Vollabnahme Motorrad Kosten: Ein umfassender Überblick

Um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für die Zulassung gebrauchter Importfahrzeuge von außerhalb der EU oder die Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind.

Was ist eine Vollabnahme?

Bei der Erstellung des Vollgutachtens nach § 21 StVZO wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht und ob Umrüstungen oder gegebenenfalls Ausnahmen von einzelnen Ausrüstungsvorschriften notwendig sind. Einige Prüfpunkte können von unseren Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes selbst am Fahrzeug überprüft werden.

Sofern keine Datenbestätigung des Herstellers vorgelegt werden kann, benötigen Sie ein Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle. Dieses beinhaltet auch die erforderlichen Nachweise für beispielsweise Abgas- und Geräuschverhalten. Dieses Datenblatt können Sie selbst bei einer Datenblattstelle Ihrer Wahl bestellen. Oder Ihre GTÜ-Partnerin bzw.

Kosten einer Vollabnahme

Die Kosten für eine Vollabnahme können stark variieren. Die Beiträge in verschiedenen Foren zeigen eine große Bandbreite an:

  • Einige Nutzer berichten von Kosten um die 200€ für eine Vollabnahme, weil keine Papiere zur Maschine vorhanden waren und alle Anbauten eine ABE hatten.
  • Andere zahlten 440€ für eine Einzelabnahme einschließlich Geräuschgutachten.
  • Wieder andere zahlten ca. 250 € plus 45 € bei der Bündelungsbehörde.

Die Kosten sind vom Aufwand abhängig, wobei eine Geräuschmessung die Kosten erhöht. Es gibt bei den einschlägigen Prüfinstitutionen keine Preisliste dafür. Abrechnung nach Aufwand.

Hier eine Übersicht der genannten Kosten (die tatsächlichen Kosten können abweichen):

Leistung Kosten
Vollabnahme ohne Papiere, mit ABE ca. 200€
Einzelabnahme mit Geräuschgutachten 440€
Abnahme bei der Bündelungsbehörde 45€

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

Mehrere Faktoren können die Kosten einer Vollabnahme beeinflussen:

  • Alter des Motorrads: Bei älteren Motorrädern (vor 1994) kann eine Leistungsmessung erforderlich sein.
  • Umbauten: Umfangreiche Umbauten oder Anbauten ohne ABE oder E-Prüfzeichen können zusätzliche Gutachten erforderlich machen.
  • Gutachten: Wenn die Maschine neuer als 1994 ist, sind möglicherweise Gutachten (Lärmmessung, Leistungsmessung, Abgasgutachten) erforderlich, die in Summe etwa 1000€ kosten können.
  • Individuelle Situation: Die Gebühren können je nach Bundesland und Prüfstelle variieren.

Vollabnahme oder HU?

Google sollte korrekterweise ausspucken, dass es eine Vollabnahme nicht mehr gibt. Bei einer Stillegung über 7 Jahre ist normalerweise ein Vollgutachten erforderlich, außer die Zulassungsstelle ist mit einer normalen Hauptuntersuchung einverstanden. Wenn die Zulassungsstelle ein Vollgutachten will, so wie es Goldfisch geschrieben hat, dann muss nach über 7 Jahren Stilllegung ein Gutachten erstellt werden.

Laut meinem TÜVie (er ist bei KÜS) ist das die Wiederzulassung eines in DE abgemeldeten Fahrzeugs. Alle Papiere vorhanden aber schon "länger" kein TÜV. Es braucht eine "erweiterte" Prüfung. Bei der Vollabnahme prüfen unsere Sachverständigen die Vorschriftsmäßigkeit, den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Die Abnahme enthält unter anderem eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung.

Auspuffanlagen und EG-Genehmigung

Die Einhaltung der zulässigen Fahrgeräuschwerte wird bei Austausch-Schalldämpfern, die mit einer EG-Genehmigung vertrieben werden, im Genehmigungsgutachten bestätigt. Im "Verwendungsbereich" der Genehmigung sind die Fahrzeugtypen aufgeführt, für die die Anlage geprüft und zugelassen wurde. Wir empfehlen Ihnen sich beim Kauf auf jeden Fall eine Kopie der Genehmigung für die Auspuffanlage aushändigen zu lassen, denn nur damit ist nachvollziehbar, für welche Fahrzeugtypen diese zugelassen ist.

Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen.

Stilllegung und Wiederzulassung

Wenn ein Fahrzeug mehr als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt ist, wird der Datenbestand im zentralen Fahrzeugregister gelöscht. Wenn keine andere Quelle für die technischen Fahrzeugdaten zur Verfügung steht, benötigt man dann für die Zulassung ein Gutachten nach §21 StVZO. Das ist nach wie vor unverändert der Fall.

Allerdings gibt es länderspezifisch unterschiedliche Regelungen. Zudem ist bei einem 1996 stillgelegten Fahrzeug kein el. Und daher muss die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilen, wofür sie nach Ermessen ein solches Gutachten einfordern kann, es aber nach geltender Rechtslage nicht muss.

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