Als Fahrer eines Elektroautos leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen. Dieser Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität wird seit 2022 bis zum Jahr 2030 vom Gesetzgeber in Deutschland anerkannt.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bietet E-Roller-Besitzern in Deutschland die Möglichkeit, durch den Verkauf der durch ihre Fahrzeuge eingesparten Emissionen zusätzliches Einkommen in Form von Geld zu generieren.
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, den CO₂-Ausstoß ihrer Produkte zu kompensieren. Dem gegenüber stehen Halter von Elektrofahrzeugen, die ihr eingespartes Treibhausgas an die Konzerne „verkaufen“ können.
Mit der Treibhausgasminderungsquote oder auch THG-Quote können Sie Ihre CO₂-Einsparungen auf Basis einer deutschen Förderung jährlich anrechnen lassen und mit unserer Hilfe als erfahrener Anbieter an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Dafür erhalten Sie in Folge die sogenannte Treibhausgasprämie bzw. THG-Prämie.
Damit helfen Sie aktiv mit, Geld von Mineralölunternehmen direkt in die Elektromobilität zu lenken - und profitieren jedes Jahr lange finanziell von diesen Maßnahmen.
Wer ist berechtigt?
Ab 2022 können alle Halter von rein batteriebetriebenen E-Autos in Deutschland ihre THG-Quoten unkompliziert verkaufen. Unsere THG Angebote erstrecken sich über alle Fahrzeugklassen und Besitzer von Privatautos, Firmenautos, Leasing und Elektroflotten, als auch für Geschäftskunden wie E-Transporter (z.B. N1), Elektrobusse (z.B. M3) und E-LKWs. Also für Ihren kompletten mit Strom betriebenen Fuhrpark.
Selbst Roller und Motorräder können Sie wir für Sie übernehmen. Als Voraussetzung für die Zertifizierung Ihres Autos gilt, dass es sich um ein reines Elektroauto handelt.
THG-Prämie beantragen - Schnell zur THG-Quote 2025
Elektrovorteil übernimmt für Sie als verlässlicher Partner die gesamte Abwicklung Ihrer THG-Prämie - einfach, sicher und schnell, von der Anmeldung bis zur Auszahlung, ganz ohne Risiko. Ob Privatperson oder Unternehmen: Für rein elektrische Fahrzeuge - egal ob Firmenwagen, Leasingfahrzeug oder privates Auto - erhalten Sie jährlich eine attraktive Prämie (ausgenommen Hybride).
Auch für Ladestrom aus Wallboxen und öffentlichen Ladepunkten kann eine THG-Prämie beantragt werden. Denn verpflichtet zur Einhaltung der gesetzlichen Klimaziele im Verkehr, zahlen Mineralöl-Unternehmen für den Anteil an eingesparten Emissionen aus Elektromobilität. Emissionen sparen, CO₂ Zertifikate verkaufen, Geld aufs Konto. Wir kümmern uns um Fahrzeugschein Registrierung, Beantragung beim Umweltbundesamt (UBA) stellen und den Quotenhandel. Nutzen Sie unsere Services für schnelle Auszahlung.
Hinweis: das Quotenjahr 2024 ist aktuell abgeschlossen - Anträge nur noch für 2025 möglich.
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Unsere THG Angebote erstrecken sich über alle Fahrzeugklassen und Besitzer von Privatautos, Firmenautos, Leasing und Elektroflotten, als auch für Geschäftskunden wie E-Transporter (z.B. N1), Elektrobusse (z.B. M3) und E-LKWs. Also für Ihren kompletten mit Strom betriebenen Fuhrpark. Selbst Roller und Motorräder können Sie wir für Sie übernehmen.
Welche E-Roller erhalten die THG-Quote?
- Viele E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e (schneller als 45 km/h) sind für die THG-Prämie qualifiziert.
- Es gibt keine THG-Quote für E-Roller bis 45 km/h und S-Pedelecs (E-Bikes).
- Eine Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023 schließt alle zulassungsfreien E-Roller von der THG-Quote aus.
Alle zulassungspflichtigen E-Zwei- und Dreiräder qualifizieren sich für die THG-Quote. Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind dadurch erkennbar, dass sie einen Fahrzeugschein haben, welcher auch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ heißt. Auf dieser Bescheinigung zur Fahrzeugzulassung ist die entsprechende Fahrzeugklasse vermerkt.
E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e sowie L4e sind laut Gesetz zulassungspflichtig und qualifizieren sich deshalb als E-Roller für die THG-Quote. Nicht quotenberechtigt sind L3e-A1 und L3e-B sowie L4e-A1 und B.
Voraussetzungen für die Beantragung
- Das E-Zweirad oder E-Dreirad muss zulassungspflichtig sein.
- Es müssen ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und ein zulassungspflichtiges Kennzeichen laut FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) vorhanden sein.
- Es ist seit der Novelle vom 29.7.2023 zum 38. BImSchV nicht mehr möglich, zulassungsfreie E-Roller freiwillig anzumelden, um die THG-Quote zu beantragen.
Der Fahrzeugschein dient zur Zertifizierung des E-Rollers beim Umweltbundesamt (UBA). Das Dokument wird beim UBA eingereicht, um zu überprüfen, ob das E-Fahrzeug für die THG-Quote berechtigt ist. Die Kommunikation mit dem UBA kann über einen THG-Anbieter wie carbonify abgewickelt werden.
THG-Quoten berechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des E-Zweirads bzw. E-Dreirads.
Durch die Teilnahme am THG-Quotenhandel qualifiziert sich der E-Roller für die THG-Prämie, welche ein Mal pro Jahr ausgezahlt wird. Im darauffolgenden Jahr kann der Prozess wiederholt werden, sodass eine weitere Auszahlung erfolgt.
Wie hoch ist meine Prämie?
Bei der THG-Prämie für E-Roller gelten bei carbonify dieselben Quotenpreise wie für E-Autos (Fahrzeugklasse M1). Das bedeutet, für das Abrechnungsjahr 2024 bietet carbonify als Anbieter zur Abwicklung der THG-Quote je nach Preismodell zwischen 70 und 90 Euro plus 10 Euro Neukundenbonus:
| Prämienart | Auszahlung |
|---|---|
| Express-Prämie | 70 Euro (innerhalb einer Woche) |
| Klassik-Prämie | 80 Euro (wenige Wochen nach Zertifizierung) |
| Bonus-Prämie | 90 Euro (im Dezember) |
Als Express-Prämie fällt die Auszahlung ein wenig geringer aus. Dafür überweist carbonify die Prämie innerhalb einer Woche nach Beantragung, ohne dass auf die Zertifizierung des UBA gewartet werden muss. Es werden garantiert 70 Euro für das Jahr 2024 ausgezahlt.
Bei der Klassik-Prämie gibt es für das Jahr 2024 80 Euro. Die Auszahlung erfolgt wenige Wochen nach der Zertifizierung des UBA.
Bei der Bonus-Prämie garantiert carbonify eine Mindestauszahlung von 90 Euro für das Jahr 2024. Die Auszahlung erfolgt hier im Dezember, da wir den optimalen Verkaufszeitpunkt abwarten. Steigen die Quotenkurse am Markt also im Jahresverlauf an, führt das zu einer höheren Auszahlung bei der Bonus-Prämie.
E-Roller: THG-Quote und weitere Vorteile
Neben der Berechtigung zur THG-Quote bieten E-Roller sowie E-Motorräder eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber konventionellen Benzin- oder Diesel-Motorrädern.
- Umweltfreundlichkeit: E-Roller und E-Motorräder produzieren lokal keine Emissionen.
- Niedrigere Betriebskosten: Strom ist in der Regel günstiger als Benzin oder Diesel, und elektrische Motorräder erfordern weniger Wartung.
- Leises Fahren: E-Roller sind im Betrieb deutlich leiser bzw. teilweise gar nicht hörbar.
- Sofortiges Drehmoment: Elektrische Motoren liefern ein sofortiges Drehmoment, was bedeutet, dass E-Motorräder oft eine schnelle Beschleunigung bieten können.
- Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Da E-Roller und E-Motorräder keine fossilen Brennstoffe benötigen, tragen sie zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energien bei, welche begrenzt sind und deren Abbau umweltschädlich ist.
- Günstiges Laden von zu Hause: Mit einer Wallbox lassen sich E-Roller und E-Motorräder günstig und unkompliziert über das Eigenheim laden.
- Förderungen und Anreize: Neben der THG-Quote für E-Roller bieten sich weitere finanzielle Anreize und Förderungen für den Kauf von E-Rollern.
Demnach entfällt nach § 3d KraftStG die Kfz-Steuer bis zum 31.
Die THG-Quote für E-Roller bis 45 km/h
Bislang erlaubte es eine Gesetzeslücke bei der THG-Quote, die THG-Prämie auch für Kleinkraftroller, -räder und S-Pedelecs zu kassieren. Dafür musste ihr Fahrzeug lediglich über eine "freiwillige Zulassung" verfügen. An diese - seltene - Variante hatte man seinerzeit beim Gesetzgeber offenbar nicht gedacht, als das THG-Quotensystem entwickelt wurde.
Gesetzeslücke gestopft. "Grundsätzlich ist eine Teilnahme für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht vorgesehen", teilte das Umweltbundesamt gegenüber AUTO BILD mit.
Die freiwillige Zulassung nützt dem Halter: Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Punkte in der Schadensfreiheitsklasse zu sammeln. Damit können später, beim Umstieg auf ein Auto, die schadenfreien Jahre dieser SF "mitgenommen" werden, um so einen günstigeren Einstieg ins Autofahrerleben zu erreichen.
Vorraussetzungen um die THG-Prämie für einen 45km/h Elektroroller zu beantragen?:
- Das Fahrzeug muss vollelektrische sein (Batterieelektrofahrzeug).
- Eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) muss vorhanden sein.
- Sie müssen als Halter des Fahrzeugs eingetragen sein.
Um diese Vorraussetzungen mit einem 45er L1e Elektroroller zu erfüllen, muss dieser bei einer Zulassungsstelle freiwillig zugelassen werden. Dieses Vorgehen ist bei vielen Zulassungsstellen momentan noch völlig unbekannt. Daher kann es hier häufiger zu Problemen kommen und es werden weitere Informationen oder Unterlagen angefordert.
Seit dem 29.07.2023 ist die Beantragung der THG-Quote für E-Roller nur noch für Zweiräder mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 möglich.
Um die THG-Prämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss ein Elektrofahrzeug sein, in dem Fall ein E-Roller
- Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen.
- Das Fahrzeug muss eine offizielle Zulassung haben.
- Du, der Halter des Fahrzeugs, musst die THG-Prämie aktiv beantragen.
Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrads machte es bis 2023 möglich, die THG-Prämie auch für Fahrzeuge zu kassieren, die eigentlich nicht unter die ursprünglichen Regelungen fielen. Dies galt insbesondere für 50er-Elektroroller und S-Pedelecs.
THG-Prämie: Kann man die Quote kassieren für Pedelecs und E-Roller bis 45 km/h?
Mittlerweile ist diese Gesetzeslücke durch eine Anpassung geschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat klargestellt, dass die Teilnahme an der THG-Quote für zulassungsfreie Fahrzeuge grundsätzlich nicht vorgesehen ist. In der Praxis gab es jedoch Unterschiede bei der Umsetzung, je nach Bundesland und Zulassungsstelle.
Die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist weiterhin möglich. Um diese zu erhalten, benötigt man den Personalausweis, eine EVB-Nummer (digitale Versicherungsbestätigung), eine gültige Betriebserlaubnis und eventuell ein Gutachten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §3 III Nr. 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Nach erfolgreicher Zulassung erhält man ein Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung 1 (ehemals Fahrzeugschein) sowie eine Zulassungsplakette.
Die freiwillige Zulassung bringt weiterhin Vorteile mit sich. Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Schadensfreiheitsklassen (SF) zu sammeln, die beim späteren Umstieg auf ein Auto genutzt werden können. Zudem erlaubt die Zulassung den Abschluss einer Kaskoversicherung, sofern es SF-Klassen gibt.
Auch wenn das Gesetz mittlerweile streng zu den E-Roller-Fahrern geworden ist, dürfen einige Fahrzeugklassen immer noch eine THG-Prämie bekommen.
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