THG-Prämie für Elektroroller: So profitieren Sie!

Die Treibhausgasminderungsquote (THG) bietet E-Roller-Besitzern in Deutschland die Möglichkeit, durch den Verkauf der durch ihre Fahrzeuge eingesparten Emissionen zusätzliches Einkommen in Form von Geld zu generieren. Wir verraten, wie Sie finanziell vom vorteilhaften Quotenhandel profitieren - und warum sich die THG-Quote insbesondere für Ihren Elektroroller lohnt!

Was ist die THG-Quote?

Um den CO2-Ausstoß zu senken, hat Deutschland auf Klimakonferenzen Maßnahmen und Anreizsysteme beschlossen. Einen wichtigen Faktor im Kampf gegen den Klimawandel stellt die weite Verbreitung von Elektrofahrzeugen dar.

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzlich normiertes Klimaschutzinstrument, das Haltern eines batterie-elektrischen Fahrzeuges die Möglichkeit bietet, den Fahrstrom ihres Fahrzeugs als nachhaltige Antriebsenergie eigenständig am Kraftstoffmarkt zu veräußern. Im Gegenzug sammeln sich jährlich Prämien von mehreren Hundert Euro an. So erhalten Sie als Führer eines Elektrogefährts jährlich eine pauschalisierten Strommenge zurückerstattet.

Die finanzielle Kompensation im Quoten-Handelssystem erfolgt über spezialisierte Zwischenhändler.

Einige seriöse Anbieter sind die Quotenhändler DIGO.Energy, Elektrovorteil oder Quotlix. Für Bestandskunden übernimmt außerdem die Firma E.ON die Quotenabwicklung und auch der ADAC bereitet derzeit ein entsprechendes System vor.

In jedem Fall sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres auserwählten Anbieters genauestens studieren: Einige Zwischenhändler verzichten auf einen Hinweis zur verpflichtenden Auszahlung der THG-Quote in den AGB, andere behalten sich das Recht zur Ausschüttung vor.

Höhe der THG-Quote

Die Berechnung des jährlichen Stromverbrauchs für Elektroautos und Elektroroller ist keine Leichtigkeit und mit großem Aufwand verbunden. Daher übernimmt das Umweltbundesamt diese Aufgabe für Privatpersonen und berechnet für Sie anhand durchschnittlicher Schätzungen die handelbaren Quotenanteile. Ob es sich um ein E-Auto oder einen E-Roller handelt, ist hingegen unerheblich.

Voraussetzungen für die Auszahlung der THG-Quote

Seit Anfang 2022 dürfen alle Halter von Elektrofahrzeugen ihr eingespartes CO2 weiterverkaufen. Insbesondere die Besitzer von Elektrorollern dürfen sich an der THG-Quote erfreuen: Obwohl sie für ihr Gefährt mit niedrigeren Preisen und einem geringeren Verbrauch zu rechnen haben, erhalten sie dieselbe Prämie wie die Besitzer eines Elektroautos ausgezahlt.

Welche E-Roller die THG-Quote erhalten

Alle zulassungspflichtigen E-Zwei- und Dreiräder qualifizieren sich für die THG-Quote. Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind dadurch erkennbar, dass sie einen Fahrzeugschein haben, welcher auch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ heißt. Auf dieser Bescheinigung zur Fahrzeugzulassung ist die entsprechende Fahrzeugklasse vermerkt.

E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e sowie L4e sind laut Gesetz zulassungspflichtig und qualifizieren sich deshalb als E-Roller für die THG-Quote. Nicht quotenberechtigt sind L3e-A1 und L3e-B sowie L4e-A1 und B.

Zulassungsfreie E-Roller bekommen die THG-Prämie jedoch nicht. Unter zulassungsfreie E-Roller fallen u.a. jene wendigen Stadt-Flitzer, die auf 45 km/h gedrosselt sind. Diese E-Roller qualifizieren sich seit einer Novelle vom 29.7.2023 zum 38. BImSchV nicht mehr für die Quote.

UPDATE: Am 29.07.2023 hat das Bundeskabinett eine novellierte Version der 38. BImSchV beschlossen. Mit den hier beschlossenen Änderungen kann keine THG-Quote mehr für eigentlich zulassungsfreie Fahrzeuge und Elektroroller beantragt werden.

Es ist seit der Novelle vom 29.7.2023 zum 38. BImSchV nicht mehr möglich, zulassungsfreie E-Roller freiwillig anzumelden, um die THG-Quote zu beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Beantragung der THG-Quote auf E-Roller müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das E-Zweirad oder E-Dreirad muss zulassungspflichtig sein.
  • Das bedeutet, es müssen ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und ein zulassungspflichtiges Kennzeichen laut FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) vorhanden sein.

Der Fahrzeugschein dient zur Zertifizierung des E-Rollers beim Umweltbundesamt (UBA). Das Dokument wird beim UBA eingereicht, um zu überprüfen, ob das E-Fahrzeug für die THG-Quote berechtigt ist. Die Kommunikation mit dem UBA kann über einen THG-Anbieter wie carbonify abgewickelt werden.

THG-Quoten berechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des E-Zweirads bzw. E-Dreirads.

Durch die Teilnahme am THG-Quotenhandel qualifiziert sich der E-Roller für die THG-Prämie, welche ein Mal pro Jahr ausgezahlt wird. Im darauffolgenden Jahr kann der Prozess wiederholt werden, sodass eine weitere Auszahlung erfolgt.

Ihr Weg zur Auszahlung der THG-Quote

Sie möchten mit Ihrem elektrobetriebenen Gefährt schnell und einfach jährlich Geld verdienen? Zur Verifizierung Ihres Elektroautos oder Elektrorollers verlangen die Zwischenhändler nach der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Anbieter reicht Ihren Antrag beim Umweltbundesamt ein.

Anschließend zahlt Ihnen Ihr Anbieter die Prämie auf das angegebene Bankkonto aus.

Wie viel THG-Prämie erhält man aktuell?

Bei der THG-Prämie für E-Roller gelten bei carbonify dieselben Quotenpreise wie für E-Autos (Fahrzeugklasse M1). Bei der Klassik-Prämie gibt es für das Jahr 2024 80 Euro. Die Auszahlung erfolgt wenige Wochen nach der Zertifizierung des UBA.

Die Höhe der THG-Prämie kann sich ständig ändern. Vergleiche deshalb mehrere THG-Anbieter, um Dir eine möglichst hohe Prämie zu sichern.

E-Roller: THG-Quote und weitere Vorteile

Neben der Berechtigung zur THG-Quote bieten E-Roller sowie E-Motorräder eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber konventionellen Benzin- oder Diesel-Motorrädern. Elektrische Zwei- und Dreiräder werden gerne für den Stadtverkehr angeschafft, wo die Strecken kurz und Parkplätze begrenzt sind. Da der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stetig vorangeht, gewinnen E-Roller sowie E-Motorräder weiter an Attraktivität als zukunftsträchtige Form der Mobilität.

carbonify hat nachfolgend einige der Vorteile zusammengefasst:

  • Umweltfreundlichkeit: E-Roller und E-Motorräder produzieren lokal keine Emissionen, da sie keine Verbrennungsmotoren haben. Dies trägt zur Reduzierung der Luftverschmutzung und der Treibhausgasemissionen bei - ein wichtiger Aspekt in der Mobilitätswende.
  • Niedrigere Betriebskosten: E-Motorräder haben im Vergleich zu konventionellen Motorrädern niedrigere Betriebskosten. Strom ist in der Regel günstiger als Benzin oder Diesel, und elektrische Motorräder erfordern weniger Wartung, da sie weniger bewegliche Teile haben sowie keine regelmäßigen Ölwechsel oder andere Verbrennungsmotorwartungen benötigen.
  • Leises Fahren: E-Roller sind im Betrieb deutlich leiser bzw. teilweise gar nicht hörbar. Dies trägt durch Verringerung des Lärms zu einer nachhaltigen Mobilität in städtischen Gebieten bei und ermöglicht ein angenehmeres Fahrerlebnis.
  • Vorbildfunktion: Da alle Anwesenden unter Lärm und Luftverschmutzung leiden, ist es gesellschaftlich gerne gesehen, auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.
  • Sofortiges Drehmoment: Elektrische Motoren liefern ein sofortiges Drehmoment, was bedeutet, dass E-Motorräder oft eine schnelle Beschleunigung bieten können. Dies kann zu einem dynamischen Fahrerlebnis beitragen.
  • Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Da E-Roller und E-Motorräder keine fossilen Brennstoffe benötigen, tragen sie zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energien bei, welche begrenzt sind und deren Abbau umweltschädlich ist.
  • Günstiges Laden von zu Hause: Mit einer Wallbox lassen sich E-Roller und E-Motorräder günstig und unkompliziert über das Eigenheim laden. Kombiniert mit PV-Anlagen auf dem Dach fährt der E-Roller dann 100 % klimaneutral. Bei einigen Modellen kann die Batterie unkompliziert aus dem Fahrzeug herausgenommen werden und dann in der Wohnung geladen werden.
  • Förderungen und Anreize: Neben der THG-Quote für E-Roller bieten sich weitere finanzielle Anreize und Förderungen für den Kauf von E-Rollern. Genau wie bei E-Autos entfällt auf E-Roller mit Straßenzulassung die KfZ-Steuer. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht eine besondere Regelung für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge vor. Demnach entfällt nach § 3d KraftStG die Kfz-Steuer bis zum 31. Dezember 2030.

Die THG-Quote des Umweltbundesamtes wird entsprechend des jeweiligen E-Fahrzeug Typs berechnet und liegt aktuell bei rund 230,- bis 350,- Euro pro Jahr. Ab dem 29.07.2025 sind lediglich zulassungsfreie Fahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen. Das gilt auch für 2025!

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