Verkehrszeichen sollte man kennen. Auch solche, die zu Zeiten Ihrer Fahrschule noch nicht existent waren. So wurden im April 2020 zur Förderung des Radverkehrs eine Reihe neuer Verkehrszeichen in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingefügt.
Das "Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen"
Das Verkehrszeichen, welches das vielleicht höchste und damit besonders bußgeldbedrohte Gebot enthält, ist das „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“.
Unterschied zum herkömmlichen Überholverbot
Das herkömmliche Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art kennen Sie (Verkehrszeichen 276, laufende Nr. 53 StVO Anlage 2). In diesem Verkehrszeichen wird das rechts eingezeichnete Fahrzeug (Pkw) durch ein Fahrrad und eine Art Motorrad ersetzt (Verkehrszeichen 277.1 laufende Nr.
Was bedeutet das neue Verkehrszeichen?
Das neue Verkehrszeichen zum Fahrrad-Überholverbot enthält ein Ge- und Verbot: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen. Mehrspurige Fahrzeuge sind Autos mit vier Rädern, aber auch Krafträder mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit zwei Rädern, also insbesondere Fahrräder, Roller und Motorräder.
Da das Verbotsschild auf der linken Seite mehrspurige Fahrzeuge bezeichnet, dürfen einspurige Fahrzeuge, also Fahrräder und Motorräder, andere einspurige Fahrzeuge nach wie vor überholen.
Verhalten in einer Fahrrad-Überholverbotszone
In einer Fahrrad-Überholverbotszone dürfen Sie als Autofahrer Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge nicht überholen. Üben Sie sich also in Geduld und fahren so lange hinterher, bis die Verbotszone endet. Im Interesse der Sicherheit des Radfahrers und auch Interesse Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie das Überholverbot ernst nehmen.
Wann wird ein Fahrrad-Überholverbot angeordnet?
Ein Fahrrad-Überholverbot kann angeordnet werden, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Solche Verhältnisse können bei gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken ergeben.
Ende des Überholverbots
Normalerweise zeigen Verkehrsschilder an, wann ein Überholverbot endet. Das eigentliche rote umrandete Überholverbotsschild ist an einem insgesamt schwarzen, aus mehreren Balken bestehenden Querstrich zu erkennen. So informiert auch das Verkehrszeichen 281.1 (laufende Nr. 59.1 StVO Anlage 2), wann das Fahrrad-Überholverbot endet.
Das Ende eines streckenbezogenen Überholverbots ist jedoch nicht gekennzeichnet, wenn das Überholverbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist (Erläuterung laufende Nr.
Verbreitung und Sinnhaftigkeit
Fahrrad-Überholverbotsschilder scheinen noch eine Seltenheit zu sein. Dies ist insoweit verwunderlich, als das Verbotsschild gerade die Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr erhöhen soll. So ist jetzt in Stuttgart an der Böblinger Straße/Kaltentaler Abfahrt ein Fahrrad-Überholverbot angeordnet worden.
Hier findet sich eine Gefahrenstelle, weil die Fahrbahnbreite variiert und Fahrzeuge den gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend einhalten können (Quelle: SWR Aktuell v.
Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern
Früher gab die StVO beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ vor. Diese Unbestimmtheit hat die Rechtsprechung insoweit konkretisiert, dass innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts Abstand von 2 m einzuhalten war. Der Gesetzgeber hat diese Einschätzung übernommen.
Kraftfahrzeuge müssen, wenn sie Rad fahrende, zu Fuß Gehende oder Elektrokleinstfahrzeuge Führende überholen, einen ausreichenden Seitenabstand innerorts von mindestens 1,5 m und außerorts von mindestens 2 m einhalten (§ 5 Abs. IV S. 3 StVO). Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h (z.B.
Weitere Neuerungen in der StVO
Kfz mit einer Gesamtmasse über 3,5 t müssen innerorts beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr zu rechnen ist (§ 9 Abs. VI StVO). Durch die Geschwindigkeitsreduktion während des Abbiegevorgangs sollen alle Beteiligten einen besseren Verkehrsüberblick bekommen.
Als Schrittgeschwindigkeit ist ein Tempo von 4 bis 7 km/h, maximal jedoch 10 km/h zu verstehen. Der Referentenentwurf zur Änderung der StVO verweist dazu auf ein Urteil des OLG Frankfurt vom 19.10.2017 (Az.
Abseits von Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer mit der Anordnung von Fahrradzonen rechnen (Verkehrszeichen Anlage 2 laufende Nummer 24.1 StVO). In einer Fahrradzone ist kein anderer Fahrzeugverkehr gestattet. Elektrokleinstfahrzeuge sind jedoch erlaubt. Andere Fahrzeugtypen innerhalb der Fahrradzonen können durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt werden (z.B.
Regeln für Radfahrer
Natürlich gelten auch für Radfahrer Regeln im Straßenverkehr. Gerade weil Radfahrer zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern zählen, sind sie im eigenen Interesse gehalten, die Verkehrsregeln einzuhalten. Dazu gehören insbesondere das Rechtsfahrgebot, das Verbot, freihändig Fahrrad zu fahren oder mit dem Handy in der Hand zu telefonieren, beschilderte Radwege in die falsche Richtung zu befahren oder beschilderte Radwege nicht zu benutzen oder die Fahrbahn nebeneinander zu befahren.
Beispiel aus Bonn
8. Oktober 2021Premiere für Bonn - seit kurzem gibt es das erste Verkehrsschild "Überholverbot der Zweiräder" und zwar in der Pastoratsgasse in Bonn-Endenich.
Auf Grund zahlreicher Hinweise von Rad fahrenden, dass sie in . dieser engen Straße nach wie vor unter Missachtung des Mindestabstands von Autos bedrängt und überholt würden, hatte der ADFC hier die Aufstellung dieses Schildes beantragt.
Straßenverkehrsbehörde und Polizei in Bonn tun sich noch schwer mit diesem Verkehrsschild, das die StVO seit April 2020 vorsieht. Die Argumentation insbesondere seitens der Polizei: "Da hier und an anderen Stellen der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, ist das ausdrückliche Überholverbot per Verkehrsschild überflüssig und daher auch nicht zulässig."
Überspitzt gesagt, nach dieser Logik wären Verkehrsschilder grundsätzlich überflüssig, da durch den berühmten § 1 der StVO alles geregelt sein müsste. Doch die Praxis sieht leider anders aus.
Wir freuen uns, dass die Straßenverkehrsbehörde letztendlich in unserem Sinne entschieden hat und auch prüft, an welchen Stellen (z.B. Koblenzer Tor) weitere Überholverbotsschilder sinnvoll sind.
Dass ein Schild allein kein Allheilmittel ist, zeigt anschaulich das Foto. Trotz Verbotsschild hat sich der BMW noch an der Radfahrerin vorbeigequetscht. Wäre diese mit Sicherheitsabstand an den parkenden Autos vorbeigefahren, statt sich ganz nach rechts drängen zu lassen, wäre das Überholen nicht möglich gewesen.
Dazu gehört dann aber auch eine Portion "Mut". Immerhin hatte der BMW- Fahrer einen Moment gezögert.
In diesem Zusammenhang haben wir die Polizei gebeten, erneut in einer PR-Kampagne auf den verpflichtenden Überholabstand zu Fahrrädern hinzuweisen. Gleichzeitig sollten an dieser beschilderten Stelle und - wie in der Vergangenheit geschehen - auch an unbeschilderten Stellen Kontrollen durchgeführt werden.
Details zum Verkehrszeichen 277.1
Ein rotes Auto, ein schwarzes Fahrrad und ein motorisiertes Zweirad, auf weißem Grund und von einem roten Kreis eingeschlossen. Dieses Verkehrschild begegnet Autofahrenden in Deutschland seit etwas mehr als zwei Jahren.
Zeichen 277.1 kam mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVo) im April 2020 in den deutschen Schilderwald.
Der offizielle Name des Schilds lautet "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen". Das etwas sperrige Amtsdeutsch erklärt, worum es bei Zeichen 277.1 geht: ein Überholverbot.
Ab dem Zeichen dürfen etwa Rad- oder Rollerfahrende nicht mehr überholt werden. Auch an Mofas, Mopeds oder Motorrädern (wenn die keinen Beweiwagen haben) darf im ausgewiesenen Bereich nicht mehr vorbeigefahren werden - solange das überholende Fahrzeug mehr als eine Spur hat. Zeichen 277.1 in Stuttgart.
Das Zeichen soll im Kern Radfahrende im Straßenverkehr schützen.
Bußgelder bei Missachtung
Autofahrende sollten das Zeichen 277.1 nicht nur zum Schutz von Zweiradfahrenden kennen. Auch das eigene Punktekonto - und der Geldbeutel - freuen sich, wenn Rücksicht genommen wird. Wer das Verkehrszeichen missachtet, dem droht ein Punkt in Flensburg. Und 70 Euro Bußgeld wären ebenfalls zu berappen.
Allgemeine Informationen zum Überholverbot
Bereits als Fahranfänger lernen Sie andere Verkehrsteilnehmer zu überholen. Überholen ist ein ganz normaler Vorgang im Straßenverkehr. Das Überholverbotsschild zeigt an, wo das Überholen nicht erlaubt ist und für welche Verkehrsteilnehmer es verboten ist.
Besonders oft finden Sie ein das Überholverbot kennzeichnende Schild auf der Autobahn.
Verschiedene Überholverbotsschilder
Wie sehen die verschiedenen Überholverbotsschilder aus? Wie ist das Verkehrsschild Überholverbot mit Zusatzschild zu interpretieren? Welche Sanktionen drohen Ihnen, wenn Sie ein Überholverbotsschild missachten?
Die meisten Verkehrsregeln sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Im § 5 StVO steht geschrieben, wann und wie zu überholen ist. Die Verkehrszeichen 276 & 277 sind laut § 5 Abs. 3 Nr.
Das Verkehrszeichen 276 zeigt ein rotes und ein schwarzes Auto nebeneinander in einem roten Kreis. Das Verkehrszeichen 277 bildet einen roten Kastenwagen neben einem schwarzen Auto in einem roten Kreis ab. Es zeigt an, dass Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ab dem Schild nicht mehr überholen dürfen. Ausgenommen sind PKWs und Kraftomnibusse.
Die Verkehrszeichen 280 und 281 bedeuten so viel wie „Überholverbot aufgehoben“. Sie bilden dieselben Fahrzeuge wie auf den Zeichen 267 und 277 in Grautönen ab, welche mit fünf parallel verlaufenden schwarzen Linien durchgestrichen sind. Das Verkehrszeichen 282 wiederum hebt alle streckenbezogenen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Überholverbote auf.
Ein neues Überholverbot ausweisendes Schild, welches weiter unten zu sehen ist, wurde mit der neuen StVO Novelle eingeführt beziehungsweise sollte eingeführt werden. Es bildet rechts ein schwarzes Fahrrad und einen schwarzen Motorroller ab und links daneben ein rotes Auto.
Ist auf der Straße eine durchgezogenen Linie aufgemalt, herrscht generelles Überholverbot, auch ohne Schild, das dieses extra ausweist.
Zusatzschilder und ihre Bedeutung
Wenn ein Überholverbot durch ein Schild angezeigt ist, ist es oft mit einem Zusatzschild versehen. Es gibt verschiedene Zusatzschilder. Auf einigen steht eine Zahl zwischen zwei Pfeilen, die nach oben zeigen, welche anordnet, wie lang die Verbotsstrecke ist.
Sanktionen bei Missachtung
Wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie ein anderes Auto überholen, obwohl ein Überholverbot durch ein Schild ausgewiesen ist, drohen je nach Verstoß unterschiedliche Sanktionen. Falsches Überholen wird ebenfalls sanktioniert, auch wenn kein Überholverbot durch ein Schild angezeigt ist. Darüber hinaus gibt es höhere Strafen, wenn Sie aufgrund Ihres Überholvorgangs einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden oder einen Sachschaden verursachen.
Überholverbote auf Autobahnen und anderen Straßen
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen werden Hin und Wieder durch Verkehrszeichen Überholverbote vorgeschrieben. Häufig geht es dabei um die Entschärfung von Unfallschwerpunkten. Auch auf anderen außerörtlichen Straßen können dir Verkehrszeichen begegnen, die das Überholen verbieten.
Zeichen 276 verbietet das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art. Zeichen 277 verbietet das Überholen für Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t.
Definitionen
In diesem Artikel erfährst du, was sich hinter den Begriffen Kraftfahrzeug, zulässige Gesamtmasse und einspurige Fahrzeuge verbirgt.
Das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art kann durch Markierung oder Verkehrszeichen verboten werden. Wie wird das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art durch Verkehrszeichen verboten?
Zeichen 276 verbietet Kraftfahrzeugen aller Art das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Personenkraftwagen sind Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden. Personenkraftwagen zählen zu den Kraftfahrzeugen. Das Verkehrszeichen 276 gilt auch für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas. Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas werden durch Maschinenkraft bewegt. Motorräder sind Kraftfahrzeuge.
Verkehrszeichen 282 hebt darüber hinaus streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf. Mehr zum Thema Überholverbote mit Längenangaben habe ich dir im gleichnamigen Kapitel im Beitrag Überholverbot mit Zusatzzeichen zusammengestellt.
Zeichen 277 verbietet Zugmaschinen und Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Überholverbote für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t finden sich bei erheblichem und schnellem Fahrverkehr. Gezogene Wohnwagen sind Anhänger.
Das neue Überholverbot zur Förderung des Radverkehrs
2020 wurde ein neues Überholverbot zur Förderung des Radverkehrs in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Genauer gesagt handelt es sich um ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen. Es wird oftmals auch Überholverbot von Fahrrädern oder Überholverbot von Motorrädern genannt.
Demnach hat ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mindestens zwei Achsen und drei Räder. Zeichen 277.1 ist ein weißes rot umrandetes rundes Verkehrszeichen mit einem roten Sinnbild links, und zwei schwarzen Sinnbildern rechts.
Das obere schwarze Sinnbild sieht wie ein Fahrrad, das untere schwarze Sinnbild wie ein Kraftrad aus.
Überholverbote werden durch die Verkehrszeichen 276, 277 und 277.1 vorgeschrieben. Zeichen 276 verbietet das Überholen für Kraftfahrzeuge aller Art. Zeichen 277 schreibt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t vor.
Um die Verkehrsregelung von Überholverboten an die besondere Situation vor Ort anzupassen, werden Überholverbote zusammen mit Zusatzzeichen aufgestellt.
Verkehrsregeln für Fahrradfahrer
Zu Fuß, im Auto oder auf dem Fahrrad: Die meisten von uns sind regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs und kennen die Basics der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch weißt Du auch, welche besonderen Verkehrsregeln fürs Fahrrad gelten? Wir haben die wichtigsten für Dich zusammengestellt.
- In Deutschland gilt: Als Fahrradfahrer musst Du einen Fahrradweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
- Für alle, die die Nummern nicht im Kopf haben: Das sind die blauen Schilder, auf denen ein weißes Fahrrad abgebildet ist. Ist das nicht der Fall, darfst Du als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren.
- Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot - und zwar auf der Straße ebenso wie auf dem Radweg.
- Erlaubt ist das Fahren auf dem linken Radweg nur dann, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist.
- Das Gleiche gilt für das Fahren in entgegengesetzter Richtung einer Einbahnstraße: Das darfst Du als Fahrradfahrer nur, wenn es dort ein „Radfahrer frei“-Schild gibt.
Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt. Du darfst als Radfahrer also nicht einfach rechts an den Autos vorbeifahren, wenn keine entsprechende Fahrspur für Fahrradfahrer vorhanden ist.
Laut § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es in bestimmten Verkehrssituationen, z. B. wenn der Verkehr auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist oder sich nur sehr langsam bewegt, erlaubt, dass Radfahrer rechts an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren.
Aber Vorsicht: Wenn Du an einem stehenden Auto vorbeifahren möchtest, wie zum Beispiel an einer roten Ampel oder im Stau, dann achte dabei besonders auf geöffnete Autotüren oder plötzlich abbiegende Fahrzeuge. Und auch auf einem Radweg oder einer Radspur solltest du beim Überholen stets auf ausreichend Abstand und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer achten.
Generell dürfen Radfahrer auch andere Radfahrer rechts überholen, sofern genügend Platz vorhanden ist und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht. Grundsätzlich gilt: Überholen nur dann, wenn es sicher und erlaubt ist.
Generell darfst Du auch als Fahrradfahrer den Zebrastreifen zum Überqueren einer Straße nutzen. Allerdings gilt das Vorrecht, das Fußgänger und Rollstuhlfahrer vor dem querenden Straßenverkehr haben, für Dich dann nicht. Das heißt, auf dem Fahrrad musst Du warten, bis die Straße frei ist, bevor Du sie überquerst.
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer kennst Du spätestens jetzt, aber hast Du auch schon ein verkehrssicheres Fahrrad?
Beispiel aus Hennef
Hennef, 12.02.2023 - Ziel muss jedoch eine Neugestaltung der Frankfurter Straße seinDas immer noch vielfach unbekannte Verkehrszeichen 277.1 verbietet Radfahrende zu überholen (amtlich: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen). Dabei gilt die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits seit dem 28.4.2020.
‚Es gab immer wieder heikle und sogar gefährliche Situationen im zentralen Bereich der Frankfurter Straße zwischen Lindenstraße und Bachstraße‘,wie der Sprecher des ADFC Hennef Dr. Sigurd van Riesen erläutert, ‘Radfahrende wurden ohne den notwendigen Abstand und sogar unter Nutzung der Gegenfahrbahn jenseits der Laternen überholt; bei dem innerorts vorgeschriebenen seitlichem Mindestabstand von 1, 5 Metern ist das Passieren von Radlern schlicht unmöglich; deshalb haben wir direkt nach Inkrafttreten der neuen StVO die Anordnung des Überholverbotes bei der Stadt Hennef beantragt.‘
Die behördlichen Beratungen insbesondere mit dem Kreis-Straßenverkehrsamt nahmen dann fast 2 Jahre in Anspruch, weil dort die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Auslegungshilfen des Bundes noch nicht vorlagen. Schließlich wurde vor genau einem Jahr das Überholverbot in der Frankfurter Straße eingeführt.
Die heutige Bilanz sieht aus der Sicht des ADFC grundsätzlich positiv aus. Auch vorsichtige Radfahrer, die seit der letzten Regeländerung 2019 in der Hennefer Hauptstraße nicht mehr den Gehweg benutzen dürfen, können jetzt selbstbewusster auf der Straße fahren, wenn sie möchten - auch nebeneinander; was jetzt erlaubt ist, soweit der Verkehr nicht behindert wird.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass (aus Unkenntnis oder Übersehen der Beschilderung?) trotzdem immer wieder das geltendem Überholverbot nicht eingehalten wird. Vereinzelt werden auch die Radfahrenden durch eng auffahrende PKW bedrängt.
Um dies abzustellen und weitere Aufklärung zu betreiben, sind nach Auffassung des ADFC viel mehr Polizeikontrollen erforderlich. Nach den Worten des Ortsgruppensprechers‚ ‚gibt es auf lange Sicht keine Alternative zu einer Neuaufteilung des Straßenraumes in der Frankfurter Straße, weil die Situation für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer weiterhin unbefriedigend ist.
Einen lebenswerten und sicheren Straßenraum würde eine Regelung nach ‚Shared Space‘ bedeuten, bei dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind.‘
Weitere Verkehrszeichen für Radfahrer
- Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Artikelbild) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer (Z 237). Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen.
- Fahrradfahrer müssen den für sie bestimmten Weg benutzen.
- Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240).
- Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild (siehe Punkt 17) erweitert werden. Hier gilt besondere Vorsicht! Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw.
- Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
- Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden (siehe Punkt 19).
- Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ (siehe Punkt 17) kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
- Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad.
- Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht (z. B.
- Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein.
- In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
- Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.
- Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild.
- Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder wurde ebenfalls neu eingeführt.
- Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
- Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.
Beispiel aus der Neanderstraße
Auf der Neanderstraße sind mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung erfolgreich umgesetzt worden. Gegenüber dem Rathaus wurde ein Schutzstreifen für Radfahrer ab der Ecke Am Rathaus bis zur Seminarstraße markiert und führt so den bestehenden Schutzstreifen entlang der Kreissparkasse in Richtung Eidamshauser Straße fort.
Um den Radfahrer an dieser Stelle aber weiter gesichert führen zu können, wurde ein Überholverbot von Radfahrern ausgesprochen. Dafür wurde ein ganz neues Verkehrszeichen aufgestellt, dass es Autofahrern verbietet, Zweiradfahrer bis zur Ecke Laubacher Straße zu überholen. Von der Straße Am Rathaus bis zur Seminarstraße wurde auf der Neanderstraße ein Fahrradstreifen eingerichtet.
Hinter der Seminarstraße gilt dann ein Überholverbot von Zweirädern. Aus der Gegenrichtung wurde für den Radverkehr ein weiterer Schutzstreifen auf der Neanderstraße bergauf bis zur Ecke Laubacher Straße markiert.
Verwandte Beiträge:
- Neues Verkehrszeichen Überholverbot für Radfahrer: Was Sie jetzt wissen müssen!
- Verkehrszeichen für Radfahrer: Übersicht & Erklärungen
- Verbot für Radfahrer: Verkehrszeichen & Bedeutung
- E-Bike Mitnahme im Zug: Alles, was du wissen musst – Regeln, Tipps & Tricks!
- BikeMax Weiterstadt – Entdecken Sie die Top Fahrräder & E-Bikes für jede Strecke!
Kommentar schreiben