Manche Autos sind wie guter Whisky: Mit dem Alter werden sie wertvoller. Wer sein altes Fahrzeug gut gepflegt und bei Reparaturen Originalbauteile verwendet hat, kann es mit dem H-Kennzeichen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anmelden. Um den Erhalt historischer Autos, Lastkraftwagen und Motorräder zu fördern, wurde 1997 in Deutschland das H-Kennzeichen eingeführt. Doch nicht jedes Auto, das alt ist, ist nach deutschem Verkehrsrecht ein Oldtimer.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Ein Kraftfahrzeug, das als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Alter eines Fahrzeugs ist also nicht allein ausschlaggebend dafür, ob es als Oldtimer angemeldet werden kann. Den Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen - etwa vom TÜV oder der DEKRA - bestätigen lassen.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. In jedem Fall muss der Oldtimer verkehrssicher sein. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung legt dabei nur vage fest, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss.
Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Das H-Kennzeichen wird auch nicht zugeteilt, wenn starker Rost oder Unfallschäden wie große Beulen vorhanden sind.
Aufbau des H-Kennzeichens
Das H-Kennzeichen entspricht in Format und Aufbau dem regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Ein Oldtimer-Kennzeichen hat das Muster AB CD 123H. Hinter der Nummer trägt es jedoch zusätzlich den Buchstaben H für "historisches Kraftfahrzeug". Vor dem H dürfen aus Platzgründen maximal sieben Buchstaben und Zahlen stehen.
Bis zum Jahr 2000 ermöglichten einige Zulassungsbehörden zur Freude der Oldtimerfans die Erstellung von Nummernschildern ohne blaues Eurofeld nach dem alten Standard DIN 1451. Heute werden diese Kennzeichen nicht mehr ausgegeben.
Vorteile des H-Kennzeichens
Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen genießen eine Reihe von Vorteilen. Vor allem sparen sie bei der Kraftfahrzeugsteuer. Unabhängig von Hubraum und Emissionen beträgt die Kfz-Steuer für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge sowie Anhänger pauschal 191,73 Euro. Für Motorräder gilt ein Einheitssteuersatz von 46,02 Euro.
Halter von automobilen Klassikern mit H-Kennzeichen profitieren zudem vom günstigeren Versicherungsschutz. Versicherer gehen nämlich davon aus, dass betagte Vehikel seltener und achtsamer im Straßenverkehr bewegt werden als andere Fahrzeuge. Auch die Umweltauflagen sind nach aktueller Rechtslage geringer.
Bei der Versicherung Ihres Oldtimers sollten Sie stets die Wertsteigerung im Blick haben. So vermeiden Sie eine mögliche Unterversicherung. Auch für Youngtimer kommt unter Umständen eine Oldtimer-Versicherung in Frage: Bei HDI kann Ihr Fahrzeug bereits ab einem Alter von 25 Jahren als Oldtimer eingestuft werden. Der Marktwert des Autos muss mindestens 3.500 Euro betragen. Bei Motorrädern sollte er bei mindestens 500 Euro liegen.
Wenn die Pkw-Maut in Kraft tritt, wird für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wegen der typischerweise hohen Schadstoffemission pauschal der Höchstsatz von 130 Euro anfallen.
H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen
Seit einiger Zeit ist es möglich, Oldtimer saisonal zulassen, also das H-Kennzeichen und das Saison-Kennzeichen zu kombinieren. Dann zahlt der Halter noch weniger Kfz-Steuer und spart auch anteilig Versicherungsbeiträge. Ein H-Saison-Kennzeichen gilt auf Wunsch für einen durchgehenden Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten.
Die Kfz-Steuer fällt nur für die Monate an, in denen das Auto auch gefahren wird. Die Versicherungsbeiträge sind in der Regel aber mindestens für sechs Monate zu zahlen. Weiterer Vorteil bei einer Saison, die mindestens sechs Monate umfasst: Dabei profitiert der Fahrzeughalter auch von einem Schadenfreiheitsrabatt und kann so seine Beiträge im Laufe der Zeit reduzieren. Bei einer kürzeren Saison wird der Rabatt nicht gewährt.
Das Wechselkennzeichen: Zwei Fahrzeuge, ein Kennzeichen
Eine weitere Zulassungsvariante ist das Wechselkennzeichen. Es erlaubt, zwei Fahrzeuge der gleichen Gattung mit einem Kennzeichen zu betreiben. Es ist zum Beispiel zulässig, einen normalen Pkw und einen Oldtimer oder zwei Oldtimer auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen, nicht aber ein Auto in Kombination mit einem Motorrad.
Zwei Fahrzeuge - das klingt nach Freiheit. Morgens das Stadtauto, am Wochenende das Cabrio oder der Oldtimer. Wer nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig braucht, fragt sich vielleicht: Lässt sich das nicht irgendwie clever regeln? Eine Möglichkeit dafür ist das Wechselkennzeichen. Es erlaubt, zwei Fahrzeuge abwechselnd mit demselben Kennzeichen zu nutzen.
Klingt praktisch - hat aber seinen Haken. Denn beide Fahrzeuge müssen versichert und versteuert sein, obwohl nur eines auf die Straße darf. Wann sich ein Wechselkennzeichen lohnen kann und wann eher nicht, erklären wir hier.
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen - teilweise auch Doppelkennzeichen genannt - ist eine besondere Form der Fahrzeugzulassung, bei der zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse abwechselnd mit demselben Kennzeichen genutzt werden können. Dabei ist wichtig zu wissen, dass immer nur eines der beiden Fahrzeuge aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf. Das andere muss in der Zeit auf privatem Grund stehen - zum Beispiel in der Garage oder auf einem privaten Stellplatz.
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse beantragt werden. Erlaubt sind Pkw, die zur Klasse M1 gehören - also Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Ein Wechselkennzeichen kann zudem nur für Fahrzeuge einer Art - beispielsweise zwei Motorräder oder zwei Pkw - genutzt werden. Auch die Kennzeichengröße muss bei beiden Fahrzeugen gleich sein.
Bestandteile des Wechselkennzeichens
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen und einem fahrzeugbezogenen Teil. An dem vorderen Kennzeichenteil befindet sich die Länderkennung (z. B. „D” für Deutschland), daneben die Stempelplakette der Zulassungsstelle. Der Buchstabe „W” steht für die flexible Zulassung und ist Bestandteil des offiziellen Kennzeichens.
Die HU-Plakette (für die Hauptuntersuchung) wird auf das fahrzeugbezogene hintere Kennzeichen aufgeklebt - genau wie bei regulären Kennzeichen. Nur wenn beide Teile vollständig angebracht sind, darf das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden. Das ungenutzte Fahrzeug ist in dieser Zeit nicht fahrbereit und muss auf Privatgrund abgestellt werden.
Übrigens: Ein Kennzeichen für zwei Autos kann auch bei einem H- und einem E-Kennzeichen beantragt werden. Dann ist das Wechselkennzeichen für einen Pkw, beziehungsweise Oldtimer mit Verbrennungsmotor und ein E-Fahrzeug gültig. Voraussetzung ist aber auch hier, dass beide Fahrzeuge zur Klasse M1 gehören.
Kosten und Gebühren
Die Verwaltungsgebühren für ein Wechselkennzeichen belaufen sich auf rund 65 €. Obendrauf kommen dann die regionalen Gebühren für die Prägung der beiden Schilder, die etwa 20 bis 30 € betragen. Insgesamt sollten Sie daher mit Gesamtkosten von rund 85 bis 105 € rechnen.
Die Verwaltungsgebühren für die Zulassung eines einzelnen Fahrzeugs liegen je nach Region zwischen 26 und 30 €. Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder, die für ein Paar in der Regel zwischen 20 und 30 € betragen. Ein Wechselkennzeichen ist also in der Regel bei der Zulassung und Verwaltung insgesamt günstiger als zwei Einzelkennzeichen. Die Verwaltungsgebühren für ein Wechselkennzeichen werden einmal gezahlt, bei zwei Einzelzulassungen fallen die Gebühren zwei Mal an.
Steuerliche Aspekte
Allerdings gibt es einen Haken: Es wird trotzdem für beide Fahrzeuge einzeln die Steuer berechnet. Das Wechselkennzeichen bringt in Deutschland keine Steuerersparnis mit sich.
Wechselkennzeichen vs. Saisonkennzeichen
Auf den ersten Blick verfolgen Wechsel- und Saisonkennzeichen ähnliche Ziele: Beide sind darauf ausgerichtet, dass ein Fahrzeug nicht ganzjährig genutzt wird. Beim Saisonkennzeichen wird ein fester Nutzungszeitraum für ein einzelnes Fahrzeug festgelegt - beispielsweise wird ein Motorrad oder Cabrio in der Zeit von April bis Oktober angemeldet. Außerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug weder gefahren noch im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Der Vorteil daran ist, dass das Fahrzeug nur während der Saison versichert und versteuert werden muss. Beim Wechselkennzeichen hingegen werden zwei Fahrzeuge abwechselnd mit einem gemeinsamen Kennzeichen genutzt. Allerdings müssen beide das ganze Jahr über versichert und versteuert werden, auch wenn nur eins zurzeit genutzt werden darf.
Wenn Sie zwei Fahrzeuge derselben Klasse besitzen, die nie gleichzeitig gefahren werden, kann ein Wechselkennzeichen wiederum eine Option sein - auch wenn der finanzielle Vorteil in Deutschland begrenzt ist.
Tabelle: Vergleich Wechselkennzeichen und Saisonkennzeichen
| Merkmal | Wechselkennzeichen | Saisonkennzeichen |
|---|---|---|
| Anzahl Fahrzeuge | 2 | 1 |
| Nutzungszeitraum | Flexibel, aber nur 1 Fahrzeug gleichzeitig | Festgelegt |
| Kfz-Steuer | Für beide Fahrzeuge ganzjährig | Nur für Nutzungszeitraum |
| Versicherung | Für beide Fahrzeuge ganzjährig | Nur für Nutzungszeitraum |
Versicherung beim Wechselkennzeichen
Auch wenn nur ein Fahrzeug zurzeit im Straßenverkehr unterwegs ist, muss für beide Fahrzeuge auch mit Wechselkennzeichen eine separate Versicherung abgeschlossen werden - genauso wie bei Dauer- und Saisonkennzeichen. Es gibt keine automatische Übertragung des Versicherungsschutzes vom ersten auf das zweite Fahrzeug.
Die Beiträge richten sich bei uns nach den üblichen Faktoren: Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse, jährliche Fahrleistung, Abstellort (z. B. Garage) und weiteren individuellen Merkmalen. Wir geben keinen Rabatt oder Sondertarif für Wechselkennzeichen. Wir beraten Sie gerne, um Ihren Beitrag zu berechnen - ganz egal, ob Sie ein Wechselkennzeichen oder eine andere Lösung nutzen möchten.
Sollte es mal zu einem Unfall oder Schadenfall kommen, gelten bei der HUK-COBURG die üblichen Regelungen für Kfz-Versicherungen. Wichtig ist, dass sich der Versicherungsschutz immer nur auf das gerade genutzte Fahrzeug bezieht.
Beide Fahrzeuge haben ihren eigenen Versicherungsvertrag. Das betrifft entsprechend auch die Schadenfreiheitsklasse: Bei einem Wechselkennzeichen wird nur das Fahrzeug mit dem Schaden zurückgestuft. Das andere bleibt gleich. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, um die optimale Absicherung für Ihre Fahrzeuge zu finden.
Wechselkennzeichen für Motorräder und Anhänger
Eine flexible Zulassung kann teilweise auch für Anhänger oder Motorräder genutzt werden. Wenn Sie ein Wechselkennzeichen für zwei Motorräder zulassen möchten, gilt auch hier, dass nur eines der beiden Fahrzeuge gleichzeitig auf der Straße bewegt werden darf.
Das bedeutet, dass die Motorräder beide versichert und zugelassen sein müssen. Auch für zwei Anhänger derselben Fahrzeugklasse (O1 - zulässige Gesamtmasse bis 750 kg) kann ein Wechselkennzeichen genutzt werden.
Das Wechselkennzeichen für Motorrad und Auto darf sich nicht überkreuzen. Wechselkennzeichen sind außerdem nicht möglich, wenn es sich um ein rotes Kennzeichen oder ein Ausnahmekennzeichen wie Kurzzeit-, Ausfuhr- und Saisonkennzeichen handelt.
Anbringen des Wechselkennzeichens
Das Anbringen eines Wechselkennzeichens ist im Grunde einfach - es müssen allerdings bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Nur das Fahrzeug, an dem aktuell beide Teile des Wechselkennzeichens (vorne und hinten) montiert sind, darf auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Dieses Fahrzeug gilt als aktiv genutzt.
Das zweite Fahrzeug - also das sogenannte Passivfahrzeug - ist zwar ebenfalls zugelassen, darf aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder geparkt werden, solange es ohne die beiden Wechselteile ist. Es muss auf Privatgrund abgestellt sein, etwa in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz. Andernfalls drohen Verwarnungsgelder - zum Beispiel, wenn ein passives Fahrzeug auf öffentlicher Straße steht oder wenn ein Fahrzeug nur mit einem unvollständigen Kennzeichen bewegt wird.
Weitere Tipps zur Nutzung des Wechselkennzeichens
Achten Sie darauf, das Kennzeichen korrekt zwischen den Fahrzeugen zu wechseln. Halten Sie die Zulassungsdokumente und Versicherungsunterlagen griffbereit, um im Falle einer Kontrolle schnell nachweisen zu können, dass das Fahrzeug korrekt zugelassen und versichert ist. Achten Sie auf wichtige Fristen, wie etwa die TÜV-Prüfungen für beide Fahrzeuge.
Beide Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU), auch wenn nur eines der beiden Fahrzeuge im Verkehr ist. Da für jedes Fahrzeug eine separate Versicherung abgeschlossen werden muss, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz jeweils zu Fahrzeugtyp und Nutzung passt.
Alternativen zum Wechselkennzeichen
Wenn das Wechselkennzeichen für Ihre Situation nicht die passende Lösung ist, könnte ein Saisonkennzeichen für Sie infrage kommen - besonders, wenn Sie ein Fahrzeug nur in bestimmten Monaten nutzen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Saisonkennzeichen.
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