Du denkst über den Kauf eines Elektrorollers nach und möchtest dabei Geld sparen? Neben einem Preisvergleich zwischen verschiedenen Modellen gibt es dafür noch weitere Möglichkeiten. Um bei einem E-Roller die Kosten zu senken, kannst du Förderungen und sogenannte THG-Prämien einstreichen. Was hat es damit auf sich? Wir verraten es dir.
Was ist die THG-Prämie?
Die THG-Prämie (Treibhausgas-Prämie) ist eine Förderung des Bundes zum Kauf eines Elektrorollers. Die THG-Prämie ist eine jährliche finanzielle Unterstützung, die für Elektrofahrzeuge gezahlt wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Hauptzweck dieser Prämie ist es, den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern und somit den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu verringern. Durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen trägt die THG-Prämie dazu bei, die Umwelt zu schützen und die Luftqualität zu verbessern.
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bietet E-Roller-Besitzern in Deutschland die Möglichkeit, durch den Verkauf der durch ihre Fahrzeuge eingesparten Emissionen zusätzliches Einkommen in Form von Geld zu generieren. Die THG-Quote ist eine Marktinstrument, die von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, um den Kauf von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen zu unterstützen und den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Für den Klimaschutz hat der Gesetzgeber die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote eingeführt. Sie gibt an, wie stark Energieversorger und Mineralölunternehmen den CO₂-Ausstoß senken müssen. Kann ein Unternehmen die Quote nicht einhalten, hat es die Möglichkeit, zusätzliche CO₂-Zertifikate, also „Verschmutzungsrechte“ am Markt erwerben. Umgekehrt kann es CO₂-Zertifikate verkaufen - und dafür Geld erhalten -, falls es weniger CO₂ produziert, als erlaubt ist.
Wie funktioniert die THG-Quote?
Aufgrund der Ausgestaltung des Gesetzes haben die Besitzer von bestimmten Elektrorollern die gleiche Möglichkeit wie die Betreiber von Ladepunkten: Sie können eingespartes CO₂ verkaufen und dafür Geld einstreichen. Die Höhe der E-Roller-Prämie hängt unter anderem vom Marktpreis der CO₂-Zertifikate ab.
Anspruchsberechtigte Fahrzeuge
Welche Modelle haben Anspruch auf die Prämie und ist dein E-Zweirad eins davon? Welche E-Roller haben 2025 Recht auf die THG-Prämie? Auch nach einigen Anpassungen am Gesetz dürfen einige Fahrzeugklassen die THG-Prämie beantragen - das sind die Klassen L3e und L4e, L3e-A2, L3e-A3, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A oder L5e-B. Dein Fahrzeug muss allerdings noch diese Kriterien erfüllen: eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen, eine offizielle Zulassung haben und du musst die Prämie aktiv beantragen.
Möglich ist das bei allen E-Rollern, die mindestens als Leichtkrafträder eingestuft sind und eine Zulassung mit amtlichem Kennzeichen erfordern. Darunter fallen normalerweise Modelle mit einem bauartbedingten Tempo von mehr als 45 km/h. Bei zulassungsfreien Elektrorollern gibt es kein Geld - theoretisch.
Um die THG-Prämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Kriterien stellen sicher, dass nur Fahrzeuge, die tatsächlich zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes beitragen, von der Prämie profitieren. Diese beinhalten:
- Das Fahrzeug muss ein Elektrofahrzeug sein, in dem Fall ein E-Roller
- Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen.
- Das Fahrzeug muss eine offizielle Zulassung haben.
- Du, der Halter des Fahrzeugs, musst die THG-Prämie aktiv beantragen.
Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023
Eine neue Gesetzesänderung, die am 29. Juli 2023 in Kraft trat, betrifft die Vergabe von THG-Quoten für zulassungsfreie E-Fahrzeuge. Diese Gesetzesänderung hat zur Folge, dass viele bisher berechtigte E-Roller und E-Motorräder keine THG-Quote mehr erhalten können, was die vorherige Möglichkeit, durch eine freiwillige Zulassung Prämien zu erhalten, beendet. E-Roller, die eigentlich zulassungsfrei sind und freiwillig höher zugelassen worden sind, sind nicht mehr antragsberechtigt.
Besonders hart trifft es, da diese E-Roller wegen ihrer hohen Geschwindigkeit von bis zu 90 km/h sehr beliebt sind. Nun ist diese Lücke per Gesetz gestopft. "Grundsätzlich ist eine Teilnahme für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht vorgesehen", teilte das Umweltbundesamt gegenüber AUTO BILD mit.
Das Umweltbundesamt hat klargestellt, dass die Teilnahme an der THG-Quote für zulassungsfreie Fahrzeuge grundsätzlich nicht vorgesehen ist. E-Roller, die eigentlich zulassungsfrei sind und freiwillig höher zugelassen worden sind, sind nicht mehr antragsberechtigt.
Freiwillige Zulassung
Es existiert aber noch eine Gesetzeslücke: Du kannst einen Antrag auf freiwillige Zulassung bei der Zulassungsstelle stellen. Es liegt jedoch in deren Ermessen, ob sie ihm stattgibt.
Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrads bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h gibt es immer noch. Dafür benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, eine EVB-Nummer der Versicherung (digitale Versicherungsbestätigung), eine gültige Betriebserlaubnis sowie unter Umständen ein Gutachten. Gesetzliche Grundlage ist §3 III Nr. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung. Auf die Ausgabe einer TÜV-Plakette gemäß § 29 StVZO kann verzichtet werden.
Es wird dann allein neben dem Kennzeichen eine Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) nebst Zulassungsplakette ausgehändigt. Die Betriebserlaubnis (CoC-Papier) wird mit dem Datum der Erstzulassung sowie einem offiziellen Stempel zur Zulassungsbescheinigung II (ehemals Kfz-Brief). Kfz-Steuer fällt nicht an. Nur eben auch keine THG-Prämie mehr.
Die freiwillige Zulassung nützt dem Halter: Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Punkte in der Schadensfreiheitsklasse zu sammeln. Damit können später, beim Umstieg auf ein Auto, die schadenfreien Jahre dieser SF "mitgenommen" werden, um so einen günstigeren Einstieg ins Autofahrerleben zu erreichen.
Außerdem kann über die Zulassung eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, so es ebenfalls SF-Klassen gibt.
Wie beantrage ich die THG-Prämie?
Wie beantrage ich die THG-Quote für meinen E-Roller oder mein E-Scooter? An die E-Roller-Prämie kommst du, indem du deine eingesparten Emissionen an einen Zwischenhändler verkaufst. Dies ist notwendig, weil die vergleichsweise winzigen Mengen von Privatpersonen sich nicht direkt am Markt veräußern lassen. Es gibt inzwischen diverse Anbieter. Dazu gehört beispielsweise Quotlix. Außerdem erhältst du bei vielen Stromversorgern für E-Roller THG-Prämien, etwa bei den Stadtwerken München.
Um die THG Förderung für Elektrorollerr direkt beim Bundesamt zu beantragen, musst Du ein wenig Bürokratie über Dich ergehen lassen. Schwierig ist es nicht, aber auch nicht ganz einfach, wenn man sich da neu einarbeiten will. Ein einfacherer Weg, um in den Genuss der Prämie zu kommen ist der Übliche Verkauf der THG Quote. Die wird sozusagen an eine Dritte Partei abgetreten, die dann den Antrag stellt. Das ist ein einfacher und sicherer Weg.
Die THG Quote des Umweltbundesamtes wird entsprechend des jeweiligen E-Fahrzeug Typs berechnet und liegt aktuell bei rund 230,- bis 350,- Euro pro Jahr.
Am besten beantragt ihr die THG-Quote über einen Anbieter wie Elektrovorteil.de. Zuerst müsst ihr euch auf deren Webseite registrieren, dann wird euch in dem Anmeldeprozess erklärt, welche Angaben für eine erfolgreiche Auszahlung benötigt werden. Ein unerlässliches Dokument sind Vorder- und Rückseite von eurem Fahrzeugschein. Im zweiten Schritt werden eure Eingaben strukturiert und geprüft. Nachdem sie beim Umweltbundesamt als Sammelantrag eingereicht worden sind, werden sie dort erneut geprüft. Ist das Ergebnis positiv, werden die erfolgreich zertifizierten THG Quoten an die Mineralölgesellschaften vermarktet, die ihre Emissionen reduzieren müssen.
Zwischen dem Hochladen von eurem Fahrzeugscheins und der Auszahlung der THG-Prämie können mehrere Wochen ins Land ziehen. Ihr müsst insgesamt mit einer Dauer von 10 bis 12 Wochen rechnen. Im letzten Schritt bekommt ihr eine Prämie. Und zwar unabhängig davon, wie viele Kilometer ihr mit eurem E Fahrzeug unterwegs seid. Elektrovorteil.de behält davon einen geringen Anteil, meist sind das 15 %. Euch wird ein Betrag in Höhe von mindestens 350 Euro ausgezahlt. Bei steigendem Quotenpreis erhöht sich eure Prämienauszahlung.
Der Prozess zur Beantragung der THG-Quote und der Prämie für E-Roller ist einfach. E-Roller-Besitzer müssen lediglich die Fahrzeugpapiere hochladen und einige persönliche Informationen angeben. Anschließend wird die THG-Quote geprüft und das Guthaben ausbezahlt. Die Dauer von der Antragstellung bis zur Auszahlung kann variieren, liegt aber in der Regel bei wenigen Wochen. Die Beantragung der THG-Quote für E-Roller ist eine unkomplizierte Möglichkeit, um von den eigenen CO₂-Einsparungen finanziell zu profitieren.
THG-Prämie Anbieter und Quotenpreise
Bei der THG-Prämie für E-Roller gelten bei carbonify dieselben Quotenpreise wie für E-Autos (Fahrzeugklasse M1). Das bedeutet, für das Abrechnungsjahr 2024 bietet carbonify als Anbieter zur Abwicklung der THG-Quote je nach Preismodell zwischen 70 und 90 Euro plus 10 Euro Neukundenbonus:
- Als Express-Prämie fällt die Auszahlung ein wenig geringer aus. Dafür überweist carbonify die Prämie innerhalb einer Woche nach Beantragung, ohne dass auf die Zertifizierung des UBA gewartet werden muss. Es werden garantiert 70 Euro für das Jahr 2024 ausgezahlt.
- Bei der Klassik-Prämie gibt es für das Jahr 2024 80 Euro. Die Auszahlung erfolgt wenige Wochen nach der Zertifizierung des UBA.
- Bei der Bonus-Prämie garantiert carbonify eine Mindestauszahlung von 90 Euro für das Jahr 2024. Die Auszahlung erfolgt hier im Dezember, da wir den optimalen Verkaufszeitpunkt abwarten. Steigen die Quotenkurse am Markt also im Jahresverlauf an, führt das zu einer höheren Auszahlung bei der Bonus-Prämie.
Voraussetzungen für die Beantragung der THG-Quote
Für die Beantragung der THG-Quote auf E-Roller müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das E-Zweirad oder E-Dreirad muss zulassungspflichtig sein. Das bedeutet, es müssen ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und ein zulassungspflichtiges Kennzeichen laut FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) vorhanden sein.
- Der Fahrzeugschein dient zur Zertifizierung des E-Rollers beim Umweltbundesamt (UBA). Das Dokument wird beim UBA eingereicht, um zu überprüfen, ob das E-Fahrzeug für die THG-Quote berechtigt ist. Die Kommunikation mit dem UBA kann über einen THG-Anbieter wie carbonify abgewickelt werden.
- THG-Quoten berechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des E-Zweirads bzw. E-Dreirads.
- Durch die Teilnahme am THG-Quotenhandel qualifiziert sich der E-Roller für die THG-Prämie, welche ein Mal pro Jahr ausgezahlt wird. Im darauffolgenden Jahr kann der Prozess wiederholt werden, sodass eine weitere Auszahlung erfolgt.
Die Registrierung der THG-Quote für E-Roller entspricht bei carbonify der Registrierung für alle anderen Fahrzeugklassen. Der Prozess ist genau derselbe: Nachdem der Fahrzeugschein im Kundenportal hochgeladen wurde, erfolgt eine Überprüfung der Zulässigkeit als Elektrofahrzeug durch das Umweltbundesamt (UBA). Abseits vom Hochladen der Fahrzeugpapiere müssen sich Kunden nicht um den Prozess kümmern, sondern carbonify übernimmt alle weiteren Schritte und die Abwicklung der Quote je nach gewünschten Preismodell.
E-Roller: THG-Quote und weitere Vorteile
Neben der Berechtigung zur THG-Quote bieten E-Roller sowie E-Motorräder eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber konventionellen Benzin- oder Diesel-Motorrädern. Elektrische Zwei- und Dreiräder werden gerne für den Stadtverkehr angeschafft, wo die Strecken kurz und Parkplätze begrenzt sind. Für diesen engen urbanen Raum, eine umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zu konventionellen Rollern. Da der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stetig vorangeht, gewinnen E-Roller sowie E-Motorräder weiter an Attraktivität als zukunftsträchtige Form der Mobilität. carbonify hat nachfolgend einige der Vorteile zusammengefasst:
- Umweltfreundlichkeit: E-Roller und E-Motorräder produzieren lokal keine Emissionen, da sie keine Verbrennungsmotoren haben. Dies trägt zur Reduzierung der Luftverschmutzung und der Treibhausgasemissionen bei - ein wichtiger Aspekt in der Mobilitätswende.
- Niedrigere Betriebskosten: E-Motorräder haben im Vergleich zu konventionellen Motorrädern niedrigere Betriebskosten. Strom ist in der Regel günstiger als Benzin oder Diesel, und elektrische Motorräder erfordern weniger Wartung, da sie weniger bewegliche Teile haben sowie keine regelmäßigen Ölwechsel oder andere Verbrennungsmotorwartungen benötigen.
- Leises Fahren: E-Roller sind im Betrieb deutlich leiser bzw. teilweise gar nicht hörbar. Dies trägt durch Verringerung des Lärms zu einer nachhaltigen Mobilität in städtischen Gebieten bei und ermöglicht ein angenehmeres Fahrerlebnis.
- Vorbildfunktion: Da alle Anwesenden unter Lärm und Luftverschmutzung leiden, ist es gesellschaftlich gerne gesehen, auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.
- Sofortiges Drehmoment: Elektrische Motoren liefern ein sofortiges Drehmoment, was bedeutet, dass E-Motorräder oft eine schnelle Beschleunigung bieten können. Dies kann zu einem dynamischen Fahrerlebnis beitragen.
- Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Da E-Roller und E-Motorräder keine fossilen Brennstoffe benötigen, tragen sie zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energien bei, welche begrenzt sind und deren Abbau umweltschädlich ist.
- Günstiges Laden von zu Hause: Mit einer Wallbox lassen sich E-Roller und E-Motorräder günstig und unkompliziert über das Eigenheim laden. Kombiniert mit PV-Anlagen auf dem Dach fährt der E-Roller dann 100 % klimaneutral. Bei einigen Modellen kann die Batterie unkompliziert aus dem Fahrzeug herausgenommen werden und dann in der Wohnung geladen werden.
- Förderungen und Anreize: Neben der THG-Quote für E-Roller bieten sich weitere finanzielle Anreize und Förderungen für den Kauf von E-Rollern. Genau wie bei E-Autos entfällt auf E-Roller mit Straßenzulassung die KfZ-Steuer. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht eine besondere Regelung für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge vor. Demnach entfällt nach § 3d KraftStG die Kfz-Steuer bis zum 31.
E-Roller-Kosten pro Kilometer einfach ausrechnen
Die Kosten pro Kilometer hängen hauptsächlich vom Stromverbrauch ab. Dieser reicht von unter einer Kilowattstunde (E-Scooter) bis zu etwa sechs Kilowattstunden (leistungsstarke E-Motorroller). Dabei spielt natürlich die Fahrweise eine gewisse Rolle.
Einen ersten Anhaltspunkt liefert die vom Hersteller angegebene maximale Reichweite. Außerdem findest du in den Produktbeschreibungen die Kapazität des Akkus in Wattstunden (Wh) oder Kilowattstunden (kWh). Anhand dieser beiden Daten kannst du die E-Roller-Kosten pro Kilometer bei optimaler, energiesparender Fahrweise ermitteln:
- Als Erstes rechnest du die Akkukapazität in Kilowattstunden um, falls notwendig. Die Wattstunden teilst du dafür durch 1.000.
- Dann teilst du die Akkukapazität in Kilowattstunden durch die Reichweite in Kilometern, um den Stromverbrauch pro Kilometer zu erhalten.
- Den Stromverbrauch pro Kilometer multiplizierst du mit deinem Strompreis, um die E-Roller-Kosten pro Kilometer zu berechnen.
- Du kannst den Kilometerpreis noch einmal mit 100 multiplizieren, um einen übersichtlicheren Betrag pro 100 Kilometer zu ermitteln.
Beispiel: Der Akku eines E-Motorrollers hat eine Kapazität von 2.400 Wattstunden, der Hersteller gibt eine Reichweite von bis zu 80 Kilometern an. Dein Strompreis beträgt 0,40 Euro je Kilowattstunde.
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