Die Versicherungspflicht für E-Bikes in Deutschland

Fahrräder, bei denen ein Elektromotor mithilft, sind im Trend. Viele nennen diese Geräte E-Bike, unabhängig von ihrer Geschwindigkeit oder Antriebsart. Allerdings ist nicht alles, was wie ein Fahrrad aussieht, auch rechtlich eins. Der Gesetzgeber hat hier klare Regelungen getroffen.

Unterschiedliche Antriebstypen und ihre rechtlichen Folgen

Zunächst unterscheidet man zwei Antriebstypen: die elektrische Tretunterstützung und die Steuerung vom Lenker aus. Für Modelle mit Tretunterstützung wurde der Begriff „Pedelec“ geschaffen. Dieser Antrieb funktioniert nur, wenn man selbst in die Pedale tritt.

Die Modelle, bei denen die Unterstützung bei 25 km/h aufhört, gelten rechtlich als Fahrräder. Sie dürfen Radwege benutzen, Kinderanhänger ziehen, gegen die Fahrtrichtung in der Einbahnstraße fahren und im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden, wenn dies für Fahrräder erlaubt ist. Alles andere ist versicherungspflichtig.

Versicherungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs

Die Versicherungspflicht gilt für schnelle S-Pedelecs mit 4 kW, die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h schnell werden dürfen, und für alle Modelle, deren Motoren über einen Griff oder Knopf am Lenker gesteuert werden. Diese E-Bikes fahren notfalls auch, ohne dass jemand in die Pedale tritt. Für all diese ist eine Haftpflichtversicherung notwendig, und sie müssen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen tragen. Für die schnelleren Modelle sind außerdem Spiegel und Dauerlicht gemäß dem Status als Kleinkraftrad vorgeschrieben.

Helmpflicht und Sicherheit

So klar die Regeln bei der Versicherungspflicht sind, so unscharf werden sie bei der Helmpflicht. Beim Pedelec und dem langsamsten E-Bike ist die Helmnutzung noch freiwillig, wenn auch ratsam. Zurzeit wird in der Straßenverkehrsordnung nur ein „geeigneter Schutzhelm“ vorgeschrieben. Die Helmnorm ECE 22 orientiert sich am Bedürfnis von Motorradfahrern, dürfte einem E-Biker also etwas übertrieben vorkommen und ist ja auch nicht verpflichtend.

Die Radfahrnation Niederlande hat bereits eine Helmnorm für S-Pedelecs und vergleichbar schnelle E-Bikes entwickelt, die dort NTA 8776 heißt. Auch deutsche Hersteller bieten inzwischen Helme, die über den einfachen Fahrrad-Standard hinausgehen. Wer in ein E-Bike investiert, sollte nicht am Helm sparen.

Versicherungsarten für E-Bikes und Pedelecs

Bevor Sie sich um eine passende Versicherung kümmern, sollten Sie erst einmal klären, ob es sich bei Ihrem Pedelec um ein Fahrrad oder ein Leichtkraftrad handelt. Das hat Konsequenzen - sowohl dafür, welche Versicherungen ohnehin Pflicht sind als auch dafür, wo und wie Sie damit fahren können.

Pedelecs als Fahrräder versichern

Ein Pedelec ist ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Solche Pedelecs müssen die folgenden Bestimmungen erfüllen:

  • Der Elektromotor schaltet sich nur zu, wenn Sie in die Pedale treten.
  • Die Motorleistung darf bei maximal 250 Watt liegen.
  • Die Motorunterstützung wird beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer oder, wenn Sie das Treten einstellen, früher unterbrochen.
  • Eine Anfahr- / Schiebehilfe (ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers) bis 6 Stundenkilometer ist erlaubt.

Unter diesen Voraussetzungen gelten die Vorschriften für Fahrräder:

  • Für ein Pedelec brauchen Sie keine Fahrerlaubnis und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung.
  • Es gibt kein Mindestalter.
  • Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, doch sollten Sie zur eigenen Sicherheit und aufgrund der höheren Geschwindigkeit einen Helm tragen.
  • Sie dürfen mit einem Pedelec auf Radwegen fahren.
  • Auch sind Umbauten und Anbauten wie Fahrradanhänger erlaubt.
  • In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu 7 Jahren mitgenommen werden.

Wie ist ein Pedelec als Fahrrad zu versichern?

Über die Hausratversicherung ist ein Pedelec - wie auch ein Fahrrad - gegen Einbruchdiebstahl versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Ihnen jemand das Pedelec aus dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage stiehlt.

Wird das Pedelec außerhalb verschlossener Räume entwendet, ist das aber ein "einfacher Diebstahl". Dann besteht in der Regel im Grundtarif kein Schutz. Einen solchen einfachen Diebstahl können Sie über Ihre Hausratversicherung mit einem höheren Beitrag versichern. Falls Sie das Pedelec öfter draußen stehen lassen und es ein recht teures Modell ist, erkundigen Sie sich also bei Ihrer Versicherung!

Stattdessen können Sie auch eine separate Fahrradversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann je nach Anbieter nicht nur auf Diebstahl, sondern beinhaltet auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfall.

Da Pedelecs oft recht teure Gefährte sind, kann eine erweiterte Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung durchaus sinnvoll sein. Mit einem Pedelec besteht außerdem ein gewisses Risiko, einen folgenreichen Unfall zu verursachen. Auch wenn es keine Verletzten gibt, können dann schnell hohe Forderungen auf Sie zukommen. Haben Sie zum Beispiel ein parkendes Auto beschädigt, müssen Sie die Reparaturkosten bezahlen. Versicherungsschutz haben Sie in solchen Fällen auch auf dem Pedelec, wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

S-Pedelecs als Leichtkrafträder versichern

S-Pedelecs sind rechtlich keine Fahrräder, sondern sie gelten nach deutschem Recht bzw. nach einer EU-Verordnung als Kraftfahrzeuge des Typs "Leichtkrafträder mit geringer Leistung" (L1e-B).

Die S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer und sind mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Spätestens bei 45 Stundenkilometer muss sich der Motor abschalten.

Auch bei den S-Pedelecs arbeitet der Motor nur, wenn Sie in die Pedale treten, allerdings ist auch ein Motorantrieb ohne Tretleistung möglich (als so genannte Anfahrhilfe).

Das bedeutet:

  • eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
  • eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen)
  • und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich.

Diese Fahrerlaubnis ist im Autoführerschein der Fahrererlaubnisklasse B enthalten. Das Versicherungskennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Buchstaben und hat jedes Jahr eine neue Farbe. Wenn Sie ein S-Pedelec fahren wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Radwege dürfen Sie damit nicht benutzen, die S-Pedelecs müssen auf der Straße gefahren werden. Die Beförderung von Kindern im Kindersitz oder im Kinderanhänger ist nicht erlaubt. Sie müssen auf S-Pedelecs außerdem einen "geeigneten Helm" tragen. Da Geschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer erreicht werden können, sollten Sie hier besonders auf die Sicherheit achten.

Wie ist ein S-Pedelec als Leichtkraftrad zu versichern?

Es besteht Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für das S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, die für Schäden aufkommt, die Sie im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügen.

Der Versicherer kommt auf für:

  • Personenschäden (Verletzung und Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen)
  • Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)

Eine sinnvolle Ergänzung ist die Teilkaskoversicherung. Mit der sind Sie auch gegen Diebstahl geschützt. Außerdem sind Schäden, die zum Beispiel durch Brand, Explosion, Naturgewalten wie Sturm, Hagel Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder Bruch der Verglasung entstehen, abgesichert. Die Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall abgeschlossen werden.

Wir empfehlen, fürs S-Pedelec über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken - denn nur die bietet einen Schutz gegen Diebstahl der oft vergleichsweise teuren Fahrzeuge.

Überblick über verschiedene E-Bike-Typen

Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co. bestehen hauptsächlich in der Motorisierung sowie der Höchstgeschwindigkeit.

Pedelec (Pedal Electric Cycle)

Diese Räder bieten Unterstützung durch einen Elektromotor bis zu 25 km/h, wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin in die Pedale tritt. Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und sind deshalb nicht zulassungspflichtig.

S-Pedelec

S-Pedelecs funktionieren im Prinzip genauso wie Pedelecs, fahren jedoch deutlich schneller: Die Motorunterstützung reicht bis zu 45 km/h. S-Pedelecs werden deswegen als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Fahrer und Fahrerinnen benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Es besteht zudem eine Helmpflicht.

E-Bike

E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung, der Motor wird über einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker eingeschaltet. Die meisten E-Bikes erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und werden verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa behandelt. Das heißt: Sie sind zulassungspflichtig und als Fahrer:in benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren, muss hingegen ein Helm getragen werden. Diese Elektrofahrräder werden als Mofas eingestuft. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb bewertet. Auch hier sind ein Helm und eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht.

Zusätzliche Versicherungsoptionen

Eine E-Bike Versicherung bietet Ihnen für Ihr teures E-Bike einen weltweiten Rundumschutz bei Diebstahl und Sachschäden. So sind auch Fahrradteile wie Akku oder Bordcomputer geschützt, wenn Sie Ihnen gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden.

Die E Bike Versicherung des ADAC bietet Ihnen sinnvollen Schutz für Ihr E-Bike, wenn dieses maximal 25 km/h erreicht. Solche "E-Bikes" werden richtig als Pedelec bezeichnet.

ADAC E-Bike Versicherung

In der E Bike Versicherung können Sie den gesamten Fuhrpark in Ihrem Hausstand versichern. Also auch die E-Bikes von Ihrer Familie. Die erstattungsfähigen Kosten in der E Bike Versicherung sind abhängig von der gewählten Versicherungssumme. Das Zubehör und das Fahrradgepäck sind in der E-Bike Versicherung unabhängig von der Versicherungssumme geschützt.

Die Bausteine der E Bike Versicherung können Sie je nach Bedarf abschließen, separat oder in Kombination. Die E Bike Versicherung können Sie schnell und einfach abschließen. Der jährliche Versicherungsbeitrag ist abhängig von Ihrem Wohnort.

Bei neu hinzukommenden teureren Rädern empfehlen wir Ihnen, das direkt bei uns zu melden und die Versicherungssumme zu erhöhen.

Adam Riese E-Bike-Versicherung

Bei der Adam Riese E-Bike-Versicherung sind alle nicht versicherungs- oder führerschein­pflichtigen Zweiräder mit Elektromotor bis 10.000 € Kaufwert versicherbar. Also das, was man online meistens E-Bike nennt. Beziehungsweise Pedelec. Merk Dir einfach: Wenn das Bike einen Elektromotor hat und man keinen Führerschein dafür braucht, ist es über die E-Bike-Versicherung versicherbar.

Was deckt eine E-Bike-Versicherung alles ab?

Die Adam Riese E-Bike-Versicherung ist keine Haftpflicht­versicherung. Was stattdessen in der Adam Riese E-Bike-Versicherung enthalten ist bzw. sein kann, hängt von den Bausteinen ab, die Du flexibel auswählen kannst:

Baustein Diebstahl

Die E-Bike-Versicherung regelt Diebstahl­schäden, genau wie Einbruch­diebstahl (z.B. wenn Dein Bike aus dem Fahrrad­keller entwendet wird) und Trickdiebstahl. Dabei ist es übrigens egal, welche Art von Fahrradschloss Du benutzt hast, solange das Bike angeschlossen war oder sich in einem abgeschlossenen Raum befand.

Baustein Reparatur: Verschleiß, Unfallschäden und mehr

Mit dem Reparatur-Baustein kannst Du Dein E-Bike auf Vordermann bringen lassen, wenn es einen Schaden hat. Dieser Baustein hat mehrere Komponenten:

  • Verschleiß ist normal, und gerade bei E-Bikes kommen einige Teile zusammen, die sich mit der Zeit abnutzen können: Bremsen, Speichen, Elektronik und nicht zuletzt der Akku sind mit der E-Bike-Versicherung abgedeckt.
  • Sollte auf Deinen Wegen doch mal was schief gehen, greift hier ebenfalls der Reparatur-Baustein.
  • Leider kann es auch zu böswilligen Schädigungen an Deinem Bike kommen - zerkratzte Rahmen, verbogene Lenker oder auch ein komplett im Fluss versenktes E-Bike sind ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt.

Dein E-Bike wird darüber hinaus auch repariert bei Schäden durch:

  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen
  • Extremsituationen wie Feuer, Explosionen und Blitzeinschläge
  • Bedienfehler
  • Material- oder Konstruktions­fehler, wenn die Garantie abgelaufen ist
  • Feuchtigkeits- und Elektronikschäden
  • Kabelbruch und Tierbiss

Fazit

Die Versicherungspflicht für E-Bikes hängt von der Art des E-Bikes und seiner maximalen Geschwindigkeit ab. Während Pedelecs, die als Fahrräder gelten, nicht versicherungspflichtig sind, benötigen S-Pedelecs und E-Bikes mit höheren Geschwindigkeiten eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf eines E-Bikes über die geltenden Bestimmungen und die entsprechenden Versicherungsoptionen zu informieren, um im Falle eines Schadens ausreichend geschützt zu sein.

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