Das Überholen ist ein normaler Vorgang im Straßenverkehr, aber es gibt Situationen, in denen es verboten ist. Das Überholverbotsschild zeigt an, wo das Überholen nicht erlaubt ist und für welche Verkehrsteilnehmer es verboten ist. Besonders oft finden Sie ein das Überholverbot kennzeichnende Schild auf der Autobahn.
Das Verkehrszeichen 277.1: Ein Überblick
Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Es ist eines der neuesten Schilder auf Deutschlands Straßen und gilt erst seit dem April 2020. Damals trat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.
Das Fahrrad-Überholverbot ist durch das Verkehrszeichen 277.1 gekennzeichnet, das 2020 neu in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt wurde. Es handelt sich um das Zeichen 277.1; dabei geht es um ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen.
Was bedeutet das Schild?
Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Autofahrern ist dem Schild zufolge also verboten, an der Stelle Radfahrer oder Roller zu überholen. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen.
Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Die genauen Regeln dazu erklärt Paragraf 5 Absatz 4 der StVO.
Was heißt das? Überholen Sie die genannten Fahrzeuge nicht. Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.
Wo wird das Schild eingesetzt?
Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Meter nicht einhalten können. Die erste Gemeinde ist sie mit ihrer Entscheidung freilich nicht: In anderen Städten wie Frankfurt und Mainz hatten die Behörden schon vor einiger Zeit mit dem entsprechenden, neuen Schild auf die Gesetzeslage reagiert und an schmalen Stellen das Überholen von Einspur-Fahrzeugen mit oder ohne Motor grundsätzlich verboten.
Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern
Grundsätzlich schreibt die StVO beim Überholen von Radfahrenden außerdem folgende Mindestabstände vor:
- Innerorts: mindestens 1,5 Meter
- Außerorts: mindestens 2 Meter
Beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern gilt der Mindestabstand von 2 Metern auch innerorts.
Ende des Überholverbots
Das Ende des Überholverbots wird über das Zeichen mit schwarzen Querstrichen gekennzeichnet oder über ein Zusatzzeichen, das die Länge der Überholverbotszone anzeigt. Das Überholverbot ist erst mit diesem Zeichen aufgehoben.
Sanktionen bei Missachtung des Überholverbots
Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg.
Wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie ein anderes Auto überholen, obwohl ein Überholverbot durch ein Schild ausgewiesen ist, drohen je nach Verstoß unterschiedliche Sanktionen. Falsches Überholen wird ebenfalls sanktioniert, auch wenn kein Überholverbot durch ein Schild angezeigt ist. Darüber hinaus gibt es höhere Strafen, wenn Sie aufgrund Ihres Überholvorgangs einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden oder einen Sachschaden verursachen.
Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Neben dem Überholverbot gibt es noch weitere wichtige Verkehrszeichen, die für Radfahrer relevant sind:
- Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Z 237) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen.
- Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240).
- Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren.
Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden.
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht.
Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.
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