Wann ist ein Fahrrad verkehrssicher?

Ein verkehrssicheres Fahrrad ist wichtig, damit du beim Radeln keine unnötigen Risiken eingehst - vor allem in der dunklen Jahreszeit ist besonders die Beleuchtung für deine Sicherheit entscheidend. Eine bestimmte Grundausstattung ist sogar Pflicht, um dein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Die Frage ist brisanter als man denkt: Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher und wann nicht? Denn bei Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann es teuer werden.

Ein Fahrrad ist verkehrssicher, wenn es entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ausgerüstet ist.

STVZO-Regeln für Fahrräder

Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) regelt in Deutschland die Voraussetzungen für die Teilnahme von Fahrzeugen am Straßenverkehr. Für Fahrräder sind vor allem die Paragraphen 63 bis 67 relevant.

Welche StVZO-Regeln gelten?

Der Fahrradtyp spielt keine Rolle: Unabhängig davon, ob du mit dem Mountainbike, dem Rennrad oder einem City-Bike unterwegs bist, muss dein Rad entsprechende technische Anforderungen erfüllen, damit du dich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen kannst. Ausgenommen von diesen Regelungen sind (Klein-) Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.

Die wichtigsten Regelungen für Fahrräder nach der StVZO, sind wie folgt:

  • Klingel: Fahrräder müssen eine helltönende Glocke haben. Andere Warnsignale wie Hupen oder stetig Lärm verursachende Signale wie Radlaufglocken sind nicht erlaubt (§ 64a StVZO).
  • Bremsen: Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme haben, die während der Fahrt leicht zu bedienen sind und den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. Eine Vorder- und Hinterradbremse sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 65 StVZO).
  • Beleuchtung: Fahrräder müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit Beleuchtung ausgestattet sein. Seit dem 1. Juni 2017 sind batteriebetriebene Lampen erlaubt. Die Stromquelle muss mindestens 3 Watt Leistung und eine Nennspannung von 6 Volt haben. Frontstrahler müssen mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke erzeugen, und das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Weiße und rote Reflektoren sind verpflichtend und dürfen auch in den Lampen integriert sein (§ 67 StVZO).
  • Reflektoren: Fahrräder sollten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad haben. Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten sind vorgeschrieben. Gelbe Reflektoren sind auch an den Pedalen erforderlich.

Ist eine dieser Kriterien beim eigenen Fahrrad nicht gegeben, darf man es im Straßenverkehr nicht benutzen. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, blüht bei einer Verkehrskontrolle kein Ärger.

Bestandteile eines verkehrssicheren Fahrrads

Ein verkehrssicheres Fahrrad benötigt die im Bild beschriebenen Ausstattungsdetails.

Bremsen

Ganz klar: Damit ein Fahrrad als straßentauglich gilt, muss es über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremssysteme verfügen. Das bedeutet, dass das Fahrrad mindestens eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse haben muss. Dabei gelten starre Naben, wie sie an Fixies oder Bahnrädern zu finden sind, nicht als Bremse.

Bei den verschiedenen Bremstypen unterscheidet man zwischen der klassischen Rücktritt-Bremse, den Felgenbremsen und den Scheibenbremsen. Immer mehr moderne, hochwertige Räder sind mit hydraulischen Scheibenbremsen ausgestattet, und das völlig zu Recht. Schließlich entfalten Scheibenbremsen im Gegensatz zu Felgenbremsen bei allen Bedingungen eine hohe Bremskraft. Sie sind also vor allem bei Nässe deutlich überlegen.

Auf jeden Fall sollten die Bremsen regelmäßig gewartet werden. Damit die Bremsleistung hoch bleibt, empfiehlt es sich, die Bremsbeläge und die Bremsscheibe bzw.

Zur Wahl stehen:

  • Klotzbremse: Bei der Klotzbremse wird ein Gummistempel an das Rad gedrückt. Weil die Bremsleistung aber nicht gut ist, sind Klotzbremsen an Fahrrädern nicht mehr üblich.
  • Trommelbremse: Bei der Trommelbremse wirken die Bremsklötze auf die Trommel des Hinterrads. Weil die Bremse sehr schwer ist und keine Wärme abführt, eignet sie sich nicht für Mountainbikes oder Rennräder.
  • Scheibenbremse: Bei Scheibenbremsen werden Kolben durch die Bremsflüssigkeit an die Bremsschreibe gedrückt. Diese Bremsen findet man an vielen modernen Fahrrädern.
  • Felgenbremse: Felgenbremsen wirken wie Klotzbremsen direkt auf das Rad. Die Bremsbeläge müssen deshalb nach einiger Zeit ausgewechselt werden. Felgenbremsen sind sehr weit verbreitet.
  • Rücktrittbremse: Rücktrittbremsen wirken wie die Trommel- oder Scheibenbremse auf die Nabe. Obwohl sie sehr beliebt sind, gelten sie als veraltet, weil die Bremskraft eher gering ist.

Beleuchtung

Ob Tag oder Nacht - dein Fahrrad muss über eine Fahrrad Beleuchtung verfügen. Ein Fahrrad muss einen Scheinwerfer und ein rotes Rücklicht besitzen, um als verkehrssicher zu gelten. Ein Vorteil beim Thema Beleuchtung ist: Seit dem 1. Juni 2017 darf die Beleuchtung auch batteriebetrieben sein.

Batteriebetriebene Fahrradleuchten müssen nicht ständig am Fahrrad verbleiben und können tagsüber zu Hause bleiben. Natürlich ist es auch legitim, statt der Batterie-Beleuchtung Akku-Lampen einzusetzen.

Vorgeschrieben ist, dass die Leistung der Stromquelle mindestens 3 Watt beträgt, deren Nennspannung bei 6 Volt liegt. Der Frontstrahler muss mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux erzeugen. Das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden.

Zusätzlich zu den Lampen ist ein weißer bzw. roter Reflektor verpflichtend. Diese dürfen seit dem 1.6.2017 auch in den Lampen integriert sein und müssen nicht mehr separat am Vorder- bzw. Hinterrad befestigt werden.

Der Hinterradreflektor muss der Kategorie „Z“ entsprechen. Der zusätzliche kleine Hinterradreflektor wurde mit der Überarbeitung am 1.6.2017 gestrichen.

Beide Lampen müssen so angebracht sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Lampen dürfen über eine Stand- sowie Bremslichtfunktion verfügen, aber nicht blinken. Dies könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und der Abstand zu anderen Fahrzeugen kann im Dunkeln schlechter eingeschätzt werden.

Um dir die Suche zu vereinfachen, haben wir bereits zusammengestellte Beleuchtungssets in unserem Shop.

Was muss ich bei der Beleuchtung meines Fahrrades beachten?

Ein verkehrssicheres Fahrrad braucht eine gute Beleuchtung. Scheinwerfer, Rückstrahler, Schlussleuchte und seitliche Leuchtelemente dürfen deshalb nicht fehlen. Wir informieren dich, was du bei der Beleuchtung außerdem noch beachten musst.

  • Dynamo, Akku oder Batterie als Energiequelle

    Damit deine Beleuchtung auch funktioniert, brauchst du natürlich auch eine Energiequelle. Du kannst frei entscheiden, ob du einen Dynamo, einen Akku oder eine Batterie verwenden willst.

  • Scheinwerfer und Schlussleuchte leuchten gemeinsam

    Damit du im Dunkeln bestmöglich gesehen werden kannst, musst du den Scheinwerfer (vorne) und die Schlussleuchte (hinten) immer gemeinsam einschalten. Nur so sind Sie rundum sicher und können von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden.

  • Zulassung der Beleuchtungselemente

    An deinem Fahrrad darfst du nur Beleuchtungselemente anbringen und nutzen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sind. Produkte mit der Zulassung sind durch ein Prüfzeichen mit einer Nummer in der Form „~~~ K 12345“ gekennzeichnet.

  • Korrekte Einstellung des Lichts

    Das Licht des Schweinwerfers sollte zehn Meter vor dem Vorderrad auf den Boden treffen. Als Faustregel gilt: Das Licht des Scheinwerfers soll zehn Meter vor dem Vorderrad den Boden berühren.

Selbstverständlich ist es legitim, das eigene Fahrrad für eine höhere Verkehrssicherheit und eine bessere Sicht noch umfassender und hochwertiger auszustatten. Auch dürfen die Leuchten eine Bremslicht-Funktion haben. Darüber hinaus kann es nur Vorteile haben, einen leuchtstarken Scheinwerfer zu montieren, der einen breiten Lichtkegel auf die Straße wirft.

Besonders Vielfahrer, die auch im Dunkeln oder bei schlechter Sicht unterwegs sind, sollten über eine entsprechend leistungsstarke Licht-Anlage nachdenken. Aktuell sind LED-Scheinwerfer mit über 100 Lux so etwas wie das Nonplusultra der Fahrradbeleuchtung.

Tipp: Wer genau wissen möchte, ob die eigene Fahrradbeleuchtung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, bringt sein Fahrrad regelmäßig zur Inspektion in die Fahrradwerkstatt.

Reflektoren

Damit die Sichtbarkeit von der Seite ausreichend gut ist, sollten neben den Leuchten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad angebracht sein. Außerdem sind ein vorne angebrachter weißer Reflektor und ein hinten angebrachter roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ verpflichtend.

Weiterhin sind gelbe Reflektoren an den Pedalen, sowohl nach vorne, als auch nach hinten, Pflicht. Genauso verhält es sich mit seitlichen Reflektoren. Hier hast du die Wahl, ob du dein Rad mit Reflexstreifen an den Reifen, reflektierenden Speichenhülsen oder den bewährten Katzenaugen in den Speichen ausstattest.

Mit einer gleichmäßigen Beleuchtung sehen die Autofahrer dich sofort und werden nicht irritiert.

Klingel

Man kennt die Fahrradklingel bereits vom ersten Kinderrad. Unter dem Motto „Achtung, jetzt komme ich“ wurde zumeist kräftig von ihr Gebrauch gemacht. Dabei schreibt die StVZO eine solche vor. Schließlich steigert die Fahrradklingel die eigene Sicherheit und jene anderer merklich. Sie kann einem vor so manch einer heiklen Situation und vor potenziellen Unfällen bewahren.

Besonders in der Hektik der Großstadt müssen Radfahrer möglichst lautstark auf sich aufmerksam machen.

Die mechanische Klingel an deinem Fahrrad muss hell klingen und darf nicht zu leise sein. Du darfst keine anderen Signale wie Hupen oder Hörner verwenden.Auch elektrische Klingeln sind verboten.

Tipp: Fahrradklingeln gibt es in vielen verschiedenen Größen, Formen und Farben. Sie kosten dabei verhältnismäßig wenig.

Wie mache ich mein Rad noch sicherer für den Verkehr?

Neben den gesetzlich vorgeschrieben Richtlinien zur Beleuchtung, Bremsen und einer Signalfunktion gibt es noch weitere Kriterien, die dein Fahrrad verkehrssicher machen.

Gepäckträger, Schutzbleche und Kettenschutz

Wenn du dein Fahrrad überwiegend im Straßenverkehr nutzt, sind ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder sehr sinnvoll. Ein Kettenschutz verhindert nicht nur, dass deine Kleidung mit Öl und Schmutz in Berührung kommt, sondern erhöht auch die Sicherheit. In der Fahrradkette kann schnell mal ein Hosenbein hängen bleiben und zu einem bösen Sturz führen. Daher empfiehlt es sich bei langen und weiten Hosen, zusätzlich eine Klammer anzubringen oder die Hose während der Fahrt einfach hochzukrempeln.

Wer sein Fahrrad nach den Vorgaben der StVZO ausstattet, hat schon einmal alles richtig gemacht. Doch kann man es natürlich auch über die Vorschriften hinaus verkehrssicher machen. So kann zum Beispiel ein Kettenschutz große Vorteile haben. Er verhindert, dass die Kleidung sich in der Kette verfängt und es als Folge daraus zu Stürzen kommt. Sinnvoll können auch vorne und hinten angebrachte Schutzbleche sein. Sie sind zwar nicht direkt sicherheitsrelevant, halten aber Schlamm, Schmutz und Wasser fern. Damit werden vor allem im Regen auch andere Verkehrsteilnehmer geschützt.

Körbe und Fahrradtaschen

Für die Aufbewahrung von Gepäck oder Einkäufen haben sich Körbe und Fahrradtaschen als sehr nützlich erwiesen. Hier kannst du nicht nur deine Utensilien vor Wasser und Schmutz sicher verstauen, sondern erhöhst deine Sicherheit, indem du die Hände und den Rücken während der Fahrt frei hast. Tüten und Taschen, die am Lenker baumeln, können sich in den Speichen verhaken und beeinflussen das Lenkverhalten negativ. Ist alles sicher verwahrt, kannst du noch besser auf andere Verkehrsteilnehmer reagieren.

Radanhänger

Kinder sind am besten in Radanhängern aufgehoben. Solltest du sie direkt auf dem Rad zur Kita fahren oder mit auf einen Radausflug nehmen wollen, ist ein stabiler Kindersitz für den Gepäckträger zu empfehlen. Bei Radanhängern musst du in jedem Fall ebenso auf die entsprechende Beleuchtung und Reflektoren achten.

Seit dem 1.6. 2017 gibt es mit dem § 67a einen neuen Abschnitt, der erstmalig die Beleuchtung an Fahrradanhängern regelt. Für Anhänger, die ab dem 1.1.2018 verkauft werden, gilt Folgendes: Anhänger ab 60 cm Breite benötigen zwei weiße Reflektoren nach vorne und eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei rote Reflektoren. Ab einer Breite von 1 m benötigen sie zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren dürfen unabhängig von der Breite angebracht werden.

Vorgeschrieben ist, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden.

Fahrradanhänger: Beleuchtung

Die Beleuchtung des Anhängers ist nach § 67a StVZO vorgeschrieben.

  • zwei weiße Rückstrahler (vorne)
  • zwei rote Rückstrahler (hinten)
  • eine seitliche Beleuchtung durch weiße Reflexstreifen, gelbe Speichenrückstrahler („Katzenaugen“), weiße retroreflektierende Speichen oder Speichenhüllen

Zusätzlich brauchen manche Anhänger:

  • eine weiße Leuchte (vorne), wenn der Anhänger breiter als einen Meter ist
  • eine rote Schlussleuchte (hinten), wenn die Schlussleuchte des Fahrrads verdeckt oder der Anhänger breiter als 60 Zentimeter ist

Welche Regeln gelten bei E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?

Bei Elektrobikes, auch E-Bikes genannt, handelt es sich nicht wie immer gedacht um typische Fahrräder. Auch wenn sich der Begriff E-Bike durchgesetzt hat, sind elektrobetriebene Zweiräder eigentlich Pedelecs bzw. S-Pedelecs, wenn sie schneller als 25 km/h fahren können. Daher gelten für diese Zweiräder auch andere Bestimmungen im Straßenverkehr, als für einfache Fahrräder, die nur durch Muskelkraft betrieben werden.

Pedelecs im Straßenverkehr

Ein Pedelec unterstützt laut § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes seinen Fahrer mit einem Elektromotor nur dann, wenn er auch in die Pedale tritt. Dies funktioniert bis zu einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h. Ein Pedelec kann zwar auch, beispielsweise bergab, schneller fahren, wird dann aber nur noch von der Muskelkraft des Radfahrers angetrieben. Das Pedelec ist dem einfachen Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Du benötigst also weder einen Führerschein, noch ein Versicherungskennzeichen.

Ebenso besteht beim Fahren mit dem Pedelec keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h. Mit Pedelecs, die maximal bis 25 km/h unterstützend fahren, darfst du dich auch auf Radwegen bewegen.

Die StVZO bei S-Pedelecs

Anders verhält es sich mit S-Pedelecs. Sie gehören bereits zur Klasse der Kleinkrafträder. Auch wenn sie wie ein Pedelec funktionieren, unterstützt der Motor hier Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h. Derzeit liegt die erlaubte Maximalleistung der Motoren bei 4.000 Watt und die Geschwindigkeit des Fahrers darf höchstens vervierfacht werden.

Bei diesen viel schnelleren S-Pedelecs benötigst du eine Fahrerlaubnis, die der eines Mofa-Führerscheins entspricht. Auch ein Versicherungskennzeichen (circa 70 Euro Kosten jährlich) ist verpflichtend. Der Fahrer eines S-Pedelecs muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ebenso gilt eine Helmpflicht. Auf Radwegen ist das Fahren mit einem S-Pedelec nicht erlaubt.

Fahren ohne Muskelkraft: E-Bikes

Fasst man die Definitionen sehr eng, dann handelt es sich bei klassischen E-Bikes um Zweiräder, die sich ohne Muskelkraft fortbewegen. Diese sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und fahren auch ohne, dass du in die Pedale trittst. Liegt die Motorleistung bei 1.000 Watt und die Maximalgeschwindigkeit bei 25 km/h, gelten diese Zweiräder als Kleinkraftrad. Damit sind auch hier ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis und ein Helm vorgeschrieben.

Bußgeld für ein nicht verkehrssicheres Fahrrad

Anders als ein Auto musst du dein Fahrrad nicht beim TÜV zulassen, um damit am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dennoch erwartet dich ein Bußgeld, wenn du von der Polizei angehalten wirst und dein Fahrrad nach der StVZO nicht verkehrssicher ist.

Das Bußgeld beträgt 20 bis 35 Euro. Außerdem kann die Polizei dein nicht verkehrssicheres Fahrrad beschlagnahmen, wenn ...

ADAC Fahrradturnier: Mobil und sicher mit dem Fahrrad

Beim Fahrrad-Parcours haben Kinder mit Sicherheit viel Spaß. Das ADAC Fahrradturnier ist ein bundesweit kostenloses fahrpraktisches Training für Kinder. Das Fahrradturnier kann von Schulen oder Organisatoren privater und öffentlicher Veranstaltungen direkt bei den Verkehrsabteilungen der ADAC Regionalclubs angefragt werden.

Ein unbeleuchtetes Fahrrad stellt ein Risiko dar: nicht nur für dich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Oder auch, wenn du auf dem Fahrrad mit deinem Kind unterwegs bist. Demnach ist das Einschalten der Lichter am Fahrrad bei Dunkelheit, Dämmerung oder wenn es die Lichtverhältnisse sonst erfordern gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht.

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