In Deutschland müssen Fahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorgeführt werden. Dies gilt auch für Motorräder. Die Hauptuntersuchung Motorrad stellt sicher, dass keine verkehrsuntauglichen oder nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
Fristen für die Hauptuntersuchung beim Motorrad
Wenn Sie in Deutschland ein neues Motorrad anmelden, ist die erste Hauptuntersuchung nach 24 Monaten fällig. Im Unterschied zu einem neuen Pkw muss ein neues Motorrad also nicht erst nach drei Jahren das erste Mal zum TÜV, sondern schon nach zwei Jahren. Bei allen TÜV-pflichtigen Bikes erfolgt die HU alle 24 Monate.
Neben dem Stempel im Fahrzeugschein gibt die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen Auskunft über die nächste Fälligkeit der HU. Die Farbe und Zahl in der Mitte geben Auskunft über das Jahr, die Zahl in der Senkrechten über den fälligen Monat. So ist selbst während der Fahrt zu erkennen, wann das Fahrzeug zum TÜV muss.
Was passiert bei Überziehen der Frist?
Teurer wird die HU übrigens auch, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überzogen wird. Wer von der Polizei mit abgelaufenem "TÜV" im Straßenverkehr erwischt wird, muss zusätzlich eine Strafe zahlen. Dem geschulten Blick der Ordnungshüter fällt der verpasste Termin sofort ins Auge, denn die Farbe der Plakette steht für das Jahr, die Zahl ganz oben für den Monat der Fälligkeit.
Der Bußgeldkatalog sieht hier 15 Euro ab zwei Monaten Überziehung, 25 ab vier Monaten und 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg bei mehr als acht Monaten als Bußgeld vor.
Es kann vorkommen, dass man die Motorradprüfung HU nicht pünktlich schafft. Kein Problem: In den ersten zwei Monaten hat das bei einer Polizeikontrolle oder bei der Prüfung selbst keine Konsequenzen. Danach erheben die Prüforganisationen einen Aufschlag von 20 % für eine vertiefte Hauptuntersuchung Motorrad.
Kosten der Hauptuntersuchung für Motorräder
Die Kosten für die Hauptuntersuchung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Fahrzeugtyp und der Prüforganisation. Wer ein Motorrad besitzt, kommt mit rund 85 Euro deutlich günstiger weg.
Hinweis: An den Standorten der Technischen Prüfstelle (TP) und den Standorten der Überwachungsorganisation (ÜO) des TÜV Hessen gelten unterschiedliche Entgelte.
Gebührenübersicht (TÜV Hessen, TP):
Untersuchungsart/Fahrzeugart Gebühr je Untersuchung nach zulässigen Gesamtgewichtsklassen in Euro (inkl. 19 % MwSt.):
- Kraftrad: 47,40 €
- Kraftrad inkl. AU: 162,00 €
Entgeltübersicht (TÜV Hessen, ÜO):
Untersuchungsart/Fahrzeug Entgelt je Untersuchung nach zulässigen Gesamtgewichtsklassen in Euro (inkl. 19 % MwSt.):
- Kraftrad: 66,00 €
- Kraftrad inkl. AU: 162,00 €
Lokale Preise zu vergleichen schadet allerdings nie, sollten sich mehrere Anbieter in Ihrer Nähe befinden.
Ablauf der Hauptuntersuchung beim Motorrad
Die Hauptuntersuchung des Motorrads dauert je nach Zustand der Maschine rund 30 Minuten. Die Prüfungen vom TÜV am Motorrad sind nichts, wovor man Angst haben müsste. Tatsächlich muss nur jedes zehnte Fahrzeug zur TÜV Motorrad Nachprüfung - eine Quote, von der viele Autofahrer nur träumen können.
Am Prüfinstitut angekommen, heißt es ohne Termin oft: Warten. Profitipp: Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte gegen Monatsende zur Prüfstelle fahren. Am Monatsanfang herrscht oft mehr Betrieb, da viele das volle HU Motorrad Intervall von 24 Monaten der Prüfplakette nutzen wollen. Wer spät im Monat zur Untersuchung fährt, spart sich dafür meist Wartezeit.
Die Abgasuntersuchung (AU)
Ist man an der Reihe, steht vor der Motorrad TÜV Prüfung zunächst die Abgasuntersuchung (AU) an. Die AU Motorrad ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der TÜV Vorbereitung Motorrad, kann aber auch separat in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden.
Die Abgasuntersuchung Motorrad, kurz AU Motorrad oder AUK, ist seit 2006 verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung. Das heißt: Alle zwei Jahre wird bei der HU Motorrad auch das Abgasverhalten Ihrer Maschine auf den Prüfstand gestellt. Erfüllt Ihr Kraftrad folgende Merkmale, bringen Sie es regelmäßig zur Abgasuntersuchung: Motorrad-Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Erstzulassung nach 1. Januar 1989.
Den Schnorchel des Prüfinstruments im Auspuff, darf der jeweilige Grenzwert der Motorrad Abgasnorm, nach der das Bike zugelassen ist, nicht überschritten werden. Dieser Punkt lässt sich vorab leider nicht prüfen - ist für ein normal laufendes Motorrad ohne Tuning im Ansaug- oder Abgasbereich aber normal auch kein Problem. Ergebnis: Bestanden.
Die Hauptuntersuchung (HU)
Jetzt beginnt die eigentliche Prüfung TÜV Motorrad. Zuerst führt der Sachverständige eine Motorrad TÜV Sichtprüfung durch. Wichtig: Die Fahrgestellnummer am Rahmen muss mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen - also den Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unbedingt zur Motorradprüfung HU mitbringen. Alle Modifikationen sollten eingetragen oder durch Papiere (ABE) belegbar sein.
Es folgt die Prüfung des Fahrwerks zur HU, konkret ob Gabel und Federbein dicht sind und die Reifen den Vorgaben entsprechen: Die Reifengröße muss im Fahrzeugschein vermerkt und für das Modell freigegeben sein. Auch die Profiltiefe ist entscheidend - in Deutschland muss das Reifenprofil für die Motorrad HU mindestens 1,6 mm aufweisen - und der Reifen darf keine Risse oder andere Schäden haben.
Nächster Schritt: Bei der elektrischen Anlage ist das Motorrad Beleuchtung prüfen. Der TÜV kontrolliert alle Lichter am Motorrad. Auch müssen alle Kontrolllampen funktionieren, da häufig kleine Lichter wie Tachobeleuchtung und Kennzeichenbeleuchtung unauffällig ausfallen. Wenn Abblend- und Fernlicht korrekt eingestellt sind, die Hupe funktioniert und Scheinwerfer und Reflektoren intakt sind, geht es zur Lenkungsprüfung.
Die Lenkung muss leichtgängig sein und darf keine Rastpunkte haben - diese deuten auf ein verschlissenes Lenkkopflager hin. Als Nächstes wird der Notaus- oder Kill-Schalter geprüft, und in diesem Zuge auch der Seitenständerschalter. Ist der Seitenständer ausgeklappt und wird ein Gang eingelegt, muss der Motor sofort ausgehen. Eine Ausnahme bilden ältere Ducati- und Harley-Davidson-Modelle. Hier klappt der Seitenständer von alleine ein, somit ist kein Seitenständerschalter verbaut.
Anschließend ist die Bremsenprüfung Motorrad an der Reihe. Der Bremsenbelag sollte zur HU vorn und hinten ausreichend Materialstärke aufweisen und die Bremsscheiben müssen frei von Rissen und Riefen sein. In den Ausgleichsbehältern sollte genug Bremsflüssigkeit vorhanden sein, die klar und hell ist.
Im Gegensatz zum Pkw wird die Bremsfunktion beim Motorrad im Fahrversuch getestet. Bei Modellen ohne ABS müssen die Räder bei etwa 30 km/h bis zur Blockiergrenze bremsen.
Hat alles funktioniert, entfernt der TÜV-Prüfer die alte Plakette, füllt die Papiere aus, klebt die neue Plakette auf und stempelt den Fahrzeugschein.
Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung
Durch die kompakte Bauweise des Motorrads lassen sich viele Schritte bei einer HU Vorabprüfung Motorrad bequem zu Hause durchführen - eine TÜV Motorrad Checkliste hilft beim TÜV Motorrad bestehen. Wer ohne Sorgen zur Prüfstelle fahren möchte, kann die Motorrad HU Vorbereitung vorab in der Garage vornehmen und offensichtliche TÜV Motorrad Mängel beheben.
Weitere wichtige Hinweise
- Fahren Sie Ihr Motorrad trotz abgelaufenem TÜV, besteht weiterhin Versicherungsschutz.
- Ihre Motorrad-Vollkasko übernimmt Kosten für Schäden an Ihrer eigenen Maschine jedoch unter Umständen nicht.
- Sind die Reifen so abgefahren, dass sie nicht mehr die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe aufweisen, kommt das Kraftrad nicht durch den TÜV.
Vollgutachten und Änderungsabnahmen
Ein Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Krafträder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Wer beispielsweise ein Motorrad aus dem Nicht-EU-Ausland importiert und in Deutschland zulassen möchte, benötigt eine Vollabnahme. Erforderlich ist eine Vollabnahme auch, wenn Sie Ihre Maschine nach Stilllegung von mehr als sieben Jahren wieder zulassen möchten.
Umbauten am Rahmenheck Ihrer Maschine sind mit vorheriger Absprache und nachträglicher Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollabnahme Motorrad) in der Regel erlaubt.
Die Preise variieren auch hier je nach Fahrzeugart, Bundesland und Prüforganisation zwischen 50 und 80 Euro.
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