Umweltplakette für Motorräder in Deutschland

Um die Luftqualität in deutschen Städten zu verbessern, wurden Umweltzonen eingerichtet. In diesen Zonen gelten bestimmte Verkehrsregeln, insbesondere hinsichtlich der Schadstoffemissionen von Fahrzeugen. Ein wichtiger Aspekt ist die Umweltplakette, die anzeigt, welche Fahrzeuge in diese Zonen einfahren dürfen.

Was ist eine Umweltzone?

Umweltzonen sind Gebiete in Städten und Gemeinden, in denen Verkehrsbeschränkungen gelten, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Diese Zonen sind durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet, die angeben, welche Fahrzeuge mit welcher Plakette einfahren dürfen. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Wer braucht eine Umweltplakette?

Wer mit seinem Fahrzeug in eine deutsche Innenstadt fahren will, die als Umweltzone gekennzeichnet ist, benötigt eine Umweltplakette an der Windschutzscheibe. Pkw und Lkw mit schlechteren Abgasstandards müssen dagegen draußen bleiben. Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein.

Brauchen Motorräder eine Umweltplakette?

Motorräder (auch dreirädrig) sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und benötigen deshalb keine Plakette.

Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette:

  • Motorräder (auch dreirädrig)
  • mobile Maschinen und Geräte
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen
  • Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär
  • Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.

Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen H-Kennzeichens bzw. der roten 07-Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeugmindestalter von 30 Jahren und ein guter Erhaltungszustand.

Der Oldtimer-Status eines ausländischen Fahrzeugs wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern.

Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus der das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sollte gut sichtbar im geparkten Fahrzeug liegen.

Die verschiedenen Plakettenfarben und Schadstoffgruppen

Es gibt vier Schadstoffkategorien, wobei Schadstoffgruppe 1 keinen Aufkleber erhält. Die übrigen Gruppen erhalten je nach Schadstoffausstoß eine rote, gelbe oder grüne Plakette.

  • Grün: Erhalten fast alle Benziner sowie Fahrzeuge mit Flüssiggas, Erdgas- oder Ethanolantrieb mit geregeltem Katalysator.
  • Gelb: Für Euro-2-Fahrzeuge mit einer Partikelfilternachrüstung oder Euro 3.
  • Rot: Für Fahrzeuge mit Euro 1 mit zusätzlichem Partikelfilter oder Euro 2.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Emissionsschlüsselnummern zu welcher Plakettenfarbe gehören:

Plakettenfarbe Fremdzündungsmotor (Ottomotor) Pkw entspricht Fz der EU-Klassen M1 Selbstzündungsmotor (Dieselmotor) Pkw entspricht Fz der EU-Klassen M1
Grüne Umweltplakette 01, 02, 14, 16, 18 bis 70- 71 bis 75 -1)77 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70,73 bis 75sowie - unabhängig von der SN- alle Pkw, die mit PM 5 gekennzeichnet sind
Gelbe Umweltplakette - 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
Rote Umweltplakette - 25 bis 29, 35, 41, 71

Falls die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs nicht aufgeführt ist, kann keine Umweltplakette ausgegeben werden.

Wo erhalte ich die Umweltplakette?

Die Umweltplaketten können Sie bequem online bestellen oder bei den Zulassungsbehörden sowie den technischen Überwachungsvereinen wie Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV und den über 30.000 AU-berechtigten Werkstätten erwerben. Die Kosten liegen zwischen 5 und 20 Euro.

Wichtig zu beachten

  • Die Plakette ist "kennzeichengebunden", d.h. bei Änderung des Kennzeichens ist eine neue Plakette erforderlich.
  • Die Plakette muss so angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen selbst zerstört.
  • Bei Erneuerung der Windschutzscheibe muss ebenfalls eine neue Plakette erworben werden.

Strafen bei Verstößen

Wer ohne gültige Plakette in eine Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.

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