Versicherungskennzeichen für E-Bikes in Deutschland

Elektrofahrräder wie E-Bikes oder Pedelecs liegen in Deutschland voll im Trend. Nicht jedes E-Bike benötigt ein Versicherungskennzeichen - umgekehrt kommst du bei bestimmten Modellen nicht um eine gesonderte Versicherung herum, wenn du keine Straftat begehen willst, weil du ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist.

E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec - Was ist der Unterschied?

Bei den Begriffen herrscht oft Verwirrung. Oft werden im allgemeinen Sprachgebrauch E-Bikes und Pedelecs gleichgesetzt. Welches Gerät nun wirklich ein Versicherungskennzeichen benötigt, bleibt dabei oft unklar.

Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co., die Sie allesamt mit der E-Bike-Versicherung der DEVK absichern können, bestehen hauptsächlich in der Motorisierung sowie der Höchstgeschwindigkeit. Im Folgenden sind die Hauptmerkmale der Zweiräder näher beschrieben.

Pedelec (Pedal Electric Cycle)

Diese Räder bieten Unterstützung durch einen Elektromotor bis zu 25 km/h, wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin in die Pedale tritt. Wenn wir im Alltag von E-Bikes sprechen, meinen wir also meistens Pedelecs. Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und sind deshalb nicht zulassungspflichtig.

Eine Pedelec-Versicherung für Pedelecs bis 25 km/h können Sie bei der DEVK über eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Mit der Fahrraderweiterung unserer Hausratversicherung können Sie Ihr Pedelec auch vor Diebstahl schützen.

S-Pedelec

S-Pedelecs funktionieren im Prinzip genauso wie Pedelecs, fahren jedoch deutlich schneller: Die Motorunterstützung reicht bis zu 45 km/h. S-Pedelecs werden deswegen als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Fahrer und Fahrerinnen benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Es besteht zudem eine Helmpflicht.

Eine S-Pedelec-Versicherung können Sie bei der DEVK über die Moped-Versicherung preisgünstig abschließen. Ebenfalls Pflicht ist ein jährlich zu aktualisierendes Versicherungskennzeichen. Ihre DEVK-Beraterin oder Ihr DEVK-Berater hilft Ihnen bei Vorlage einer gültigen Betriebserlaubnis gerne weiter.

E-Bike

„Echte“ E-Bikes fahren auch dann elektrisch, wenn Sie nicht selbst treten. E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung, der Motor wird über einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker eingeschaltet. Die meisten E-Bikes erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und werden verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa behandelt. Das heißt: Sie sind zulassungspflichtig und als Fahrer:in benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis.

Bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren, muss hingegen ein Helm getragen werden. Diese Elektrofahrräder werden als Mofas eingestuft. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb bewertet. Auch hier sind ein Helm und eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht.

Versicherungspflicht und Kennzeichen

Während Pedelecs verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten, sind E-Bikes und S-Pedelecs versicherungspflichtig. Sie müssen wie ein Moped besonders versichert werden. Eine gesonderte Versicherung ist nur für E-Bikes ab 25 km/h Spitzengeschwindigkeit nötig. Für schnellere E-Bikes ist in der Regel auch ein Führerschein erforderlich.

Als Leichtkrafträder benötigen S-Pedelecs eine Betriebserlaubnis in Kombination mit einem Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen gilt immer bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Der Versicherungsschutz läuft automatisch ab und ist daher jedes Jahr zum 1. März zu erneuern.

Das Kennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Buchstaben und einer jährlich wechselnden Farbe (schwarz, blau und grün). Für das Jahr 2025 gilt für ein S-Pedelec die Kennzeichen-Farbe grün. Das Versicherungskennzeichen ist gemäß § 27 Abs.

Ein Versicherungskennzeichen ist der Nachweis über den Abschluss einer gültigen Versicherung. Du kennst sicher diese zweizeiligen Schilder, die aus drei Buchstaben und drei Zahlen bestehen. Das Kennzeichen wird jedes Jahr ab dem 01. März in einer anderen Farbe durch die Versicherung vergeben (schwarze, blau und grüne Schrift auf weißem Hintergrund im jährlichen Wechsel). Damit ein Kennzeichen nicht einfach im vierten Jahr wieder genutzt werden kann, ist die Jahreszahl zusätzlich am unteren Rand angegeben.

Für Elektrokleinstfahrzeuge - Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h - gibt es seit dem 15. Juni 2019 spezielle Aufkleber, die dauerhaft am Fahrzeug verklebt werden.

Versicherungsoptionen für E-Bikes und S-Pedelecs

Die E-Bike-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Zusätzlichen Schutz bietet unser Kombischutz inkl. einer Teilkaskoversicherung. Die E-Bike-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch Diebstahl mit abgesichert.

Die Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. Euro pro Versicherungsschaden und bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person ab. Da die Haftpflichtversicherung nur für Schäden an fremden Sachen, Personen oder Vermögen eintritt, ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis um eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung zu erweitern.

Die Teilkasko (häufig auch S-Pedelec Diebstahlversicherung genannt) übernimmt im Schadenfall die Kosten zum Zeitwert. ⚠Besonderheit AkkuDer Akku ist bei der Teilkaskoversicherung nicht gegen Diebstahl mitversichert! Es gilt außerdem nur eine Zeitwertentschädigung!

Die Vollkaskoversicherung schützt das S-Pedelec auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Herstellers gegen Produktionsfehler und Materialfehler! ACHTUNG: In der S-Pedelec Vollkaskoversicherung ist KEINE Haftpflichtversicherung enthalten, die für ein zulassungspflichtiges Fahrzeug zwingend benötigt wird.

Leistungsumfang der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Hier eine schemenhafte Gegenüberstellung des Leistungsumfangs von Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen:

Leistungsumfang Teilkasko Vollkasko
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub ✓ ohne Akku!
Brand, Blitzschlag, Explosion
Sturm, Hagel, Überschwemmung
Fall-/Sturzschäden
Materialfehler
Konstruktionsfehler
Produktionsfehler
Bedienungsfehler
Feuchtigkeitsschäden
Elektronikschäden
Verschleiß, Abnutzung, Alterung
Fahrradgepäck ✓ bis 300 EUR
Akku-/ Motorschäden
Akku Diebstahl

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um eine schemenhafte Gegenüberstellung handelt und ausschließlich die dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gelten.

Verhaltensregeln für S-Pedelecs

Der Fahrer eines S-Pedelec ist gemäß § 21a Abs. 2 StVO auch verpflichtet einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Die Frage, ob Fahrradhelm oder Motorradhelm ist dabei rechtlich noch nicht entschieden. Da Motorradhelme aber meistens zu schwer und zu warm sind, wird der etwas leichtere Fahrradhelm empfohlen.

Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege befahren werden. Das gilt sowohl innerorts als auch außerorts. Auch Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für den Fahrradverkehr freigegeben sind, dürfen von S-Pedelecs nicht befahren werden. In Fußgängerzonen und Parks dürfen die Elektrofahrräder ebenfalls nicht gefahren werden.

Fahrradstraßen (siehe StVO; Verkehrszeichen 244.1) dürfen von S-Pedelec Fahrern genutzt werden, wenn die Fahrradstraße durch ein Zusatzschild für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr oder aber für Krafträder freigegeben ist.

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