Im Straßenverkehr treffen unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit alles geregelt abläuft, helfen Verkehrsschilder. Auch für Radfahrer gibt es viele wichtige Verkehrszeichen.
Benutzungspflichtige Radwege
Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg? Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Wenn Sie eines dieser Verkehrsschilder sehen, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.
- Zeichen 237 (Radweg): Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen.
- Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg): Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist.
- Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg): Zeichen 241 trennt die Fußgängerspur von der Radfahrerspur mit einem senkrechten Strich, der sich auch auf dem Belag findet. Hier ist festgelegt, welche Seite des Weges für welchen Verkehrsteilnehmer zu nutzen ist.
Wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, musst du diese Wege befahren. Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Das Verkehrsschild 237 verpflichtet dich den Radweg zu benutzen. Ferner können Radwege selbständig verlaufen.
Ein weiteres wichtiges Verkehrszeichen für Radfahrer ist Zeichen 240. Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Regeln auf gemeinsamen Geh- und Radwegen
Zeichen 240 zeigt den gemeinsamen Fuß- und Radweg an. Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Radfahrer rechtzeitig durch Glockenzeichen auf sich aufmerksam machen. Sie brauchen, da dort Radfahrer keinen Vorrang haben, nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau zu halten. Bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg treffen den Radfahrer höhere Sorgfaltspflichten als den Fußgänger.
Es besteht aber die Möglichkeit Radwege mit einem Zusatzschild für andere Fahrzeuge freizugeben.
Wichtig: Der Radweg muss von Radfahrern und E-Scooterfahrern benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
- Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich.
- Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
Verkehrszeichen mit Verbot für Radfahrer
Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad? Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.
- Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr): Dieses Verkehrszeichen zeigt ganz klar: Fahrräder sind hier verboten.
- Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art): Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren. Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad.
Es gibt aber auch Straßen, in die du als Radfahrer nicht einfahren darfst.
Relevante Verkehrszeichen für Autofahrer mit Fahrrad-Symbol
Gibt es Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol, die auch für Autofahrer relevant sind? Ja, dies sind zum Beispiel die Verkehrszeichen, die eine Fahrradstraße oder -zone markieren, denn das bedeutet für Kraftfahrer in der Regel, dass diese Straße für sie tabu ist. Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol richten sich oftmals sogar vorrangig an Kraft- statt an Radfahrer. Sie zeigen z. B. an, dass Sie an dieser Stelle als Autofahrer besonders auf den Radverkehr achten und ihm gegebenenfalls Vorrang gewähren müssen.
Fahrradstraßen und Fahrradzonen
Zeichen 244.1 zählt ebenfalls zu den wichtigen Verkehrszeichen für Radfahrer. Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.
Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
In “Fahrradstraße” stellen Radfahrer die dominierende Verkehrsart dar. In einer Fahrradstraße haben Radfahrer Vorrang. Andere Fahrzeuge sind nur mit Zusatzzeichen erlaubt und müssen sich dem Radverkehr anpassen.
In Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge maximal 30 km/h fahren.
Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
Die Fahrradstraße ist aufgehoben. Die Fahrradzone ist aufgehoben.
Aber Vorsicht: Wenn du eine Fahrradstraße befährst, bist du nicht automatisch vorfahrtsberechtigt. Echte Fahrradstraßen ohne Autos sind aber sehr selten.
Zusatzzeichen für Fahrradstraßen
Das oben abgebildete Zusatzschild erlaubt es Kraftwagen, sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas in die Fahrradstraße einzufahren. Autofahrer sind in Fahrradstraßen aber durch dieses Zusatzzeichen nur Gäste.
Ohne Zusatzzeichen ist die Einfahrt für alle Fahrzeuge verboten.
Zusatzzeichen und ihre Bedeutung
Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor.
- mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.
- Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht, nutzen dürfen.
- Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
- Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden.
Besonderheiten und Hinweise
- Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Radweg als benutzungspflichtig gilt.
- Nicht alle Verkehrsschilder mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund zeigen einen Fahrradweg an.
- Ein Zusatzzeichen, das speziell für Lastenfahrräder bestimmte Bereiche freigibt.
- Ein Durchfahren ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Hier dürfen motorisierte Fahrzeuge nicht fahren. Fahrräder queren an dieser Stelle die Fahrbahn.
- Zeigt an, dass eine Baustelle den Weg versperrt.
- Der benutzungspflichtige Radweg endet hier offiziell durch das Zusatzzeichen „Ende“. Ab diesem Punkt dürfen Radfahrende die reguläre Fahrbahn nutzen.
- Markierte Bereiche auf der Fahrbahn, die Radfahrern vorbehalten oder signalgebend sind. Schutzstreifen (gestrichelt) dürfen von Autos bei Bedarf überfahren werden, Radfahrstreifen (durchgezogen) nicht.
Bundesländer können aber durch Erlass die Aufstellung von Verkehrsschildern erlauben, welche nicht Teil der StVO sind.
Verhalten im Straßenverkehr als Radfahrer
Wie verhältst du dich jetzt richtig, wenn du unsicher bist? Welches Verhalten ist richtig für Fahrradfahrer im Straßenverkehr? - Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt.
- Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist.
- Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B.
- Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
- Diese Regeln gelten auch für Radfahrer.
E-Bikes im Straßenverkehr
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Vor allem den rechtlichen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec.
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen.
- Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.
Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast.
S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren.
Grünpfeil für Radfahrer
Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.
Weitere Verkehrsschilder und Hinweise
- Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein.
- In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
- Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.
- Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild.
- Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder wurde ebenfalls neu eingeführt.
- Dieses Schild Radverkehr dient als Hinweis auf plötzlich auftauchende Fahrradfahrer von rechts.
Hier dürfen nur motorisierte Fahrzeuge nicht fahren. Fahrräder sind erlaubt - auch ohne Zusatzschild.
Verkehrsschild 138-10 - Bedeutung
Verkehrsschild 138-10 - Bedeutung / Definition Art.nr. VSGZ.10991 Even laden.. Dieses Schild Radverkehr dient als Hinweis auf plötzlich auftauchende Fahrradfahrer von rechts. Es bedeutet: Achtung! Hier können Fahrradfahrer die Straße kreuzen. Das Verkehrszeichen gibt es auch in der Ausführung “Fahrrad, das nach links fährt” und “Fahrrad, das nach rechts fährt”.
Physische Produktinformationen:
- Dibond®traffic reflektierende mit einem Alformrahmen Rückseite (Verkehrs)grau / Aluminium
- Wahl zwischen den (höchst) Reflexfolien RA3, RA2 und RA1
- In mehreren Größen erhältlich
- Produktionsprozess gemäß CE-Norm und EN 12899-1:2007
- Ausgestattet mit UV-beständigem Laminat
- Material aus Dibond®traffic, korrosionsbeständig und zu 100% recycelbar
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