Das Wechselkennzeichen ist ein austauschbares Nummernschild, das zwischen zwei Fahrzeugen hin und her gewechselt werden kann. Was in der Schweiz und in Österreich schon seit längerer Zeit Praxis ist, wurde im Juli 2012 auch in Deutschland eingeführt. Mit einem Wechselkennzeichen hast du bei deinen Fahrzeugen freie Wahl. Wie genau das in Deutschland funktioniert, welche Versicherung du brauchst und wie hoch die Kosten sind, erfährst du hier. Auch Motorräder können hierzulande mit einem Wechselkennzeichen versehen werden, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Das Wechselkennzeichen gibt es in Deutschland seit dem 1. Juli 2012. Geregelt sind die Kennzeichen in § 8 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Dort ist beispielsweise festgelegt, dass das Wechselkennzeichen bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen auf den gleichen Halter zugeteilt werden darf. Das Wechselkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen, das du für zwei Fahrzeuge benutzen kannst - allerdings nicht gleichzeitig.
Aufbau des Wechselkennzeichens
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Hälften:
- Wechselbares Schild (links): Den wechselbaren Teil kannst du je nach Bedarf austauschen.
- Fahrzeugbezogenes Schild je Fahrzeug (rechts): Die fahrzeugbezogenen Schilder bringst du fest am Fahrzeug an.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei separaten Teilen, die am Kfz befestigt werden. Ein Teil des Nummerschilds ist das gemeinsame Kennzeichen. Zusätzlich gibt es einen fahrzeugbezogenen Teil.
- Wechselnder / gemeinsamer Teil: Der gemeinsame Kennzeichenteil ist für beide Fahrzeuge identisch. Er lässt sich demnach auswechseln. Du bringst ihn an das Fahrzeug an, das gerade bewegt werden soll.
- Fester / fahrzeugbezogener Teil: Das fahrzeugbezogene, kleinere Kennzeichenteil besteht ausschließlich aus der letzten Ziffer. Dies ist die sogenannte Erkennungsnummer.
Das Wechselkennzeichen unterscheidet sich außerdem in weiteren drei Punkten von einem normalen Kennzeichen:
- Buchstabe W: Den Buchstaben W für „Wechselkennzeichen“ findest du an der Stelle, an der sich normalerweise die Prüfplakette befindet.
- Fahrzeugbezogene Erkennungsnummer: Das Wechselkennzeichen besteht rechts aus einem kleineren Teil mit einer ein- bis zweistelligen Erkennungsnummer, die fest am jeweiligen Fahrzeug angebracht wird.
- Prüfplakette: Die Prüfplakette ist auf dem kleineren, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil an beiden Fahrzeugen angebracht.
Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen
Damit du ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen fahren darfst, musst du in Deutschland einige Voraussetzungen erfüllen:
Gleiche Fahrzeugklasse
Die beiden mit einem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge müssen die gleiche Fahrzeugklasse haben. Möglich sind folgende Klassen:
- Klasse M: Fahrzeuge mit denen du Personen beförderst und die maximal acht Sitzplätze haben (außer dem Fahrersitz). Bsp.: Autos, Wohnmobile
- Klasse L: Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Bsp.: Mofas, Motorräder, Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Bsp.: Pkw-Anhänger
Du kannst also ein Wechselkennzeichen für zwei Motorräder oder zwei Anhänger, nicht aber für je ein Motorrad und einen Anhänger verwenden. Die Kombination PKW und Campingfahrzeuge oder PKW und Oldtimer-PKW ist somit auch zulässig.
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse verwendet werden. Ein Wechselkennzeichen kann zudem nur für Fahrzeuge einer Art - beispielsweise zwei Motorräder oder zwei Pkw - genutzt werden.
Auch die Kennzeichengröße muss bei beiden Fahrzeugen gleich sein. Neben der gleichen Fahrzeugklasse musst du Folgendes beachten:
Weitere Auflagen
- Parkplatz: Das Auto, das du gerade nicht benutzt, darfst du nicht auf öffentlichen Straßen parken. Du brauchst einen privaten Stellplatz, um das Auto abzustellen.
- Kfz-Steuer: Für beide Fahrzeuge musst du die volle Kfz-Steuer bezahlen.
- Versicherung: Beide Fahrzeuge brauchen eine gültige Kfz-Versicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur mit vollständigem Wechselkennzeichen mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil parken. Das aktuell ungenutzte Fahrzeug muss daher zwingend auf Privatgrund zum Beispiel auf einem angemieteten Stellplatz oder in der Garage stehen.
Regeln für das Fahren mit Wechselkennzeichen
Entscheidest du dich für ein Wechselkennzeichen, darfst du nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig nutzen. Aus diesem Grund wurde der gemeinsame Kennzeichenteil eingeführt: Lässt du ein Fahrzeug stehen, musst du den Kennzeichenteil am anderen Fahrzeug anbringen, um es benutzen zu können.
Es reicht nicht, den gemeinsamen Kennzeichenteil des Wechselkennzeichens hinter die Windschutzscheibe zu legen. Du musst diesen Teil ausnahmslos am Platzhalter des Nummernschildes anbringen. Denn der Betrieb eines Fahrzeugs ohne vollständiges Wechselkennzeichen stellt einen Verstoß dar.
Strafen bei Missbrauch
Wenn du die Auflagen nicht beachtest, musst du mit folgenden Strafen rechnen:
- Fahren ohne (vollständiges) Kennzeichen: 50 Euro Bußgeld plus einen Punkt in Flensburg
- Parken auf öffentlicher Straße ohne (vollständiges) Kennzeichen: 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg
Wenn du ohne gültiges Kennzeichen unterwegs bist, hast du keinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall bleibst du auf den Kosten sitzen. Der verbotene Betrieb eines Fahrzeugs ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Versicherung für ein Wechselkennzeichen
Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einem Wechselkennzeichen musst du deine Fahrzeuge einzeln versichern. Dafür gibt es bei manchen Versicherungen spezielle Tarife für Wechselkennzeichen. Beide Fahrzeuge brauchen eine eigene, gültige Kfz-Versicherung. Es wird bei der Bemessung der Versicherungsprämie aber berücksichtigt, dass immer nur das eine Fahrzeug gefahren wird, dadurch fällt die Prämie in der Regel günstiger aus.
Es gibt keine automatische Übertragung des Versicherungsschutzes vom ersten auf das zweite Fahrzeug. Die Beiträge richten sich bei uns nach den üblichen Faktoren: Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse, jährliche Fahrleistung, Abstellort (z. B. Garage) und weiteren individuellen Merkmalen.
Wie beantrage ich ein Wechselkennzeichen?
Wenn du ein Wechselkennzeichen beantragen willst, solltest du so vorgehen:
- Überprüfe, ob die Hauptuntersuchung (TÜV) von beiden Autos noch gültig ist.
- Schließe Kfz-Versicherungen für beide Autos ab und erhalte zwei eVB-Nummern.
- Informiere dich online über die benötigten Dokumente für deine Zulassungsstelle und fülle den Antrag auf Zulassung vorab aus.
- Gehe mit den Dokumenten zur Zulassungsstelle und beantrage das Wechselkennzeichen.
- Bezahle die Kfz-Steuer für beide Autos.
Benötigte Dokumente
Bringe folgende Dokumente zur Zulassungsstelle mit:
- Ausgefüllter Antrag auf Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Fahrzeugbrief beider Autos
- Fahrzeugscheine beider Autos
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) je Auto
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
- Nachweis über die Abgasuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Auto schon einmal zugelassen war)
Du kannst auch einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen, wenn du als zukünftiger Fahrzeughalter das Wechselkennzeichen nicht selbst beantragen kannst.
Unternehmen brauchen außerdem noch einen Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung. Bei Vereinen reicht ein Auszug aus dem Vereinsregister aus.
Kosten für ein Wechselkennzeichen
Wenn du ein Wechselkennzeichen beantragst, kostet das durchschnittlich:
- 65 Euro für die Zulassungsstelle (Verwaltungsgebühr)
- 40 Euro für beide Kennzeichen und ihre Prägung
Dazu kommen je Auto noch folgende Kosten:
- 194 Euro im Jahr für die Kfz-Steuer je Auto
- Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung je Auto
Rechne deshalb mit rund 105 EUR Gesamtkosten für die Kennzeichen.
Verwaltungsgebühren im Vergleich
Die Verwaltungsgebühren für die Zulassung eines einzelnen Fahrzeugs liegen je nach Region zwischen 26 und 30 €. Ein Wechselkennzeichen ist also in der Regel bei der Zulassung und Verwaltung insgesamt günstiger als zwei Einzelkennzeichen.
Vor- und Nachteile des Wechselkennzeichens
Das Wechselkennzeichen macht es zum Beispiel einfacher, von einem großen Familienauto auf ein kleineres Fahrzeug umzusteigen. Auch um zwischendurch auf ein Cabrio oder einen Luxuswagen zu wechseln, ist das Nummernschild praktisch. Aber: Du darfst nur das Fahrzeug fahren, an dem das Wechselkennzeichen aktuell angebracht ist.
Das andere Auto ohne vollständiges Nummernschild musst du auf einem Privatparkplatz abstellen. Anders als in Österreich muss man in Deutschland für beide Autos die Kfz-Steuer bezahlen.
Vorteile
- Flexibilität beim Wechsel zwischen zwei Fahrzeugen
- Günstigere Versicherungsprämie möglich
- Einmalige Kosten bei der Zulassung können gespart werden
Nachteile
- Volle Kfz-Steuer für beide Fahrzeuge
- Das nicht genutzte Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen geparkt werden
- Geringes Sparpotenzial im Vergleich zu anderen Ländern
Alternativen zum Wechselkennzeichen
Wenn das Wechselkennzeichen für Ihre Situation nicht die passende Lösung ist, könnte ein Saisonkennzeichen für Sie infrage kommen - besonders, wenn Sie ein Fahrzeug nur in bestimmten Monaten nutzen. Beim Saisonkennzeichen wird ein fester Nutzungszeitraum für ein einzelnes Fahrzeug festgelegt - beispielsweise wird ein Motorrad oder Cabrio in der Zeit von April bis Oktober angemeldet. Außerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug weder gefahren noch im öffentlichen Raum abgestellt werden. Der Vorteil daran ist, dass das Fahrzeug nur während der Saison versichert und versteuert werden muss.
Zusammenfassung
Das Wechselkennzeichen kann eine praktische Option für Fahrzeughalter sein, die zwei Fahrzeuge besitzen, jedoch nicht beide gleichzeitig im Straßenverkehr nutzen. Mit nur einem Kennzeichen können Sie Ihre Fahrzeuge flexibel einsetzen. Beachten Sie jedoch, dass Sie für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in voller Höhe bezahlen müssen und das jeweils ungenutzte Fahrzeug auf Privatgrund abgestellt werden muss.
Weitere Informationen
Für jedes Fahrzeug besteht die Pflicht für eine Kfz-Haftpflichtversicherung - auch beim Wechselkennzeichen. Die HUK-COBURG bietet Kfz-Versicherungen mit fairster Schadenregulierung (Ausgezeichnet von Focus Money), ergänzenden Zusatzbausteinen und Sparmöglichkeiten, sodass Sie im Schadenfall kompetent und umfangreich abgesichert sind.
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