätigung), eine gültige Betriebserlaubnis sowie unter Umständen ein Gutachten. Gesetzliche Grundlage ist §3 III Nr. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung.
Die freiwillige Zulassung nützt dem Halter: Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Punkte in der Schadensfreiheitsklasse zu sammeln. Damit können später, beim Umstieg auf ein Auto, die schadenfreien Jahre dieser SF "mitgenommen" werden, um so einen günstigeren Einstieg ins Autofahrerleben zu erreichen.
Probleme bei der freiwilligen Zulassung
Strittig ist aktuell, ob es überhaupt noch die Möglichkeit geben wird, die freiwillige Zulassung durchzuführen. Zwar gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gesetzliche Grundlage für ein Untersagen der Zulassung, aber aktuelle Medienberichte decken sich mit Kunden- und Händlerfeedback. So arbeitet das von der FDP geführte Bundesverkehrsministerium Medienberichten zufolge derzeit an einer Neufassung der Zulassungsverordnung, um das „Schlupfloch“ der freiwilligen Zulassung für Elektrokleinfahrzeuge zu schließen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind das die häufigsten Ablehnungsgründe für eine freiwillige Zulassung, die uns von Usern und Händlern zugeleitet wurden:
- „Freiwillige Zulassung“ heißt, dass diese für Zulassungsstellen freiwillig sei
- Bauartbedingt passe das benötigte Kennzeichen nicht an den Roller (häufig werden ausschließlich 28 cm breite Kennzeichen vergeben)
- Ohne ein E im Kennzeichen dürfe man nicht am Straßenverkehr teilnehmen
- Benötigt werde zwingend eine TÜV-Plakette
- Das Fahrzeug müsse vorgeführt werden, damit die Kennzeichenbeleuchtung geprüft werden könne (stimmt aber tatsächlich!)
- Für Kunden mit Moped-Kennzeichen: eine doppelte Zulassung sei nicht möglich
- Freiwillige Zulassung können seitens der Zulassungsstellen beliebig verschoben werden (Personalmangel)
- Der Datenabruf vom Kraftfahrtbundesamt sei nicht möglich
- Es sei eine vorherige Prüfung durch einen Sachverständigen notwendig
- Der Kaufvertrag sei ungültig, da dieser auf den Tag der Zulassung terminiert werden solle
THG Prämie für Elektroroller beantragen
Die THG Quote bzw THG Prämie für Elektroroller ist eine Förderung des Bundes zum Kauf eines Elektrorollers. Die Regelung wurde jetzt vom Bund geändert. Die THG Prämie (Treibhausgas Prämie) erhält ein Nutzer eines Elektrofahrzeuges für die jährliche Nutzung seiner Elektromobilität.
Ausschlaggebend für die Beantragung der THG-Quote ist dann die Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Vermerk „Elektro“ im Feld P.3. Daher auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass im System auch zwingend diese Bescheinigung hochgeladen wird. Unser Support findet leider immer wieder CoC-Dokumente, Versicherungsnachweise oder offizielle Dokumente, die nicht als Nachweis beim Umweltbundesamt dienen können.
Wenn in eurer Zulassungsbescheinigung im Fahrzeugschein in Zeile J die Klasse L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A oder L5e-B vermerkt ist, dann seit Ihr zum Erhalt der Prämie berechtigt.
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