Motorrad Anmeldung: Welche Unterlagen sind erforderlich?

Bevor ein Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Egal, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder abgemeldetes Motorrad handelt - bevor Sie damit auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie das Motorrad zunächst offiziell anmelden. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig.

Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Welche Unterlagen werden für die Motorradanmeldung benötigt?

Sie benötigen einige Unterlagen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können. Sie müssen z. B. einen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen, wenn Sie Ihr Motorrad zulassen. Welche weiteren Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wollen Sie ein abgemeldetes oder gebrauchtes Motorrad zulassen, benötigen Sie weitere Unterlagen: Dazu zählen eine TÜV-Bescheinigung sowie ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung. Grundsätzlich benötigen Sie dazu die Zulassungsbescheinigung Teil II, um die Verfügungsberechtigung nachzuweisen. Fehlen diese Papiere, können Sie einen Antrag auf deren Neubeschaffung stellen.

Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen.

Die wichtigsten Dokumente und Nachweise für die Motorradanmeldung umfassen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • TÜV-Bescheinigung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Gegebenenfalls Vollmacht
  • Bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter ist eine schriftliche Einwilligungserklärung beider Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Ablauf der Motorradanmeldung

Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren. Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.

Motorradzulassung ohne Führerschein

Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist. Allerdings benötigen Sie einen gültigen Führerschein, um das Motorrad legal fahren zu dürfen.

In Deutschland können Jugendliche ab 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben. Damit dürfen sie Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

Kosten der Motorradzulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen.

Die Gebühr hierfür beträgt 10,20 Euro. Möchten Sie das Kennzeichen später an einem anderen Fahrzeug verwenden, ist eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zu entrichten.

Online-Zulassung

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.

Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat).

Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde).

Besonderheiten bei der Firmenzulassung

Bei juristischen Personen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen wird das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen. Halter können dann auch juristische und natürliche Personen sowie Vereinigungen sein.

Vertretung bei der Zulassung

Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben. Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.

Tipp: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster und verlangen zusätzlich eine Datenschutzerklärung.

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