Das Wechselkennzeichen ist ein austauschbares Nummernschild, das zwischen zwei Fahrzeugen hin und her gewechselt werden kann. Mit einem Wechselkennzeichen hast du bei deinen Fahrzeugen freie Wahl. Wie genau das in Deutschland funktioniert, welche Versicherung du brauchst und wie hoch die Kosten sind, erfährst du hier.
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Das Wechselkennzeichen ist ein austauschbares Nummernschild, das zwischen zwei Fahrzeugen hin und her gewechselt werden kann. Nur das Fahrzeug, an dem das wechselbare Schild angesteckt ist, darf am Straßenverkehr teilnehmen. Die beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge darfst du also nie gleichzeitig fahren.
Wie ist das Wechselkennzeichen aufgebaut?
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Hälften:
- Wechselbares Schild (links): Den wechselbaren Teil kannst du je nach Bedarf austauschen.
- Fahrzeugbezogenes Schild je Fahrzeug (rechts): Die fahrzeugbezogenen Schilder bringst du fest am Fahrzeug an.
Das Wechselkennzeichen unterscheidet sich außerdem in weiteren drei Punkten von einem normalen Kennzeichen:
- Buchstabe W: Den Buchstaben W für „Wechselkennzeichen“ findest du an der Stelle, an der sich normalerweise die Prüfplakette befindet.
- Fahrzeugbezogene Erkennungsnummer: Das Wechselkennzeichen besteht rechts aus einem kleineren Teil mit einer ein- bis zweistelligen Erkennungsnummer, die fest am jeweiligen Fahrzeug angebracht wird.
- Prüfplakette: Die Prüfplakette ist auf dem kleineren, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil an beiden Fahrzeugen angebracht.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Damit du ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen fahren darfst, musst du in Deutschland einige Voraussetzungen erfüllen:
Gleiche Fahrzeugklasse
Die beiden mit einem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge müssen die gleiche Fahrzeugklasse haben. Möglich sind folgende Klassen:
- Klasse M: Fahrzeuge mit denen du Personen beförderst und die maximal acht Sitzplätze haben (außer dem Fahrersitz)
Bsp.: Autos, Wohnmobile - Klasse L: Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Bsp.: Mofas, Motorräder, Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h - Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Bsp.: Pkw-Anhänger
Zum Beispiel kannst du zwei Autos mit einem Wechselkennzeichen fahren, denn alle Autos gehören zur Fahrzeugklasse M1. Ein Motorrad und ein Auto können sich aber nie ein Wechselkennzeichen teilen, weil die Fahrzeuge unterschiedliche Fahrzeugklassen haben. Auch Oldtimer können mit einem Wechselkennzeichen gefahren werden. Wie das normale Oldtimer-Kennzeichen ist das Wechselkennzeichen dann mit dem Zusatz „H“ gekennzeichnet.
Weitere Auflagen
Neben der gleichen Fahrzeugklasse musst du Folgendes beachten:
- Parkplatz: Das Auto, das du gerade nicht benutzt, darfst du nicht auf öffentlichen Straßen parken. Du brauchst einen privaten Stellplatz, um das Auto abzustellen.
- Kfz-Steuer: Für beide Fahrzeuge musst du die volle Kfz-Steuer bezahlen.
- Versicherung: Beide Fahrzeuge brauchen eine gültige Kfz-Versicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Strafen bei Missbrauch
Wenn du die Auflagen nicht beachtest, musst du mit folgenden Strafen rechnen:
- Fahren ohne (vollständiges) Kennzeichen: 50 Euro Bußgeld plus einen Punkt in Flensburg
- Parken auf öffentlicher Straße ohne (vollständiges) Kennzeichen: 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg
Wenn du ohne gültiges Kennzeichen unterwegs bist, hast du keinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall bleibst du auf den Kosten sitzen.
Welche Versicherung brauche ich für ein Wechselkennzeichen?
Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einem Wechselkennzeichen musst du deine Fahrzeuge einzeln versichern. Dafür gibt es bei manchen Versicherungen spezielle Tarife für Wechselkennzeichen.
Wie beantrage ich ein Wechselkennzeichen?
Wenn du ein Wechselkennzeichen beantragen willst, solltest du so vorgehen:
- Überprüfe, ob die Hauptuntersuchung (TÜV) von beiden Autos noch gültig ist.
- Schließe Kfz-Versicherungen für beide Autos ab und erhalte zwei eVB-Nummern.
- Informiere dich online über die benötigten Dokumente für deine Zulassungsstelle und fülle den Antrag auf Zulassung vorab aus.
- Gehe mit den Dokumenten zur Zulassungsstelle und beantrage das Wechselkennzeichen.
- Bezahle die Kfz-Steuer für beide Autos.
Bring folgende Dokumente zur Zulassungsstelle mit:
- Ausgefüllter Antrag auf Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Fahrzeugbrief beider Autos
- Fahrzeugscheine beider Autos
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) je Auto
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
- Nachweis über die Abgasuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Auto schon einmal zugelassen war)
Du kannst auch einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen, wenn du als zukünftiger Fahrzeughalter das Wechselkennzeichen nicht selbst beantragen kannst. Unternehmen brauchen außerdem noch einen Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung. Bei Vereinen reicht ein Auszug aus dem Vereinsregister aus.
Was kostet das Wechselkennzeichen?
Wenn du ein Wechselkennzeichen beantragst, kostet das durchschnittlich:
- 65 Euro für die Zulassungsstelle (Verwaltungsgebühr)
- 40 Euro für beide Kennzeichen und ihre Prägung
Dazu kommen je Auto noch folgende Kosten:
- 194 Euro im Jahr für die Kfz-Steuer je Auto
- Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung je Auto
Wechselkennzeichen: Lohnt sich das?
Das Wechselkennzeichen macht es zum Beispiel einfacher, von einem großen Familienauto auf ein kleineres Fahrzeug umzusteigen. Auch um zwischendurch auf ein Cabrio oder einen Luxuswagen zu wechseln, ist das Nummernschild praktisch. Aber: Du darfst nur das Fahrzeug fahren, an dem das Wechselkennzeichen aktuell angebracht ist. Das andere Auto ohne vollständiges Nummernschild musst du auf einem Privatparkplatz abstellen.
Anders als in Österreich muss man in Deutschland für beide Autos die Kfz-Steuer bezahlen. In Österreich fallen bei einem Wechselkennzeichen die Kfz-Steuer und die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für ein Auto an. In Deutschland musst du beide Fahrzeuge versichern, auch wenn du nur eines nutzen kannst.
Lohnt es sich, bei Motorrädern auf das neue Wechselkennzeichen umzusteigen? Jaein! Du hast zwei Motorräder, die Du beide alleine fährst. Motorrad A kostet Dich 200,- Euro Versicherungsbeitrag, Motorrad B kostet Dich 300,- Euro Versicherungbeitrag. Bei Ummeldung auf ein Wechselkennzeichen könntest Du jetzt pro Motorrad tatsächlich etwas Beitrag sparen. Hast Du Deine Motorräder auf Saison (z.B. 04-10) zugelassen, ist ein Wechselkennzeichen nicht möglich. Du müsstest also auf eine Ganzjahreszulassung wechseln. Du hast ein Motorrad und einen PKW. Du hast 4, 6, 8 oder mehr Motorräder. Für jeweils 2 Motorräder (also immer paarweise) könntest Du auf Wechselkennzeichen ummelden. In jedem Fall ist eine individuelle Berechnung durchzuführen, um einer möglichen Ersparnis auf den Grund zu gehen.
Hat man zwei Autos, fährt aber immer nur mit einem, kann man sich ein Kennzeichen sparen und stattdessen auf ein Wechselkennzeichen zurückgreifen. Damit spart man zwar keine Kfz-Steuer, aber Versicherer berücksichtigen, dass immer nur eines der beiden Autos gefahren wird. Interessant ist diese Option für alle, die ein Wohnmobil, ein Cabrio für die Sommermonate oder vielleicht einen Oldtimer besitzen.
Häufige Fragen zum Thema Wechselkennzeichen
- Wie viele Autos dürfen sich ein Wechselkennzeichen teilen?
Zwei Fahrzeuge können auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden. Beide Fahrzeuge müssen aber derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Das bedeutet: Ein Auto kann sich nicht mit einem Anhänger ein Wechselkennzeichen teilen, weil sie nicht derselben Klasse angehören. Zwei Motorräder hingegen können sich ein Nummernschild teilen. - Kann sich ein Pkw mit einem Motorrad ein Wechselkennzeichen teilen?
Nein, da Pkw und Motorrad unterschiedlichen Fahrzeugklassen angehören, ist das nicht möglich. Ein Wechselkennzeichen kann aber für ein Auto und einen Pkw-Oldtimer, ein Auto und ein Wohnmobil oder ein Motorrad und ein Leichtkraftrad beantragt werden. - Welche Fahrzeuge bekommen das Wechselkennzeichen?
Die Kennzeichen werden für folgende EU-Fahrzeugklassen vergeben:- M 1 (= Pkw bis 8 Personen + Fahrer und Wohnmobile)
- L (= Motorräder)
- O 1 (= Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg)
Für Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen dürfen hingegen keine Wechselkennzeichen vergeben werden. - Wie werden die Fahrzeuge mit solchen Nummernschildern versichert?
Versicherungen bieten selbstverständlich auch für Wechselnummernschilder Kfz-Versicherungen an. Dabei müssen beide Fahrzeuge eine eigene Versicherung haben; für solche Wechselkennzeichenflotten bieten Versicherungen unternehmensindividuell vielfach eigene Versicherungstarife an, die berücksichtigen, dass beide Fahrzeuge nicht gleichzeitig genutzt werden. Wie viel ein Fahrzeug genutzt wird, ist in Deutschland teilweise bereits in anderen Tarifmerkmalen - wie der Kilometer-Fahrleistung oder der Typklasse - enthalten. - Was muss bei der Zulassung beachtet werden?
Die für die Zulassung eines Fahrzeuges erforderliche elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) muss für Wechselkennzeichen geeignet sein. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Versicherer, ob Ihre eVB für ein solches Nummernschild gültig ist, wenn Sie diese nicht ausdrücklich für ein Wechselkennzeichen erhalten haben. Für jedes Fahrzeug der Wechselflotte wird eine eigene eVB benötigt. - Wie sieht das Kennzeichen aus?
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem Teil, der fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und einem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Wechselteil. Dieser muss jeweils an dem Fahrzeug angebracht werden, das im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Nur beide Komponenten zusammen ergeben ein vollständiges Wechselkennzeichen. - Dürfen Fahrzeuge, die mit einem solchen Kennzeichen zugelassen sind, gleichzeitig gefahren werden?
Nein, nur das Fahrzeug mit dem kompletten Wechselkennzeichen darf gefahren werden. Fahrzeuge ohne komplettes Wechselkennzeichen dürfen nicht aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen auf einem privaten Grundstück oder in einer Garage abgestellt werden. - Was passiert, wenn Sie mit einem Fahrzeug mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen unterwegs sind und in einen Unfall verwickelt werden?
Verursacht ein Fahrer mit einem Fahrzeug ohne gesamtes Wechselkennzeichen einen Unfall, bedeutet dies eine Pflichtverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer kann in diesem Fall die Schadenaufwendungen bis zur Höhe von 5.000 Euro vom verantwortlichen Fahrer/Halter zurückverlangen. Das Unfallopfer wird aber selbstverständlich in vollem Umfang entschädigt. - Gibt es Bußgelder oder Punkte, wenn Sie mit einem Kfz ohne gesamtes Wechselkennzeichen im Verkehrsraum unterwegs sind?
Ja, der verbotene Betrieb eines Fahrzeugs ohne komplettes Wechselnummernschild wird mit einem Bußgeld von 50 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Wird ein solches Fahrzeug nur auf einer öffentlichen Straße abgestellt, beträgt der Regelsatz des Bußgeldkatalogs 40 Euro sowie einen Punkt. - Wie viel kostet ein Wechselkennzeichen?
Je Zulassungsantrag entstehen bei der Kfz-Zulassungsstelle einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Anfertigung der beiden Schilder, die je nach Anbieter bei etwa 20 bis 40 Euro liegen.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Definition: Zwei Fahrzeuge teilen sich ein Wechselkennzeichen. Es darf immer nur ein Auto damit gefahren werden.
- Voraussetzung: Beide Fahrzeuge müssen in Deutschland der gleichen Fahrzeugklasse zugeordnet sein.
- Versicherung: ist Pflicht. Die Kosten sind immer abhängig von Fahrzeug und Fahrer.
- Kosten: Verwaltungsgebühr liegt bei circa 65 Euro plus Schilder (circa 20 bis 30 Euro).
- Gültigkeit: ist nicht begrenzt. Du musst beide Autos nur einmal zulassen.
Kostenübersicht Wechselkennzeichen
Hier ist eine tabellarische Übersicht der Kosten für ein Wechselkennzeichen:
| Kostenart | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr Zulassungsstelle | 65 Euro |
| Kosten für beide Kennzeichen und Prägung | 40 Euro |
| Kfz-Steuer pro Jahr je Auto | 194 Euro |
| Kfz-Haftpflichtversicherung je Auto | Variabel |
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